Am 6. Oktober 1828 wurde Edward Barnett nach seiner Ergreifung in Liverpool nach Monmouth überstellt. Fuller, der Polizeibeamte, der ihn festgenommen hatte, führte ihn vor die Magistraten. Der junge Mann schien etwa dreiundzwanzig Jahre alt zu sein. Er trug noch dieselbe Hose und jene Weste, die er mutmaßlich am Tage der Tat angehabt hatte; seine Schuhe hatte er, wie Pelham berichtet, an einer Mautstelle nahe Irenchester erbettelt. Das Kapitel beschreibt überdies seinen abgetragenen Hut, eine fleckige Weste aus gelbem Samt und beschmutzte Hemdsärmel; einen Mantel besaß er nicht. Die Chronik datiert seine Festnahme auf Liverpool, verliert jedoch über das nachfolgende Gerichtsverfahren kaum ein Wort.
Am Sonntag, dem 28. September, hatte man die Haustür von Esther Stevens unverriegelt vorgefunden. Mehrere Personen stiegen ins Obergeschoss hinauf und entdeckten ihren Leichnam auf dem Boden der Schlafkammer. Pelham erwähnt, dass sie unter dem Beinamen „Hall of the Kymin“ bekannt war, benannt nach den Anhöhen bei Monmouth, wo sie das Licht der Welt erblickt hatte. Ihr Ehemann, ein Schiffer, dessen Gewerbe ihn oft fern der Heimat hielt, geriet zunächst in Verdacht; die Untersuchung erwies indessen, dass er die fragliche Nacht nicht unter dem heimischen Dach verbracht hatte. Der Nachbar Pearce berichtete, während der Nacht seien Schritte und Schreie zu vernehmen gewesen. Da häuslicher Unfriede an der Tagesordnung gewesen sei, habe er es versäumt, die Obrigkeit herbeizurufen.
In der Kammer verwies ein tiefer Schnitt durch die Kehle auf die unmittelbare Todesursache. Ein blutbeflecktes Tafelmesser lag unweit der Verblichenen; die Klinge, so mutmaßt Pelham, schien aus der offenen Schublade eines Tisches genommen worden zu sein. Blutige Fingerabdrücke zeichneten sich auf der Treppe ab; die Haube und die Ohrringe des Opfers lagen ganz in der Nähe auf dem Boden. Von Barnett fehlte jede Spur. In dem Raume fand man seinen Schrotbeutel, der dreißig Pfund in Noten, Gold und Silber enthielt, sowie seinen Jagdrock und seine Stiefel. Ein gefüllter Kessel stand noch wärmend über dem Feuer; das Essgeschirr stand bereit. Pelham nimmt an, Esther sei aufgestanden, um die Stube im Erdgeschoss herzurichten, und Barnett habe sie in dem Glauben, sie sei nach einer Abwesenheit heimgekehrt, angefallen. Diese mutmaßliche Szenerie entspringt allein den Mutmaßungen des Chronisten.
Vor der Mordtat hatte Barnett das Haus seiner Mutter verlassen, um Esther zur Rückkehr nach Monmouth zu bewegen. Sie hatte die Nacht in den Wäldern des Kymin zugebracht; am folgenden Morgen ward gesehen, wie er sich am Waldrand von ihr trennte. Er kehrte heim und zog eine geladene Pistole aus seiner Tasche. In einem Brief an William Davis hatte Esther geschrieben, dass ein schreckliches Unheil bevorstehe. Pelham verknüpft diese Indizien und unterstellt, Barnett habe ihr gedroht, sollte sie je zu Davis zurückkehren, mit dem sie einst unter falschem Namen zusammengelebt hatte. Das Eifersuchtsmotiv, welches er anführt, ist mithin eine Deutung des Kompilators und keine aktenkundige Aussage.
Am Samstag erhielt Barnett ein Schreiben von Esther, worin sie ihn um ein Treffen bat. Er verließ seine Behausung und kehrte nicht wieder. Er trug damals den Beutel mit den dreißig Pfund bei sich und war laut Zeugenberichten mit einem Jagdrock und Schnürstiefeln bekleidet. Tags darauf fand man ebenjene Stücke in der Todeskammer vor.
Die Nachforschungen wurden auf das gesamte Umland von Monmouth ausgeweitet. Man sah Barnett den Wye durchqueren – ohne Mantel, ohne Hut und barfuß. Boten eilten in verschiedene Richtungen davon. Die Blutspuren blieben im Hause zurück; das Kapitel schweigt darüber, auf welchen Wegen Fuller dem Flüchtigen bis nach Liverpool auf die Spur kam. Die Verfolgung wird in wenigen Zeilen abgehandelt; ihr Ausgang führte den Festgenommenen am 6. Oktober vor die Richter.
