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Justiz & Skandale · England

Die Hälfte der Beute

Anthony Drury, bekannt als der „Smoky Chimney Doctor“, überfällt am 25. September 1726 den Frachtwagen von Bicester und wird wegen Straßenraubs zum Tode verurteilt. Im Kerker bezichtigt er den Fuhrmann Robert King, ihn zu der Tat angestiftet zu haben; die Chronik verzeichnet Drurys Leugnen wie seine Geständnisse, berichtet jedoch von keinerlei Anklage gegen King. Drury stirbt am 3. November 1726 zu Tyburn am Galgen.

Der Überfall auf den Frachtwagen von Bicester führte Anthony Drury nach Tyburn; den Aufzeichnungen der Kriminalchronik zufolge schrieb der Verurteilte den Plan zu diesem Raub Robert King, dem Fuhrmann, zu.

Drury stammte gebürtig aus Norfolk, wo er Eltern von achtbarem Stande und auskömmlichem Vermögen geboren worden war. Er genoss eine Erziehung, deren Sorgfalt und erhebliche Kosten der Chronist zwar hervorhebt, ohne jedoch deren Einzelheiten darzulegen. Über die frühen Jahre seines Lebens mangelt es an verlässlichen Nachrichten: Der Berichterstatter bemerkt ausdrücklich, er wolle keine Abenteuer erfinden, um seine Leser zu unterhalten. Bekannt ist lediglich, dass Drury in Oxford und Bicester gelebt hatte, ehe er sich in Wendover niederließ, wo er ein Haus besaß und einen eigenen Hausstand führte.

Einem regelmäßigen Gewerbe scheint er nicht nachgegangen zu sein. Indes erlernte er die Kunst, rauchende Schlote auszubessern – eine Tätigkeit, die ihm ein auskömmliches Einkommen verschaffte und ihm in der Grafschaft Buckingham den Beinamen „Smoky Chimney Doctor“ einbrachte. Einige Jahre vor seinem Ende vermählte er sich in Oxford mit einer Witwe, der man beträchtlichen Wohlstand nachsagte. Es hieß, sie besitze fünfzehnhundert Pfund, eine Summe, die der Chronist freilich für übertrieben halten mag. Dieser deutete an, Drury sei ein wenig aufmerksamer Ehegatte gewesen; ein Urteil, das wohl eher der persönlichen Betrachtung des Chronisten entspringt als einer gerichtlich erwiesenen Tatsache. Bis zu jenem Zeitpunkt, so betont der Bericht, war Drurys Leumund in der Nachbarschaft ungetrübt geblieben.

Am 25. September 1726 überfiel Drury den von London herannahenden Frachtwagen von Bicester. Die gegen ihn erhobenen Anklageschriften betrafen mehrere auf offener Straße verübte Raubtaten. Thomas Eldridge wurden fünfzehn Moidores, zweihundertzehn Guineen und achtzig halbe Guineen sowie Geld und Handelswaren aus dem Besitze eines Herrn Burrows entrissen. Ein weiterer Anklagepunkt legte ihm zur Last, Sarah, die Gemahlin Robert Kings, angegriffen und ihr zwei Schillinge und sechs Pence geraubt zu haben. Ein dritter Schriftsatz betraf den tätlichen Angriff auf Eldridge und den Diebstahl eines Kattunkleides nebst Unterrock aus dem Eigentum von Giles Betts im Schätzwert von zwanzig Schillingen. Eine vierte Beschuldigung wegen eines weiteren Raubes von zwei Schillingen und sechs Pence an Mary, der Ehefrau von Joseph Page, kam nicht mehr zur Verhandlung: Die drei vorangehenden genügten vollauf, um über Drury die Todesstrafe zu verhängen.

