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Hochstapler & Vermögen · Frankreich

Die Millionen der Caisse Mirès

In Paris decken die Ermittlungen gegen Jules Mirès den verdeckten Verkauf anvertrauter Wertpapiere, die Ausgabe von Interimszertifikaten anstelle von Obligationen sowie fingierte Dividenden auf. In erster Instanz verurteilt, wird der Financier 1862 vom Berufungsgericht in Douai freigesprochen; die spätere Kassation im bloßen Interesse des Gesetzes tastet diesen Freispruch nicht mehr an. Das Kapitel des Pitaval schildert das Ringen zwischen Buchgutachten, finanzieller Verteidigung und widersprüchlichen richterlichen Urteilen.

Am 15. Dezember 1860 drängen sich die Zeichner in den Geschäftsräumen der Caisse Mirès, um die ersten Schuldverschreibungen einer osmanischen Anleihe in Empfang zu nehmen. Am Vortag hatte das Institut angekündigt, fünfzig Millionen Francs seines Gesellschaftskapitals zurückzahlen zu wollen. In ganz Paris schien diese Nachricht den glänzenden Wohlstand des Hauses endgültig zu beglaubigen. Doch unvermittelt läuft ein Gerücht durch die Reihen: Justizbeamte befänden sich im Gebäude, die Geschäftsbücher seien versiegelt worden und gegen Jules Mirès sei eine gerichtliche Untersuchung im Gange. Binnen weniger Stunden schlägt das unerschütterliche Vertrauen, das die Operationen der Caisse bislang getragen hatte, in blanke Bestürzung um.

Das 1871 in deutscher Sprache veröffentlichte Kapitel des Pitaval schildert diesen Zusammenbruch als das Schicksal eines Finanziers, der den industriellen Aufschwung lediglich als Treibstoff für eine zügellose Spekulation missbraucht habe. Sein Verfasser verwebt tatsächliche Schilderungen, Verhandlungsprotokolle und moralisierende Betrachtungen, die mitunter von zeittypischen antisemitischen Vorurteilen gefärbt sind. In der vorliegenden Darstellung bleiben derartige polemische Einlassungen auf ihren historischen Ort beschränkt: den eines Kompilators des neunzehnten Jahrhunderts, ohne jeden Beweiswert. Die erhobenen Vorwürfe, die aufeinanderfolgenden richterlichen Beschlüsse und die Einlassungen von Mirès werden auf jeder Stufe sorgfältig voneinander geschieden.

Ein Mann der Presse und des Kredits

Jules Mirès wird 1809 in Bordeaux geboren. Die Chronik zeichnet seinen Werdegang nach, von bescheidenen Stellungen und kaufmännischen Versuchen bis zur Pariser Börse, auf deren Parkett er ab 1844 auftritt. Er bringt vorläufige Aktienzertifikate in Umlauf, verbindet sich mit publizistischen Organen und lernt früh, finanziellen Transaktionen jene öffentliche Sichtbarkeit zu verleihen, die das Publikum in Scharen anlockt. Gemeinsam mit Moïse Millaud erwirbt er das Journal des chemins de fer; später sichert er sich Anteile an den einflussreichen Blättern Le Pays und Le Constitutionnel. Der Pitaval betont mit Nachdruck die Macht der finanziellen Publizistik in diesen Unternehmungen; seine abwertenden Bemerkungen über die Herkunft des Bankiers entspringen jedoch redaktionellen Ressentiments und berühren nicht die reale Geschichte seiner Geschäfte.

Aus dem Bankhaus geht die Caisse générale des chemins de fer hervor. Ab 1850 bündelt sie Kapitalien, Vermögensanlagen und industrielle Großprojekte. Sie investiert in Steinkohlenzechen bei Marseille, in Hochöfen, die städtische Gasbeleuchtung, meerwärts abgerungenes Neuland und ausgedehnte Eisenbahntrassen. Ausländische Großvorhaben weiten den Rahmen abermals aus: italienische Bahnen, die Linie von Pamplona nach Saragossa, eine spanische und schließlich die osmanische Staatsanleihe. Das Kapitel entwirft das Bild einer Organisation, in welcher die Kapitalbeschaffung und die publizistische Werbetrommel dem tatsächlichen Baufortschritt häufig weit vorauseilen.

