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Justiz & Skandale · Frankreich

Die Stimme am Ufer des Wassers

Am Abend des 5. Februar 1828 vernehmen Arbeiter die Hilferufe des Knaben Joseph Dubord aus den Fluten der Seine; Fischer retten ihn vor dem Ertrinken. Das Kind bezichtigt seine Mutter, es in den Fluss gestoßen zu haben. Nach anfänglichem Leugnen gesteht sie die Tat vor dem Untersuchungsrichter. Die Geschworenen sprechen sie schuldig, woraufhin sie am 31. Juli in Rouen hingerichtet wird. Über das spätere Schicksal des Knaben nach dem Prozess schweigt die Überlieferung.

Am Abend des 5. Februar 1828 vernahmen Arbeiter, die auf einem Kahn Baumwolle wuschen, am Ufer der Seine die Stimme eines Kindes, das laut „Nein!“ rief. Wenige Minuten später bemerkten sie eine Frau, die über den Damm ging; diese stritt ab, irgendetwas gehört zu haben, und setzte ihren Weg fort. Doch die Schreie hoben von neuem an, diesmal ganz in der Nähe. Ein junger Dienstbote und zwei Fischer eilten zum Wasser. Sie zogen einen entkräfteten Knaben heraus, der erst wieder das Bewusstsein erlangte, nachdem man ihn in das Haus eines Einwohners von Rouen gebracht hatte. Als man ihn fragte, wie er in den Fluss geraten sei, deutete er auf seine Mutter.

Die zuerst aufmerksam gewordenen Arbeiter verrichteten ihr Tagwerk auf einem Boot am Fuße der Chaussée des Curandiers. Sie befanden sich beinahe zweihundert Schritte von der Stelle entfernt, aus welcher die Stimme drang. Sie meinten zu verstehen, wie ein Kind nach „meiner kleinen Désirée“ rief und klagte, dass es sie nicht mehr sehe. Die Frau, welche daraufhin über den Fahrdamm schritt, konnten sie in der Dunkelheit nicht genau erkennen. Auf ihre Frage, ob sie jemanden in der Seine gesehen habe, erwiderte sie, sie wisse nicht, was sie meinten, und habe nichts vernommen. Sie behauptete, nicht aus der von ihnen bezeichneten Richtung zu kommen, und entfernte sich eilig.

Die erneuten Rufe lockten einen jungen Bediensteten aus dem Haus seines Dienstherrn hervor und trieben auch die Arbeiter wieder ans Ufer. Das Kind kämpfte verzweifelt gegen die Strömung an. Zwei Fischer, die den Fluss im Nachen hinabfuhren, ruderten herbei und brachten den Knaben glücklich an Land. Er war ohnmächtig. Man trug ihn in das Haus des Bürgers Delahaye, wo man sich seiner annahm; erst nach zwei Stunden kehrten seine Lebensgeister zurück. Nun endlich vermochte man ihn über die Todesgefahr zu befragen, der er soeben entronnen war.

Joseph Dubord, ein Knabe von sechs bis sieben Jahren, berichtete, seine Mutter habe ihn an das Ufer des Stromes geführt und ihn hineingestoßen. Der Bericht Champagnacs legt dem Knaben diese Worte bei den ersten Befragungen sowie später vor dem Kommissar und dem Untersuchungsrichter in den Mund. Der Text verzeichnet ebenso das anfängliche Leugnen der Witwe Dubord wie das Geständnis, das sie schließlich ablegte. Es gilt indessen, die Aussage des Kindes wohlweislich von den Bekundungen der übrigen Zeugen zu trennen, wiewohl der Fall vor dem Assisengericht verhandelt wurde.

Am Morgen desselben Tages hatte die Mutter von ihm verlangt aufzustehen, um bei Morel, einem Baumwollspinner, zu arbeiten. Joseph war dem nicht nachgekommen; er hatte den Tag damit verbracht, mit anderen Kindern zu spielen. Am Abend fand ihn die Dubord auf dem Place Saint-Sever, nahm ihn bei der Hand und führte ihn am Flussufer entlang in Richtung des kleinen Damms von Quevilly, gegenüber dem Hause Alexandres. Das Kind gab an, sie habe ihn am Arm gepackt und in die Seine geschleudert. Zunächst gelang es ihm, wieder an die Oberfläche zu gelangen, und er klammerte sich an die Kleider seiner Mutter; er bekundete, sie habe ihn abermals in das Wasser zurückgestoßen. Die Strömung riss ihn fort, bis die Fischer ihn bargen.

