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Justiz & Skandale · Königreich Sachsen (Oberlausitz)

Die Wiege im November

In einem ungenannten Dorfe der sächsischen Oberlausitz starben zwei neugeborene Mädchen im Abstand von drei Jahren. Als dieselbe Hebamme im Jahre 1858 zurückkehrte, entdeckte sie Male am Halse des Kindes und veranlasste die Mutter zum Geständnis beider Taten. Die Kriminalchronik von 1864 berichtet über ein Todesurteil für die Tötung des zweiten Kindes, das auf dem Gnadenwege in lebenslange Haft umgewandelt wurde.

In einem Dorfe der sächsischen Oberlausitz starb das erste Kind, ohne dass jemand an ein Verbrechen dachte. Als drei Jahre später ein zweites Neugeborenes im selben Hause tot aufgefunden wurde, erinnerte sich die Hebamme an die erste Wiege. Zwischen jenen beiden Nächten hatte der Tod seine Gestalt gewandelt: Aus einem beklagten Unglücksfall war eine Frage geworden, die das Gericht nicht länger ruhen lassen durfte.

Der Neue Pitaval, der den Fall im Jahre 1864 überliefert, nennt den Namen der Frau nicht. Die Vorlage bewahrt lediglich die unsicheren Initialen »Jsch.«; auch das Dorf bleibt unbenannt. Man muss sich daher an diese Anonymität halten. Die Chronik schildert einen wohlhabenden Haushalt. Der Ehemann trieb Viehhandel; nach siebzehnjähriger Ehe hatte das Paar zwei Gasthofsanwesen erworben. Aus der Verbindung lebten noch zwei Söhne, die zur Zeit der Untersuchung siebzehn und vierzehn Jahre alt waren. Im Hause herrschte indessen Unfrieden: Der Chronist berichtet von Eifersucht der Ehefrau und dem herben Wesen des Mannes. Er schildert dies im Lichte der Vorurteile seiner Epoche; dass diese Zwistigkeiten die Verbrechen unmittelbar herbeiführten, beweist er nicht.

Am 14. März 1855 genas die Frau eines Mädchens. Die Hebamme stand ihr bei der Geburt bei und kehrte des Abends zurück. Mutter und Kind, so versicherte sie, befänden sich wohl. Sie bot an, die Nacht über im Hause zu wachen, doch die Wöchnerin wies sie ab: Sie sei erschöpft und verlebe die Nacht lieber allein. Nach einigen Worten verließ die Hebamme das Haus gegen neun Uhr. Die junge Mutter blieb mit dem Säugling allein zurück.

Wenig später betrat der Ehemann die Stube, in welcher seine Frau lag. Sie eröffnete ihm, das kleine Mädchen sei tot. Er stellte den Tod fest, woraufhin die Gattin Krämpfe als Ursache anführte. Die Chronik berichtet für jene Tage von keinerlei Verdacht. Am folgenden Morgen besichtigte die Hebamme das Kind in dem Bettchen, in welches sie es am Vorabend gebettet hatte. Sie bemerkte weder äußere Verletzungen noch auffällige Spuren. Eine andere Frau, die herbeigerufen wurde, um die Leiche zu waschen, stieß auf den Widerstand der Mutter, die beteuerte, es sei bereits alles verrichtet worden. Jene ließ sich jedoch nicht beirren, entkleidete das Mädchen und fand keinerlei blaue Flecken. Auf ihre Frage nach der Todesursache erwiderte die Mutter, sie wisse es selbst nicht: Als sie nach dem Kinde habe sehen wollen, sei es bereits tot gewesen. Man trug es zu Grabe; die Jahre vergingen, und niemand im Dorfe argwöhnte ein Verbrechen.

Am 18. November 1858 wurde dieselbe Hebamme abermals zu einer Niederkunft gerufen. Das Knöspchen, so heißt es im Bericht, war reif, gesund und kräftig; auch das Befinden der Mutter schien ungetrübt. Erneut erbot sich die Hebamme zur Nachtwache. Der Ehemann drängte seine Frau, das Angebot anzunehmen. Diese jedoch lehnte beharrlich ab; in Gegenwart einer Fremden vermöge sie kein Auge zuzutun. Sie versprach, später nach ihrem Manne zu rufen, der in der Nachbarstube schlief. Die Hebamme gab nach. Der Ehemann schloss ihr die Haustür auf und gab ihr das Geleit ins Freie.

