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Justiz & Skandale · England

Die Sheriffs stritten um die Hinrichtung

Wegen der Ermordung von Thomas Ashton, der 1831 unweit einer Fabrik in Hyde erschossen wurde, zum Tode verurteilt, harrten Joseph Moseley und William Garside drei Monate lang ihrer Hinrichtung, während zwei Sheriffs die Zuständigkeit von sich wiesen. Die Aussage von Josephs eigenem Bruder, William Moseley, brachte sie an den Galgen; ein Streit um die versprochene Begnadigung und eine Namensverwirrung in der Chronik werfen bis heute Schatten auf diesen Rechtsfall.

Im Herbst des Jahres 1834 waren Joseph Moseley und William Garside wegen des Mordes an Thomas Ashton zum Tode verurteilt worden. Doch noch viele Wochen nach dem Richtspruch warteten sie auf den Vollzug. Der Sheriff der Pfalzgrafschaft Chester weigerte sich, die Vollstreckung vorzunehmen; der Sheriff der Stadt Chester wiederum hielt fest, diese schwere Pflicht falle ihm keineswegs zu. Zwei Beamte schoben einander das Amt zu, während die Gefangenen unter dem schwebenden Urteil verharrten. Der Prozess hatte über ihre Schuld befunden. Offen blieb indessen, wer die Verurteilten zum Schafott zu führen hatte.

Die Bluttat reichte auf den 3. Januar 1831 zurück. Thomas Ashton, der jüngere Sohn eines Baumwollspinnereibesitzers, hatte im Haus seines Vaters in Hyde den Nachmittagstee eingenommen und sich daraufhin zu einer neugebauten Fabrik begeben, die etwa ein Drittel einer Meile entfernt lag. Gegen halb sieben Uhr verließ er das Gebäude. Um acht Uhr fand man seinen leblosen Körper auf dem Rückweg. Ein Pistolenschuss mitten ins Herz hatte ihn niedergestreckt. Die Schrotkugeln hatten vorn eine klaffende Wunde und am Rücken zwei Austrittswunden hinterlassen; ihre geringe Streuung ließ, so vermerkte es der Bericht, darauf schließen, dass der Schütze aus nächster Nähe gefeuert hatte.

Pelham bettet das Verbrechen in jene Erbitterung über die Lohnverhältnisse ein, die damals die Spinnereien im Umland von Manchester erfasste. In Bünden organisierte Arbeiter stritten für einheitliche Tarife. In Hyde galten die herkömmlichen Löhne fort; in Ashton verweigerten die Fabrikherren jedwede Erhöhung, was den Unmut schürte. Die Chronik knüpft das Verbrechen an diese gereizte Stimmung, hält jedoch fest, dass die Tat einzelner nicht die gesamte Arbeiterschaft brandmarken dürfe. Vor den Schranken des Gerichts standen ohnehin nur zwei Männer.

Der gewaltsame Tod Ashtons löste tiefe Bestürzung aus. Seine Nächsten und die Krone setzten gemeinsam eine Belohnung von zweitausend Pfund aus, um die Mörder zu fassen und die Aussage eines Helfershelfers zu erlangen – unter der Bedingung, dass dieser nicht selbst den tödlichen Schuss abgegeben habe. Gerichtsdiener schwärmten in alle Richtungen aus. Doch die Nachforschungen blieben lange Zeit fruchtlos; Jahre verstrichen, ohne dass man der Haupttäter habhaft werden konnte.

Im April 1834 brach William Moseley, der wegen eines anderen Vergehens im Gefängnis von Chester einsaß, sein Schweigen. Er bezeichnete einen Mann namens Samuel Scholfield als Rädelsführer und belastete Garside sowie seinen eigenen Bruder, Joseph Moseley. Beide Verdächtigen wurden alsbald in Oldham festgenommen. Zum ersten Mal verfügte die Justiz über ein lückenloses Geständnis aus dem Munde eines Mannes, der selbst an der Verschwörung beteiligt gewesen sein wollte.