Die Dimensionen des römischen Eisenbahnprojekts verdeutlichen dieses maßlose Bestreben. Um rund sechshundert Schienenkilometer zu verlegen, veranschlagt die Caisse ein Kapital von 175 Millionen Francs. Die Zeichnung zieht weit mehr Anträge an, als die 170.000 verfügbaren Aktien hergeben. Mirès teilt Papiere seiner eigenen Gesellschaft, seinen Geschäftspartnern und den Mitgliedern des Aufsichtsrats zu; dem allgemeinen Publikum bleibt nur ein Bruchteil. In der Folge kauft er Aktien weit über Pari zurück – eine Marktstützung, die der Pitaval auf mehr als zwei Millionen Francs beziffert. Als die Börsenstimmung umschlägt, stürzen die Kurse ab, der Zufluss an Einlagen versiegt, und das Unternehmen muss dringend Geld beschaffen, während seine Baustellen und vertraglichen Verpflichtungen unaufhörlich nach Mitteln verlangen.

Die Chronik wendet sich sodann dem Umgang mit jenen Wertpapieren zu, die der Kasse als Depot oder als Pfand anvertraut worden waren. Der Anklage zufolge veräußern Mirès und sein Teilhaber Solar diese Bestände ohne ordnungsgemäße Ermächtigung, während sie die Kunden in dem Glauben wiegen, die Werte lägen nach wie vor sicher im Portefeuille der Caisse. Zirkulare stellen eine spätere Abrechnung und den Rückkauf in Aussicht; die den Einlegern vorgelegten Depotauszüge spiegeln den tatsächlichen Verkauf keineswegs wider. Die Akten betreffen mithin nicht bloß kühne, letztlich fehlgeschlagene Spekulationen. Sie stellen die Grundsatzfrage, ob die Geschäftsleiter über anvertrautes fremdes Gut verfügt haben, als wäre es ihr ureigenes Eigentum.

Finanzoperationen vor den Schranken der Justiz

Der Konflikt bricht öffentlich aus, als Baron de Pontalba, Mitglied des Aufsichtsrats, eine Summe von 1,7 Millionen Francs an Provisionen und Gewinnanteilen einfordert. Er wirft Mirès und Solar Unterschlagung, Bilanzfälschung und vorsätzliche Täuschung der Kundschaft vor. Nach einer ersten Anzeige reicht er am 2. Dezember 1860 eine weitere Beschwerde beim kaiserlichen Staatsanwalt ein. Das Ermittlungsverfahren wird eröffnet; die Geschäftsbücher werden beschlagnahmt und Mirès Verhören unterzogen. Dieser weist alle Beschuldigungen von sich, verweist auf seine Verdienste um das wirtschaftliche Gedeihen des Reiches und brandmarkt das Vorgehen als böswilliges Erpressungsmanöver, um ihn gefügig zu machen.

Zwar schließt Mirès einen Vergleich mit Pontalba, doch die Zahlung von mehr als einer Million Francs facht das Misstrauen der Anleger erst recht an. Ungeachtet dessen führt die Caisse ihre Geschäfte fort. Das Kapitel konstatiert, das Institut sei durch riskante Engagements, Kursverluste und aufgehäufte Verbindlichkeiten bereits bis ins Mark erschüttert gewesen. Am 17. Februar 1861 wird Mirès verhaftet und in das Gefängnis von Mazas eingeliefert. Wenige Wochen darauf verfügt das Handelsgericht die Auflösung der Gesellschaft und bestellt Liquidatoren zur Abwicklung der Bestände.

Das buchhalterische Gutachten bildet das tragende Gerüst der Anklageschrift. Der von dem Sachverständigen Monginot verfasste Bericht verzeichnet unbefugt veräußerte Papiere, Buchgewinne, die ausgewiesen wurden, noch ehe sie überhaupt realisiert waren, sowie Dividendenausschüttungen, die auf bestrittenen Inventarwerten fußten. Die Strafverfolgung stützt sich auf mehrere Hauptanklagepunkte: den Verkauf von der Caisse anvertrauten Effekten, die Entnahme von Aktien gegen bloße Empfangsbescheinigungen, die Ausgabe von Interimszertifikaten anstelle fest zugesagter Obligationen sowie die Ausschüttung fiktiver Gewinne. Mirès bekämpft die Methoden der Buchprüfer vehement und legt den Richtern eine eigene Rechtfertigungsschrift vor: À mes juges, ma vie et mes affaires. Er führt an, die Verkäufe hätten legitimen betrieblichen Erfordernissen gedient und Wertpapiere seien vertretbare Sachen (res fungibiles), jederzeit durch Gattungsstücke gleicher Art ersetzbar.