Die Witwe Dubord hatte ihren Gatten erst am 15. Januar verloren und hinterließ drei Kinder. Joseph war das einzige, das noch bei ihr wohnte; ein weiteres befand sich bei der Großmutter, das dritte beim Schwager. Ihr Mann war vor weniger als einem Monat gestorben. Das Kapitel berichtet, sie habe bereits ein Jahr Gefängnis wegen Diebstahls verbüßt und überdies einen verheirateten Mann namens Ballières in jenem Bette empfangen, worin auch ihr Sohn schlief. Diese Umstände dienten Champagnac zur moralischen Verurteilung, begründeten jedoch für sich allein genommen noch nicht die Tatsachen des Mordversuchs vom 5. Februar.

In den ersten Verhören stritt die Mutter jede Schuld ab. Als sie jedoch erfuhr, dass ihr Sohn am Leben sei und folglich aussagen könne, verlangte sie, erneut vor den Untersuchungsrichter geführt zu werden, und gestand dem Chronisten zufolge den Anschlag. Sie erklärte, sie habe sich des Kindes entledigen wollen; die Quelle wertet dieses Bekenntnis als volles Geständnis und erblickt darin das wesentliche Tatmotiv. Auch frühere Begebenheiten wurden zu Protokoll genommen: Joseph gab an, die Mutter habe ihn bereits im Alter von etwa drei Jahren ertränken wollen, woran sie damals der Vater gehindert habe. Dies freilich bleibt die Schilderung des Knaben, wie sie im Verlaufe der Instruktion festgehalten wurde.

Vor dem Anschlag war Joseph in einem Hospiz untergebracht gewesen. Erst vierzehn Tage zuvor war er wieder zu seiner Mutter zurückgekehrt. Diese hatte dem Kommissar gegenüber erklärt, das Kind weigere sich zu arbeiten, und angedeutet, man könne ihn allenfalls bei der Marine anmustern lassen. Das Hospiz hatte den Jungen der Mutter wieder übergeben; für den Dienst auf See befand ihn die Marine für zu jung. Diese Bestrebungen, so wie Champagnac sie darstellt, gingen der Tat an der Seine unmittelbar voraus und verdeutlichen, welche Auswege die Erwachsenen erwogen, ohne dass das Kind jemals Einfluss auf jene Entscheidungen gehabt hätte, die sein Dasein bestimmten.

Ballières trat als Zeuge vor Gericht. Der achtundzwanzigjährige Spinnereiarbeiter beteuerte, von dem Verbrechen nichts gewusst und das Kind mitunter vor den Misshandlungen der Mutter in Schutz genommen zu haben. Am Abend des 5. Februar, gegen elf Uhr nachts, habe er die Dubord gefragt, wo der Knabe verblieben sei. Sie habe ihm geantwortet, sie wisse es nicht und nehme an, er sei nach Gisors gelaufen. Ballières habe eingewandt, ein sechsjähriges Kind könne eine solche Wegstrecke unmöglich allein bewältigen und werde gewiss am folgenden Tage zurückgebracht werden. Er bestritt entschieden, ihr angeraten zu haben, Joseph ins Wasser zu werfen; vielmehr habe er lediglich vom Hospiz oder von der Seefahrt gesprochen.

Hierauf ergriff die Dubord unter Tränen das Wort. Sie bekundete, sie habe ihr Herz an Ballières gehängt und ihn gefragt, ob er bereit wäre, mit ihr zu leben, wenn sie keine Kinder mehr hätte. Er habe ihr daraufhin erwidert, man müsse den Jungen im Hospiz oder bei der Marine unterbringen. Da sie jedoch nicht gewusst habe, wo sie ihn lassen solle, habe sie ihn in den Fluss gestoßen; sie räumte indessen ein, dass Ballières sie keineswegs geheißen habe, das Kind zu töten. Diese Aussage verknüpft ihr Geständnis mit einem vorangegangenen Gespräch, macht aus dem Vorhaben einer Unterbringung jedoch noch keinen Anstiftung zum Mord: Ballières stritt jede Verleitung zur Tat ab, und der Quelle ist nicht zu entnehmen, dass er wegen Beihilfe oder Anstiftung belangt worden wäre.

