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Justiz & Skandale · England

Die Königin, die ein öffentliches Verfahren forderte

Verhaftet und in den Tower verbracht, beteuerte Anne Boleyn ihre Unschuld und verlangte ein öffentliches Gerichtsverfahren. Mark Smeaton war der einzige der mit ihr angeklagten Männer, der eine verbotene Beziehung gestanden haben soll; als Anne gemeinsam mit ihrem Bruder vor Gericht stand, war Smeaton bereits verurteilt. Am 19. Mai 1536 wurde die Königin enthauptet.

Borrow überliefert ein auf den 6. Mai 1536 datiertes Schriftstück, das er als Brief Anne Boleyns an den König ausgibt. Darin fordert sie ein offenes, gesetzmäßiges Verfahren und die Möglichkeit, sich vor Richtern zu verantworten, die nicht von vornherein ihre Feinde sind; ebenso bittet sie darum, dass die mit ihr eingekerkerten Männer nicht in ihren Fall verstrickt werden. Vier Tage nach ihrer Festnahme wusste sie wohl, dass ihr Leben von jenen Worten abhing, die man am Hofe zusammentrug.

Drei Jahre lang war Anne Königin gewesen. Sie hatte einer Tochter, Elisabeth, das Leben geschenkt, deren Zukunft gänzlich an den Bestand der königlichen Ehe geknüpft war, und Anfang 1536 eine Fehlgeburt erlitten. Heinrich VIII. wandte sich Jane Seymour zu. Fortan belauerten die Höflinge jeden Blick und jedes Wort der Königin. Eine einstige Vertraulichkeit verwandelte sich in ein mögliches Indiz; ein scherzhafter Wortwechsel konnte als Eingeständnis unlauteren Begehrens gedeutet werden. Als man begann, ihre Vertrauten zu befragen, stellte man Anne keineswegs sogleich vor ein Gericht: Man riss sie aus ihrem Haushalt und brachte sie auf dem Wasserweg in den Tower.

Am 2. Mai langte sie am privaten Landungssteg der Festung an. Noch auf dem Fluss eröffneten ihr Ratsherren die Anschuldigungen. Sie bestritt die Vorwürfe und verlangte, den König zu sprechen. Dies ward ihr verwehrt. Drinnen sank sie, so berichtet Borrow, auf die Knie und flehte um Gottes Beistand. Die Königin, die Gesandte empfangen und Gnadenbezeigungen gewährt hatte, musste in einem Gemach auf das Erscheinen ihrer Ankläger warten, in dem selbst die flüchtigste Äußerung Gefahr lief, an den Hof getragen zu werden, noch ehe sie selbst Gehör fand.

Ihr Bruder George, Lord Rochford, wurde festgenommen, ebenso vier Männer des königlichen Haushalts: Henry Norris, Francis Weston, William Brereton und Mark Smeaton. Allen legte man zur Last, ein ehebruchsvolles Verhältnis mit Anne unterhalten zu haben; dem Bruder warf man überdies Blutschande vor. Hinzu trat die Anschuldigung, sie hätten nach dem Leben des Monarchen getrachtet. Die Beschuldigten verhielten sich nicht einmütig. Borrow berichtet, Smeaton habe ein Verhältnis eingestanden, während die übrigen jede Schuld abstritten. Die Gerüchte liefen den Tatsachen weit voraus, und der Königin blieb jeglicher freie Zugang zu den Zeugen verwehrt, deren Aussagen das Fundament der Anklage bildeten.

Anfangs mochte sie kaum glauben, dass der König wahrhaft ihren Untergang betrieb. Als ihr jedoch zu Ohren kam, dass die mit ihr verhafteten Männer im Tower einsaßen, erkannte sie, dass ihr dasselbe Los drohte. Die von Borrow zitierten Hofberichte zeichnen das Bild einer Frau, die unvermittelt vom Gebet in Tränen und alsdann in Gelächter ausbrach; der Chronist des 19. Jahrhunderts deutet dies als Nervenfieber. Man darf hinter solchen Urteilen wohl eher die tiefe Verzweiflung einer Gefangenen erblicken, die weder wusste, was man ihren Vertrauten abgepresst hatte, noch ob sie ihr Kind je wiedersehen würde.

