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Maison BeaulieuMAISON BEAULIEUAB ÉDITIONS · KOCHKUNST & HISTORISCHE ARCHIVE
Justiz & Skandale · Frankreich

Die Stücke desselben Blattes

Besançon, 1828. Madeleine Piot folgt dem Versprechen auf eine Zuflucht und verschwindet. Am Flussufer finden zerrissene Papierfetzen ihr Gegenstück in der Jagdtasche jenes Mannes, auf den sie gewartet hatte.

Die Papierfetzen dienten längst nicht mehr ihrer ursprünglichen Bestimmung. Ein bedruckter Bogen war zerrissen, zusammengeknüllt und als Pfropfen in eine Flinte getrieben worden; seine Bruchstücke lagen nun verstreut zwischen dem Schauplatz eines Mordes, der Waffe eines Verdächtigen und dessen Jagdtasche. Als man sie zusammenfügte, ergaben sie ein weitaus furchtbareres Dokument als jener Text, dem sie einst entstammten. Madeleine Piot war verschwunden, ohne von ihrem letzten Weg Zeugnis ablegen zu können. Es waren die Überreste einer Schrift, die in keinerlei erkennbarer Verbindung zu ihrem Leben stand, welche das ihr widerfahrene Schicksal erhellten.

Ein Jahr lang hatte sie bei der Mutter von Jean-Antoine Duchon in der Umgebung von Besançon gedient. Er stand im dreißigsten Lebensjahr. Eine Liebschaft knüpfte sich an, bald war Madeleine schwanger. Die Chronik zeichnet das Bild einer im Elend zurückgelassenen jungen Frau, ohne gesichertes Obdach, gänzlich dem Willen jenes Mannes unterworfen, von dem sie noch Beistand erhoffte. Sie zeiht sie der Leichtgläubigkeit und wirft ihr vor, sich verführt haben zu lassen; eines solchen Urteils bedarf es indessen nicht, um ihre Abhängigkeit zu begreifen. Sie benötigte eine Bleibe zum Leben und Niederkunft, und Duchon gebot ihr, sich zu entfernen.

Zunächst hatte er sie gen Arbois geschickt. Madeleine vermochte diese Reise nicht fortzusetzen: Die Gendarmerie brachte sie zurück, ohne dass der überlieferte Bericht den Grund dieses Einschreitens nennt. Sie fand sich wieder an Duchons Seite. Dieser versprach nun, sie bei einem Freunde unterzubringen, und bestimmte ihr ein Stelldichein in Besançon. Die Zusage galt diesmal einem Obdach, keiner Heirat. Dennoch genügte sie, Madeleine herbeizulocken. Des Abends verließen sie gemeinsam die Stadt; von diesem Aufbruch an verlieren die Nachrichten ihren festen Faden.

Die Ermittler brachten nicht in Erfahrung, wo Madeleine die Nacht verbracht hatte. Die Anklagebehörde mutmaßte, sie sei unweit des Tatorts einquartiert worden und Duchon sei in sein Haus zurückgekehrt, um sich dort blicken zu lassen, ehe er wieder aufbrach. Diese Hypothese lieh der Unterbrechung des Weges eine finstere Absicht, doch kein namhaft gemachtes Haus füllte dieses Schweigen aus. Den Akten lag ein Aufbruch vor, sodann Fährten nahe dem Fluss. Dazwischen verharrte die junge Frau fern den Blicken all jener, die zu ihren Gunsten hätten aussagen können.

Auf einer Wiese an der Straße nach Palente führten Tritte zum Wasser hinab. Man las darin den Gang zweier Personen. Der Chronist schildert sie Arm in Arm; die gesicherten Spuren erlaubten indessen vor allem, ihren Weg nachzuzeichnen. An jener Stelle, die als Ort des Überfalls bestimmt wurde, fand man die Pfropfen einer Flinte. Madeleine wies zwei Schusswunden auf, deren eine ihren Kopf auf das Schwerste zertrümmert hatte. Ihr Leichnam war in den Fluss geworfen worden. Am folgenden Tage bargen ihn Fischer unweit davon und erstatteten der Obrigkeit Meldung.