In den Sitzungen vom Juni und Juli 1861 treten Angestellte, Kunden und Sachverständige in den Zeugenstand. Mehrere Deponinhaber sagen aus, sie hätten erst nachträglich vom Verkauf ihrer Titel erfahren. Manche mussten Nachdruck anwenden, um die Herausgabe zu erzwingen; andere sahen sich plötzlich mit einer Schuldsumme konfrontiert, die aus einer Glattstellung zu willkürlich angesetzten Kursen resultierte. Ein früherer Gehilfe bekundet, er habe ein internes Buch entdeckt, das Verkäufe aufführte, welche in den Rechenschaftsberichten für die Einleger wohlweislich verschwiegen worden waren. Die Direktoren entgegnen, dem Hause habe das Recht zugestanden, die hinterlegten Papiere zur Finanzierung des Geschäftsbetriebs zu nutzen, zumal die Kunden später vollauf entschädigt worden seien.

Von ausschlaggebender Bedeutung für die aus dem Depotbestand entnommenen Aktien ist das Zeugnis des Hauptkassierers Roget. Er bestätigt, die Titel gegen einfache Quittungen an Mirès und Solar ausgehändigt zu haben, ohne dass eine ordnungsgemäße Verbuchung im Hauptjournal stattgefunden hätte. Ebenso bestätigt er, dass manche Bestände in den Auszügen für den Aufsichtsrat nach wie vor als vorhanden ausgewiesen wurden. Mirès hält dem entgegen, er habe die Urkunden zurückerstattet, und die Aufstellung des Experten übergehe die späteren Einbuchungen. Der Streit dreht sich keineswegs um juristische Abstraktionen: Er betrifft den genauen Zeitpunkt der Entnahme, den erzielten Verkaufspreis, den Rückkaufskurs und die Frage, welche Summen der Gesellschaft oder den Geschäftsleitern persönlich gutgeschrieben wurden.

Zwei einander widersprechende Urteile

Die Anklagebehörde zeichnet die geschäftlichen Operationen als ein System, in dem kühne Publizistik, geschönte Bilanzen und scheinbar verfügbare Bestände ein Vertrauen nährten, das durch die reale Buchführung in keiner Weise gedeckt war. Die Verteidigung erwidert, moderne Großinstitute müssten ihre Aktiva zwingend in stetem Umlauf halten; überdies hätten die Wirtschaftskrise von 1857 und kriegerische Verwicklungen die Märkte erschüttert, und Mirès habe zu keinem Zeitpunkt beabsichtigt, sich oder seine Partner auf Kosten der Kundschaft unrechtmäßig zu bereichern. Während der Verhandlung ergreift Mirès häufig das Wort, greift die Gutachter scharf an und verlangt eine gerichtliche Obergutachtenerstellung. Die Strafkammer weist diesen Antrag ab.

Am 10. Juli 1861 erkennt das Zuchtpolizeigericht von Paris Mirès und Solar mehrerer Vergehen des Betrugs und des Vertrauensmissbrauchs für schuldig und verurteilt beide zu jeweils fünf Jahren Gefängnis sowie 3.000 Francs Geldstrafe. Vom Vorwurf hinsichtlich der Gewinne aus der spanischen Bahnstrecke wird Mirès freigesprochen. Mirès und Solar werden gemeinsam mit Graf Siméon zur zivilrechtlichen Haftung verurteilt; die übrigen Mitglieder des Aufsichtsrats werden freigesprochen. Dieses erstinstanzliche Urteil bildet jedoch nicht das letzte Wort: Die Verurteilten legen Berufung ein.

Das Berufungsgericht bestätigt zunächst den Kern der Schuldsprüche. Doch die Verweigerung eines neuen Buchgutachtens erweist sich im weiteren Verlauf als verfahrensentscheidend. Das Kapitel berichtet, der Kassationshof habe das Berufungsurteil wegen eines Verfahrensfehlers aufgehoben und die Sache an ein anderes Obergericht verwiesen. Es schildert daraufhin die Verhandlung vor dem kaiserlichen Gerichtshof in Douai, wo Mirès erneut vor die Schranken tritt und abermals unnachgiebig auf einem Gegengutachten beharrt. Die in der Druckfassung der Sammlung genannten Jahres- und Tagesdaten sind an dieser Stelle widersprüchlich: Sie platzieren eine Kassationsentscheidung zeitlich nach dem Verweisungsprozess. Der vorliegende Bericht folgt daher der sachlichen Abfolge der Verfahrensschritte, ohne der Kassation ein ungesichertes Datum zuzuschreiben.

