Zum Inhalt springen
Maison BeaulieuMAISON BEAULIEUAB ÉDITIONS · KOCHKUNST & HISTORISCHE ARCHIVE
Justiz & Skandale · Frankreich

Die Glastür des Temple

Nach den Abstimmungen vom 16. und 17. Januar nimmt Ludwig XVI. am 20. Januar 1793 die Dekrete seiner Verurteilung entgegen und erwirkt eine letzte Zusammenkunft mit seiner Familie hinter einer Glastür. Ein Aufschub wird ihm verwehrt, und die erbetene Ausreiseerlaubnis für die Seinen bleibt unvollstreckt. Champagnac führt die Chronik mit dem Prozess gegen Marie-Antoinette sowie dem Schicksal Élisabeths und des Dauphins fort.

Am 20. Januar 1793, nach den namentlichen Abstimmungen vom 16. und 17. Januar, wurden Ludwig XVI. die Dekrete übermittelt, die sein Todesurteil besiegelten. Er nahm den Schiedsspruch entgegen, steckte ihn in die Tasche und erbat eine Frist von drei Tagen, um sich auf den Tod vorzubereiten, ferner einen Priester, ein letztes Beisammensein mit seiner Familie sowie die Erlaubnis für die Seinen, Frankreich zu verlassen. Der Aufschub wurde ihm verweigert; die Unterredung mit den Angehörigen und der Beistand eines Geistlichen wurden bewilligt, die erbetene Abreise seiner Familie hingegen blieb unerfüllt.

Das Gerichtsverfahren hatte mehrere Wochen in Anspruch genommen. Als Ludwig XVI. vor dem Nationalkonvent erschien, übernahm Desèze seine Verteidigung. Dieser rief zunächst die Unverletzlichkeit der Person des Königs in Erinnerung und fügte hinzu, dass der Angeklagte, sollte er nicht als Monarch gerichtet werden können, doch wenigstens die Rechte eines Bürgers beanspruchen dürfe. Anschließend suchte er die gegen ihn vorgebrachten Tatsachen zu entkräften, namentlich die Anschuldigung, am 10. August französisches Blut vergossen zu haben. Sein Plädoyer schloss mit einer ernsten Mahnung an die Abgeordneten: Die Geschichte werde einst über ihr Urteil richten.

Nach der Rückkehr des Königs in den Temple nahmen die Deputierten die Debatte wieder auf. Lanjuinais bestritt das Recht des Konvents überhaupt, über ihn zu richten. Die Girondisten schlugen vor, das Volk zu befragen; die Bergpartei widersetzte sich dem Vorhaben. Am 14. Januar bestimmte der Konvent die zur Abstimmung gestellten Fragen. Von den 749 Mitgliedern, die Champagnac anführt, erklärten 683 Ludwig der Verschwörung gegen die Freiheit und des Attentats auf die Sicherheit des Staates für schuldig. Der namentliche Aufruf über das Strafmaß erstreckte sich über die Nacht des 16. und den gesamten Tag des 17. Januar. Von 721 anwesenden Abgeordneten stimmten 361 für den Tod ohne Vorbehalt, was exakt der absoluten Mehrheit entsprach. Vergniaud, der die Sitzung leitete, verkündete den Urteilsspruch.

Ludwig wartete zu diesem Zeitpunkt seit vier Tagen auf seine Verteidiger und verlangte nach ihnen. Als die Abgesandten des Exekutivrats eintrafen, stand er gefasst an der Tür seines Zimmers. Garat händigte ihm die Dekrete aus: Schuldspruch, Verurteilung zum Tode, Verwerfung der Berufung an das Volk und Vollstreckung binnen vierundzwanzig Stunden. Der König verlas daraufhin ein Schreiben, in dem er eine Frist von drei Tagen, den Beistand eines Beichtvaters, eine letzte Unterredung mit den Seinen und deren Geleit aus Frankreich forderte. Nachdem er sein Gesuch übergeben hatte, trat er in seine Gemächer zurück und verlangte nach seinem Mahl.

