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Maison BeaulieuMAISON BEAULIEUAB ÉDITIONS · KOCHKUNST & HISTORISCHE ARCHIVE
Justiz & Skandale · England

Die Schwüre von Wapping

Als Schuldner in die Neue Mint von Wapping geflüchtet, nimmt Charles Towers nach dem Juni 1723 an jener bewaffneten Unternehmung teil, die John West aus dem Hause des Gerichtsboten John Errington befreit. Unter der Geltung des Vermummungsgesetzes verurteilt, bestreitet er, sein Gesicht in verbrecherischer Absicht geschwärzt zu haben, und weist Diebstähle sowie einen Einbruchsplan von sich. Am 4. Januar 1725 wird er zu Wapping hingerichtet.

Zu Wapping begnügten sich jene Männer, die sich auf den Schutz der Sieben Freistädte beriefen, keineswegs damit, ihre Tore vor den Gerichtsdienern zu verschließen. Sie führten eigene Register, leisteten einander feierliche Eide und unterhielten gar einen Gerichtshof nach eigenem Gutdünken. Erschien ein Beamter, um einen Schuldner festzusetzen, so bemächtigte sich die Menge nicht selten seiner Person, schleppte ihn vor einen von den Einwohnern ernannten Richter und vollstreckte an ihm eine Strafe, die kein Gesetz des Reiches je vorgesehen hatte. In dieser Welt einer anmaßenden Willkürjustiz war es, wo Charles Towers an der Befreiung des John West mitwirkte; und sein geschwärztes Antlitz, welches den Geschworenen als verbotene Vermummung gewiesen wurde, brachte ihn schließlich an den Galgen.

Diese Zufluchtsorte entsprangen einem uralten Anspruch. Der Chronist ruft in Erinnerung, dass einst manche Freistätten ihre Vorrechte aus der römischen Kirche hergeleitet hatten; nach deren Aufhebung behaupteten freilich viele Schuldner fortan, weltliche Beamte dürften gewisse Bezirke dennoch nicht betreten. Die alte Mint zu Southwark gehörte zu diesen Winkeln. Das Parlament sah sich am Ende genötigt anzuordnen, dass die Sheriffs dort Haftbefehle unter Aufbietung aller erforderlichen Hilfe vollstrecken und jeden strafen durften, der einen Delinquenten dem Arm der Justiz zu entziehen suchte. Jene Maßnahme hatte, so vermerkt die Nachricht, den Missbräuchen an den meisten Orten ein Ende gesetzt; die Mint jedoch leistete noch immer Widerstand.

Gerichtsdiener, die sich hineinwagten, wurden umringt, geschlagen und durch Moräste oder unflätige Gassen geschleift. Ein Hornstoß genügte, um verkleidete Gesellen herbeizurufen, welche die Vollstrecker eines richterlichen Titels in Schrecken setzen sollten. Als das Privileg der Mint schließlich gänzlich fiel, zerstreuten sich deren vormalige Bewohner; etliche fielen alsbald in neue Schulden. Statt sich den ordentlichen Gerichten zu beugen, rotteten sie sich zusammen und suchten bei Wapping eine neue Freistatt zu gründen: die Sieben Zufluchtsstädte. Ein ehemaliger Friedensrichter namens Santloe, seines Amtes entsetzt, hernach selbst flüchtig und Insasse des Fleet-Gefängnisses geworden, soll ihnen bei der Einrichtung dieses Bundes zur Hand gegangen sein.

Die Genossen trugen ihre Namen in mächtige Folianten ein und schwuren, sich gegenseitig gegen jeden Büttel beizustehen. Sie beschränkten sich nicht darauf, Verhaftungen in ihren eigenen Schlupfwinkeln zu vereiteln; sie befreiten Gefangene und drangen gar in die Behausungen jener Gerichtsbeamten ein, die sie verwahrten. So wandelte der Haufen eine Genossenschaft der Schuldner in eine offene Zwangsgewalt um. Man schuf sich ein Tribunal, lud Zeugen vor und stellte die Schergen als Friedensbrecher vor Gericht. Jene, die dieser Afterrichter für schuldig befand, wurden gegeißelt oder Misshandlungen unterworfen, welche, glaubt man der Chronik, ihr Leben bedrohten.

