Am Morgen des 17. März 1792, dem Tag nach dem Attentat auf Gustav III., wurden auf dem Boden der Stockholmer Oper Pistolen und ein Dolch aufgefunden. Die Büchsenmacher und Messerschmiede der Stadt wurden vorgeladen, um die Gegenstände in Augenschein zu nehmen. Der Verfertiger der Pistolen gab an, sie für den Hauptmann Ankarström ausgebessert zu haben; der Messerschmied erkannte den Dolch wieder, den er in dessen Auftrag geschmiedet hatte. Als die Wachen erschienen, um ihn festzunehmen, ergab sich Ankarström und gestand, auf den König geschossen zu haben. Er bedauerte zunächst einzig, ihn nicht getötet zu haben.
In dem von Borrow wiedergegebenen Geständnis erklärt Ankarström, er sei fest überzeugt gewesen, sein Vaterland von einem Tyrannen befreit zu haben. Er berichtet von seinen Unterredungen mit dem Grafen Horn: Beide verurteilten die politische Lage des Reiches und kamen überein, dass die Ermordung des Königs einen Regierungswechsel herbeiführen könne. Ankarström beruft sich zudem auf einen von der Krone gegen ihn angestrengten Majestätsbeleidigungsprozess; seinen Worten zufolge war er im Vorjahr zu zwanzig Jahren Festungshaft verurteilt worden – eine Strafe, die er als schwere Kränkung empfand. Diese Verbitterung verknüpfte er mit einer Lehre von der Bürgerpflicht und behauptete, der König habe sein Recht zu herrschen verwirkt.
In seiner politischen Rechtfertigungsschrift geht Ankarström auch auf die Umwälzungen ein, die er dem Herrscher anlastete. Er stellt die Vereinigungs- und Sicherheitsakte von 1789 als Bruch der Verfassung von 1772 dar, erinnert an die gefangengesetzten Reichstagsabgeordneten und geißelt Steuern, Staatsverschuldung und Krieg. Diese Vorwürfe entstammen seiner eigenen Feder und dienen der Erklärung seiner Tat; Borrow verbürgt sie keineswegs als unabhängigen Befund. Gleichwohl offenbaren sie die Gedankenwelt, die er sich zurechtgelegt hatte: Ein persönlicher Zwist verwandelte sich in seinen Augen in das Recht, im Namen seiner Mitbürger zur Tat zu schreiten.
Der ursprüngliche Plan sah vor, Gustav III. des Nachts in seinem Pavillon zu Haga zu entführen. Horn und Ankarström kundschafteten die Zugänge, die Wälder und den Park aus. Die Residenz erschien ihnen jedoch zu scharf bewacht. Sie gaben den Raub auf, nicht aber den Mord. Graf Ribbing wurde daraufhin eingeweiht und schloss sich ihnen an. Sie wählten eine Gelegenheit, bei der das Gedränge der Menge Schutz böte: eine Theatervorstellung oder einen Maskenball. Horn und Ankarström besuchten am 16. Januar eine Aufführung und kehrten zwei Tage später zurück; doch der König wählte nicht den Gang, in dem sie auf ihn lauerten. Bei der für die Nacht vom 19. auf den 20. Januar angesetzten Maskerade war die Gesellschaft zu spärlich. Nach der Reise zum Reichstag von Gävle und der Rückkehr nach Stockholm lauerten sie bei einer weiteren Maskerade am 2. März, schlugen jedoch nicht zu. Jene vom 9. März wurde der Kälte wegen um eine Woche verschoben. Sie fand schließlich am 16. März statt – dem Tag des Attentats.
Je weiter sich der Kreis der Verschwörung zog, desto schwerer fiel es, das Geheimnis zu wahren. Ribbing gab an, Liljehorn ins Vertrauen gezogen zu haben, einen Offizier der Armee und Major der königlichen Garde; dieser soll den Beistand seines Regiments und der Artillerie zugesagt haben, sollte ein Umsturz greifbar werden. Auch General Pechlin sei gewarnt worden. Das Geständnis verdeutlicht, dass die wachsende Zahl der Mitwisser ein rasches Handeln gebot: Je mehr Hände das Geheimnis berührten, desto größer ward die Gefahr des Verrats. Am Vortag beratschlagten die Verschwörer über ihre Gewänder und bemühten sich, den Zulauf zum Ball zu mehren. Diese Einzelheit brachte den Plan ins Wanken. Der Gedanke an einen raschen Streich im Schutze der Masken hing fortan von Männern ab, deren Aufgaben und Treue keineswegs von gleichem Schlage waren.
