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Justiz & Skandale · England

Der an den Mühlenpfählen gefangene Leichnam

Hertford, März 1699. Sarah Stout verschwindet nach einem gemeinsamen Abend mit dem Advokaten Spencer Cowper; ihr Leichnam wird im Fluss geborgen, verfangen zwischen den Pfählen der Mühle. Eine Exhumierung, verfängliche Briefe, ein strittiger nächtlicher Weg und verdächtige Reden in der Schenke bringen Cowper und drei weitere Männer wegen Mordes vor Gericht. Alle werden freigesprochen, ohne dass die Prozessakten die wahre Todesursache erhellen.

Im Morgengrauen verfängt sich der Leichnam Sarah Stouts an den Pfählen des Mühlenwehrs. Eine junge Frau, die den Vorabend zu Hertford in Gesellschaft des Advokaten Spencer Cowper verbracht hatte, wird im Fluss aufgefunden; Haupt und ein Arm sind zwischen dem Holzwerk eingeklemmt. Die ersten Zeugen erblicken ihr Gewand dicht an der Wasseroberfläche; andere beteuern, sie habe beinahe gänzlich untergetaucht gelegen. Ihre Mutter verlangt Gewissheit darüber, wie die Tochter das Leben verlor. Die Stadt hingegen fragt sich zunächst, ob Sarah aus freien Stücken aus der Welt scheiden wollte.

Am Montag, dem 13. März 1699, dem Eröffnungstag der Assisen, trifft Cowper im Gefolge der Richter in Hertford ein. Er steigt zunächst bei Barefoot ab, wo seine Familie gewohnheitsmäßig Quartier nimmt. Später speist er im Hause Stout. Sarah ist ledig und verfügt über ein beträchtliches Vermögen. Sie richtet leidenschaftliche Briefe an Cowper; die Chronik lässt freilich nicht erkennen, ob seine Gefühle die ihren erwiderten. Ihre Magd, Sarah Walker, erinnert sich daran, dass er versprach, zum Nachtmahl und zur Nachtherberge wiederzukehren. Nach neun Uhr abends stellt er sich wieder ein. Er bittet um Tinte, schreibt seiner Gemahlin, nimmt etwas Milch zu sich und verweilt bei Sarah und deren Mutter.

Gegen elf Uhr steigt die Magd empor, um die Bettstatt zu wärmen. Sie vernimmt das Schlagen der Haustür. Als sie wieder hinabsteigt, sind Cowper und Sarah verschwunden. Im Hause harrt man ihrer Rückkehr: Die Mutter und die Magd wachen einen Teil der Nacht durch, schlagen jedoch keinen Lärm in der Nachbarschaft. Am Morgen findet man Sarah im Fluss. Ihr Leichnam weist dunkle Male am Ohr und am Schlüsselbein auf, jedoch keine unzweifelhafte Spur eines Strickes. Die erste Leichenschau lautet auf Ertrinken; Wochen später lassen die Angehörigen die Tote wieder ausgraben.

Die Anklage richtet ihr Augenmerk alsdann auf jene Stunden, die dem Funde vorangingen. Cowper war der letzte Mann, den man an Sarahs Seite erblickte; alsbald verlässt er die Stadt, ohne sich nach dem Befinden der Mutter zu erkundigen. Er lässt sein Pferd aus dem Stalle der Stouts holen, angeblich – so seine Rechtfertigung –, weil er fürchtet, die Habe des Hauses werde mit Beschlag belegt, sollte der Tod als Selbstmord gewertet werden. Andere Zeugen entsinnen sich dreier Männer, die bei Gurrey einquartiert waren und von Sarah als einer vormaligen Geliebten Marsons sprachen. Ein Tischgenosse soll geäußert haben, ein Freund habe „mit ihr abgerechnet“; später trank die Zechgesellschaft auf das Ende ihrer Liebeswerbung. Diese Worte, erst nach dem Funde der Leiche weitergetragen, schienen eine vorherige Kenntnis ihres Todes zu verraten. Die Männer beteuern indessen, es habe sich bloß um lose Scherze gehandelt.