Die Königin beteuerte beharrlich, die rechtmäßige Gemahlin des Königs und frei von den ihr unterstellten Verfehlungen zu sein. Als man ihr weismachte, Norris habe sie belastet, rief sie sich deren frühere Gespräche ins Gedächtnis. Sie hatte ihn einst gefragt, weshalb er seine Vermählung aufschiebe; er hatte erwidert, er wolle noch harren. Darauf hatte Anne eingeworfen, er warte wohl auf den Tod des Königs, um dessen Platz einzunehmen. In einem anderen Zwiegespräch hatte Smeaton ihr bedeutet, ein einziger Blick genüge ihm. Solche Repliken, im Nachhinein ausgegraben, besaßen die grausame Leichtfertigkeit höfischer Tändeleien; aus dem Zusammenhang gerissen, taugten sie vorzüglich zu belastenden Beweisstücken. Anne leugnete nicht, mit diesen Männern gesprochen zu haben: Sie bestritt, dass diese Worte einen Ehebruch bewiesen.

Der Brief vom 6. Mai verlangte einen ordentlichen, öffentlichen Prozess. Er beschränkte sich nicht auf die Behauptung »Ich bin unschuldig«, sondern pochte auf das Verfahren, das diese Unschuld erweisen sollte. Anne wusste, dass ihre Ankläger leichtes Spiel hatten, sollte der König bereits gefasst sein. Sie forderte, dass ihre erklärten Widersacher nicht als Richter amtierten und dass die Wahrheit vor aller Augen geprüft werde. Dieses Gesuch vermochte sie nicht zu retten. Doch offenbart es ihre größte Furcht: dass Ungnade, kolportierte Gespräche und ein Kapitalverbrechen in eins geworfen würden, ohne dass man ihr die Gelegenheit böte, die Zeugenaussagen zu prüfen.

Am 12. Mai wurden die vier Männer vor eine Kommission in Westminster geführt. Borrow führt an, lediglich Smeaton habe ein Geständnis abgelegt; Norris, Weston und Brereton bekannten sich nicht schuldig. Er berichtet weiter, man habe Norris das Leben verheißen, sollte er die Königin belasten, was dieser standhaft verweigert habe. Der Chronist rühmt diese Haltung als Beweis edler Treue. Wie man diese Schilderung auch bewerten mag, eine entscheidende Tatsache bleibt bestehen: Die Männer wurden vor Anne gerichtet, und Mark Smeaton, der als einziger eine Verfehlung eingeräumt hatte, war bereits verurteilt, als die Königin vor die Schranken trat. Man hieß ihn nicht herbei, um seine Bezichtigung von Angesicht zu Angesicht vor ihr zu wiederholen.

Am 15. Mai standen Anne und ihr Bruder in der Großen Halle des Towers vor dem Pairgericht. Ihr Vater, Thomas Boleyn, saß nicht unter den Richtern, ungeachtet eines Irrtums, den Borrow bei früheren Chronisten anprangert. Anne plädierte auf nicht schuldig. Die Anklage bündelte die vorgeblichen Beziehungen zu den Höflingen, den Angriff auf die Thronfolge und ein Mordkomplott gegen den König. Doch vermerkt Borrow, er habe die genauen Fragen an die Königin und deren Antworten in den Akten nicht ausfindig machen können. Er berichtet lediglich, sie habe sich mit Fassung verteidigt und die Vorwürfe scheinbar entkräftet.

Die Schwäche dieser Prozessführung liegt nicht allein darin, dass es uns verwehrt ist, jede Minute der Verhandlung lückenlos zu rekonstruieren – eben dies verweigern die von Borrow herangezogenen Dokumente. Sie liegt vor allem darin begründet, dass das einzige Geständnis von einem Manne stammte, der einer Gegenüberstellung entzogen und bereits verurteilt worden war. Die Pairs befanden Anne und George für schuldig. Das Urteil überließ dem König die Wahl zwischen dem Scheiterhaufen und dem Schwert. Wie Borrow berichtet, sprach das Gericht am 17. Mai überdies die Nichtigkeit der königlichen Ehe aus, gestützt auf ein angebliches früheres Verlöbnis Annes mit Henry Percy, obgleich Percy eidlich bestritt, dass je ein Ehevertrag bestanden habe. Diese beiden Sprüche trafen Anne und ihre Tochter auf zweifache Weise: Der eine weihte die Königin dem Tode, der andere beraubte Elisabeth ihrer legitimen Geburt.