Hierauf begab er sich in seine Kammer, entkleidete sich und legte sich nieder. Er suchte seine Gemahlin nicht mehr auf, in der Annahme, sie schlafe bereits, und um ihre Ruhe nicht zu stören. Im Hause wurde es still. Der Bericht des Pitaval legt über jene Nacht eine Ruhe, welche die Akten zu jenem Zeitpunkt nicht zu ermessen vermochten: Die Mutter war mit dem Kinde allein, während die übrigen Hausbewohner schliefen.

Wenig später rissen kräftige Schläge an der Wand den Mann aus dem Schlummer. Er eilte herbei. Seine Frau rief ihm entgegen: »Ach Gott, komm schnell, hörst du denn nicht? Ich habe schon mehrmals gerufen; das Kind ist wieder tot.« Er wunderte sich, dass ein Neugeborenes so rasch sterben könne, und fragte, ob sie es etwa zu fest in die Windeln geschnürt habe. Sie bestritt dies: Das Kind habe plötzlich mehrmals aufgestöhnt und sich aufgebäumt; als sie es auf den Arm genommen, sei es bereits tot gewesen. Den Vorhaltungen ihres Mannes wegen der fortgeschickten Hebamme entgegnete sie, diese hätte es ohnehin nicht bequem gehabt. Dann brach sie das Gespräch ab: Sie sei matt und wolle schlafen. Die Leiche wollte sie bei sich behalten. Der Mann ging in seine Kammer zurück.

Um acht Uhr morgens trat die Hebamme wieder ein. Die Mutter zeigte ihr sogleich den Tod des Kindes an. Die kleine Leiche, kalt und leblos, lag nun nicht mehr im Bettchen, sondern auf einem Sofa. An beiden Seiten des Halses gewahrte die Hebamme blaue Spuren, die von gewaltsamem Druck herzurühren schienen. Sie stellte die Mutter zur Rede, die jedoch abstritt, etwas getan zu haben. Als die Hebamme erklärte, sie müsse die Obrigkeit verständigen, flehte die Frau sie an, sie und ihre Kinder nicht ins Unglück zu stürzen, und bot ihr alles an, was sie verlangen würde. Aus der Furcht vor der Anzeige war der Versuch einer Bestechung erwachsen.

Nun betrat auch der Ehemann das Zimmer. Erschüttert über den Verdacht der Hebamme, verlangte er von seiner Frau zu wissen, was sie getan habe. Zunächst suchte sie ihn zu beruhigen: »Lass nur, es wird alles gut, ich will es durch Beten wieder gutmachen.« Solche Worte vermochten den Verdacht nicht zu zerstreuen. Noch am selben Tage nahm ein Gerichtsbeamter das erste Verhör ab; die Leiche wurde der gerichtsärztlichen Untersuchung unterzogen, wie sie die Chronik wiedergibt. Die Ehefrau gestand nun, das kleine Mädchen getötet zu haben. Sie schilderte ein vorsätzliches Ersticken und räumte ein, auch ein Tuch um den Hals geschlungen zu haben. Der Bericht vermerkt, dass die Obduktion ihre Schilderung des Tathergangs bestätigte und ergab, dass das Kind lebend und lebensfähig geboren worden war. Es lag mithin nicht bloß das Geständnis einer verängstigten Frau vor: Die Aussage hielt der Überprüfung am Leichnam stand. Die medizinischen Einzelheiten sind uns indes nur durch jene Chronik überliefert, ohne Einblick in die ursprünglichen Protokolle.

Die Untersuchung beschränkte sich nicht auf den zweiten Todesfall. Die Würgemale und das Geständnis zwangen dazu, den Fall von 1855 von neuem aufzurollen. Diesmal gestand die Frau, auch das erste Kind kurz nach dem Weggang der Hebamme mit einem Tuche erdrosselt zu haben. Die vormalige Behauptung von Krämpfen wich dem Bekenntnis einer vorsätzlichen Tötung. Eine Exhumierung oder Obduktion dieses ersten Leichnams unterblieb jedoch: Dieser Umstand wog schwer. Beim zweiten Kinde stützte der gerichtsärztliche Befund das Geständnis; für das erste, das seit drei Jahren im Grabe ruhte, besaßen die Richter lediglich das Selbstbekenntnis und die Erinnerungen der Hausgenossen. Der erste Todesfall, der unter dem Anschein eines Schicksalsschlags begraben gelegen hatte, wurde so zum Gegenstand des Strafverfahrens.

