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Justiz & Skandale · England

Die Petition von Lambeth

Im Jahre 1688 weigern sich sieben Bischöfe, die Toleranzerklärung Jakobs II. von den Kanzeln verlesen zu lassen, da sie die königliche Dispensgewalt für ungesetzlich erachten. Ihre Bittschrift führt sie von Whitehall in den Tower und schließlich vor die Richterbank des King's Bench, wo sie sich gegen den Vorwurf der aufrührerischen Schmähschrift verteidigen. Am 30. Juni spricht die Geschworenenbank sie frei.

Am 18. Mai 1688 fanden sich sechs Bischöfe im Palast von Whitehall ein, um Jakob II. eine Petition zu überreichen. Der Erzbischof von Canterbury, von Krankheit geschwächt, verblieb in Lambeth; seine sechs Amtsbrüder Lloyd, Turner, Lake, Ken, White und Trelawney überbrachten das Schriftstück und traten vor dem König für dessen Inhalt ein. Ihr Begehren erschöpfte sich in wenigen Zeilen: Man möge sie davon entbinden, die königliche Erklärung über die Gewissensfreiheit verteilen und in den Gotteshäusern verlesen zu lassen. Sie beteuerten, ihre Weigerung entspringe weder mangelnder Treue noch einer Feindseligkeit gegenüber den Dissenters. Sie fochten jedoch die königliche Befugnis an, bestehende Gesetze außer Kraft zu setzen – ein Vorrecht, das sie für ungesetzlich hielten.

Der Zwist hatte drei Wochen zuvor seinen Anfang genommen. Am 27. April erließ der König eine erneute religiöse Nachsichtserklärung. Am 4. Mai befahl der Kronrat, diesen Erlass während des Gottesdienstes zu verkünden. In London und den umliegenden Gemeinden sollte die Verlesung am 20. und 27. Mai erfolgen, in den übrigen Teilen des Landes am 3. und 10. Juni. Den Bischöfen oblag es, den Text ihren Diözesen zuzustellen und die Geistlichkeit mit dem Vortrag zu betrauen. Dieser Befehl verwandelte eine politische Proklamation in ein Wort, das von jeder Kanzel herab vor den zur Andacht versammelten Pfarrkindern laut werden sollte.

Die Erklärung verhieß dem anglikanischen Klerus sowie dessen Gütern Schutz, suspendierte jedoch zugleich mit sofortiger Wirkung die Strafgesetze gegen die Nonkonformisten. Überdies entband sie gewisse Amtsträger von den religiösen Eiden und Gewissensproben, die bis dahin unerbittlich gefordert worden waren. Jakob stellte das Ganze als ein Werk der Milde dar und forderte seine Untertanen auf, ein Parlament zu wählen, das das Begonnene vollenden möge. Für die Bischöfe kam die öffentliche Verlesung des Dokuments indessen der Anerkennung einer königlichen Dispensgewalt gleich, die sie für rechtlich unhaltbar erachteten. Ihre Bittschrift verwarf jedoch keineswegs jedes Zugeständnis an die Andersgläubigen: Sie erklärten sich bereit, auf einen Ausgleich hinzuwirken, sofern dieser im Parlament und in der Convocation verhandelt und beschlossen werde.

Die in der Nähe der Hauptstadt residierenden Prälaten traten im Palast von Lambeth zusammen, um über ihre Haltung zu beraten. Nach eingehender Erörterung lud der Erzbischof die Hirten seiner Provinz ein, persönlich zu erscheinen oder ihr Votum schriftlich einzureichen. Borrow berichtet, dass achtzehn Bischöfe und der weitaus größte Teil der Geistlichkeit übereinkamen, den Text nicht von der Kanzel herab zu verkünden. Sieben Würdenträger unterzeichneten eine gemeinsame Petition: Sancroft, Lloyd, Turner, Lake, Ken, White und Trelawney.

Die Eingabe bekräftigte die Ergebenheit der Kirche von England und versicherte, man werde für das Wohl des Königs beten, weigerte sich jedoch unmissverständlich, die Bischöfe zu Vollstreckern der Erklärung zu machen. Dieser gemessene Tonfall vermochte Jakob keineswegs zu besänftigen. In Whitehall herrschte er sie an, er habe von der Petition vernommen, ohne an ihr tatsächliches Vorhandensein zu glauben. Ein solches Betragen der Kirche habe er nimmermehr erwartet, am allerwenigsten von einigen unter ihnen. Sollte sich sein Entschluss ändern, so fügte er hinzu, werde man sie davon in Kenntnis setzen; andernfalls verlange er schuldigen Gehorsam.

Die Bischöfe erwiderten, sie heimgäben alles in Gottes Hand, und empfahlen sich. Der König beschloss, gerichtlich gegen sie vorzugehen, da er in ihnen die Rädelsführer des Widerstandes gegen den Erlass sah. Am 8. Juni wurden sie vor den Kronrat zitiert. Auf die Frage, ob sie die Petition als ihr Werk anerkennten, gaben sie zu bedenken, dass sie als Beschuldigte vor ihren Richtern stünden, und gaben der Hoffnung Ausdruck, der König werde ihre Antwort nicht zum Nachteil gegen sie verwenden. Vom Lordkanzler Jeffreys bedrängt, räumte der Erzbischof schließlich ein, das Schriftstück verfasst zu haben, und bestätigte, dass die übrigen es unterzeichnet hätten. Er hege die Zuversicht, bemerkte er, nichts begangen zu haben, was sich nicht rechtfertigen ließe.

