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Justiz & Skandale · Frankreich

Die geschlossene Brücke von Saumur

Im Februar 1822 führte General Berton einen aufständischen Trupp von Thouars gegen Saumur, wo ihm der Bürgermeister den Durchmarsch verwehrte. Nach dem Rückzug weitete sich der Prozess in Poitiers auf abwesende Deputierte aus; der Staatsanwalt räumte ein, dass die behaupteten Verbindungen lediglich auf einer moralischen Gewissheit beruhten.

Am 24. Februar 1822, um vier Uhr morgens, erschien General Berton in voller Galauniform im Hause Pombas in Thouars. Dort hatten sich Männer versammelt. Er verkündete ihnen, die königliche Regierung sei gestürzt und eine provisorische Gewalt eingesetzt worden; es gelte nun unverzüglich, die Kaserne der Gendarmerie zu nehmen. Die Botschaft entsprach nicht den Tatsachen; die Taten jedoch, die darauf folgten, duldeten keinen Aufschub.

In der Kaserne vernahm ein Gendarm das Läuten und öffnete das Tor. Bewaffnete überwältigten ihn und geboten ihm Stillschweigen. Andere durchkämmten die Stuben, führten die Gendarmen hinab und setzten sie fest. Die Sturmglocke ertönte; die Trommeln schlugen Generalmarsch. Männer, die sich als „Soldaten der Freiheit“ bezeichneten, verhafteten den Ortspfarrer noch im Bett. Ein Richter wurde auf offener Straße festgesetzt, ein Gemeinderat im Rathaus. Dort ersetzten die Aufständischen die weiße Flagge durch die Trikolore. Sie requirierten Pferde und Fuhrwerke und holten beim Büchsenmacher Gaspy Waffen herbei. Vor den Toren der Stadt wurden Schildwachen aufgezogen.

Der Weg, der Berton in dieses Haus geführt hatte, nahm bereits Wochen zuvor seinen Anfang. Anfang Januar hatte er Paris verlassen, vorgeblich, um seinen Sohn zu besuchen, der als Unterleutnant der Dragoner in Pontivy stand. Seine Reise führte ihn über Brest und Rennes. Oberst Alix, den man verdächtigte, militärischen Beistand zu organisieren, verließ Brest am 8. Januar, tauchte am 9. in Rennes auf und kehrte am 11. wieder nach Brest zurück; Borrow berichtet, er sei dort mit Berton zusammengetroffen. Letzterer reiste am 15. Januar von Brest nach Rennes ab. In Rennes räumte er später ein, den Bitten mehrerer Männer nachgegeben zu haben, die ihn an die Spitze einer Bewegung zur Verteidigung der Verfassungscharta stellen wollten. Die Verschwörer um Saumur drängten ihn, zu ihnen zu stoßen; Borrow zufolge langte er am 18. oder 19. Februar in der Gegend an und hielt in Thouars geheime Beratungen ab.

Nach den Verhaftungen in der Kaserne begab sich Berton auf einen öffentlichen Platz, wo ein Mann namens Heureux, der sich als Deputierter von Nantes ausgab, zwei Proklamationen verlas. Die erste verkündete den Sturz der Regierung, versprach den Käufern von Nationalgütern Schutz und kündigte die Abschaffung der indirekten Abgaben an. Die zweite wandte sich an die Truppen und stellte Sieg, Ehre und Beförderung in Aussicht. Die Menge antwortete keineswegs einmütig: Man rief „Es lebe die Charta!“, „Es lebe Napoleon II.!“ und „Es lebe die Republik!“. Eine provisorische Regierung wurde ausgerufen und Lafayette zum Generalissimus ernannt. Als Träger dieser Pariser Gewalt wurden die Namen Foy, Kératry, Voyer d’Argenson und Benjamin Constant genannt. Diese Namen wurden in einer Stadt laut, in der man soeben die Gendarmen entwaffnet und gefangengesetzt hatte: Sie verliehen den vollbrachten Handlungen den Anschein eines Befehls von höchster Stelle. Die an die Soldaten gerichtete Proklamation versicherte, ganz Frankreich habe sich erhoben. Gleichwohl galt es noch, bis nach Saumur zu marschieren und von jenen, die dort die Tore hielten, mehr als bloße Verheißungen zu erlangen. Doch diese Autorität galt allein innerhalb des aufständischen Zuges; Saumur hatte die neue Macht nicht anerkannt.