Die Justiz ließ die Tritte im Erdreich vermessen, die liegengebliebenen Papiere sichern und die Geschosse bergen. Diese Maßnahmen verliehen der Toten ihre Stimme nicht wieder, wehrten aber ab, dass der Strom jegliche Möglichkeit einer Aufklärung mit sich riss. Eine Wiese bewahrt den Durchgang, bis ein anderer ihn zertritt; ein Fragment verweht im Winde oder schwindet unter Sohlen. So wurden die Gegenstände, ausgehend vom geborgenen Körper, in ihrem Zusammenhalt gewürdigt. Die Obduktion ergab, dass Madeleine im sechsten Monat schwanger ging. Sie trug noch jenes Kind unter dem Herzen, für das sie ein Obdach ersehnte. Dieses Ansinnen barg nichts Ungewöhnliches: Sie musste die Stunde der Geburt an einem Orte erwarten können, geschützt vor den steten Ausweisungen, die sie immer wieder auf die Landstraße trieben.

Der Verdacht fiel auf Duchon. Vier Tage nach der Tat wurde er festgenommen; seine Flinte und seine Tasche wurden beschlagnahmt. Ein Büchsenmacher entlud die Waffe in seiner Gegenwart. Er zog daraus Pfropfen, deren Papier jenem am Tatort aufgefundenen glich. Der Vergleich beschränkte sich nicht auf eine bloße Farbe oder gemeinsame Beschaffenheit: Die Fragmente wurden zusammengefügt wie die Teile eines einzigen bedruckten Bogens. Ein Stück fehlte noch. Man fand es in der Jagdtasche. Was zerstreut gewesen war, fügte sich nunmehr vor den Augen der Richter zusammen.

Die Tasche enthielt überdies Bleikugeln von gleicher Art wie jene, die dem Leichnam entnommen worden waren. Diese Übereinstimmung bestärkte die Zusammenführung des Papiers, obschon sie für sich allein genommen nicht denselben Beweiswert besaß. Mehrere Umstände griffen ineinander: der Besitz der Waffe, die zueinander passenden Fragmente und ein Jagdzeug, über dessen Gebrauch der Eigner Rechenschaft ablegen musste. Madeleines Name stand nicht auf jenem Bogen. Keine Zeile klagte ihn an. Es waren die Risskanten und die Herkunft eines jeden Teils, die dem Schriftstück seine verhängnisvolle Rolle im Verfahren zuwiesen.

Auch auf Duchons Beinkleid wurden Flecken sichtbar. Er behauptete anfänglich, es handle sich um schwarzen Schlamm. Die in der Chronik vermerkte Untersuchung schloss jedoch auf Blut. Daraufhin berief er sich auf eine Lerche, die er Tage zuvor erlegt habe. Der Vogel lag noch in seiner Tasche und wies eine leichte Wunde am Flügel auf. Die Gerichtsbeamten zählten die Male auf dem Gewande und befanden ihre Verteilung für unvereinbar mit dieser Erklärung. Ihr Schluss beruhte nicht auf einer modernen Bestimmung der Blutgruppe; er stellte eine Jagderzählung dem Zustande des Vogels und den sichtbaren Spritzern am Manne gegenüber.

Duchon gab vor, die Flinte ergriffen zu haben, um der Schnepfenjagd nachzugehen, jenen Pirschgang aber nicht angetreten zu haben. Das Zeug mochte wohl einem Waidmann gehören; es galt indessen zu begreifen, weshalb Stücke aus seiner Ausrüstung neben der Toten gelegen hatten. Hier stieß seine Rechtfertigung auf das drückendste Beweisstück. Eine mitgeführte Waffe beweist keinen Mord. Ein Fleck verlangt nach Prüfung und Erörterung. Das Aneinanderfügen der Papierstücke aber zwang zu einer Antwort über das handgreifliche Band zwischen dem, was beim Verdächtigen beschlagnahmt worden war, und dem, was am Uferrand zurückgeblieben war.