Im Juli hebt der Prozess an. Cowper, von Stande ein Advokat, erscheint an der Seite von John Marson, Ellis Stevens und William Rogers. Die Anklage stellt die vier Männer als Mittäter eines gemeinsamen Anschlags dar: Man habe Sarah erdrosselt und ihren Körper daraufhin der Strömung übergeben. Doch der Beweisgang spaltet sich alsbald in zwei Fragen: Fand die Unglückliche den Tod, bevor sie ins Wasser gelangte? Und wenn dem so war, sind jene Männer auf der Anklagebank die Urheber der Tat?

Die Zeugen, die den Körper aus dem Fluss zogen, beschreiben eine auf der Seite liegende Frau, dicht an den Pfählen, mitunter halb von den Fluten bedeckt. Mehrere schwören, kein Ast habe sie getragen; andere wollen Schilfrohr oder Stangen unter ihr gesehen haben. Einig ist man sich über die sauberen Schuhe und Strümpfe, die Abwesenheit jeder Aufblähung des Leibes sowie den Schaum vor dem Munde. Der Wundarzt, der sie am selben Tage besichtigt, vermerkt geronnenes Blut und eine leichte Geschwulst am Halse, räumt indessen ein, kein deutliches Strangulationsmal erblickt zu haben. Die Befunde deuten auf Gewalt hin, weisen jedoch weder den Täter noch einen zweifelsfreien Tathergang nach.

Sechs Wochen nach dem Begräbnis öffnen Ärzte auf Drängen der Mutter die Leiche. Sie finden weder in der Brust noch im Unterleib Wasser und schließen daraus, Sarah sei nicht ertrunken. Die Verteidiger Cowpers bestreiten den Wert dieser späten Beschau: Die Verwesung habe bereits eingesetzt, und die Exhumierung sei überdies nicht vom Coroner angeordnet worden. Die von der Anklage beigezogenen Ärzte und die Sachverständigen der Verteidigung geraten über die Tragweite dieser Befunde in heftigen Streit. Die einen meinen, wer lebend ins Wasser gerate, müsse unweigerlich Flüssigkeit schlucken; die anderen entgegnen, schon eine winzige Menge reiche zum Ersticken hin, und alle Spuren verlören sich mit der Zeit. Das Gericht sieht sich unvereinbaren medizinischen Gewissheiten gegenüber, die an einem bereits begrabenen Leichnam gewonnen wurden.

Die Nacht verwandelt sich nun in ein verschlungenes Terrain, das es Schritt für Schritt zu vermessen gilt. Die Magd beharrt darauf, Cowper habe das Haus gemeinsam mit Sarah verlassen. Dieser beteuert hingegen, er sei vor elf Uhr aufgebrochen, habe Sarah das geschuldete Geld übergeben und sich in das Gasthaus zum *Glove and Dolphin* begeben. Mehrere Bedienstete der Herberge bestätigen sein Eintreffen beim Glockenschlag und bezeugen, er sei dort verblieben. Nach den von Zeugen abgeschrittenen Wegen hätte es mehr als eine halbe Stunde erfordert, um zu jener Stelle zu gelangen, an der Sarah gefunden wurde, und von dort zurückzukehren. Er hätte mithin vor Mitternacht zu Bette liegen können, ohne je den Fluss berührt zu haben. Doch diese Zeitrechnung hängt an den Turmuhren, an trügerischen Erinnerungen und an den Angaben der Magd, deren Stundenmaß um eine halbe Stunde von jenem des Fleckens abweicht.