Am Vorabend ihres Todes gedachte Anne des Unrechts, das sie Maria, der Tochter Katharinas von Aragonien, angetan hatte. Sie ließ die Gemahlin des Tower-Lieutenants auf einem Prunkstuhl Platz nehmen, kniete vor ihr nieder und bat sie flehentlich, Maria um Verzeihung zu bitten. Die Königin, die einst eifrig daran mitgewirkt hatte, Katharina und deren Tochter zu verdrängen, erkannte in ihren letzten Stunden die Schuld, die sie dem Kinde gegenüber auf sich geladen hatte. Sie war gegen jene, die ihr im Ränkespiel der Macht im Wege standen, keineswegs immer großmütig gewesen; diese letzte Bitte vermochte das Vergangene nicht ungeschehen zu machen. Doch verwehrt sie es, Anne zu der makellosen Märtyrerin zu verklären, die ihre Verteidiger gern in ihr sehen möchten.

Am 19. Mai betrat Anne das Schafott auf Tower Green innerhalb der Festungsmauern. Sie sprach zum Volk, sie sei gekommen, um nach dem Gesetz zu sterben, und erbat das Gebet der Anwesenden. Sie ging nicht auf die Vorwürfe ein und nannte keinen Schuldigen; sie betete für den König, den sie ihren gnädigen Herrn und Souverän nannte. Alsdann trennte der eigens aus Calais herbeigerufene Henker ihr Haupt vom Rumpf. Ihr Leichnam wurde in eine schlichte Holzkiste gelegt und in der Kapelle des Towers beigesetzt. Nach der Annullierung der Ehe galt die junge Elisabeth als unehelich; dennoch sollte sie einst den Thron besteigen. Anne hatte gefordert, ihre Sache im vollen Lichte des Tages zu verhandeln. Man hatte sie vor ihren Pairs angehört, doch gab ihr das Urteil weder ihr Leben noch ihren Platz an der Seite ihrer Tochter zurück; ihre letzten Worte vermochten an diesem Schicksal nichts mehr zu wenden.

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Der historische Rahmen und unser erzählerischer Anteil

Borrow gibt ein Schriftstück vom 6. Mai wieder, das er Anne zuschreibt; dessen Echtheit ist durch die vorliegenden Akten nicht zweifelsfrei erwiesen. Die historische Debatte über diese Zuschreibung wird in der Forschung geführt (vgl. Sarah Smith, Dissertation, https://eprints.bbk.ac.uk/id/eprint/40306/1/Fullversion-2017SmithSRphdBBK.pdf; die Arbeit wurde hier nicht vollständig eingesehen). Borrows Kapitel schildert die Verhaftung Anne Boleyns, die Anschuldigungen wegen Ehebruchs und Blutschande, das Verfahren gegen die fünf Männer, den Prozess gegen die Königin und ihren Bruder, die Nichtigerklärung der Ehe und die Hinrichtung am 19. Mai. Es handelt sich um eine rückschauende Darstellung, die Mutmaßungen und biografische Szenen enthält, welche hier nicht anhand der erwähnten Handschriften nachgeprüft wurden; diese bleiben Borrow zugeschrieben und wurden paraphrasiert. Historic Royal Palaces datiert die Verhaftung auf den 2. Mai und die Enthauptung auf den 19. Mai; The National Archives setzen den Prozess auf den 15. Mai an. Die Chronik überliefert die Einzelheiten von Annes Erwiderungen vor Gericht nicht. Borrow datiert die Fehlgeburt fälschlich auf den Beginn des Jahres 1535; dieses Detail wurde berichtigt.

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