Towers befand sich seit geraumer Zeit in zerrütteten Verhältnissen. Um einem Freunde beizustehen, hatte er sich gegen den Empfang von ein oder zwei Guineen für eine beträchtliche Schuld verbürgt; jener Freund beglich seine Pflicht nicht, und Towers blieb nichts übrig, als in der alten Mint Zuflucht zu suchen. Bald schloss er sich der neuen Verbindung zu Wapping an, die ihre Anschläge gegen die Obrigkeit noch dreister trieb. Die Chronik weist ihn unter jenen aus, die dieser Schattengerichtsbarkeit das Wort redeten und ihren Schauprozessen beiwohnten; sie nennt ihn überdies als einen der Rädelsführer bei der Befreiung des West.

Dieser John West war von dem Gerichtsboten John Errington festgesetzt worden, welcher ihn in sein Haus unweit der Wapping Wall verbracht hatte. Am Sonntagmorgen sammelten sich die Refugierten in großer Zahl, versehen mit Flinten, Degen, Knütteln und anderem Wehrmannszeug. Sie zogen vor Erringtons Behausung, versetzten die Hausgenossen in Furcht und Schrecken und rissen West mit Gewalt an sich. Sie gaben vor, gemäß ihren Schwüren zu handeln: West stand in ihren Büchern verzeichnet als ein Mann, der unter ihrem Schutze stand.

Towers marschierte, so lautete die von der Chronik überlieferte Anklage, in der vordersten Reihe dieses Zuges. Er trug ein blaues Matrosenwams, war ohne Hut, ohne Perücke und ohne Hemd; sein Gesicht und seine Brust waren mit einer Masse geschwärzt, die der Bericht als ein Gemenge aus Ruß und Fett beschreibt. Der Auflauf hatte sich nach dem Inkrafttreten jenes Gesetzes vom 1. Juni 1723 ereignet, das gegen die als »Waltham Blacks« bekannten maskierten Frevler gerichtet war. Das Zusammentreffen beider Umstände – der gewaltsame Sturm zur Befreiung Wests und der Aufzug des Towers – lieferte den Stoff für den Anklagepunkt der Todeswürdigkeit.

Vor den Geschworenen schienen die Tatsachen unzweifelhaft erwiesen. Towers entgegnete, er sei keineswegs verkleidet gewesen, es sei denn durch seine nackte Armut: Es habe ihm an Kleidung gefehlt, und sein Antlitz sei wohl vom Straßenkot besudelt worden. Das Urteil lautete auf Schuldig, und der Spruch des Todes ward gefällt. Diese Verurteilung gründete sich streng auf den Wortlaut des Vermummungsgesetzes. Gleichwohl bestritt Towers bis vor den Galgen mit Nachdruck, sein Gesicht in jener vom Gesetz gemeinten verbrecherischen Absicht geschwärzt zu haben.

Er räumte wohl ein, mehreren dieser Scheinverhandlungen der Neuen Mint beigewohnt und Beistand geleistet zu haben. Er leugnete indessen, als Richter gesessen zu haben, als man an dem Gerichtsdiener Westwood Gewalt verübte. Die Chronik berichtet überdies von seinem tiefen Groll gegen die Büttel und von der Grausamkeit, mit der sie seiner Rede nach die Flüchtlinge behandelten, wann immer sie ihrer habhaft wurden. Einem Zimmermann sei der rechte Arm so fürchterlich zerhauen worden, dass er habe abgenommen werden müssen; andere Männer, so Towers, seien zu Krüppeln geschlagen worden. Er selbst wies am Haupte tiefe Schnittwunden vor, die er sechs Wochen zuvor empfangen hatte und die bei seinem Tode noch nicht verheilt waren.