Was mochte sie zu diesen Taten getrieben haben? Die Chronik erwägt mancherlei Beweggründe, vermag jedoch keinen mit derselben Gewissheit darzulegen wie die Geständnisse. Dem Berichte nach ergab die Untersuchung, dass das erste Kind einer außerehelichen Verbindung entsprungen war. Die Mutter beharrte darauf, das zweite sei von ihrem Ehemanne gezeugt worden, selbst als man ihr vorhielt, dass sie sich durch diesen Unterschied einer schwereren Strafe aussetze. Der Ehebruch allein lieferte jedoch keine ausreichende Erklärung für den ersten Mord und erklärte den zweiten erst recht nicht. Der Chronist mutmaßt überdies die Furcht vor einer Zersplitterung des mühsam erworbenen Vermögens sowie den Wunsch, den beiden heranwachsenden Söhnen ein ungeschmälertes Erbe zu sichern. Dies bleiben Mutmaßungen des Berichterstatters, der den Fall durch die sittlichen und gesellschaftlichen Anschauungen seines Jahrhunderts deutet; sie dürfen keinesfalls mit einem vor Gericht erwiesenen Tatmotiv verwechselt werden.

Die Frau selbst gab zu, bereits mehrere Wochen vor der Entbindung daran gedacht zu haben, das zweite Kind umzubringen. Sie behauptete, den endgültigen Entschluss erst nach dem Fortgehen der Hebamme gefasst zu haben. Der Chronist bezweifelte diesen Punkt: In seinen Augen verriet das beharrliche Fortdrängen der Zeugin einen längst gefassten Plan. Bezüglich des zweiten Kindes gab sie an, sie habe sich durch das Verhalten ihres Mannes gekränkt gefühlt, eine Zeitlang gegen den mörderischen Gedanken angekämpft und sogar versucht, nach ihm in die Nachbarstube zu rufen. Sie habe wohl gewusst, dass es eine schwere Sünde sei und eine harte Strafe auf den Mörder warte; dennoch sei der Gedanke mit unbezwinglicher Gewalt wiedergekehrt. Das Gericht prüfte diese Einlassung, doch folgert die Chronik, dass nichts auf eine Zerrüttung des Geistes oder eine Unzurechnungsfähigkeit hindeutete. Die Wendungen über die Schwäche des Gemüts und das weibliche Wesen entstammen der Gedankenwelt des Chronisten von 1864 und können nicht als neuzeitliches Gutachten gelten.

Der Gerichtshof trennte die beiden Taten im Urteilsspruch. Wegen des Mordes an dem zweiten, im ehelichen Bette geborenen Kinde wurde die Frau zum Tode verurteilt. Da damit bereits die höchste Strafe verhängt worden war, unterblieb eine gesonderte Bestrafung für die Tötung des ersten Kindes. Der Bericht erläutert überdies, dass das geltende Recht den Tod eines unehelichen Neugeborenen mit geringerer Strenge ahndete; er deutet diesen Unterschied keineswegs als Freispruch für die Tat von 1855. Das Todesurteil wurde jedoch nicht vollstreckt: Ein landesherrlicher Gnadenerlass wandelte die Todesstrafe in lebenslange Zuchthausstrafe um.

So fand nach dem Neuen Pitaval ein Fall seinen Abschluss, den das erste Begräbnis allzu früh der Vergessenheit überantwortet hatte. Weder das Raunen im Dorfe noch eine Graböffnung brachten das Vergangene ans Licht, sondern die Rückkehr derselben Hebamme an eine zweite Wiege. Sie erkannte das Mal, tat den Mund auf und ließ sich durch nichts beirren. Das zweite tote Kind legte nicht von selbst Zeugnis ab über das Geschehen von 1855; doch zwang es das Haus, sein langes Schweigen zu brechen.

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Die Darstellung folgt dem vollständigen Kapitel aus dem Neuen Pitaval. Der Berichterstatter überliefert Verhöre, Obduktionsbefunde, Urteil und Begnadigung; die ursprünglichen Gerichtsakten lagen für diese Fassung nicht gesondert vor. Der Name der Angeklagten ist in der OCR-Vorlage unleserlich, das Dorf wird im Text nicht genannt. Die familiären und vermögensrechtlichen Beweggründe sind Hypothesen des zeitgenössischen Chronisten, keine gerichtlich erwiesenen Tatsachen. Seine Erwägungen über Geisteskräfte und weibliches Gemüt spiegeln den Geist seiner Epoche wider und dürfen nicht als moderne Diagnosen missverstanden werden. Die Fraktur-Vorlage wies erhebliche Satzfehler auf; die Einzelheiten stützen sich auf die Chronik von 1864.

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