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Justiz & Skandale · Deutschland

Die Tasse, die der Barbier nicht leerte

In Jena führte der plötzliche Tod des Barbiers Bernhard Gottschalk im Mai 1860 die Ärzte auf die Spur von Arsenik. Der Brief seiner Ehefrau Pauline an Eduard, ihre aufeinanderfolgenden Geständnisse und die Zeugenaussagen brachten einen Mordplan ans Licht, dessen Einzelheiten jedoch umstritten blieben. Das Schwurgericht verurteilte Pauline und Eduard zum Tode und erkannte den Eltern des Angeklagten unterschiedliche Tatbeiträge zu. Pauline wurde begnadigt, Eduard hingerichtet.

Um vier Uhr nachmittags stand vor Bernhard Gottschalk eine fast noch volle Tasse Kaffee. Er hatte seiner Nachbarin soeben geklagt, das Getränk schmecke abscheulich und verursache ihm Übelkeit; dennoch wartete im oberen Stockwerk bereits eine weitere Tasse auf ihn. Seine Frau saß am Fenster, das Strickzeug in den Händen. Der Barbier sollte sich noch einmal erheben, in die Küche gehen und alsdann von einem so raschen Siechtum niedergeworfen werden, dass die Ärzte ihn noch am selben Abend nicht mehr ins Leben zurückzurufen vermochten.

Der Tod trat am 15. Mai 1860 in Jena ein. Bernhard, ein achtundzwanzigjähriger Wundarzt und Barbier, hatte am Vormittag gearbeitet und sich bester Gesundheit erfreut. Seine Frau Pauline hatte das Mahl bereitet: Eier und Gartensalat, dessen süßlichen Geschmack ihr Gatte beanstandet hatte. Daraufhin hatte er seinen Kaffee genommen. Wenige Stunden später brach er in Schweiß aus, erbrach, krümmte sich unter Leibschmerzen und zitterte vor Kälte. Der Arzt Schillbach hielt die Beschwerden zunächst für eine schwere Magenverstimmung. Er verordnete ein Brechmittel; die Kräfte des Kranken schwanden indes zusehends. Gegen neun Uhr abends verschied er.

Paulines Gebaren hatte dem einer fürsorglichen Gattin geglichen. Sie hatte den Arzt gerufen, ihren Mann gestützt und ihm die Stirn gekühlt. Als ihr Vater am folgenden Tage an das Totenbett trat, erklärte sie ihm, Bernhard habe sich wohl acht Tage zuvor die Füße verkühlt. In der Stadt jedoch verknüpfte man das jähe Ableben bereits mit einer anderen Begebenheit: den Zwistigkeiten der Eheleute, Paulines Besuchen bei Gottfried und Christiane sowie ihrem Verhältnis zu deren Sohn Eduard.

Zwei Jahre zuvor war das Haus von Gottfried und Christiane in den Besitz der Gottschalks übergegangen. Bernhard hatte es dem Ehepaar abgekauft, das im ersten Stockwerk mit seinem Sohn Eduard, einem neunundzwanzigjährigen Chirurgen, wohnen blieb. Beide Familien teilten sich somit denselben Eingang, dieselbe Treppe und die täglichen Begegnungen. Als das Ehepaar Gottschalk einzog, näherte sich Eduard seinem vormaligen Kameraden und dessen Frau Pauline an. Der Chronist berichtet, dass sich rasch eine Liaison entspann, von der mehrere Nachbarn Kenntnis erlangten.

Die Ehe von Bernhard und Pauline war indessen ohne öffentlichen Skandal geschlossen worden. Sie hatten im März 1858 geheiratet; im darauffolgenden Jahr wurde ihnen eine Tochter geboren. Wegen des Kindes verschärften sich jedoch die Misshelligkeiten: Bernhard ertrug dessen Weinen nur schwer, sodass seine Schwiegereltern das Mädchen schließlich zu sich nahmen. Im April 1860 kam es auf der Treppe zu einem heftigen Wortwechsel mit Eduards Eltern. Eduard packte Bernhard an der Kehle; seine Eltern schlugen auf ihn ein, während Pauline kaum eingriff. Daraufhin verließ sie ihren Mann in Richtung Leipzig, von Eduard bis nach Apolda begleitet, kehrte jedoch nach wenigen Tagen zurück. Die Trennung war nur von kurzer Dauer gewesen, doch Argwohn und Groll blieben zurück.

Am 15. Mai suchte Bernhard seinen Onkel Gengelbach auf, einen Fleischermeister, mit dem er sich endlich wieder versöhnt hatte. Er ging frohen Mutes von dannen, etwas Gebäck für Pauline in den Händen. Daheim kleidete er sich um, zündete eine Zigarre an und begab sich zu den Eheleuten Pilling, Nachbarn im zweiten Stock, bei denen er häufig seinen Kaffee trank. Er sprach über das Mittagessen und den Salat. Als die Hausglocke ertönte, ging Pauline hinab, um nachzusehen. Sie kehrte mit der Nachricht zurück, dass ein Kunde ihren Mann zum Rasieren erwarte. Bernhard verließ die Pillings, noch ehe er deren Kaffee gekostet hatte.

