In Paris versprach die Annonce ein stattliches Vermögen bei vollendeter Diskretion. Eine junge Witwe, eine Erbin aus der Provinz, bisweilen eine vermögende Fremde auf der Suche nach einem Gatten: Ein Schreiben an das Bureau der Baronin von Mortier am Boulevard Saint-Germain genügte, um Einlass bei einer ehrbaren Familie zu finden. Die Heiratskandidaten erschienen mit ihren Ersparnissen, ihren Hoffnungen und dem festen Glauben an eine beträchtliche Mitgift. Im März 1887 hörte das Zuchtpolizeigericht mehrere dieser Männer schildern, wie jene Verheißung sie vom ersten Brief zur Oper und von der Oper in den finanziellen Ruin getrieben hatte.
Frau Demortier, dem Gerichtsbericht zufolge aus Rochette gebürtig, hatte sich den Titel einer Baronin von Mortier de la Rochette beigelegt. Getrennt von ihrem Ehemann lebend, tat sie sich mit Lecourtois zusammen, einem in Heiratsagenturen bereits erfahrenen Vermittler. Zu Beginn, so hieß es in der Verhandlung, brachte ihr Etablissement Parteien redlich zusammen und stiftete Ehen, ohne Klagen hervorzurufen. Doch die bescheidenen Vermittlungsgebühren genügten ihrem aufwendigen Lebensstil bald nicht mehr. Ab 1885 veränderten die Annoncen ihren Ton: Das Bureau stellte nun Mitgiften von mehreren Hunderttausend, zuweilen von über einer Million Francs in Aussicht.
Der Prospekt schilderte die Agentur als ein nahezu familiäres Institut. Ein Begleitschreiben versicherte, dass bestens eingeführte Bevollmächtigte alle Schritte abseits neugieriger Blicke leiten würden. Der Bewerber füllte einen Fragebogen über Abkunft, Ausbildung, Anstellung, Konfession, Gesinnung und den gewünschten Güterstand aus. Zunächst entrichtete er eine mäßige, nach dem angekündigten Vermögen berechnete Gebühr; die Werbeschrift versprach, dass der künftige Ehemann erst nach vollzogener Trauung und Übergabe des Geldes zwei Prozent der Mitgift zu zahlen habe. Das Gericht sollte jedoch erfahren, dass diese scheinbar geringe Vorabzahlung nicht zu einer wohlhabenden Erbin führte, sondern zu einem minutiös inszenierten Schauspiel.
Die Rollen waren sorgfältig verteilt. Eine ältere Dame fungierte wahlweise als Mutter oder Tante der Braut; Lecourtois trat als Vater, Vormund oder wohlwollender Onkel auf. Die angeblich vermögende junge Dame erschien unter wechselnden Namen und Lebensläufen. Der Bericht identifiziert die Hauptakteurin als Fräulein Leal, hergereist aus England, räumt jedoch ein, dass ihre Vorgeschichte im Dunkeln blieb. Der damalige Berichterstatter verweilte mit Nachdruck bei ihrer äußeren Erscheinung, als stünde eine Frau ebenso sehr vor Gericht wie die Umtriebe des Bureaus. Diese Schilderung entstammte der Feder des Chronisten; die für die Anklage maßgeblichen Tatsachen lagen in den Inseraten, den Quittungen und den arrangierten Zusammenkünften.
Die Annoncen wandelten das Bild der zukünftigen Braut je nach Kundschaft ab: vermögende Witwe, Geschiedene oder ein Mädchen mit einem kleinen sittlichen Fehltritt, den ihr Reichtum vergessen machen sollte. Die bezifferten Summen passten sich dem jeweiligen Bewerber an. An einem Tag galt es, eine Spanierin mit dreihunderttausend Francs Mitgift zu vermählen, am nächsten eine englische Erbin, die das Vierfache besaß. Das Versprechen wies stets gerade genug Makel auf, um glaubwürdig zu wirken: eine zarte Gesundheit, eine verblasste Verfehlung, eine zurückgezogen lebende Familie. Man verkaufte nicht bloß eine Bekanntschaft, sondern lieferte im Voraus die plausible Erklärung für das spätere Ausbleiben des Geldes.
Lefèvre, ein Kommis aus Limoges, stieß auf die Annonce einer jungen Dame, die von ihrer Familie mit einer Million zweihunderttausend Francs ausgestattet sein sollte. Die Baronin beschied ihm, man könne sich erst nach einem persönlichen Augenschein entscheiden. In Paris stellte sie ihm zunächst eine ältere Dame vor, die angebliche Mutter der englischen Erbin, und schließlich Fräulein Leal. Die Baronin legte dem Bewerber nahe, seiner Braut ein standesgemäßes Geschenk zu machen. Lefèvre erwarb zuerst ein Schmuckstück für dreihundert Francs; man gab ihm jedoch zu verstehen, dass eine so reiche Partie ein kostbareres Präsent verlange. Er kaufte daraufhin Geschmeide für rund viertausend Francs. Die Hochzeit wurde für Januar 1886 anberaumt. Bald darauf reisten die angebliche Mutter und ihre Tochter nach London; Lefèvre begleitete sie, zahlte Fahrkarten, Blumen, Handschuhe und Vergnügungen. Noch immer hoffte er, die Familie seiner Angetrauten kennenzulernen. In Paris mussten seine Mutter und seine Tante schließlich feststellen, dass Erbin und Vermögen in dieser Form gar nicht existierten.