Sarahs Briefe verwirren das Bild noch mehr. Sie schreibt, sie verlange danach, mit Cowper zu leben, und wolle nicht von ihm lassen; eines dieser Schreiben trägt das Datum des 9. März, vier Tage vor ihrem Tode. Die Verteidigung legt diese Zeilen als Beweis einer freiwilligen Neigung aus, an deren Verheimlichung der Familie gelegen gewesen sein müsse. Sie führt an, Sarah sei Anwandlungen tiefer Schwermut unterworfen gewesen und habe schon früher davon gesprochen, sich aus dem Fenster zu stürzen. Zeugen wollen gehört haben, wie sie den Tod herbeisehnte. Für die Mutter und die Anklage macht dieses Zeugnis ein freiwilliges Ertrinken keineswegs glaubhaft: Leidenschaft, Melancholie und der Fund im Strome fügen sich für sie zu keiner schlüssigen Erklärung.

Cowper bestreitet, Hand an die junge Frau gelegt zu haben, und weist jeden Vorwurf eines finanziellen Beweggrundes von sich. Er erklärt, er habe Sarah lediglich bei einem Darlehen über zweihundert Pfund beraten, das Monate vor ihrem Tode beglichen worden sei; die sechs Guineen, die man in ihrer Tasche fand, stammten aus Zinszahlungen, die er ihr an jenem Abend eingehändigt habe. An ihrem Verschwinden habe er nichts zu gewinnen gehabt. Die Verteidigung pocht überdies auf das Fehlen jedes unmittelbaren Beweises: Kein Zeuge will den Mord gesehen haben, kein Tatwerkzeug wurde entdeckt, und die in der Schenke belauschten Worte wurden erst nachträglich zu Protokoll gegeben.

Die drei anderen Angeklagten legen ihre eigene Fassung der Reise nach Hertford dar. Marson gibt an, er habe den Weg verlassen, um in Southwark ein Geschäft zu besorgen, und sei erst am Abend eingetroffen; Stevens und Rogers versichern, sie hätten Sarah nicht einmal dem Namen nach gekannt, ehe dieser in der Wirtsstube fiel. Die finsteren Reden erklären sie zu unbedachtem Spott und bestreiten das geheimnisvolle Wäschebündel, von dem die Anklage sprach. In den Augen von Sarahs Nächsten fügen sich diese Einzelheiten zum Muster eines wohlvorbereiteten Komplotts. Für die Verteidigung gewinnen sie diesen Sinn erst, wenn man die Schuld von vornherein als gewiss voraussetzt.

Über viele Stunden hinweg stellt der Prozess eine Familie, die sich weigert, Sarahs Ende als Selbstmord hinzunehmen, vier Männern gegenüber, die um ihren Leumund wie um ihr nacktes Leben kämpfen. Die Anklage vermag nicht zu beweisen, dass die Annahme eines Ertrinkens unmöglich ist; die Verteidigung vermag weder den scheinbaren Aufbruch nach elf Uhr noch die verdächtigen Äußerungen im Gasthause gänzlich zu entkräften. Die Geschworenen ziehen sich für eine halbe Stunde zurück. Sie sprechen Cowper, Marson, Stevens und Rogers von jeder Schuld frei. Der Urteilsspruch beendet das Verfahren, nicht aber das Rätsel: Die Akten enthüllen weder, wie Sarah starb, noch ob fremde Hand im Spiel war. Ihr letzter Abend bleibt gefangen zwischen Briefen, die von Hingabe künden, Zeugen, deren Erinnerung zu spät erwachte, und einem Fluss, dessen Pfähle ihren Leichnam hielten.

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Die Verhandlungsakten geben die Argumente von Anklage und Verteidigung sowie die widersprüchlichen medizinischen Gutachten, die erst nach einer Exhumierung sechs Wochen nach dem Ableben erstattet wurden, ausführlich wieder. Der vorliegende Bericht behandelt diese Voten daher nicht als Befunde im Sinne der modernen Gerichtsmedizin. Alle vier Angeklagten wurden freigesprochen; weder die genaue Todesursache noch die Identität eines etwaigen Täters lassen sich anhand dieser Überlieferung zweifelsfrei feststellen.

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