Ein Weber aus Dundee bot dem Richter die Stirn. Man hielt ihm ein Schriftstück vor; er erklärte, die Züge nicht zu kennen. Man drängte ihn zu einer Vermutung; er entgegnete, niemand vermöge ihm mehr zu entlocken, als er wisse. Thomas Fyshe Palmer, ein unitarischer Geistlicher, hatte eingewilligt, den Aufruf der Freunde der Freiheit drucken zu lassen; nun war George Mealmaker geladen, darzulegen, auf welche Weise dieses Papier zustande gekommen war. Beim Prozess in Perth, im September 1793, galt es mithin festzustellen, was Palmer verfasst, zum Druck befördert oder in Umlauf gebracht hatte, und sodann zu ermessen, ob der Text den Tatbestand eines aufrührerischen Treibens erfüllte. Die Anklage wies ihm mehrere Rollen zu; die Erinnerungen der Mitglieder der Gesellschaft stimmten jedoch keineswegs darin überein, wessen Hand die ersten Zeilen zu Papier gebracht hatte.
Die Adresse richtete sich an das Volk von Großbritannien. Sie schilderte die bürgerlichen Freiheiten als durch Tyrannei bedroht, zieh das Unterhaus, aus „Pensionen und Sinekuren zusammengesetzt“ zu sein, und forderte das allgemeine Stimmrecht sowie eine häufige Erneuerung der Volksvertretung. Sie verknüpfte den Krieg mit drückenden Steuern und Einbußen des Handels und beschwor die Bürger, sich zu scharen, um ihre Rechte zu wahren. Diese Aufforderung zur Tat lieferte der Anklage die Handhabe für ihren Vorwurf des Aufruhrs.
Die Schrift verschwieg ihre Widersacher nicht. Sie warf dem Ministerium und dem Parlament vor, das Land in einen verheerenden Krieg gestürzt zu haben, berief sich auf Bankrotte, in Elend versunkene Familien und vergossenes Blut. Die Verfasser erklärten sich keineswegs überrascht über die Verwerfung ihrer Bittschrift; fernab jeder Resignation erblickten sie darin vielmehr einen weiteren Grund, auf einer Reform zu beharren. Es war mithin keine bloße Wendung aus einer Rede, die die Staatsanwaltschaft den Geschworenen vorlegte, sondern ein öffentlicher Appell, dessen gesamter Geist inkriminiert wurde.
Für Palmer erwuchs die Forderung nach einer gerechteren Vertretung aus einer Pflicht gegenüber seinen Mitmenschen. Für die Anklage bedrohte die Verbreitung eines solchen Aufrufs den öffentlichen Frieden. Vor den Schranken des Gerichts stieß dieser Grundsatzstreit indessen auf ein handfestes materielles Problem: Wer hatte die Adresse geschrieben? Wer hatte sie verbessert? Wer hatte ihren Druck beschlossen?
Mealmaker, vormaliger Schatzmeister und früherer Präsident der Gesellschaft, erklärte, er selbst habe einen ersten Entwurf des Manuskripts vor den Ausschuss gebracht. Das Blatt sei auf den Tisch gelegt und von Palmer verlesen worden, den er und andere eigens hinzugezogen hätten. Der Text war unvollständig. In einer außerordentlichen Versammlung hatten die Mitglieder mehrere Abänderungen beraten und beschlossen, die vor der Drucklegung ins Reine zu schreiben waren. Wer diese Fassung herbeigebracht und wer die Zusätze niedergeschrieben hatte, wusste Mealmaker nicht; bei der Abfassung der Einschübe zwischen beiden Zusammenkünften war er nicht zugegen gewesen. Über den Verfasser befragt, meinte er schließlich: „Ich glaubte, es sei Mr. Palmer gewesen, doch sicher war ich nicht.“ An Protokolle jener Versammlungen entsann er sich nicht, und die Seiten, die angeblich aus den Registern gerissen worden waren, hatte er nicht gesehen. Er hegte die Vermutung, das überarbeitete Manuskript sei Palmer und James Ellis, oder einem von beiden, zum Zwecke des Drucks übergeben worden; ob das vor Gericht vorgelegte Exemplar Wort für Wort dem der Versammlung entsprach, vermochte er nicht zu verbürgen.
Der Richter suchte diese Vorbehalte zu zerstreuen. Erkannte Mealmaker in dem Schriftstück, das man ihm reichte, die Abschrift der außerordentlichen Versammlung wieder? Nein. Vermochte er zu sagen, wessen Hand die Züge glichen? Er wollte sich nicht festlegen. Lord Eskgrove hielt ihm vor, er sei eidlich gehalten, seinen Glauben zu bekunden. Der Zeuge stellte dem, was er wusste, das entgegen, was man ihn mutmaßen lassen wollte; auf die Änderungen im Manuskript angesprochen, räumte er schließlich ein, einige davon selbst geschrieben zu haben. Zwischen den beiden Zusammenkünften hatte er indes keinen Federstrich getan. Dieser Umstand verschob das Wesen der Untersuchung: Mehrere Hände hatten ihre Spuren auf einer Schrift hinterlassen, für die die Anklage eine persönliche Urheberschaft dartun wollte.
