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Justiz & Skandale · Deutschland

Die Spuren von Dietharz

In der Nacht vom 14. auf den 15. Januar 1885 fielen in ihrer Mühle zu Dietharz im Thüringer Wald drei Mitglieder der Familie Köllner einem Gewaltverbrechen zum Opfer; der junge Erich überlebte schwer verwundet. Der Neue Pitaval von 1888 schildert die Untersuchung, den Meininger Prozess und das Todesurteil gegen Andreas Thaldorf, lässt dabei jedoch wesentliche juristische Differenzierungen erkennen: Die Geschworenen sprachen ihn des Mordes, des Versuchs an Erich sowie eines separaten Einbruchs schuldig, sprachen ihn jedoch vom Diebstahl der Taschenuhr und der Schlüssel frei. Ein Geständnis am Vorabend der Hinrichtung griff diese Gegenstände nochmals auf.

Im Schnee des Thüringer Waldes schien eine Spur mitunter mehr zu wiegen als ein Zeuge. Der Bericht, den der Neue Pitaval wenige Jahre nach der Tat veröffentlichte, baut die gesamte Untersuchung auf dieser Prämisse auf: ein Diebstahl, gereinigte Kleidungsstücke, erst nach dem Tauen wiedergefundene Spuren und ein erschöpfter Mann, den man am folgenden Tag erblickte. Doch handelt es sich bei dem Werk um eine nachträgliche Zusammenstellung, nicht um ein stenografisches Protokoll. Seine Gewissheiten und Kommentare müssen daher der Quelle selbst zugeschrieben bleiben.

In der Nacht vom 14. auf den 15. Januar 1885 schlief die Familie Köllner im Wohnhaus ihrer Schneidemühle zu Dietharz in Thüringen. Das Werk, das sein Besitzer Hermann Köllner für die Holzstofffabrikation hergerichtet hatte, bildete einen geschlossenen Hof mit mehreren Gebäuden. Köllner teilte die Schlafstube mit seiner Ehefrau und den drei Kindern: Erich, neun Jahre alt, Gretchen, sieben Jahre, und der zweijährigen Anna. Die Magd Christiane W. schlief in einer separaten Kammer. Die Arbeiter Horn und Peter wechselten sich im Betrieb der Mühle ab, die Tag und Nacht lief.

Am Morgen erschien Peter gegen sieben Uhr, um die Schicht anzutreten. Die Haustür, die gewöhnlich von innen verriegelt war, stand angelehnt. Horn beendete gerade die Schicht; nichts erregte seinen Verdacht. Die Magd stand später als gewohnt auf, nachdem Horn an ihre Tür geklopft hatte. In der Wohnstube bemerkte sie geöffnete Kommodenschubladen und ein kleines Küchenbeil, das nicht an seinem gewohnten Platz lag. Zunächst schöpfte sie keinen Verdacht. Dann rief sie nach Erich, um ihn zur Schule zu schicken. Der Knabe trat an die Tür, am Hals verwundet und über und über mit Blut bedeckt. Sie betrat die Schlafstube und fand die Eltern sowie Gretchen mit schweren Hiebwunden vor. Anna, die neben ihrer Mutter saß, war unverletzt geblieben.

Die Hilfeleistung lief unter Verwirrung an. Hermann Köllner atmete noch, kam jedoch nicht mehr zu Bewusstsein; er starb laut der Chronik am zweiten Tag nach der Entdeckung. Gretchen erlag ihren Wunden noch am selben Morgen. Erich überlebte. Nachbarn strömten herbei, und die Nachricht verbreitete sich rasch, noch ehe die Behörden eintrafen: Das Amtsgericht Ohrdruf erfuhr zufällig durch ein von Horn aufgegebenes Telegramm von dem Verbrechen und erreichte die Mühle gegen ein Uhr mittags. Die Staatsanwaltschaft Gotha traf später ein. Die ersten Tage waren der Besichtigung des Tatorts, der Vernehmung von Zeugen und der Obduktion der drei Leichen gewidmet.

