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Justiz & Skandale · Schottland

Die Pistole von Pentland

Im Jahr 1668 feuert James Mitchel in Edinburgh auf Erzbischof Sharp und verwundet den Bischof von Orkney. Nach jahrelanger Flucht und heimlicher Rückkehr wird er verhaftet. Vor Gericht beteuert er, sein Geständnis sei gegen das Versprechen straflosen Lebens abgelegt worden. Seine Verhörer leugnen dies; sein Schicksal hängt fortan an deren Wort.

Die Kutsche hatte die Straße noch nicht verlassen. Der Erzbischof von Saint Andrews, James Sharp, und der Bischof von Orkney befanden sich im Inneren, als ein Mann eine Pistole abfeuerte. Die Kugel traf den Bischof an Arm und Schulter und zersplitterte die Knochen. Der Erzbischof entging dem Treffer. Im Getümmel der durch den Knall herbeigeströmten Menge entkam der Bewaffnete mit einer zweiten, noch geladenen Pistole.

Der Fall, wie ihn George Borrow in seiner Sammlung von 1825 wiedergibt, beginnt mit dem Prozess gegen James Mitchel, zehn Jahre nach dem Anschlag von Edinburgh. Die Anklageakte datierte den Schuss auf den 9. Juli 1668 oder einen anderen Tag desselben Monats. Sie warf ihm den versuchten Mord am Erzbischof sowie die Verwundung des Bischofs von Orkney vor. Die Plädoyers, die Geständnisse und die Zeugenaussagen zeichnen ein Geschehen nach, dessen politische und juristische Tragweite weit über die Frage eines einzelnen Schusses hinausreichte.

Mitchel war ein wandernder Prediger gewesen und hatte in mehreren Familien als Kaplan gedient. Den Akten zufolge verübelte er Sharp dessen Erhebung in den Rang eines Erzbischofs und seinen Sitz im Geheimen Rat. Die Ermittler gaben an, er habe sich zwei Pistolen verschafft und den Prälaten abgepasst, als dieser heraustrat und zu seinem Wagen ging. Der Schuss fiel durch den Wagenschlag der Kutsche. Nach der Aussage des behandelnden Wundarztes hatte Orkney die Hand an die Kutsche des Erzbischofs gelegt, als er getroffen wurde. Chirurgen sagten aus, dass Knochen zersplittert worden seien und später kleine Fragmente aus der Wunde traten; sie bezeugten zugleich, dass der Bischof gepflegt worden sei und den Gebrauch seines Armes wiedererlangt habe.

Der Schütze entging der Ergreifung. Nach den später erhobenen Anschuldigungen floh er und hielt sich in Holland, England und Irland auf, ehe er nach Edinburgh zurückkehrte. Dort soll er unweit der Wohnung Sharps über einige Zeit einen offenen Laden geführt haben. Als man ihn festnahm, trug er eine mit Pulver und Kugel geladene Pistole bei sich. Die Anklage behauptete, dies sei die auf der Straße verwendete Waffe gewesen, und Mitchel habe sie erneut gegen jeden einsetzen wollen, der ihn zu fassen suchte. Der Erzbischof, der den Schützen auf seine Kutsche hatte zutreten sehen, erklärte, ihn nach seiner Festnahme wiedererkannt zu haben.

Das Verfahren nahm eine entscheidende Wendung, als Mitchel vor den Obrigkeiten aussagte. Im Jahr 1674 unterzeichnete er ein Geständnis vor dem Kanzler, dem Lord Clerk Register, dem Lord Advocate und dem stellvertretenden Schatzmeister. Darin räumte er ein, 1668 auf Sharp geschossen zu haben, und schwor, dass kein anderer ihn dazu angestiftet oder eingeweiht gewesen sei. Die Erklärung wurde vor den Mitgliedern des Rates verlesen; mehrere von ihnen gaben an, gesehen zu haben, wie er sie bestätigte. Vor Gericht bestritt Mitchel nicht bloß den Inhalt, sondern die Art und Weise, wie dieser Beweis erlangt und verwahrt worden war. Er behauptete, ein Versprechen auf Schonung seines Lebens habe ihn zum Reden bewogen. Den Zeugen des Rates zufolge hatte er erklärt, er habe gehandelt, weil der Erzbischof nach den Kämpfen von Pentland ein Feind der „Frommen“ des Westens gewesen sei. Die königliche Anklage verknüpfte den Anschlag somit nicht mit einem privaten Zwist, sondern mit Sharps Stellung im Rat und seinem Vorgehen gegen aufständische Gruppen. Im Prozess leugnete Mitchel die Tat und bestritt, dieses Geständnis abgelegt zu haben.