Andere Männer berichteten von kürzeren Varianten desselben Weges. Francis Boisseau, ein Handlungsgehilfe aus Lyon, hatte eine Vermittlungsgebühr entrichtet und eine Opernloge bezahlt, in der er einer reichen Spanierin begegnen sollte. Chapot, ein Pariser Rentier, zahlte vierhundert Francs, um einer einzigen Tochter mit angeblichem Besitz an zwei Zinshäusern vorgestellt zu werden; er stellte Erkundigungen an, durchschaute den Schwindel, erhielt sein Geld aber nicht zurück. Der Gutsbesitzer Tizerand gab sechzehnhundert Francs für eine Begegnung auf der Rennbahn mit einer verschleierten Dame hin, die ihn laut seiner Aussage spöttisch wegen seiner Kleidung abfertigte. Die Heirat blieb ein fernes Phantom; die Zahlungen hingegen waren bar zu leisten.
Der Juwelier Labsolu schilderte mehrere Anläufe. Zunächst zahlte er eine Gebühr und eine Loge, fand jedoch bei der vorgeführten Dame kein Gefallen. Daraufhin kündigte die Baronin eine neue Begegnung in Granville an und strich vierhundert Francs für die Reise ein. Nach der Rückkehr glaubte Labsolu, in der Oper dieselbe Dame zu erkennen, die ihm als aus jener Stadt stammend vorgestellt worden war. Er brach den Kontakt ab. Ein dritter Vorschlag betraf angeblich eine Familie aus Marseille und verlangte weitere achthundert Francs für Reise- und Vermittlungskosten. Schließlich verweigerte er jede Zahlung. Seine Aussage belegt nicht jede einzelne Scheinidentität, verdeutlichte dem Gericht anhand von Quittungen aber die Methode der Agentur, einen Freier immer wieder neu zu binden, sobald eine Verheißung erlosch.
Eine Episode offenbarte das fast mechanische Wiederholen derselben Szenerien. Der Zeuge Dauchot gab an, mit Fräulein Leal nach London gereist zu sein, um sie zu ehelichen, worauf er nach der Trauung erfahren musste, dass keine Mitgift ausgezahlt werde. Während der Verhandlung verwickelte er sich bezüglich der genauen Stunde der Zeremonie in Widersprüche, und Leal bestritt seine Darstellung ihres Standes. Der Staatsanwalt hielt dagegen, dass zur selben Zeit ein anderer Bewerber, Lefèvre, als Bräutigam nach London geschickt worden war. Der Chronist machte aus diesem Zusammentreffen eine Posse; für das Gericht verdeutlichte es vor allem, wie dieselbe Frau und dieselbe Verheißung für mehrere Unternehmungen gleichzeitig genutzt wurden.
Die Geschäfte des Bureaus beschränkten sich nicht allein auf die Baronin. Dem Bericht nach trennte sich Fräulein Leal später von ihr und betrieb mit einer Madame Lepron ein eigenes Etablissement in einer Wohnung an der Rue Washington. Einige Zeugenaussagen bezogen sich auf diese späteren Vorgänge und auf Männer, die eher eine Mätresse als eine Gattin suchten. Die Darstellungen widersprachen einander, und das Gericht musste die jeweiligen Tathandlungen sorgfältig trennen. Frau Lepron, die gemeinsam mit Leal verhaftet worden war, hatte laut Bericht im Gefängnis einen Selbstmordversuch unternommen; sie wurde am Ende des Prozesses freigesprochen. Die Agentur und ihre Gehilfen bildeten in den Augen der Richter somit keine unteilbare Bande, der man jede Täuschung pauschal zur Last legen konnte.
Als die Polizei den Annoncen nachging, verließen die Baronin von Mortier und Lecourtois fluchtartig Paris. Beide wurden am 24. März 1887 in Abwesenheit verurteilt. Leal und Lepron stellten sich dem Gericht. Die Zeugen bildeten vermutlich nur den sichtbaren Teil des Schadens: Der Chronist mutmaßte, dass zahlreiche weitere Bewerber aus Scham oder Furcht vor öffentlichem Spott geschwiegen hatten. Bei Demortier beschlagnahmte Briefe ergänzten die Aussagen. Die Anklage sah darin ein gewerbsmäßiges Betrugssystem; die Verteidigung erwiderte, die Freier hätten nur ihren eigenen Vorteil gesucht, eine betrügerische Absicht sei nicht zweifelsfrei erwiesen.
Das Urteil zog die juristische Grenze. Frau Demortier wurde in Abwesenheit wegen Betrugs zu drei Jahren Gefängnis verurteilt; Lecourtois erhielt ein Jahr, Fräulein Leal vier Monate. Frau Lepron wurde freigesprochen. Diese Strafen brachten weder das verlorene Geld noch die ersonnenen Heiraten zurück, und der Bericht schweigt über etwaige Entschädigungen. Dem Leser bleibt das Bild einer durchdachten Maschinerie: feines Briefpapier, eine unbewiesene Mitgift, eine Begegnung in der Opernloge und immer neue Auslagen, die den Hochzeitstag näherbringen sollten. Die Freier kamen auf der Suche nach einer wohlhabenden Braut und gingen mit leeren Händen, nachdem sie Rechnungen, Juwelen und Provisionen bezahlt hatten. Das Gericht jedoch musste die bittere Enttäuschung eitler Hoffnungen vom juristisch bewiesenen Betrug scheiden und verurteilte nur jene, deren Schuld zweifelsfrei feststand.