Was die geschwärzten Gesichter betraf, beharrte er darauf, dass dieser Brauch in der Neuen Mint niemals geübt worden sei. Wohl hätten Mummenschanze stattgefunden, und er selbst sei dereinst als Müller erschienen, mit ganz weißem Antlitz. Doch stellte er in Abrede, bei der Befreiung Wests Ruß oder sonstige Mittel gebraucht zu haben, um unkenntlich zu sein; er habe seine gewöhnliche Tracht getragen wie die übrigen Männer auch. Diese Verteidigung vermochte den Spruch der Geschworenen nicht umzustoßen, blieb jedoch bis zu seiner letzten Stunde der Angelpunkt seiner Klagen.

Towers verfasste ein Gnadengesuch. Darin legte er die Bewandtnis der Sache dar und beklagte die Härte, die ihm durch die Auslegung des Gesetzes widerfahre. Er schilderte die Not seines Weibes und seiner zwei Kinder, während ein drittes im Mutterleibe heranwuchs. Seine Gattin überbrachte das Gesuch an die Pforte des Kronratsaals; sie kehrte indessen zurück, ohne Milderung erwirkt zu haben. Als Towers den Ausgang dieser Bemühung erfuhr, gab er sich darein und sprach, er wolle gerne an einen Ort des Friedens scheiden, fern von einer Welt, die er voll Unruhe und Pein gefunden habe. Er betete mit großer Inbrunst und hegte, wie die Chronik meldet, keinen Zorn wider seinen Ankläger oder die Zeugen.

Am 4. Januar 1725 wurde er auf dem Karren zum Galgen nach Wapping geführt. Die Menge, wie der Chronist als seltenes Vorkommnis vermerkt, beklagte sein Los und vergoss Tränen. Towers verharrte während der Gebete in vollkommener Fassung. Dann wandte er sich an das Volk und beteuerte abermals, er sei bei der Befreiung Wests unmaskiert gewesen. Er benannte Kapitän Buckland, nicht sich selbst, als jenen Mann, der beim Verfahren wider den Büttel Jones den Vorsitz geführt habe; er fügte hinzu, man habe ihn während seiner eigenen Haft um dieser Begebenheit willen übel zugerichtet.

Ebenso wies er die ihm zur Last gelegten Diebstähle und Entwendungen von sich; solche Vorwürfe seien eitel, da er nunmehr vor seinen Schöpfer trete. Er räumte ein, dass wohl etwas Geld aus der Tasche eines Gerichtsboten gefallen sein mochte, als man diesen in den Graben stieß, doch wisse er nichts von dessen Verbleib und habe davon nichts berührt. Unschuldig erklärte er sich auch an einem Anschlag auf das Haus des Sir Isaac Tilliard. So schied Towers noch auf der Schwelle des Todes seine tatsächliche Mitwirkung an den Zügen der Refugierten von den Makeln der Maskierung, des Diebstahls und des Einbruchsplans.

Das göttliche Urteil über seine mannigfachen Sünden nannte er gerecht, die Härte des weltlichen Spruches jedoch unbillig, da er nach dem Geist jenes Gesetzes, das ihn verdammt hatte, nichts Sträfliches begangen zu haben glaubte. Er tat noch manchen Fluch gegen die Büttel, rief alsdann mit lauter Stimme Gott an, seinen Geist aufzunehmen, und verschied. Der Tod des Towers tilgte jene Geheimbünde der Schuldner freilich nicht; der Chronist bezeugt, dass die Anschläge zur Verbergung von Flüchtigen und zur Vereitelung von Haftbefehlen fortdauerten. Das Schicksal dieses Unglücklichen hatte jedoch vor aller Augen dargetan, wohin ein Beginnen führt, das dem Gesetz des Landes eigene Register, eigene Waffen und ein selbsterwähltes Richteramt entgegenstellt.

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