Die heikle Frage, welche das Gericht spaltete, betraf das Zugeständnis, das ihm im Tausch gegen seine Selbstanzeige gemacht worden sein sollte. Mitchel legte die Abschrift eines Ratsbeschlusses vor, den er als Zusicherung seines Lebens auslegte. Die Vertreter der Krone, darunter der Kanzler und Lauderdale, bestritten, ihm Gnade verheißen zu haben. Sharp erklärte, man habe dem Beschuldigten bei der ersten Festnahme lediglich bedeutet: Wenn er freimütig gestehe und Reue zeige, werde er tun, was in seiner Macht stehe, um ihm beizustehen. Er betonte, keinerlei Zusicherung gegeben zu haben. Die Geschworenen hatten mithin zwei getrennte Sachverhalte zu würdigen: den Angriff selbst und die Existenz eines Versprechens, das Mitchel vor der Todesstrafe hätte bewahren können.

Die juristische Erörterung beanspruchte viel Zeit. Mitchels Verteidiger brachte vor, ein bloßer Versuch, der niemanden getötet habe, dürfe nicht wie ein Mord bestraft werden. Er bestritt ferner die Anwendbarkeit des Begriffs „Assassination“ im schottischen Recht, den Rechtswert eines vor dem Rat abgelegten Geständnisses sowie die Ansicht, eine verheilte Verwundung sei einer tödlichen Verstümmelung gleichzusetzen. Die Anklage entgegnete, ein Gesetz bedrohe den Angriff auf ein Mitglied des Geheimen Rates mit dem Tode, und der Schuss auf Sharp falle unter diese Bestimmung. Verhandelt wurde mithin nicht allein die Verwundung Orkneys: Mitchels Handeln hatte einem Rat des Königs gegolten.

Zeugenaussagen gaben dem Schuss einen genauen Ort und einen weiteren Verlauf. William Paterson hatte unmittelbar nach dem Knall einen Mann mit einer Pistole in Blackfriars Wynd erblickt, ohne mit Gewissheit sagen zu können, ob es Mitchel gewesen sei. Der Kerkermeister gab an, der Angeklagte habe ihm den Schuss gestanden und erzählt, er sei danach auf die Straße zurückgekehrt, um vorzugeben, selbst nach dem Schuldigen zu suchen. Der Bischof von Galloway berichtete von einer Unterredung mit Mitchel im Gefängnis; dieser habe ihm gesagt, Sharp sei ein Feind der Frommen gewesen, und diese könnten nicht sicher sein, solange er lebe. Die Klagepunkte gewannen durch diese Verknüpfung von Waffe, Geständnis und religiösem Beweggrund an Festigkeit.

Das von Mitchel vorgelegte Schriftstück konfrontierte die Männer des Rates mit ihren eigenen Worten. Kanzler Rothes beteuerte, er habe keinerlei Garantie für das Leben gegeben. Sollte das Dokument Wendungen enthalten, die eine solche zu versprechen schienen, so seien diese, wie der Bericht wiedergibt, irrtümlich hineingeraten. Der Lord Advocate widersetzte sich der Verwertung dieses Schriftstücks: Die Ratsmitglieder hätten eine solche Zusage bereits in Abrede gestellt. Mitchel stand mithin vor der Aufgabe, gegen jene Männer, die ihn verhört hatten, das schützende Versprechen zu beweisen. Die Richter räumten ein, dass eine erwiesene Zusicherung genügt hätte, um sein Leben zu schonen; alles hing nun davon ab, wem die Geschworenen Glauben schenkten.

Am 10. Januar 1678 befand die Jury einmütig, dass der Anschlag auf den Erzbischof und die Verwundung des Bischofs erwiesen seien. Sie erkannte auch das Geständnis an, verwarf jedoch die auf ein Lebensversprechen gestützte Verteidigung. Das Urteil wurde für Freitag, den 18. Januar, auf dem Marktplatz von Edinburgh anberaumt: Mitchel sollte gehängt und sein bewegliches Gut eingezogen werden. Mit diesem Richterspruch schließt Borrows Bericht.

Der Erzbischof hatte die Straße lebend verlassen; der Bischof von Orkney trug die Verwundung in seinem Arm davon. Mitchel hingegen verbrachte fast zehn Jahre zwischen dem Anschlag, der Flucht, der Rückkehr und jenem Geständnis, das die Geschworenen letztlich gegen ihn gelten ließen. Die Worte des Rates über eine etwaige Begnadigung wurden rechtlich nicht als bindende Zusage anerkannt; seinem Verteidiger gelang es nicht, die bloße Absicht von der Urteilsfindung auszuschließen. In den Straßen Edinburghs hatte eine Kugel ihr eigentliches Ziel verfehlt, doch die Jahre der Ungewissheit wandten das Gesetz nicht von seinem Urheber ab.

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Borrow berichtet über das Attentat von James Mitchel auf Erzbischof Sharp im Jahr 1668, die Verwundung des Bischofs von Orkney und den anschließenden Prozess im Januar 1678. Die Geschworenen sahen den Anschlag als erwiesen an, erkannten das von der Verteidigung vorgebrachte Gnadensversprechen jedoch nicht an. Das Kapitel schließt mit dem Todesurteil und spart den Vollzug der Hinrichtung aus.

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