Man hatte die Messer fortgeschafft. Da man sich weigerte, ihm eines zu reichen, erklärte er, man könne ihn unmöglich für so feige halten, Hand an sein eigenes Leben zu legen; er verstehe ohne Furcht zu sterben. Er speiste ohne Messer. Der Konvent verwarf das Gnadengesuch auf Aufschub. Die Zusammenkunft mit der Familie und die Gegenwart eines Priesters wurden gewährt, doch das Ersuchen um die Ausreise seiner Angehörigen blieb erfolglos. Garat ließ den Abbé Edgeworth de Firmont rufen. Als der Minister zurückkehrte, um die Ablehnung zu verkünden, schildert Champagnac einen gelassenen Fürsten und eine sichtliche Erschütterung bei jenem, der die Botschaft zu überbringen hatte.

Es war acht Uhr abends, als Edgeworth vorgelassen wurde. Ludwig sprach mit ihm über die französische Geistlichkeit und bat ihn, dem Erzbischof von Paris seine unerschütterliche Treue zur Kirche zu übermitteln. Dann trat er hinaus, um die Seinen zu treffen. Die Kommunalbeamten hatten einen Speisesaal gewählt, der durch eine Glastür abgetrennt war: So konnten sie die Begegnung überwachen, ohne den Wortlaut der Unterhaltung zu vernehmen. Ludwig hatte Wasser auf einen Tisch stellen lassen, für den Fall, dass eine der Frauen der Ohnmacht verfiele.

Um halb neun Uhr trat die Königin ein, den Dauphin an der Hand führend. Madame Élisabeth und Madame Royale folgten ihr. Sie warfen sich in die Arme des Königs. Die ersten Minuten bestanden laut der Chronik nur aus Umarmungen und Tränen; sodann entspann sich das Gespräch mit gedämpfter Stimme, unterbrochen von langem Schweigen. Der König versprach, sie am folgenden Morgen wiederzusehen. Die Prinzessinnen beschworen ihn, sein Versprechen zu bekräftigen. Madame Royale, die ihn noch umfangen hielt, sank besinnungslos zu Boden, als er sich zum Gehen erhob. Man trug sie hinweg. Ludwig kehrte zu dem Geistlichen zurück und fand erst nach einigen Augenblicken seine Fassung wieder.

Gegen Mitternacht legte er sich zur Ruhe und wies Cléry an, ihn um fünf Uhr zu wecken. Nach dem Aufstehen entfachte der Kammerdiener das Feuer und wandelte eine Kommode in einen Altar um. Edgeworth zelebrierte die Messe; Ludwig wohnte ihr auf den Knien bei und empfing das Sakrament. Er verlangte nach einer Schere, um sich das Haar eigenhändig zu scheren und diesen Handgriff den Henkern zu ersparen. Die Kommune schlug es ihm ab. Er trug Cléry auf, der Königin, seiner Schwester und seinen Kindern sein Lebewohl zu überbringen, nebst einem Siegel, einigen Haarlocken und Geschmeide. Ebenso bat er einen Ratsherrn der Kommune, sein Testament der Behörde zuzustellen. Dieser entgegnete schroff, es sei seine Pflicht, ihn zum Schafott zu führen, nicht seine Besorgungen zu machen. Vor seinem Aufbruch sah der König die Seinen nicht mehr; die von Champagnac übernommene Schilderung Thiers’ erklärt, er habe ihnen eine neuerliche schmerzvolle Szene ersparen wollen.

In dem Bericht über den Weg und das Richtfest, den Champagnac ausdrücklich Thiers entlehnt, säumt bewaffnetes Volk die Straßen, doch zwischen dem Temple und dem Revolutionsplatz regt sich kein feindseliger Laut. Im Wagen liest Ludwig die Sterbegebete im Brevier Edgeworths. Auf dem Richtplatz steigt er herab, weist die herantretenden Henker zurück und entkleidet sich selbst. Als sie ihm die Hände binden wollen, protestiert er und scheint Miene zu machen, Widerstand zu leisten. Edgeworth mahnt ihn, dass diese Schmach die letzte Ähnlichkeit mit Christus bedeute; daraufhin willigt Ludwig ein, sich führen zu lassen.