Die Verhandlung vor den Assisen von Chester begann am Donnerstag, dem 7. August. William Moseley trat als Kronzeuge auf. Er sagte aus, Scholfield, den er als Mitglied einer Gewerkschaft beschrieb, habe den Mord wegen der von Ashton gezahlten Löhne angestiftet. Für ein Handgeld von zehn Pfund hätten die Männer eingewilligt. Sie seien nahe der Fabrik von Woodley zusammengekommen und hätten dem jungen Fabrikanten aufgelauert. Kurz vor sieben Uhr, so die Aussage, sei Garside hervorgetreten und habe geschossen. Daraufhin seien die drei Männer geflohen und hätten Ashton mitten auf der Straße verbluten lassen. Der Lohn des Verrats sei noch am selben Abend ausgezahlt worden; anschließend hätten sich alle Beteiligten zu ewigem Stillschweigen verschworen.

Es war dies freilich nicht die Aussage eines unbescholtenen Mannes. In das Kreuzverhör genommen, musste William Moseley einräumen, dass sein Leumund durch eine lange Kette von Missetaten getrübt war. Doch Pelham beteuert, andere Zeugnisse hätten seinen Bericht in wesentlichen Punkten gestützt. Der historische Bericht zählt diese Bestätigungen nicht im Einzelnen auf; er vermeldet lediglich, dass die Geschworenen die Beweise für hinreichend erachteten. Beide Angeklagten wurden schuldig gesprochen und dazu verurteilt, am darauffolgenden Samstag hingerichtet zu werden.

Der Samstag verstrich, ohne dass das Urteil vollstreckt worden wäre. Der Sheriff der Pfalzgrafschaft und jener der Stadt Chester weigerten sich beide beharrlich, die Hinrichtung zu leiten. Die Gefängnisleitung setzte die Verurteilten über den Zuständigkeitsstreit in Kenntnis, doch keiner der beiden Beamten gab nach. Richter Parke verfügte einen Aufschub bis zum 18. August, damit die Rechtsfrage geklärt werden könne. Diese Frist nutzte die Obrigkeit, um die Männer erneut zu vernehmen. Beide räumten laut Pelham ihre Beteiligung an der Bluttat ein, bestritten jedoch entschieden, dass Scholfield daran mitgewirkt habe. Garside erklärte, er selbst habe sich einst als Kronzeuge angeboten; wäre man darauf eingegangen, läge nun „die ganze Wahrheit“ zutage. Er fügte hinzu, die Obrigkeit habe bisher nichts als ein Geflecht aus Lügen vernommen. Dieser Einwand vermochte den Richtspruch nicht aufzuheben; er warf lediglich eine neue Version in ein Dossier, das ohnehin von den Eigennützigkeiten der Angeklagten wie des Belastungszeugen überquoll.

Am Tage nach dem Prozess wurde William Moseley nach Stockport überstellt. Auf seine Angaben hin nahm man Scholfield fest. Dieser bestritt jede Anschuldigung und blieb in Haft. Derweil schwebte das Schicksal Garsides und Joseph Moseleys weiter im Ungewissen des Kompetenzstreits. Am 16. August erwirkten sie einen weiteren Aufschub bis zum 18. September, hernach einen weiteren bis Anfang November, damit der Gerichtshof der King’s Bench den Zwist der beiden Sheriffs verhandeln könne.

Es ging nun nicht mehr um die Schuld der Verurteilten, sondern um die Frage, welche Behörde dem Urteil Geltung verschaffen durfte. Der Attorney General legte den Richtern dar, dass eine Gesetzesreform den alten Gerichtsbezirk von Chester aufgehoben und durch ordentliche Assisen ersetzt habe. Eine Klausel sicherte indessen die Verpflichtungen der Richter und Bürger der Stadt ab. Der Stadtsheriff entgegnete, seine Hinrichtungspflicht habe am früheren, nunmehr abgeschafften Gericht gehangen; verbleibe noch eine Verpflichtung, so treffe sie den Bürgermeister und die Bürgerschaft. Der Sheriff der Pfalzgrafschaft wiederum weigerte sich ebenso, die Bürde auf sich zu nehmen. Der Attorney General beantragte Verfügungen, um die Gefangenen vorzuführen und den Knoten rasch zu durchschlagen.