Vor dieser Vorführung hatte die Leichenschau des Coroners dreiunddreißig Zeugen vereidigt, die sich verpflichteten, vor den Assisen zu erscheinen. Auf der Gerichtstafel lagen die blutgetränkten Gewänder Esthers, das Messer sowie die Barnett zugeschriebenen Kleidungsstücke und Gelder. Seine Mutter sah sich gezwungen, ihre Aussage mit ihrem Zeichen zu versehen und zu geloben, gegen ihren eigenen Sohn auszusagen; Pelham beschreibt, wie schwer es ihrer Hand fiel, ihr Handzeichen zu setzen. Auch Esthers Gemahl und ihr Vater wohnten dem bei. Dies sind die Angehörigen, welche die Chronik in den Saal versetzt, ohne jedoch ihre eigenen Worte über diesen Auftritt zu überliefern.
Die Geschworenen des Coroners erkannten auf vorsätzlichen Mord durch Edward Barnett. Als ihm am 6. Oktober die Aussagen vorgelesen wurden, blieb er aufrecht stehen und lauschte mit unverwandt auf den Stadtschreiber gerichteten Augen. Der Coroner belehrte ihn, er dürfe die nochmalige Vorladung von Zeugen fordern oder Fragen an sie richten; der Schreiber warnte ihn, nichts vorzubringen, was ihm zum Verderben gereichen könnte. Pelham bemerkt, dass Barnett seufzte, als der Gerichtsdiener seine Kleider hereintrug, vor dem Messer jedoch keine sichtbare Regung zeigte. Auf die Frage, ob er etwas einzuwenden habe, verharrte er zunächst in Schweigen; nach Wiederholung der Frage entgegnete er lediglich: „Nein.“ Hierauf setzte er sich, sichtlich erschöpft; Pelham führt an, die drückende Schwüle des überfüllten Saales möge dies erklären. Der Chronist registriert überdies ein leichtes Zucken seiner Lippen und einen Seufzer bei der Verlesung der Aussage des Ehemannes.
Der Bericht hält fest, dass er gegenüber Fuller bei seiner Verhaftung ein pauschales Geständnis seiner Schuld abgelegt habe, ohne jedoch den Wortlaut mitzuteilen. Bei der Leichenschau wiesen seine Gewänder laut Pelham keinerlei Blutspuren auf. Der Chronist schildert sein hellrotes Haar, das stoßweise Erröten seiner Wangen und seine aufrechte Gestalt; er bemerkt, Barnett habe bisweilen gelächelt, und seine Gelassenheit sei allgemein aufgefallen. Diese Züge sind freilich, ebenso wie sein Schweigen, bloße Zeugeneindrücke aus Pelhams Bericht und beweisen nichts hinsichtlich der Schuldfrage. Nach der Verlesung der Protokolle wurde der Haftbefehl ausgestellt, und eine Postchaise brachte ihn in das Gefängnis, wo er die Assisen erwarten sollte.
Barnett harrte in den Kerkermauern der Frühjahrsassisen des Folgejahres. Pelham fasst das Wesentliche sodann in einem einzigen Satz zusammen: Die Beweise seien von so erdrückender Deutlichkeit gewesen, dass den Geschworenen kein anderer Ausweg geblieben sei, als ihn schuldig zu sprechen. Das Todesurteil wurde auf der Stelle gefällt. Das Kapitel schweigt über die vor den Assisen gehörten Aussagen, über die Vorbringen der Verteidigung wie auch über die Beratungen der Jury. Ebenso wenig liegt eine Niederschrift des Geständnisses vor. Man muss sich daher an den überlieferten Ausgang halten, ohne den Prozess um jene Szenen anzureichern, welche die Chronik der Nachwelt vorenthalten hat.
Am Donnerstag, dem 9. April 1829, ward Edward Barnett hingerichtet. Pelham vermerkt, er habe bis zuletzt seinen Gleichmut und seine Festigkeit bewahrt und sei ohne Zaudern auf das Blutgerüst gestiegen. Dieses abschließende Porträt stammt von demselben Erzähler, der zuvor die Verdachtsmomente und Indizien rund um Esthers Kammer geordnet hatte. Der Bericht erhellt nicht, wie eine Frau zum Zankapfel jener Rivalitäten werden konnte, von denen man allein durch die über sie sprechenden Männer erfährt; er hinterlässt uns vielmehr leblose Gegenstände – einen Brief, einen Beutel, ein Messer – und den Gang eines Verfahrens, dessen letzte Verhandlungen im Dunkeln bleiben.
Die Akte von Monmouth schließt mithin mit einem Schuldspruch und einer Hinrichtung, nicht aber mit einem getreulich rekonstruierten Verhandlungsprotokoll. Schaulustige treten durch eine offene Pforte; ein Nachbar berichtet von Schreien, ohne eingegriffen zu haben; eine Mutter leistet mit zitterndem Handzeichen Zeugnis wider ihren Sohn; alsbald fällen Richter und Geschworene ihr Urteil. Das Kompendium von 1891 überliefert uns diese Stationen in der Gestalt einer abgerundeten Erzählung. Die fehlenden Prozessprotokolle vermag es freilich nicht zu ersetzen. Was sich indes verfolgen lässt, ohne diese Grenzen zu verletzen, ist der Weg, auf dem bloße Gegenstände und überlieferte Aussagen die Justiz aus der Kammer zu Monmouth geradewegs auf das Schafott führten.