Der Gerichtsarzt führte die Todesfälle auf schwere Schädelverletzungen zurück. Der Bericht beschreibt diese Verwundungen eingehend, doch ihre Bedeutung für die Beweisführung liegt vor allem in einem Schluss: Hermann hätte sich die Verletzungen nicht wiederholt selbst beibringen und die Waffe anschließend wegräumen können, ohne Spuren zu hinterlassen, wie es ein erstes Gerücht gemutmaßt hatte. In der Wohnstube fand sich ein blutiges Handbeil, an dem Haare klebten. Nach Ansicht der Ärzte und des Chronisten entsprachen dessen stumpfe und scharfe Seiten unterschiedlichen Wunden. Die Schnittwunde Erichs war mit einem scharfen Werkzeug geführt worden, vermutlich einem Messer, das die Ermittlungen nicht zutage förderten. Diese Befunde lenkten die Nachforschungen; allein genügten sie jedoch nicht, um den Täter zu überführen.

Der erste Verdacht hatte sich gegen Hermann selbst gerichtet. Das Werk berichtet von den finanziellen Nöten des Müllers, von ehelichem Unfrieden und drohenden Äußerungen, die ihm zwei Arbeiter in der Verhandlung zuschrieben. Es vermerkt zugleich, dass diese Aussagen von früheren Vernehmungen abwichen. Die Ärzte schlossen indessen aus, dass Köllner sich die tödlichen Wunden selbst beigebracht haben konnte. Horn wiederum geriet unter Verdacht, weil er in jener Nacht in der Mühle gearbeitet hatte und beteuerte, nichts gehört zu haben. Das Kapitel hebt hervor, dass er in seiner Arbeitskleidung geblieben war, die keine sichtbaren Flecken aufwies, und stuft die Vorwürfe gegen ihn als geringfügig ein. Es macht ihn nicht zum Täter; die anfänglichen Verdächtigungen verdeutlichen vielmehr, wie sehr die Untersuchung zwischen Gerüchten, Widersprüchen und materiellen Spuren unterscheiden musste.

Die Spuren im Schnee lenkten die Aufmerksamkeit bald in eine andere Richtung. Der Chronist berichtet, man habe angenommen, der Eindringling sei durch ein Küchenfenster eingestiegen und habe daraufhin die Kommode durchsucht. Etwas mehr als fünfzig Mark seien zurückgeblieben; eine silberne Taschenuhr und eine goldene Kette fehlten. Am Ausgang führten Fußspuren an einem Nebengebäude vorbei, durch einen verschneiten Graben und über eine Wiese zur Dorfstraße. Der Schneefall hatte am Vortag aufgehört, und kein neues Gestöber verwischte die Eindrücke über mehrere Tage hinweg. Die Ermittler konnten somit laut Quelle einer Fährte über den Hof hinaus folgen. Ein Vergleich mit den Stiefeln Thaldorfs ergab nach Ansicht der Ankläger eine verblüffende Übereinstimmung; der Autor des Pitaval stellt dies als entscheidenden Beweis dar, ohne jedoch Maße mitzuteilen, die heute eine Nachprüfung erlaubten.

Am Tag nach der Tat fiel im Schmalwassergrund, einem schneebedeckten Tal, ein erschöpfter Mann auf. Er gab an, Thaldorf zu heißen, aus Erfurt zu stammen und sich beim Suchen nach Hagebutten in Richtung Oberschönau verirrt zu haben. Ein Forstaufseher wies ihm den Weg nach Dietharz. Seine Kleidung war bürgerlich, das Schuhwerk jedoch schadhaft und die Füße der Kälte ausgesetzt. Er bat um ein Nachtlager, machte widersprüchliche Angaben über seinen Aufenthaltsort in der Nacht und behauptete später gegenüber seiner Familie, er sei nach einer Jagd im Wald verfolgt worden. Die Polizei ermittelte, dass in Erfurt ein Gärtner namens Andreas Thaldorf lebte. Man fahndete nach ihm, nachdem er am 17. Januar in die Wohnung seines Bruders zurückgekehrt war.