Die Verhöre kreisten nicht allein um die Feder. Hatte die Gesellschaft den Druck bezahlt? Mealmaker bekundete, er habe eine Quittung sowie eine Zahlungsanweisung zugunsten Palmers gesehen; er glaube, dieser Auftrag sei ausgeführt worden. Hatte er ein gedrucktes Exemplar aus den Händen des Angeklagten empfangen? Er erinnerte sich daran, wusste jedoch nicht mehr zu sagen, ob er darum gebeten hatte. Was den Druckort betraf, so hatte er von Edinburgh sprechen hören, ohne dies aus eigenem Wissen bezeugen zu können. Diese Angaben boten der Anklage greifbare Anhaltspunkte über den Umlauf und die Unkosten des Traktats, selbst dort, wo sich die Person des Verfassers ihrem Zugriff entzog.
Stewart, gleichfalls Mitglied der Freunde der Freiheit, erinnerte sich, Palmer im Methodist Close zusammen mit Mealmaker und David Wood begegnet zu sein. Palmer war damals noch kein Mitglied; die Männer luden ihn ein, sich ihnen anzuschließen, doch fand an jenem Abend keine Sitzung statt. Später erblickte Stewart einen Entwurf im Ausschuss; er meinte, Mealmaker habe ihn geschrieben. Auf einer der folgenden wöchentlichen Zusammenkünfte hatte Palmer die Veröffentlichung in den Blättern befürwortet; Stewart entsann sich nicht, dass man ihn ersucht hätte, den Aufruf abzufassen. Die Anklage brachte beglaubigte Exemplare bei, ferner Briefe Palmers vom 3., 9. und 20. Juli sowie einen Entwurf von Alexander Morrin, der an Palmer gerichtet war. Sie behauptete den Versand von etwa hundert Abzügen an William Skirving in Edinburgh und etwa zwanzig an James Smiton in Newburgh. Weitere Stücke waren den Buchhändlern Edward Leslie und Robert Miller in Dundee übergeben worden. Palmer selbst hatte es abgelehnt, die vom Sheriff-Substituten Harry Davidson aufgenommene Erklärung zu unterzeichnen. Druckschriften und Briefwechsel stützten den Vorwurf der Verbreitung; die Frage, wessen Hand die einzelnen Abschnitte des Textes zu Papier gebracht hatte, vermochten sie nicht zu klären.
Um zwei Uhr des 13. September verkündeten die Geschworenen ihr einstimmiges Urteil. Sie erklärten die Adresse für aufrührerisch und geeignet, das Volk aufzuwiegeln, und sprachen Palmer schuldig, an ihrer Abfassung mitgewirkt, ihren Druck veranlasst und ihre Verteilung betrieben zu haben. Dieser Urteilsspruch ging weit über Mealmakers unsichere Erinnerung an die Hand hinaus, die die ersten Zeilen niedergeschrieben hatte; er umfasste die Gesamtheit der zur Last gelegten Handlungen.
Nach Verkündung des Urteils erbat Palmer das Wort. Er erklärte, er habe sein Leben der Verkündigung religiöser und sittlicher Wahrheiten geweiht und es nicht vermocht, ein tatenloser Zuschauer der politischen Händel zu bleiben. In der Parlamentsreform habe er ein Mittel erblickt, die Wohlfahrt von Millionen zu mehren. Er bekannte, sich den „Webern und Mechanikern von niederem Stande“, wie man sie genannt hatte, angeschlossen und eingewilligt zu haben, ihre Adresse herauszugeben, um eine gerechtere Vertretung zu erstreiten. Für diese Hingabe habe er bereits mit Schmach, Vorwürfen und dem Verlust seines Vermögens gebüßt. Er hege die Hoffnung, dass selbst diese neue Prüfung der Sache des menschlichen Glücks dienen werde, und fügte hinzu, sollte er abermals vor eine solche Prüfung gestellt werden, so wolle er sie mit Festigkeit und frohem Mut ertragen.
Lord Eskgrove erwiderte ihm, das Strafmaß müsse zum Exempel dienen und ihm Gelegenheit geben, die Irrwege zu bessern, die ihn vor diesen Gerichtshof geführt hätten. Daraufhin verlas der Urkundsbeamte den Richterspruch: sieben Jahre Verbannung über die Meere, an einen Ort, den der König im Einvernehmen mit seinem Geheimen Rat bestimmen werde. Sollte Palmer vor Ablauf der Frist ohne gesetzlichen Grund zurückkehren und in Großbritannien angetroffen werden, so verfiele er dem Tode. Der Befehl verwies ihn von den Schranken des Gerichts zurück in das Gefängnis von Perth, wo die Obrigkeiten ihn zu verwahren hatten, bis sich eine Gelegenheit zur Einschiffung böte. Palmer hatte von der Wohlfahrt von Millionen gesprochen; der Schreiber hatte soeben für sieben Jahre jenen Ort bestimmt, an dem ihm selbst zu weilen nicht mehr vergönnt sein sollte. Das Kapitel bei Borrow schließt mit diesem Haftbefehl. Von der Reise berichtet es noch nicht: Für den Verurteilten begann die Verbannung mit einem Warten hinter den Mauern von Perth.
