Vor den Schranken des King’s Bench tritt Mary Tilden auf, um zu bezeugen, dass Laurence Hill jeden Abend vor acht Uhr nach Hause zurückgekehrt sei. Der Richter fragt sie, wann ihre Familie London verlassen habe. Sie antwortet: im Oktober. Tilden besinnt sich: Sie habe den Monat verwechselt. Daraufhin bestätigt Mrs. Broadstreet, dass ihre Abwesenheit bereits in den September zurückreiche. Diese Einzelheit beweist weder, dass Hill ausgegangen war, noch dass er zu Hause geblieben war. Doch in einem Prozess, in dem Stunden und Wegstrecken drei Männer mit einem Mord verknüpfen sollen, genügt ein falsch benannter Monat, um ein Alibi zu erschüttern.
Die Anklageschrift verlegt den Mord an Sir Edmund-Bury Godfrey auf den 12. Oktober 1678. Sie behauptet, Robert Green habe ihm ein leinenes Tuch um den Hals gelegt und ihn erdrosselt, während Henry Berry, Laurence Hill und andere Männer zugegen gewesen seien, um ihm beizustehen. Green, Berry und Hill plädieren auf nicht schuldig. Die Verhandlung beginnt am 10. Februar 1678 nach dem damals in England gebräuchlichen Kalender, bei dem der Jahreswechsel erst im Frühjahr stattfand: Nach moderner Zeitrechnung entspricht dies dem Februar 1679. Das Oktoberdatum gehört zur Version der Anklage; die Verhandlungen drehen sich darum, wie Godfrey zu Tode gekommen sein soll, aber auch darum, wer ihm gefolgt war und wer ihn gesehen hatte.
Bevor Praunce die Geschehnisse jener Nacht schildert, vernimmt das Gericht jene Zeugen, die bekunden, Godfrey habe sich bedroht gefühlt. Oates erklärt, er habe Aussagen unter Eid hinterlegt, woraufhin Godfrey ihm von Vorwürfen und Drohungen vornehmer katholischer Persönlichkeiten berichtet habe. Thomas Robinson, der ihn seit vierzig Jahren kannte, erinnert sich an ein Mittagessen nach den Sitzungen von Westminster: Godfrey habe damals geäußert, er werde vielleicht „der erste Märtyrer“ sein, obgleich er betonte, er werde sich nicht wehrlos töten lassen. Diese Worte werden von Zeugen überliefert; sie identifizieren die Männer auf der Anklagebank nicht und beweisen für sich genommen noch kein Motiv.
Der entscheidende Beweis rührt von Praunce her, der sich selbst als einen der Mittäter bezeichnet. Er behauptet, Green, Girald und Kelly im Gasthaus zum Pflug getroffen zu haben; Hill habe an einer zweiten Zusammenkunft teilgenommen. Ihm zufolge erklärten Girald und Kelly, es sei keine Sünde, Godfrey zu töten, sondern vielmehr ein barmherziges Werk, da er ihrer Sache schade. Praunce versichert, man sei übereingekommen, dass derjenige, der dem Richter begegne, die anderen warnen solle. Für die Angeklagten legt diese Schilderung ihr Schicksal in die Hände eines Mannes, der sich selbst als Komplize darstellt.
Praunce berichtet weiter, wie die Gruppe Godfrey aufgelauert haben soll. Hill oder Green – Praunce schwankt zwischen einem von ihnen oder beiden – hätten ihm erzählt, sie hätten sich an Godfreys Haus eingefunden und ihn anschließend durch London verfolgt. Gegen sieben Uhr habe Green Praunce benachrichtigt, dass sich Godfrey bei St. Clement’s aufhalte, beobachtet von Girald und Kelly. Hill habe an einem Tor gewartet und den Friedensrichter unter Berufung auf seine Amtspflicht herbeigerufen, um einen vorgeblichen Streit zwischen zwei Männern zu schlichten. Dieser Darstellung zufolge soll Green ihm hinter den Gittern von Somerset House das Tuch um den Hals geschlungen haben. Praunce gibt an, er habe den Durchgang zum Wasser bewacht; Berry die Treppen. Er behauptet nicht, die ersten Hiebe gesehen zu haben.
