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Justiz & Skandale · Spanien

Die Namen unter der Musik

In den oberen Rängen des Liceu harrte ein Mann aus, bis sich das Parkett füllte. Auch vor den Schranken des Gerichts sollte er seine Opfer nicht namentlich benennen: Erst die Verlesung der Totenliste im Sitzungssaal gab den Ermordeten ihr Antlitz zurück.

Den ersten Akt hatte der Mann zu weiten Teilen neben einem Polizeibeamten verbracht. Nichts an seinem Gebaren hatte das Misstrauen des Hüters der Ordnung geweckt. Unter ihnen füllte sich allmählich das Haus; genau darauf hatte Santiago Salvador gewartet. Er zielte nicht auf eine bestimmte Persönlichkeit. Er zielte auf eine Versammlung, und in dieser Menge glich für ihn ein Gesicht dem andern.

Am 7. November 1893 eröffnete das Gran Teatre del Liceu zu Barcelona die Spielzeit mit Rossinis Wilhelm Tell. Salvador hatte eine Eintrittskarte gelöst und war in den fünften Rang emporgestiegen. Unter seinem Gewand barg er zwei Sprengbomben. Seiner Ehefrau hatte er vor dem Verlassen der Wohnung erklärt, er schaffe sie fort, da ihre Anwesenheit im Hause eine Gefahr bedeute. Nun also wechselte die Gefahr ihren Ort. Sie sollte von den Höhen des Theaters auf Menschen herabfahren, die Geld entrichtet hatten, um Gesang zu hören.

Salvador stammte aus Castelserás in Aragonien. Seine Eltern hatten ihn für das bäuerliche Tagewerk bestimmt; als Jüngling war er nach Barcelona gelangt, wo er sich in wechselnden Diensten verdingte. Er war Diener bei Persönlichkeiten von Rang gewesen – Namen, die später im Verhörprotokoll wiederkehren sollten. Nach seiner Heirat betrieb er einen Weinhandel, führte eine Schenke, belieferte Kunden und wandte sich schließlich dem Schmuggel zu. Seine Lebensbahn wies weder bürgerlichen Aufstieg noch Stetigkeit auf: Dienststellen und Geschäfte folgten einander, ohne dass eine ihn dauerhaft hielt.

Seit etwa drei Jahren, so bekundete er, hätten Zeitungen, Schriften und Arbeiterversammlungen in ihm die Neigung zu den anarchistischen Ideen genährt. In den Kreisen, die er besuchte, hatte er Paulí Pallàs vernommen, den Urheber des Attentats auf General Martínez de Campos. Leicht lag der Gedanke nahe, im Tod von Pallàs die Triebfeder seines eigenen Verbrechens zu erblicken. Vor Gericht wies Salvador diese Deutung jedoch entschieden zurück. Seine Absicht sei es gewesen, die bürgerliche Gesellschaft als Ganzes zu treffen. Diese Absage an persönliche Rache verlieh seinem Entschluss eine noch düsterere Gestalt: Kein individueller Groll steckte dem Anschlag Grenzen.

Die Höllenmaschinen hatte er von Mariano Cerezuela empfangen, den er als Mann der Tat schilderte. Bis dahin hatte er sie in einer Truhe zwischen der Wäsche verwahrt, nicht ohne seine Frau zu warnen, damit sie sich keinen Schaden zufüge. Als der zweite Akt angehoben hatte, schleuderte er die Geschosse in das Parkett hinab. Nur eine der Bomben detonierte. Die andere blieb liegen als stummes Maß dessen, was noch an Unheil hätte geschehen können.

Die Namen der Opfer, wie sie später im Verhandlungssaal verlesen wurden, riefen das Bild ganzer Familien wach, wo der Mörder nur eine Klasse gesehen hatte. Cayo Cardellach fand den Tod, mit ihm seine beiden Schwestern, seine Gattin und seine Nichte. Der verwundete Vater dieses Mädchens überlebte als Einziger den Untergang seiner Nächsten. An anderer Stelle wurden Vater, Mutter und Tochter gemeinsam dahingerafft. Andere Paare sollten die Heimkehr nicht mehr erleben. Die Gerichtsakten verzeichneten zwanzig Tote und siebenundzwanzig Verwundete: siebenundvierzig Existenzen, die keine politische Abstraktion je wieder ins Leben rufen konnte.

In dem einbrechenden Chaos verharrte Salvador noch einen Augenblick, ehe er sich unter die Fliehenden mischte. Unter seinem Kittel verbarg er eine Pistole, dazu führte er eine Phiole mit Gift mit sich. Ein Schutzmann im unteren Stockwerk suchte ihn aufzuhalten; er entkam dennoch. Gegen elf Uhr, so gab er zu Protokoll, erreichte er seine Wohnung und gestand seiner Frau die Tat. Sie brach in Tränen aus. Er räumte ein, sie bedroht zu haben, um ihr Schweigen zu erzwingen. Der Mann, angetreten, die Menschheit zu erlösen, begann in den eigenen vier Wänden damit, einer Frau ihr Entsetzen zu verbieten.

Die Flucht bot nicht das Bild eines wohlüberlegten Reiseplans. Er suchte Obdach, Hilfe und flüchtige Bekannte, die ihm Unterschlupf gewähren mochten. José Prats beschaffte ihm eine Kammer und wenige Peseten. Salvador zog weiter nach Sant Feliu de Llobregat, kehrte um, schlug den Weg nach Aragonien ein, fand Zuflucht bei Antonio Alfaro und endete schließlich bei einem Vetter in Saragossa. Als die Gendarmen zugriffen, wollte er feuern; die Waffe versagte, woraufhin er sie gegen sich selbst richtete. Die Verwundung jedoch verweigerte ihm jenen Tod, den er so freigiebig ausgeteilt hatte.