Unter dem Todesurteil stehend, zeigte er nach Beobachtung der Schließer keine übermäßige Furcht, wirkte jedoch betreten und verwirrt. Zunächst hegte er die Hoffnung auf einen Aufschub der Hinrichtung oder wenigstens auf eine Verbannung in die überseeischen Kolonien. Er richtete Schreiben an mehrere Persönlichkeiten, von denen er sich eine Fürsprache versprach. Gleichzeitig vertiefte er sich in die Andachtsbücher, die man ihm gereicht hatte, und wohnte den Gottesdiensten in der Kapelle mit Ernsthaftigkeit bei. Der Chronist schildert diesen Eifer jedoch als bloßen äußeren Schein und enthält sich eines Urteils über die inneren Regungen des Mannes, die dem menschlichen Auge verborgen bleiben.

Drurys sehnlichster Wunsch war es, seine Gattin nach London kommen zu sehen. Er sandte ihr mehrere dringliche Briefe; eine Antwort blieb aus. Daraufhin wandte er sich an einen befreundeten Nachbarn mit der Bitte, dieser möge der Frau ins Gewissen reden, ihn in dieser schweren Prüfung nicht im Stich zu lassen, sondern zu ihm zu eilen, um ein Gnadengesuch zu erwirken. Der Freund entgegnete, die Ehefrau sei derart gelähmt, dass sie sich nicht einmal allein kleiden könne, ihre Magd habe den Dienst quittiert, und es fehle ihr am nötigen Reisegeld. Er selbst schlug eine Reise ebenfalls aus und berief sich auf eine schwere Erkältung, die er sich bei einem früheren Aufenthalt in London in Drurys Angelegenheiten zugezogen habe.

Der Gefangene sann auf einen anderen Weg, seine Frau umzustimmen. Er ließ ihr mitteilen, er habe in London Silbergerät für vierundzwanzig Pfund versetzt, obschon die Stücke mehr als das Doppelte wert seien und nach seinem Ableben verlorenzugehen drohten. Der Freund berichtete zurück, die Gattin sei bereit, jedem die Auslagen zu erstatten, der das Silber auslöse und ihr Nachricht gebe. Zu einer Reise nach London konnte sie sich dennoch nicht entschließen. Drury gelangte zu der bitteren Einsicht, sie wünsche sein Überleben nicht; gleichwohl fügte er hinzu, dass er ihr von Herzen vergebe.

Beständig leugnete er, jemals zuvor an ähnlichen Raubüberfällen beteiligt gewesen zu sein. Er räumte ein, dass er mit dem Vermögen seiner Frau und den Einnahmen aus dem Schornsteinbau auf dem Lande ein sorgenfreies Dasein hätte fristen können; er habe seine Angelegenheiten schlecht verwaltet, schrieb den Plan zu dem Überfall jedoch dem unablässigen Drängen Kings zu. Dieser habe ihm das Unternehmen als leicht und ungefährlich geschildert und versichert, es werde sich keinerlei Gegenwehr regen. Für seinen Rat und seine Beihilfe sollte King die Hälfte der Beute empfangen. Um das heimliche Einverständnis zu verschleiern, sei Drury überdies angewiesen worden, der Ehefrau des Fuhrmanns rund vier Pfund abzunehmen.

Ein Geistlicher der Kirche von England, der den Häftling besuchte, ermahnte ihn, seine Schuld nicht zu schmälern und eine aufrichtige Beichte abzulegen. Drury versprach, freimütig zu sprechen, da er außer Gott keinen Beistand mehr habe. Als alle Gnadengesuche fehlgeschlagen waren, ließ er den Seelsorger rufen und empfing das Abendmahl. Hierauf bekannte er sich zu der Tat, für die er sterben sollte, hielt seine Beschuldigung gegen King aufrecht und erklärte, sowohl diesem als auch seiner Ehefrau zu vergeben. Die Chronik wertet dieses letzte Bekenntnis als Bekräftigung seiner früheren Aussagen, erwähnt jedoch kein gerichtliches Verfahren gegen King.