Das Kapitel zeichnet sodann seine kriminelle Vergangenheit nach, bedient sich dabei jedoch des moralisierenden und psychologisierenden Tons der Sammlung. Es berichtet von einer jüngsten Verurteilung wegen Betrugs, deren Vollstreckung er sich zunächst entzogen hatte, sowie von früheren Strafen wegen Diebstahls und Landstreicherei. Zu seinem Alibi befragt, verstrickte sich Thaldorf in Angaben, die weder mit den Fahrplänen der Eisenbahn noch mit den Wahrnehmungen des Forstaufsehers in Einklang zu bringen waren. Schließlich gestand er einen separaten Einbruch ein, den er im Dezember in Ollendorf verübt hatte und bei dem 150 bis 160 Mark entwendet worden waren. Dieses Geständnis bewies den Mord in Dietharz nicht; es ermöglichte den Untersuchungsrichtern jedoch, seine sonstigen Einlassungen an greifbaren Tatsachen zu messen.

Die Untersuchung seiner Kleidung brachte einen Blutfleck auf einem Mantel sowie sorgfältig gewaschene Hemdmanschetten zutage. Die Sachverständigen sahen im Fehlen größerer Blutspritzer weder einen Entlastungsbeweis noch einen hinreichenden Schuldbeweis: Der Bericht führt an, die meisten Hiebe seien mit dem Rücken des Beils geführt worden und Blut lasse sich auswaschen. Forstbeamte folgten sodann mit Thaldorf zugeschriebenen Stiefeln einer langen Fährte, die vom Dorf in die Wälder hinaufführte und wieder in jenen Grund hinabstieg, wo er angetroffen worden war. Der Pitaval betont die Anstrengung, die dieser Weg durch den Schnee erforderte; dieser Wegbericht bleibt das Zeugnis seiner Verfolger, überliefert in einer rückblickenden Sammlung.

Weitere Beweismittel gelangten zu den Akten. Ein Mitgefangener, der nur mit einem Initial bezeichnet wird, berichtete von einem Gespräch, in dem Thaldorf von einer Uhr, in ein Taschentuch geknotetem Geld und einem Geräusch gesprochen haben soll, das ihn überrascht habe. Wochen später fand man bei der erneuten Durchsuchung der Kommode fünfundvierzig Mark, die in einen Taschentuchzipfel geknotet waren. Die drei Schlüssel Köllners wurden im Schnee nahe der Straße entdeckt. Ihr Auffinden und das Fehlen der Taschenuhr nährten eine gesonderte Anklage wegen Diebstahls. Bis zum Vorabend der Verhandlung bestritt der Angeschuldigte jedoch beharrlich seine Täterschaft: Thaldorf leugnete die Vorgänge in der Schneidemühle standhaft.

Die Verhandlung vor den Meininger Geschworenen fand am 16. und 17. Oktober 1885 statt. Die Anklage stützte sich auf die Schneespuren, die Kleidung, die Widersprüche und die Aussagen des Mitgefangenen. Erich trat als Zeuge auf. Das Kapitel nennt ihn in der Einleitung neun Jahre alt, führt ihn bei der Verhandlung jedoch als achtjährigen Knaben ein, ohne diesen Widerspruch aufzulösen. Die Verteidigung hielt an der Mutmaßung fest, Hermann Köllner habe seine Frau und die Kinder getötet, ehe ein unbekannter Dritter ihn selbst erschlagen habe, vermochte diesen Fremden jedoch nicht zu benennen. Sie focht die Indizien und die Deutung der Wunden an. Die Geschworenen sprachen Thaldorf des Einbruchs in Ollendorf, der Morde in Dietharz und des Versuchs an Erich schuldig, verneinten jedoch die Schuld am Diebstahl der Uhr und der Schlüssel. Das Gericht verhängte die Todesstrafe sowie zwölf Jahre Zuchthaus und zehn Jahre Ehrverlust für die übrigen Taten.