Am 11. und 13. November wurde Garside vor die Richter der King’s Bench gestellt. Sein Verteidiger berief sich auf jene königliche Proklamation, die zweitausend Pfund Belohnung und die Begnadigung eines Helfershelfers verheißen hatte, sofern dieser nicht selbst den tödlichen Schuss abgegeben habe. Garside habe, so das Plädoyer, den Behörden von Cheshire wertvolle Aufschlüsse erteilt und sei mithin freizulassen. Der Attorney General erwiderte, die Geschworenen hätten ausdrücklich geurteilt, dass Garside selbst geschossen habe. Richter Denman schloss sich dieser Auffassung an: Das Versprechen der Gnade erstrecke sich nicht auf jenen, den das Verdikt als Mörder bezeichne. Der Gerichtshof ordnete an, dass das Urteil durch seinen eigenen Marschall, unterstützt vom Sheriff der Grafschaft Surrey, zu vollstrecken sei.

Die Verurteilten wurden in das Gefängnis der King’s Bench überstellt. Garside reichte noch ein Gnadengesuch ein, das die Argumente seines Anwalts aufgriff, blieb damit jedoch erfolglos. Am 25. November brachte man beide Männer in das Gefängnis von Horsemonger Lane. Pelham berichtet, Garside habe während dieser Haftzeit versucht, die Urheberschaft des Schusses auf einen Dritten abzuwälzen. Der Chronist nennt hierbei „Joseph Moseley“ als den Beschuldigten, obgleich er zuvor William Moseley als den Hauptzeugen bezeichnet hatte. Diese Unstimmigkeit verwehrt es, den tatsächlich Bezichtigten mit letzter Gewissheit zu benennen. Pelham bemerkt weiter, Garside habe seine Aussagen erst im allerletzten Augenblick widerrufen.

Um neun Uhr morgens bestieg Garside als erster das Blutgerüst. Seine letzten Worte lauteten: „Alle Erklärungen, die ich zu verschiedenen Zeiten seit meiner Verurteilung abgegeben habe, sind unwahr.“ Damit zog er seine Behauptungen zurück, ohne jedoch Licht in das Dunkel zu bringen oder die widersprüchlichen Versionen des Prozesses aufzulösen.

Scholfield wurde schließlich im April 1835 vor Gericht gestellt. Die Grand Jury verwarf die Anklageschrift, und er kam auf freien Fuß. Das Urteil gegen Garside und Joseph Moseley hatte mithin Bestand, während der mutmaßliche Rädelsführer einem Spruch der Geschworenen entging. Zwischen dem Leichenfund auf einer Landstraße in Hyde und dem von zwei Sheriffs hinausgezögerten Schafott lagen drei Jahre und mehrere unvereinbare Zeugnisse. Das Gesetz bestimmte am Ende wohl, wer die Verurteilten zu richten hatte; doch die Zweifel, die die Zeugen hinterlassen hatten, vermochte es nicht zu tilgen.

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Auszug beschränkt auf den Eintrag „Joseph Moseley and William Garside. Executed for Murder“, OCR-Zeilen 22673–22874 der lokalen Datei des Project-Gutenberg-eBooks 46595 (2.083 Wörter nach Wortzählung). Der Textteil schließt nach der Notiz über die Anklage gegen Samuel Scholfield ab. Die Schilderung unterscheidet sorgsam zwischen William Moseley, dem Hauptzeugen und Bruder Josephs, und den beiden Verurteilten. Am Ende berichtet Pelham, Garside habe „Joseph Moseley“ beschuldigt, obgleich er zuvor William als Belastungszeugen eingeführt hatte; die Quelle gestattet keine Bereinigung dieses Widerspruchs. Gerichtliche Originalprotokolle oder Faksimiles wurden nicht herangezogen.

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