Eine Frau, die Drury in seinen letzten Tagen beigestanden hatte, brachte einen anderen Umstand vor. Er hatte sie einst in einer Chaise nach Wendover geführt. Auf der Straße waren sie King begegnet, der Drury gebeten hatte, herabzusteigen, um mit ihm zu sprechen. Beide Männer hatten sich etwas entfernt und lebhaft miteinander verhandelt; worüber sie sprachen, vermochte die Begleiterin nicht zu sagen. Als King zur Chaise zurückkehrte, hatte er ihr jedoch zugerufen: „Ihr braucht nichts zu fürchten, Ihr werdet gewiss erhalten, was Ihr begehrt.“ Damit bezeugte sie zwar eine Begegnung und jene Worte, konnte jedoch über die Vereinbarung, die Drury dort getroffen haben wollte, keine Auskunft geben.

Einige vornehme Personen bemühten sich noch um eine Begnadigung, doch ohne Erfolg. Der Chronist vermutet, dass die bis zum Vorabend der Hinrichtung genährte Hoffnung den Sinn des Verurteilten verwirrt haben mochte; Gewissheit über seine Seelenlage ließ sich indes nicht gewinnen. Am Abend des 2. November fragte ihn die Besucherin, die von dem früheren Dienstherrn jener Frau gesandt worden war, was er gegen King vorzubringen habe. Drury wiederholte, der Fuhrmann habe ihn zum Verbrechen verleitet, sein Leben und all seine Habe fielen auf das Haupt dieses Mannes zurück; sodann brach er das Gespräch ab, um sich seinen Gebeten zu widmen.

Am folgenden Morgen, dem 3. November 1726, besuchte Drury die Kapelle und verließ Newgate ohne sichtbare Zeichen des Schreckens. Auf dem Weg nach Tyburn sprach er über seine Verfehlungen; er sei dem Trunke nicht ergeben gewesen, habe jedoch den Frauen zu sehr nachgestellt, was die Eifersucht seiner Gattin erregt habe. Am Hochgericht bekräftigte er erneut die Anklage gegen King und fügte hinzu, dieser habe ihm seinerzeit auch geraten, den Frachtwagen von Banbury auszurauben. Er stellte klar, dass er Kings Ehefrau anstelle der besprochenen vier Pfund lediglich drei Schillinge abgenommen habe – ein Betrag, der laut Chronik jenem der Anklageschrift entsprach, auf die hin er verurteilt worden war.

Der Geistliche hielt ihm daraufhin vor, ein Mann bezichtige ihn, zu Norwich die Tochter eines anderen geheiratet zu haben, die noch am Leben sei. Drury erwiderte, man mache ihm mancherlei Vorwürfe, und er vergebe jedermann; er bestätigte diese Anschuldigung weder, noch stritt er sie ab. Danach bat er, mit einem Kavalier am Fuße des Galgens über seine Vermögensdinge sprechen zu dürfen, die er geordnet habe, und ermahnte die Menge zu einem tugendhaften Lebenswandel. Er verschied an jenem Donnerstag zu Tyburn im Alter von etwa achtundzwanzig Jahren.

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Vollständige Lektüre des Kriminalberichts newgate-112 (2.461 Wörter nach Whitespace-Zählung), SHA-256 der Quelle: d2e5a4cb37188135753a6f5d86dc31dc48a5b7de06ad43675a3a6d4b4588ab3c. Der Bericht datiert den Überfall auf den Frachtwagen von Bicester auf den 25. September 1726 und berichtet von der Hinrichtung zu Tyburn am Donnerstag, dem 3. November 1726. Die Darstellung weist Drury die Bezichtigung Robert Kings zu; sie deutet weder die Aussagen der Zeugin, die den Inhalt des Gesprächs nicht verstand, noch Drurys Schlussbeichte in gerichtliche Beweise gegen King um und erwähnt keinerlei Verfahren gegen Letzteren. Die Angaben des Verurteilten über seine Ehefrau werden als dessen subjektive Aussagen wiedergegeben; der Vorwurf einer früheren Heirat in Norwich bleibt im Bericht ungeklärt. Dublettenprüfung: Kein Fall zu Anthony Drury oder dem Bicester-Überfall von 1726 im verifizierten Korpus oder den Entwürfen von cap400 nachweisbar. Die Erwähnung von „Drury“ in den Akten zu Sperry bezeichnet Drury Lane (Straßenname) ohne Bezug zur Person.

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