Er erklärt, kurz darauf hinzugekommen zu sein und Godfrey noch lebend vorgefunden zu haben. Er schreibt Green die letzten Handlungen zu, die den Tod herbeigeführt haben sollen, und beschreibt daraufhin mehrere Verlegungen des Leichnams zwischen Hills Kammer und verschiedenen Gemächern von Somerset House. An einem Punkt weiß er nicht mehr, in welchem Raum man ihn abgelegt hatte. Sir Robert Southwell, Schreiber des Kronrats, berichtet, Praunce habe die Untersuchungsbeamten zunächst geradewegs zu bestimmten Orten geführt, dann jedoch zu zögern begonnen, als es galt, ein Zimmer wiederzufinden, in dem er die Leiche gesehen haben wollte. Southwell hebt ferner hervor, dass eines der genannten Gemächer unmöglich jenes von Sir John Arundell gewesen sein konnte. Die Ungewissheit betrifft somit nicht nur die Stunde, sondern den Weg selbst, den der Zeuge den Leichnam nehmen ließ.
Bedloe liefert eine zweite Version der Ereignisse nach dem Mord, ohne zu behaupten, dabei anwesend gewesen zu sein. Er berichtet, von Priestern angesprochen worden zu sein, Godfrey in einem finsteren Raum von Somerset House wiedererkannt und geraten zu haben, den Körper in den Fluss zu werfen. Ihm zufolge weigerten sich die Anwesenden und kündigten an, man werde die Tat wie einen Selbstmord aussehen lassen. Praunce berichtet vom Abtransport in einer Sänfte; Bedloe gibt an, den Leichnam in einer Unterkunft gesehen zu haben, nennt jedoch bei den einzelnen Etappen weder dieselben Beteiligten noch denselben Zeitpunkt. Bedloe erklärt zudem, er habe Praunce unter den Männern wiedererkannt, die bei der Leiche versammelt waren. Praunce hingegen versichert, sich vor seiner Inhaftierung niemals in dessen Gesellschaft befunden zu haben.
Der Gerichtsdiener Brown beschreibt, was er in einem Graben vorfand: Ein Degen war durch den Körper gestoßen worden, doch fand sich kein Blut im Erdreich. Die Wundärzte erklären, der Hals sei verrenkt und die Brust zerschunden gewesen. Skillard vermutet, dass eine Wunde das Herz durchdrungen habe, bezweifelt jedoch, dass sie die Todesursache war: Die Kleidung wies keine Einstiche auf, und es war kein Blut geflossen. Auch Cambridge hält es für möglich, dass die Degenstöße erst nach dem Tode versetzt wurden. Diese Untersuchungen stellen die beobachteten Verletzungen fest; sie bestätigen Praunces Bericht nicht Schritt für Schritt.
Die Erinnerungen an das Haus und die Zugänge von Somerset House werden ihrerseits zu umstrittenen Beweisstücken. Elizabeth Curtis, Godfreys Magd, erinnert sich, dass Green nach ihrem Herrn gefragt habe und dass Hill ihn am folgenden Morgen gesehen habe. Tilden beteuert, Hill sei stets vor acht Uhr heimgekehrt und in jener Nacht zu Hause gewesen. Lee sagt aus, ihn zu jenen Stunden im Hause nie vermisst zu haben, räumt jedoch ein, ihn nicht ununterbrochen beaufsichtigt zu haben. Andere – Gray, How, Cutler und Lazinhy – verorten ihn zu unterschiedlichen Zeiten bei sich, sei es bei Arbeiten an einem Haus, das er ausbesserte, oder beim Mahle. Keine dieser Aussagen deckt die gesamte fragliche Nacht lückenlos ab. Der Hauswirt Warrier verortet Hill am 12. Oktober von halb acht bis nach zehn Uhr bei sich. Seine Frau erläutert, wie sie das Datum in einem Almanach wiederfanden: an dem Sonnabend, vierzehn Tage nach Michaelis. Der Richter bemerkt, dass diese Berechnung auf den 19. Oktober führe. Warrier bestätigt dennoch, dass sie von demselben Tage sprächen.