Daraufhin forderte Jeffreys sie auf, die Gerichtsbarkeit anzuerkennen und sich vor der königlichen Richterbank, dem Court of King's Bench, zu stellen. Die Prälaten beriefen sich auf ihre Privilegien als Peers des Reiches und lehnten es ab, für die Anklage wegen eines bloßen Vergehens sogleich Kaution zu hinterlegen. Der Kanzler drohte, sie in den Tower werfen zu lassen, sollten sie ihre Bittschrift nicht widerrufen und sich der Proklamation nicht fügen. Sie entgegneten, sie seien bereit, sich an jeden Ort zu begeben, den der König bestimme, und keine Strafe werde ihren Entschluss beugen. Ein Haftbefehl bezichtigte sie alsbald, eine aufrührerische Schmähschrift gegen den König und seine Regierung verfasst und unters Volk gebracht zu haben.

Die Kunde von ihrer Überstellung in den Tower eilte ihnen voraus. Da man Unruhen fürchtete, wurden sie auf Booten über die Themse geschafft. An den Gestaden drängten sich Schaulustige, spendeten ihnen Beifall und riefen ihnen Segenswünsche für eine glückliche Errettung zu. Im Tower sanken Offiziere und Gemeine auf die Knie, um ihren Segen zu erbitten. Argwöhnisch ob dieses Empfangs, beorderte Jakob sogleich weitere Truppenkontingente in die Feste.

Am 15. Juni wurden sie vor dem King's Bench vorgeführt. Der Generalstaatsanwalt erwirkte unverzüglich einen Habeas-Corpus-Befehl, um sie aus dem Tower zu schaffen; gegen elf Uhr vormittags führte der Lieutenant Sir Edward Hales die Prälaten kraft des Ratsbeschlusses vor die Schranken des Gerichts. Die Anklagebehörde legte ihnen zur Last, sie hätten sich verschworen, um die königliche Prärogative zu schmälern, und unter dem Deckmantel einer Bittschrift ein Pamphlet wider ihren Souverän fabriziert. Sawyer verlangte zunächst ihre Entlassung, da sie ohne hinreichende gesetzliche Grundlage festgesetzt worden seien; der Solicitor William Williams hielt dagegen, der König selbst habe den Erlass ausgefertigt, weshalb seine Klage Gehör finden müsse. Der Beistand der Bischöfe wandte ferner ein, dass sie nicht auf der Stelle plädieren könnten: Ihnen sei weder eine Abschrift der Anklageschrift zugegangen, noch sei ihnen Zeit vergönnt gewesen, Rechtsrat einzuholen.

Die vier von Borrow genannten Richter – Wright, Holloway, Powell und Allybone – wiesen die erste Einrede zurück. Sie urteilten, der Vorwurf einer aufrührerischen Schmähschrift dürfe als Gefährdung des öffentlichen Friedens gewertet werden, und verlangten eine sofortige Einlassung. Sancroft trug eine kurze Verteidigungsschrift vor, die sich auf den Rechtsstatus der Bischöfe als Pairs stützte. Wright geriet in Zorn: Bereits vier Stunden seien über diesen Gegenstand verhandelt worden, und diese Schrift wärme lediglich verworfene Gründe wieder auf. Holloway und Allybone pflichteten ihm bei. Einzig Powell stimmte dafür, das Memorial zu den Akten zu nehmen. Der Gerichtshof verwarf mithin den Antrag; doch diese Uneinigkeit legte einen Riss auf der Richterbank bloß. Die sieben Männer bekannten sich daraufhin für nicht schuldig. Bis zur Hauptverhandlung wurden sie gegen Bürgschaft auf freien Fuß gesetzt: zweihundert Pfund für den Erzbischof, je einhundert für die übrigen; die Krone begnügte sich mit ihren persönlichen Verpflichtungserklärungen.

Zwei Wochen verstrichen zwischen dieser Anhörung und dem Urteil. Nach dem Schluss der Verhandlung zogen sich die Geschworenen zurück und verbrachten die Nacht vom 29. auf den 30. Juni ohne Feuer und ohne Licht. Am darauffolgenden Tag, Sonnabend, den 30. Juni, sprachen sie die sieben Bischöfe von der Anklage der Schmähschrift frei. Die Prälaten verließen die Schranken des Gerichts als Gerechtfertigte.

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Der historische Rahmen und unser erzählerischer Anteil

Die Auszüge belegen, dass Jakob II. am 27. April 1688 eine Proklamation erließ und der Kronrat deren Verlesung in den Gotteshäusern für Mai und Juni anordnete. Die sieben Prälaten überreichten ihre Bittschrift am 18. Mai, wurden am 8. Juni zitiert, im Tower inhaftiert und traten am 15. Juni vor den Court of King's Bench. Borrow überliefert einen Freispruch am Samstag, dem 30. Juni, nach einer Nacht der Beratung. Die Quelle enthält den Großteil der Zeugenaussagen und Plädoyers der Verhandlung nicht; diese Beschränkung wurde getreu beibehalten.

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