Horn begleitete Ankarström in dessen Wohnung, um die Pistolen zu laden. Das Geständnis beschreibt die ungewöhnliche Ladung der Waffen mit Genauigkeit: eine Rundkugel, eine vierkantige Kugel, elf Schrotkörner und sieben Nägel. Ankarström steckte überdies einen Dolch ein. Als der König den Saal betrat, gestützt auf den Arm seines Oberstallmeisters, des Barons von Essen, schob sich der Mörder zwischen ihn und sein Gefolge. Er verbarg sich hinter einem Kulissenteil, gerade dort, wo der König ihm den Rücken zuwandte, und feuerte aus solcher Nähe, dass der Lauf das Dominogewand berührte. Darauf folgte eine Regung, die er wohl nicht als Schwäche festzuhalten gedachte: Der König stürzte nicht, der Dolch fuhr hervor, doch das Entsetzen ließ ihn beide Waffen fallen. Die aufbrandende Panik bot ihm Deckung. Er schrie »Feuer!«, und die Umstehenden fielen in sein Geschrei ein.
Der König wurde aus dem Saal getragen. Ankarström trug noch eine Waffe bei sich, die er für sich selbst aufsparen wollte. Er trachtete danach, sich ihrer vor der Durchsuchung zu entledigen. Die Tore waren verriegelt, und die Gäste mussten die Masken abnehmen, sich visitieren lassen und ihren Namen in eine Liste eintragen. Trotz dieser Wachsamkeit gelangte er unbehelligt nach Hause. Nach der Tat leugnete Ankarström zunächst jegliche Mitschuld anderer. Als man ihm jedoch an Horn gerichtete Briefe und bei der Haussuchung gefundene Gegenstände vorhielt, räumte er die Beteiligung der übrigen Verschwörer ein.
Die Gerichte richteten nicht bloß über einen Einzeltäter. Sie verfolgten all jene, die durch das Geständnis, Briefe oder Zeugenaussagen mit dem Komplott verknüpft waren, wenn auch in unterschiedlichem Maße. Die Grafen Horn und Ribbing wurden dazu verurteilt, ihres Adels für verlustig erklärt, für ehrlos befunden, an der rechten Hand verstümmelt und sodann enthauptet und gevierteilt zu werden. Liljehorn und Ehrensvärd wurden ebenfalls zum Tode verurteilt; andere Angeklagte traf der Verlust ihrer Ämter, Verbannung oder Festungshaft. Doch Borrow berichtet von einem entscheidenden Einschreiten Gustavs III. selbst. Auf dem Sterbebett soll der König seinen Bruder, den Regenten, ersucht haben, außer seinem Mörder niemanden um dieses Anschlags willen hinzurichten. Der Regent versicherte, diesen Willen zu erfüllen. Die Todesurteile gegen Horn, Ribbing, Liljehorn und Ehrensvärd wurden in lebenslängliche Verbannung gemildert, verbunden mit dem Verlust des Adels und dem Verbot, je nach Schweden zurückzukehren; andere Strafen blieben bestehen. Die posthume Gnade des Monarchen söhnte die Männer nicht aus: Sie stieß sie aus dem Lande, das sie vorgegeben hatten retten zu wollen.
Ankarström hingegen blieb von dieser Begnadigung ausgeschlossen. Borrow schildert drei Tage am Schandpfahl und der Geißelung, gefolgt von Verstümmelung, Enthauptung und Vierteilung. Am ersten Tage redete Ankarström noch zum Volk und ertrug die Pein mit Standhaftigkeit; die folgenden Tage brachen seine Kraft. Der Geistliche, der ihn begleitete, berichtete von Reue und seinen Bitten um Gottes Vergebung. Die politische Rechtfertigung verteidigt den Königsmord im Namen des Vaterlandes; der Bericht des Geistlichen zeigt einen Verurteilten, der um göttliches Erbarmen fleht. Ankarström wurde hingerichtet.