Das Reichsgericht gab seiner Revision daraufhin teilweise statt und sprach ihn vom Diebstahl der fraglichen Gegenstände formell frei, verwarf das Rechtsmittel jedoch im Übrigen. Der Herzog von Sachsen-Coburg und Gotha lehnte eine Begnadigung ab. Am 27. Juni 1886, dem Vorabend der auf den folgenden Morgen anberaumten Hinrichtung, gestand Thaldorf die Morde vor dem Staatsanwalt und übergab ein unterzeichnetes Schreiben. Dem Kapitel zufolge schilderte er darin den Einstieg durch das Fenster, den Gebrauch von Beil und Messer sowie das spätere Wegwerfen der Uhr und der Schlüssel. Dieses späte Geständnis widersprach dem freisprechenden Urteil hinsichtlich des Diebstahls jener Gegenstände; es hob dieses Rechtsergebnis indes nicht auf.

Andreas Thaldorf wurde am 28. Juni 1886 in Gräfentonna hingerichtet. Für den Verfasser des Pitaval schloss das abschließende Geständnis die Untersuchung ab und zerstreute jeden Zweifel. Dem heutigen Leser wird indessen deutlich, was die Richter getrennt hatten: eine angenommene Schuld an den Morden und dem Mordversuch, ein richterlicher Zweifel am Diebstahl bestimmter Effekten und schließlich ein Geständnis, das diese dennoch erwähnte. Zwischen der Fährte im Schnee und den letzten Worten des Verurteilten offenbart der Fall somit keinen lückenlosen Beweis, sondern eine Kette von Indizien, Zeugnissen und Entscheidungen, deren Glieder jeweils ihrer Quelle verhaftet bleiben müssen.

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Vollständige Lektüre des Kapitels „Der dreifache Mord in der Mühle zu Dietharz im Thüringerwalde. 1885“, gedruckte Seiten 115–155 laut Inhaltsverzeichnis des 22. Bandes, Neue Serie (1888), vom Kapiteltitel bis zum Beginn des nachfolgenden Abschnitts über englische Kriminalprozesse; transkribierter Umfang 11 073 Wörter, SHA-256 a2d16ef6a3b464f9b114f243392e53ea25ed3865637f31295f95ebdf109a2606. Das Inhaltsverzeichnis von Wikisource belegt Kapitel und Jahr; das digitalisierte gebundene Exemplar ist bei HathiTrust nachgewiesen. Der Bericht stammt aus dem Neuen Pitaval, einer retrospektiven und die Täterschaft Thaldorfs redaktionell befürwortenden Sammlung, nicht aus Gerichtsakten oder Stenogrammen. Das lokale Fraktur-OCR wurde nicht Zeile für Zeile mit dem Faksimile kollationiert. Das Kapitel gibt Erichs Alter in der Einleitung mit neun Jahren an, führt ihn jedoch bei seinem Auftritt als Zeugen mit acht Jahren; der Text behält diese Abweichung bei. Er berichtet von getrennten Verurteilungen für den Einbruch in Ollendorf, die Morde und den Mordversuch an Erich, jedoch von einem Freispruch hinsichtlich des Diebstahls der Uhr und der Schlüssel; das Reichsgericht sprach ihn von letzteren Vorwürfen formell frei. Das referierte Geständnis vom 27. Juni 1886 erwähnt diese Stücke gleichwohl. Die bibliografische Quelle belegt das Geschehen von 1885 und die Hinrichtung am 28. Juni 1886 in ihrer Erzählung, eine unabhängige Aktenprüfung ist hier jedoch nicht enthalten. Hermanns Tod wird auf den zweiten Tag nach der Entdeckung datiert; die Formulierung wurde nicht in „am folgenden Tag“ geglättet, da der bürgerliche Tag in der Chronologie der Quelle uneindeutig bleibt.

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