Die Aufrührer schlugen den Weg nach Saumur ein. In Montreuil entsandte der Wachtmeister der Gendarmerie einen Boten, um die Stadt zu warnen. Gegen sieben Uhr abends trat der Bürgermeister den Anrückenden entgegen, begleitet von einem einzigen Nationalgardisten. Berton erklärte ihm, er habe ihn in Paris gesehen und komme im Namen der Freiheit. Der Bürgermeister schalt ihn einen Rebellen und befahl ihm den sofortigen Rückzug. Bestürzt ließ Berton seine Mannschaft hinter die Brücke zurückweichen.

Die Nationalgarde formierte sich zur Schlacht. Die Aufständischen verbarrikadierten die Straße mit Fuhrwerken und stellten Posten aus, um jedem Überraschungsangriff zuvorzukommen. Berton behauptete seine Stellung bis Mitternacht und gab sodann den Befehl zum Rückzug. Die Stadt blieb verschlossen; die Truppen in Saumur waren der Bewegung nicht beigetreten. Die Anführer zerstreuten sich. Berton irrte durch die Départements Deux-Sèvres und Charente-Inférieure umher, bis er um Mitte Juni gefasst wurde.

Siebenunddreißig weitere Angeklagte wurden in dieser Angelegenheit festgenommen; achtzehn weiteren war die Flucht gelungen. Ihr Prozess fand nach den Angaben Borrows ab dem 26. August in Poitiers statt und währte bis Mitte September. Das Urteil fällte unterschiedliche Schuldsprüche. Berton, Caffé, Sauge, Fradin, Sénéchault und Jaglin wurden zum Tode verurteilt. Caffé verschied nach einer Selbstverletzung im Kerker; die Strafe von Fradin und Sénéchault wurde abgemildert. Im Falle von Alix stimmten sieben Geschworene gegen fünf für schuldig im Hauptanklagepunkt, doch schloss sich die Mehrheit der Richter der Minderheit an und sprach ihn vom Kapitalverbrechen frei; er wurde jedoch wegen Nichtanzeige des Komplotts verurteilt. Die übrigen Angeklagten erhielten verschiedentlich Festungs- und Geldstrafen.

Das Verfahren weitete sich bald weit über den gescheiterten Zug nach Saumur hinaus aus. Berton behauptete, im Einvernehmen mit den liberalen Deputierten gehandelt zu haben, darunter Lafayette, Foy, Constant und Voyer d’Argenson. Grandmenil, einer der Mitverschworenen, hatte sie in einer Aussage benannt, war jedoch flüchtig und konnte nicht vor Gericht erscheinen. Der Generalprokurator behielt diese Anschuldigung dennoch in der Anklageschrift bei. Vor den Schranken des Gerichts räumte er ein, dass die behaupteten Verbindungen zu den Deputierten auf einer rein „moralischen Gewissheit“ fußten und es an materiellen Beweisen fehle. So floss die Behauptung eines abwesenden Verschwörers in das Verfahren ein, ohne dass sie durch ein Verhör hätte geprüft werden können. Der Staatsanwalt spann seine Folgerung hinsichtlich Lafayettes fort: Eine angebliche Verstrickung in ein zweites Vorhaben müsse das erste erhellen, da sowohl Berton als auch Grandmenil in beiden aufgetaucht seien. Er gestand zu, dass dieser Schluss keine Sachbeweise liefere. Dieses Fehlen deutete er jedoch als Ausfluss der Vorsicht der Rädelsführer, die das gesprochene Wort dem Briefverkehr vorgezogen hätten. Was den Akten fehlte, verwandelte sich in seiner Anklagerede in den Beweis der Verschlagenheit der Verdächtigen. Das Verlangen der beschuldigten Deputierten nach einer Untersuchung gegen den Generalprokurator blieb fruchtlos.