Berry lässt die Wachposten des Haupttores von Somerset House für die Nacht zum Mittwoch, dem 16. Oktober – jene des angeblichen Abtransports –, aufrufen. Korporal Collet schildert die Wachablösungen: Trollop von sieben bis zehn Uhr, Wright von zehn bis ein Uhr. Wright sah keine Sänfte hinausgehen. Trollop sah eine hineingelangen, die im Inneren abgestellt wurde; er beteuert, seinen Posten nicht einmal um die Länge einer Pike verlassen zu haben. Berry wendet ein, das Tor habe sich nicht öffnen lassen, ohne dass die Schildwache es sah. Ein Richter hält ihm entgegen, er habe es selbst öffnen können. Doch das Öffnen wäre sichtbar gewesen, erwidert der Angeklagte.
Die Glaubwürdigkeit von Praunce war von Beginn seiner Aussage an angefochten worden. Vor dem Prozess hatte er ein Geständnis abgelegt, daraufhin jedoch vor dem König und dem Kronrat erklärt, er selbst und die anderen seien unschuldig. Kapitän Richardson bezeugt, nach diesem Widerruf habe Praunce ihn gebeten, zum König zurückzukehren und zu melden, sein Dementi sei unwahr gewesen; er habe aus Furcht gesprochen, und seine erste Schilderung sei die wahre. In der Verhandlung bekräftigte Praunce dieses Zeugnis unter Eid. Hill hält dem entgegen, dass ein Mann, der eingestanden habe, gelogen zu haben, nicht als Zeuge zugelassen werden könne. Der Richter erwidert, der Widerruf sei nicht unter Eid erfolgt. Seine Aussage bleibe daher zulässig. Am Ende der Verhandlung fragt Hills Ehefrau, ob man Praunce nicht gefoltert habe, um sein Geständnis zu erpressen. Praunce leugnet dies. Daraufhin protestiert sie gegen die Behandlung der Entlastungszeugen ihres Mannes: Sie seien eingeschüchtert worden, und das Gericht habe sie verhöhnt.
Der Anwalt der Krone führt den Mord auf den religiösen Eifer zurück, den er den Tätern zuschreibt. Sein Kollege beharrt darauf, es gebe keinen Beweis dafür, dass Praunce bestochen worden sei. Die Angeklagten bestreiten die Daten, die Orte und den Wert eines Zeugnisses, das sich gewandelt hat. Der Lord Chief Justice fasst die Beweise der Krone ausführlich zusammen; der von Borrow festgehaltene Bericht vermerkt, dass er die Entlastungsbeweise kaum erwähnte, da er sie für schwach oder unmöglich hielt. Den Schildwachen hält er die Gesamtheit der belastenden Indizien entgegen: Sie könnten sich täuschen, deutet er an, oder nicht aufrichtig sein. Die Geschworenen ziehen sich zurück und erklären Green, Berry und Hill für schuldig.
Am folgenden Tag treten die drei Männer erneut vor die Schranken, um das Urteil zu vernehmen. Ein Gerichtsdiener hat bereits ihre Mäntel als Gebühren an sich genommen; das Gericht ordnet an, sie ihnen zurückzugeben. Sie beteuern ihre Unschuld und bitten darum, dass ihre Angehörigen sie besuchen dürfen. Diese Erlaubnis wird ihnen gewährt, nicht jedoch jene, katholische Priester zu empfangen. Der Richter verkündet die Strafe des Todes durch den Strang. Die Titel zeitgenössischer Flugschriften, die in den Verzeichnissen des EEBO-Katalogs verwahrt werden, weisen getrennte Hinrichtungen aus: Green und Hill am 21. Februar 1679, Berry am 28. Februar. Ihre Stimmen verstummen im Abstand einer Woche. Vor Gericht hatten sie den Anschuldigungen bewachte Tore entgegengehalten, eine Kammer, die zu belebt war, um einen Toten zu verbergen, und Stunden, über die jeder Zeuge Rechenschaft ablegen musste.