Am 11. Juli 1894 musste sich der Gefängniswagen, der ihn vor das Tribunal brachte, seinen Weg durch eine dichtgedrängte Menge bahnen. Zwei Männer standen mit ihm vor den Schranken: Prats und Alfaro, angeklagt, dem Täter in Kenntnis des Verbrechens Obdach und Fluchtmittel gewährt zu haben. Der Unterschied zwischen der Barmherzigkeit gegenüber einem Erschöpften und der Begünstigung eines Mörders wurde zum Kern ihrer Verteidigung, während Salvador das gesamte Licht dieses Prozesses auf sich zog.

Die Verhandlung hob für die Verteidigung ungünstig an. Der Verteidiger forderte eine Besetzung mit fünf Richtern, wie sie bei Todesstrafen geboten sei; der Vorsitzende hielt ihm die Bestimmungen des Geschworenengerichts entgegen und fertigte ihn mit einer Schärfe ab, die das Gerichtsprotokoll ungeschminkt wiedergab. Doch derselbe Vorsitzende trat sogleich dem Staatsanwalt entgegen, als dieser den Angeklagten auf allzu beengte Antworten festlegen wollte. Das Gericht kannte seine Aufwallungen wie seine Förmlichkeiten, und bisweilen zügelte der Buchstabe des Gesetzes den Zorn der Richter.

Salvador leugnete die Tat mit keinem Wort. Er legte dar, gewartet zu haben, bis das Haus dicht besetzt war. Er räumte ein, dass die Anwesenheit der vornehmen Gesellschaft Barcelonas den Ausschlag für seinen Entschluss gegeben habe. Den Einzelnen zu treffen, sei ihm gleichgültig gewesen: Es galt, Schrecken zu verbreiten. Dieses schonungslose Geständnis enthob die Anklage der Mühe, nach finsteren seelischen Abgründen zu forschen. Der Wille trat offen zutage, mit einer fast bürokratischen Kälte.

Die Zeugen trugen bruchstückhafte Erinnerungen vor. Der Beamte hatte im ersten Akt keinen Verdacht geschöpft. Eine Dame hatte einen Gegenstand herabstürzen sehen, ohne die Hand bezeichnen zu können. Ein Verwundeter erinnerte sich nur an den Knall und den eigenen Schmerz. Salvadors Ehefrau, Antonia Colom, erklärte sich außerstande auszusagen, und verließ den Saal. Ihr Schweigen war kein bloßer Mangel im Protokoll: Es war das Echo jener Nacht, in der ihr Gatte ihr geboten hatte, die Tränen einzustellen.

Nach Wiederaufnahme der Verhandlung ließ der Staatsanwalt die Anklage gegen Prats und Alfaro fallen. Ihre Freilassung wurde angeordnet, sofern keine andere Haftursache vorlag. Die Justiz zermalmte somit nicht wahllos jeden, der dem Flüchtigen eine Tür geöffnet hatte. Bei Salvador richtete sich der Streit nunmehr auf die rechtliche Würdigung. Die Verteidigung bemühte sich, die Tat als Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion einzuordnen; das Gericht hingegen erkannte auf zwanzigfachen vollendeten Mord und siebenundzwanzigfachen Mordversuch. Die Geschworenen benötigten nur wenige Minuten für ihr Verdikt. Das Todesurteil erging; um halb elf Uhr nachts fuhr der Karren den Verurteilten davon.

Salvador wurde am 21. November 1894 hingerichtet. Ein Jahr war vergangen seit jener jäh zerrissenen Opernaufführung. In dieses Jahr fielen die Voruntersuchung, die Debatten vor Gericht, die Hoffnungen des Häftlings und ihr Erlöschen; für die Hinterbliebenen aber hatte das Verstreichen der Monate keine einzige Lücke geschlossen. Vor Gericht hatte der Attentäter eine weltanschauliche Deutung seines Tuns gegeben. Die Justiz hatte ihm mit Paragraphen und Strafmaßen geantwortet. Zwischen beiden Welten aber verharrte die Liste der Namen – mit jener stummen Beharrlichkeit, die jedes ideologische Pathos beschämt: eine Schwester, noch eine Schwester, eine Gattin, eine Nichte. Sie alle waren gemeinsam ins Theater gegangen.

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Der historische Rahmen und unser erzählerischer Anteil

Diese historische Chronik stützt sich auf die Gerichtsberichte der Hauptverhandlung vom 11. Juli 1894, die tags darauf veröffentlicht wurden, sowie auf die Schilderungen der Hinrichtung vom 21. November. Die Justizpresse der Epoche gibt Vernehmungen und Aussagen wieder, ohne Gewähr für die unbedingte historische Richtigkeit jedes Details zu bieten. Die Zahl von zwanzig Toten und siebenundzwanzig Verwundeten entspricht dem Urteilstenor des Prozesses. Salvadors ausdrückliche Erklärung vor den Richtern, nicht aus Rache für Pallàs gehandelt zu haben, wird getreu referiert, ohne sein postuliertes Motiv als unanfechtbare Wahrheit zu setzen. Personen und Äußerungen sind quellenbasiert und frei von Hinzudichtungen.

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