Er unternahm den Versuch, zur Menge zu sprechen. Er rief, er sterbe unschuldig der Verbrechen, derer man ihn ziehe, er vergebe den Urhebern seines Todes und wünsche nicht, dass sein Blut auf Frankreich zurückfalle. Der Trommelwirbel übertönte seine Stimme. Edgeworth sprach ihm die letzten Worte zu, während man ihn auf das Blutgerüst führte. In diesem von Thiers übernommenen Abschnitt vollzieht sich die Hinrichtung um zehn Uhr zehn Minuten. Nach dem Tod des Königs tauchten Männer ihre Piken und Schnupftücher in das Blut und zogen unter Rufen für die Republik davon. Die Hauptstadt, so vermerkt die Chronik, verharrte hernach in Schweigen, beherrscht von Patrouillen und verschlossenen Fenstern.

Marie-Antoinette verblieb noch mehrere Monate im Temple, ehe sie in die Conciergerie überführt wurde. Im Oktober 1793 erschien sie vor dem Revolutionstribunal. Der Präsident warf ihr vor, Ludwig die Kunst der Verstellung gelehrt und die Restauration der Monarchie um den Preis des Lebens der Patrioten angestrebt zu haben. Sie entgegnete, sie und ihr Gemahl hätten stets nur das Wohl Frankreichs erstrebt. Als ein Geschworener auf den Anschuldigungen beharrte, wandte sie sich an die anwesenden Mütter und hieß sie, selbst zu urteilen. Bailly, als Zeuge geladen, gab zu Protokoll, er habe Madame gekannt und wisse nichts Nachteiliges über sie. Das Tribunal verurteilte sie einstimmig; am 16. Oktober wurde sie hingerichtet.

Élisabeth, die Schwester Ludwigs, wurde am 10. Mai 1794 enthauptet. Champagnacs Bericht schildert sie als gänzlich unbeteiligt an den politischen Anklagen und stellt ihren Tod als weiteren Schlag gegen das Haus dar. Der Dauphin hingegen wurde keinem Gericht vorgeführt. Nach dem Weggang Simons, den man ihm als Erzieher beigegeben hatte, überwachten Mitglieder der Kommune den Knaben in seinem finsteren Gemach des Temple. Die Chronik berichtet, sie hätten ihn des Nachts geweckt, gezwungen aufzustehen und hernach ins Bett zurückgescheucht. Seine Wäsche wurde nicht gewechselt und seine Kammer blieb verschlossen.

Das Kind starb im Juni 1795. Champagnac führt sein Ableben vornehmlich auf die geschilderten Haftbedingungen zurück. Unter Berufung auf einen ungenannten Schriftsteller berichtet er, der Knabe habe gegen Ende einen Großteil seiner Geisteskräfte eingebüßt und nur noch jenen Dankbarkeit bezeugt, die ihm kein Leid zufügten. So zerstreute sich die Familie, die einst hinter der Glastür des Temple vereint gewesen war: Der König fiel nach einer knappen Abstimmung, die Königin nach einem Verfahren, das politische Anklagen mit ehrabschneidenden Verleumdungen mengte, Élisabeth in der Woge des Schreckens und das Kind in einer Vereinsamung, deren Entbehrungen die Chronik eindringlich verzeichnet.

Aus diesem historischen Fall könnte ein Buch entstehen

Helfen Sie uns, unser nächstes Buch zu wählen

Sie haben soeben den vollständigen Bericht dieses Falles gelesen. Er inspiriert uns zu drei Romanprojekten. Welches möchten Sie gedruckt sehen? Ihre Stimme hilft AB Éditions bei der Auswahl.