Die Verhandlung fand am 23. Mai vor dem Assisengericht des Departements Seine-Inférieure statt. Die Zeugen bestätigten die wesentlichen Anklagepunkte. Ballières wiederholte, von dem Mordversuch nichts gewusst und den Tod des Kindes keineswegs gewollt zu haben. Der Generaladvokat legte jene Beweismomente dar, die seines Erachtens den Vorbedacht zweifelsfrei begründeten; der Pflichtverteidiger mühte sich ab, dieses Mordmerkmal entkräften zu lassen. Die Geschworenen beantworteten die an sie gerichteten Fragen ausnahmslos mit Ja, woraufhin die Witwe Dubord zum Tode verurteilt wurde.

Die Verurteilte legte Kassationsbeschwerde ein und richtete ein Gnadengesuch an den König. Beide Schritte blieben ohne Erfolg. Das Urteil wurde am 31. Juli 1828 auf dem Alten Markt zu Rouen vollstreckt. Der historische Bericht verliert nach der Rettung und dem Prozess kein Wort mehr über das weitere Los des kleinen Joseph; weder erfahren wir, wo das Kind untergebracht wurde, noch wer sich nach der Hinrichtung der Mutter seiner annahm. Durch diese Leerstelle verbleibt der Ausgang der Akten ganz auf das Strafurteil verengt, während der Knabe, dessen flehende Stimme einst die Zeugen herbeirief, aus den letzten Zeilen der Chronik gänzlich verschwindet.

Das Drama vollzog sich am Ufer eines Flusses, an dem eine Frau im Dunkeln entweichen konnte und an dem ein Kind nur auf jene hoffen durfte, die sein Flehen vernahmen. Die Arbeiter zweihundert Schritte stromaufwärts vermochten sein Antlitz nicht zu erkennen; erst der Dienstbote und die Fischer erblickten den Knaben in den Fluten. Ihr rasches Zugreifen gab ihm die Sprache zurück. Nach der Errettung im Hause Delahaye wurde er befragt; seine Aussage wurde vor die Obrigkeit getragen und schließlich dem anfänglichen Leugnen sowie dem späteren Geständnis der Mutter gegenübergestellt. Der Richterspruch des Jahres 1828 war von unerbittlicher Härte; die Chronik jedoch bricht ab, noch ehe sie kündet, was aus dem überlebenden Kinde ward.

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Vollständige Lektüre von Kapitel VIII09 (lokale Quelle: work/cap400/sources/champagnac/tome-8-chap-09.txt; SHA reserviert: bf4c67bb67e24c12d4835e2c41db66ed541266558e67f3705006cac79caf037f). Am 5. Februar 1828 vernehmen Kahnwäscher und ein junger Bediensteter Schreie; zwei Fischer retten den sechs- bis siebenjährigen Joseph Dubord. Das Kind sagt aus, von seiner Mutter in die Seine gestoßen worden zu sein; diese gesteht den Mordversuch nach anfänglichem Leugnen vor dem Untersuchungsrichter. Das Kapitel berichtet nach den Angaben des Knaben von einem früheren Ertränkungsversuch im Alter von drei Jahren, dem Aufenthalt im Hospiz sowie den Plänen einer Unterbringung bei der Marine. Ballières bestreitet, zum Mord geraten zu haben, und erklärt, er habe lediglich Hospiz oder Marine vorgeschlagen. Prozess am 23. Mai 1828, Schuldigbefund und Todesurteil; Kassation und Gnadengesuch verworfen; Hinrichtung vollstreckt am 31. Juli 1828 auf dem Alten Markt zu Rouen. Das Kapitel ist moralisierend gehalten; Absichten und Worte werden direkt zugeschrieben. Keine detaillierten Gewaltschilderungen; das Schicksal Josephs nach dem Prozess bleibt unerwähnt.

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