Vor dem Schwurgericht des Départements Doubs verharrte Duchon im Jahre 1828 fast durchweg im Leugnen. Er bestritt das Stelldichein und sein Erscheinen mit Flinte und Jagdtasche. Er räumte eine Reise nach Besançon ein, gab ihr aber einen gänzlich anderen Zweck. Madeleines Eltern wohnten den Verhandlungen bei. Die Chronik hebt ihre Tränen und die Haltung des Angeklagten hervor; der Anklage standen jedoch triftigere Mittel zu Gebote als dieser Widerstreit der Gesichter. Sie berief sich auf die Zeugen, die Flintenpfropfen, die Bleikugeln und das Gewand. Ein jedes dieser Stücke war zu einem anderen Zeitpunkt der Untersuchung zu den Akten genommen worden.

Der Verfasser der Chronik zweifelt nicht an Duchons Schuld und deutet dessen Zurückhaltung als Verstellung. Wir dürfen dieses Urteil über seine Mienen jener Epoche überlassen und uns an den Ausgang des Verfahrens halten. Die Geschworenen sprachen ihn des vorsätzlichen Mordes schuldig. Der Gerichtshof erkannte auf die Todesstrafe. Als man ihn in das Gefängnis zurückführte, beteuerte er von neuem seine Unschuld und sprach aus, er begreife dieses Urteil nicht. Kein Geständnis rundet in diesem Berichte die Kette der gegen ihn verwerteten Indizien ab; von einer Hinrichtung verlautet nach dem Spruche nichts.

Von Madeleine überliefert uns die Chronik einen verlorenen Dienst, eine abgebrochene Wanderschaft, die Suche nach einem Dach und die am Leichnam festgestellte Schwangerschaft. Dies sind die Umrisse eines Daseins, dessen letzter Abschnitt fast ganz von fremden Zungen berichtet wurde. Die Untersuchung aber verwahrte mit peinlicher Sorgfalt einen zerrissenen Papierbogen. Der Gegensatz ist bitter: Man weiß, wo die Fragmente des Papiers lagen, und man weiß nicht, wo die junge Frau vor ihrem Tode schlief. Doch diese Stücke verwehrten es, dass ihr Ausbleiben als bloßes, unerklärtes Fortgehen verhallte. Ein Versprechen hatte sie vor die Tore der Stadt geführt; was in einer Jagdtasche zurückblieb, brachte ihr Schicksal vor die Schranken des Gerichts.

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Vollständige Quelle VIII 20, kein Akten- oder Verhandlungsscan im Original überliefert. Unvereinbare Datenangaben (29. März 1828 für das Treffen gegenüber dem 2. März als Folgetag des Mordes für das Verhör); daher Beschränkung auf das Jahr 1828 ohne willkürliche Glättung. Der Ort der Übernachtung sowie Unterkunft und Alibi sind ausdrücklich als bloße Mutmaßungen der Anklage gekennzeichnet. Der Gang „Arm in Arm“ ist eine ungesicherte Ausschmückung der Quelle; der Text beschränkt sich auf den reinen Fährtenverlauf. Die Zuordnung des Papiers beruht auf Risskanten desselben Bogens; die Geschosse wiesen lediglich Ähnlichkeit auf (keine moderne Ballistik). Blutuntersuchung ohne individuelle Zuordnung, Lerche als Argument der Verteidigung; keine modernen forensischen Verfahren. Schwangerschaft im 6. Monat gesichert, kein Erstgeborenes aus dem missverständlichen „rendue mère“ der Quelle abzuleiten. Todesstrafe wegen vorsätzlichen Mordes bei beharrlichem Leugnen; Verhandlungstag und Hinrichtung bleiben in der Vorlage unbelegt. Der Grund für das Einschreiten der Gendarmerie in Arbois wird in der Quelle nicht mitgeteilt und bleibt offen.

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