In Douai weist der Gerichtshof am 21. April 1862 das Gesuch um ein weiteres Gutachten abermals ab, spricht Mirès jedoch vollumfänglich frei. Die Richter befinden, die der Caisse übergebenen Effekten seien vertretbare Sachen gewesen, die Kunden hätten entschädigt werden können, und die beanstandeten Operationen erfüllten die in Paris angenommenen Straftatbestände nicht. Es handelt sich um einen wirksamen Freispruch, der den im Kapitel geschilderten persönlichen Strafverfolgungen ein Ende setzt; Mirès kehrt wegen dieser Vorwürfe nicht mehr ins Gefängnis zurück.

Der Generalprokurator ruft daraufhin den Kassationshof im ausschließlichen Interesse des Gesetzes an. Dieses Rechtsmittel gestattet es, eine unrichtige Rechtsanwendung für die Zukunft richtigzustellen, ohne dass das Verfahren zum Nachteil des bereits rechtskräftig Freigesprochenen wiederaufgerollt werden darf. Der Chronik zufolge verwirft der Kassationshof die in Douai vertretene Rechtsauffassung, namentlich hinsichtlich des Wesens von Sachdepots, anvertrauter Effekten und ausgegebener Interimszertifikate, als irrig. Doch diese Entscheidung ändert an der persönlichen Rechtsstellung von Mirès nichts mehr; der erstrittene Freispruch bleibt ihm ungeschmälert erhalten. Der Verfasser des Pitaval verurteilt den Freispruch von Douai mit scharfen Worten; diese sittliche Entrüstung ist die seine. Der verfahrensrechtliche Kern bleibt unberührt: Die oberstgerichtliche Rüge änderte am persönlichen Schicksal des Angeklagten nichts.

Im Dezember 1860 hatten sich die Anleger noch gedrängt, um eine Anleiheurkunde zu empfangen, die den Glanz der Caisse für alle Welt bezeugen sollte. Die richterliche Untersuchung brachte Geschäftsbücher, Verträge und Effekten ans Licht, deren juristische Bedeutung die Gerichte von Grund auf verschieden beurteilten. Paris verurteilte; Douai sprach frei; der Kassationshof korrigierte die Rechtsregel, ohne den Freispruch anzutasten. Die Caisse ihrerseits war zerschlagen und liquidiert. Die einst verheißenen Millionen waren zu nichts weiter geworden als zu einer erbittert umstrittenen Konkursmasse zwischen enttäuschten Kunden, Gläubigern und den Männern, die das Haus einst gelenkt hatten.

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Novelle

Die Quittung ohne Nummer

Ein fiktiver Gehilfe der Caisse Mirès erhält die Weisung, einem Anleger dessen zugesagte Anleihen auszuhändigen. Der Beleg im Hauptbuch stimmt jedoch nicht mit dem geöffneten Wertpapierkasten überein; sein Vorgesetzter befiehlt ihm, stattdessen ein vorläufiges Zertifikat auszustellen. Binnen eines einzigen Tages muss der junge Angestellte wählen, ob er sich dem Dienstgehorsam unterwirft oder das Gesehene festhält. Die Novelle verdichtet die Zerreißproben im Kontor, ohne den Angeklagten erfundene Privatszenen anzudichten; die vom Pitaval überlieferten Ermittlungen und Gerichtsurteile bilden den historischen Rahmen.

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Roman

Das leere Portefeuille

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Trilogie

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Eine fiktive Romantrilogie beleuchtet drei Wege des Vertrauens in die Verheißungen der Gründerzeit. Der erste Band begleitet eine Anlegerin, die sich von Bahnaktien und Dividenden blenden lässt; der zweite folgt einem Kommis, der entdeckt, dass hinterlegte Titel längst nicht mehr im Tresor liegen; der letzte Band schildert das Forum der Gerichte, vor dem Sachverständige, Bankiers und Geschädigte unversöhnliche Lesarten derselben Bilanzen verfechten. Die Pariser Urteile, der Freispruch von Douai und die Kassation im Interesse des Gesetzes bleiben das historische Gerüst.

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Der historische Rahmen und unser erzählerischer Anteil

Das Kapitel des Pitaval ist eine 1871 in deutscher Sprache publizierte Sammlungskompilation, kein richterliches Protokoll. Es überliefert die Pariser Verurteilungen, den Freispruch des Gerichtshofs von Douai vom 21. April 1862 sowie eine Kassationsentscheidung im bloßen Interesse des Gesetzes, die ohne Wirkung auf die persönliche Rechtsstellung von Mirès blieb. Die in der Quelle gedruckten Daten zur Verweisung und Kassation stehen im Widerspruch zueinander; der vorliegende Text legt das strittige Datum daher nicht fest. Die antisemitischen Ausfälle des damaligen Verfassers werden als redaktionelle Vorurteile kenntlich gemacht und scheiden als historische Tatsachen aus.

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