Benjamin Constant setzte sich in einem Sendschreiben zur Wehr, worin er seine Ehre verteidigte und die Ankläger angriff. Die Druckschriften wurden beschlagnahmt. Wegen Verleumdung des Generalprokurators Mangin und des Gerichtspräsidenten angeklagt, wurde er vom zweiten Vorwurf freigesprochen. Für den ersten verurteilte man ihn zu einem Monat Gefängnis und einer Geldstrafe von fünfhundert Francs. Das Verfahren gegen Berton wies somit zwei verschiedene Schauplätze auf: In Thouars beanspruchte ein Zug Bewaffneter, im Namen einer Regierung zu sprechen, die es gar nicht gab; in Poitiers stützte sich eine politische Anklage auf ein Zeugnis, dessen Urheber sich der richterlichen Befragung entzogen hatte.

Berton und Caffé, die der Ehrenlegion angehörten, wurden degradiert. Der Richtspruch wies die Exekutionen den Städten Poitiers und Thouars zu: Für jeden Verurteilten bestimmte das Dekret den Ort des Richtplatzes. Doch nicht alle Verurteilten bestiegen das Schafott. Caffé war in der Zelle gestorben; die Strafen von Fradin und Sénéchault wurden in zwanzig und fünfzehn Jahre Haft umgewandelt. Unter den nämlichen Namen, die im Urteil nebeneinanderstanden, hatten sich die Schicksale längst getrennt.

Berton wurde am 5. Oktober 1822 auf dem Place du Pilori in Poitiers durch das Fallbeil hingerichtet, wie es die städtischen Aufzeichnungen belegen. Borrows Bericht bescheinigt ihm bis zum letzten Augenblick vollkommene Fassung. Acht Jahre später erwirkte sein Sohn Adolphe von der Stadtgemeinde, dass ein Stein die Stätte seines Grabes bezeichne. Die in der Frühe jenes Februarmorgens verkündete provisorische Gewalt hatte die Stunde ihrer Ausrufung kaum überdauert; die Ruhestätte aber erhielt ihren Platz in jener Stadt, die ihn hatte sterben sehen.

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Die Darstellung stützt sich vornehmlich auf Bertons Unternehmen in Thouars und Saumur nach Borrow, dessen Kapitel mehrere getrennte Verschwörungen zusammenfasst. Borrow datiert Bertons Hinrichtung auf den 6. Oktober 1822; die Archive der Stadt Poitiers nennen den 5. Oktober. Hinsichtlich der vier Unteroffiziere von La Rochelle weicht Borrows Zeitfolge von den Nachweisen der BnF sowie der zeitgenössischen Medaille des Musée Carnavalet ab, welche die Hinrichtung auf den 21. September in Paris festlegen; die umstrittenen Details dieses Prozesses wurden daher nicht übernommen. Das Kapitel belegt nicht, dass die Vorfälle in Belfort, Colmar, Thouars–Saumur und La Rochelle einer einheitlichen Leitung unterstanden. Die französischen Originalakten wurden nicht eingesehen. Die städtische Notiz verzeichnet zudem den 12. Februar für den Aufstand, gegenüber dem 24. Februar bei Borrow; der Text folgt hier Borrows detaillierter Chronologie. Die städtische Überlieferung wird für das Datum des 5. Oktober und den 1830 von Adolphe erwirkten Grabstein herangezogen. Die BnF-Quellen zu den übrigen Prozessen beleuchten lediglich den zeithistorischen Hintergrund, ohne Gegenstand eigener Szenen zu sein.

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