Novelle

Das Siegel im Futter

Kriminalnovelle (Fiktion): Im Temple erhält der Diener Étienne ein Petschaft und Schmuckstücke, um sie der eingekerkerten Königsfamilie zu überbringen. Vor der Durchsuchung der Ratsherren verschwindet ein Gegenstand, und der Schließer bezichtigt den Gefangenen, einen Fluchtbrief unterschlagen zu haben. Étienne, der mit den Gewohnheiten der Wacht vertraut ist, entdeckt, dass das Siegel in der Verwahrkiste vertauscht wurde. Ihm bleibt wenig Zeit, das Original aufzuspüren, ehe die Anklage als Beweis einer Staatsverschwörung gilt. Figuren und Hergang sind frei erfunden. Wer entwendete das Geschmeide, und welches Geheimnis soll begraben werden?

Stimmen werden geladen…

Roman

Die Stimmen hinter der Tür

Historischer Kriminalroman (Fiktion): Eine Wärterin belauscht die Gespräche in einem Gefängnistrakt durch eine Glastür und bemerkt, dass das offizielle Protokoll in keinem Punkt mit dem Gehörten übereinstimmt. Als ein Schlüsselzeuge spurlos verschwindet, vergleicht sie Wachzeiten, geschmuggelte Kassiber und die Namenszüge im Kerkerregister. Ihr eigener Bruder, dessen Aufgabe es ist, die Gefangenen vor das Tribunal zu führen, gerät ins Fadenkreuz des Verdachts. Sie muss den Fälscher entlarven, ehe der letzte Zeuge überstellt wird. Alle Figuren und Ereignisse sind Fiktion. Wer fabrizierte das falsche Verhörprotokoll?

Stimmen werden geladen…

Trilogie

Die Sippe unter Bewachung

Historische Kriminaltrilogie (Fiktion): Drei Generationen einer Familie werden auseinandergerissen und in getrennten Kerkern verwahrt. In jedem Band liefern ein abgefangener Brief, ein Transportregister und ein einem Wärter zugestecktes Relikt den Schlüssel zu einem rätselhaften Verschwinden. Louise, eine junge Buchbinderin, lernt Tintensorten und Siegelabdrücke zu deuten; ihre Entdeckungen decken finstere Intrigen auf, bringen jedoch jene in tödliche Gefahr, die sie retten will. Figuren und Verbrechen sind erdacht. Gelingt es ihr, den Lauf der Briefe zu rekonstruieren, ehe die Fallbeile die letzten Zeugen verstummen lassen?

Stimmen werden geladen…

Eine Stimme pro Fall in diesem Browser, jederzeit änderbar. Die beliebtesten Projekte fließen in unser Verlagsprogramm ein. Wie Ihre Auswahl gespeichert wird.

Weitere Buchprojekte im Salon entdecken →
Der historische Rahmen und unser erzählerischer Anteil

Vollständig gesichtete Quelle: work/cap400/sources/champagnac/tome-5-chap-16.txt (4.164 Wörter; SHA-256 62b675a8a12412096c1bf47f32e6c7b73948f82d3ce58ec98e07ccd4b8c6baeb). Bezüglich Ludwig XVI. unterscheidet das Kapitel präzise zwischen dem Schuldspruch und dem namentlichen Aufruf über das Strafmaß am 16. und 17. Januar; die Dekrete wurden ihm am 20. zugestellt, die Hinrichtung erfolgte am 21. Januar. Der Konvent verwarf die Frist, bewilligte geistlichen Beistand und die Familienzusammenkunft, verweigerte jedoch das Ersuchen um Ausreise der Angehörigen. Champagnac kennzeichnet die detaillierte Schilderung des Weges und der Hinrichtung ausdrücklich als Zitat aus Thiers; diese Zuweisung wird im Text gewahrt. Der Abschnitt über den Dauphin trennt Champagnacs eigene Feststellungen von den Worten eines ungenannt bleibenden Schriftstellers. Die ehrabschneidende Verleumdung wider den jungen Prinzen sowie die für den Fortgang entbehrliche Vergiftungshypothese wurden in der Nacherzählung ausgelassen. Der Bestand lot-10-380 enthält kein Dossier zum Prozess und Tod Ludwigs XVI. oder den letzten Monaten im Temple; vorhandene Nennungen berühren den 10. August 1792 oder spätere Thronprätendenten.

← Alle 1.003 Fälle des Kabinetts