Der Kunde war der Gehilfe des städtischen Scharfrichters. Nachdem Bernhard ihn rasiert hatte, stieg er nicht wieder zu den Nachbarn hinauf, sondern setzte sich in seine eigene Stube vor den Kaffee, den seine Frau ihm bereitet hatte. Er schlummerte auf dem Kanapee ein. Sein Gesicht rötete sich, und der Schweiß trat ihm auf die Stirn. Wenig später erblickte Frau Pilling die fast unberührte Tasse. Bernhard bemerkte ihr gegenüber, das Getränk schmecke »ekelhaft und schal« und mache ihn krank; bei den Pillings, so fügte er hinzu, munde der Kaffee weit besser. Pauline schwieg, eine eigene Tasse vor sich auf dem Tische stehend.

Bald darauf traf Paulines Mutter mit der kleinen Anna und einer Verwandten ein. Bernhard schleppte sich von der Stube in die Küche, erbrach sich und litt unter heftigen Durchfällen. Pauline reichte ihm einen Wermuttee. Sie sandte nach Hilfe und umhegte ihn mit Fürsorge, unterstützt von ihrer Mutter und Frau Pilling. Doktor Schillbach vermochte dem Übel jedoch nicht Einhalt zu gebieten. Als Gerüchte laut wurden, veranlasste ihn die eigene Beurteilung des Krankheitsbildes, die Behörden zu benachrichtigen: Ein derart plötzlicher Tod ohne vorangegangenes Leiden schien ihm keineswegs natürlicher Art zu sein.

Am 17. Mai hoben die gerichtlichen Erhebungen im Hause an. Die Richter vernahmen die Mieter, ordneten die Leichenschau an und ließen Pauline und Eduard in polizeilichen Gewahrsam bringen. Bei Eduard fand sich ein auf den 7. Mai datierter Brief, verfasst von Pauline. Darin beteuerte sie ihre leidenschaftliche Liebe und beschwor ihn, nicht an ihr zu zweifeln. Dieses Schreiben entwertete alle bisherigen Leugnungen. Hatte das Paar jegliches Liebesverhältnis abgestritten, so errötete Pauline nun vor dem Schriftstück, bekannte sich dazu und versprach ein vollständiges Geständnis.

Die Obduktion ergab eine hochgradige Entzündung des Magens und der Gedärme. Die Chemiker wiesen in den Eingeweiden Arsenik nach, und die Mediziner schlossen, dass der Tod durch Vergiftung herbeigeführt worden war. Die aufgefundene Menge erlaubte keine genaue Bestimmung der verabreichten Dosis: Die Sachverständigen nahmen an, ein Teil des Giftes sei erbrochen worden oder befinde sich in Organen, die keiner chemischen Prüfung unterzogen worden waren. Gewissheit bestand über das Gift und den dadurch verursachten Tod; ungewiss blieb vorerst die Hand, die es gereicht hatte.

Pauline lieferte zunächst eine Darstellung, welche die Eltern Eduards schwer belastete. Sie gab an, Eduard und dessen Mutter hätten sie unablässig gedrängt, ihren Gatten aus dem Weg zu räumen; man habe ihr Rattengift gezeigt, und Christiane habe das Pulver während einer Abwesenheit in Bernhards Tasse geschüttet. Später änderte sie ihre Einlassung: Nun behauptete sie, das Gift selbst in die Tasse gestreut zu haben, während Eduard heiße Milch hinzugegossen und sie angewiesen habe, wie sie zu verfahren habe. Sie beteuerte, gezögert zu haben, letztlich aber dem Drängen ihres Geliebten erlegen zu sein. Bei einem gemeinsamen Verhör leugnete Eduard anfangs, räumte daraufhin jedoch die Liebschaft, die Beratungen und das Gift ein; er behauptete jedoch standhaft, seine Mutter habe den beabsichtigten Verwendungszweck nicht gekannt.

Selbst ihre Geständnisse vermochten nicht jede Einzelheit aufzuhellen. Pauline blieb dabei, das Pulver in die Tasse getan zu haben. Nach dem Urteilsspruch präzisierte Eduard hingegen, das Gift sei in die warm gehaltene Kaffeekanne gegeben worden, aus der sich Bernhard selbst bedient habe. Das Aktenstück hebt hervor, dass der vom Opfer gerügte Geschmack und die festgestellte Menge des Arseniks die Annahme einer Einzeldosis in nur einer Tasse erschwerten. Die beiden Angeklagten stimmten zwar hinsichtlich ihres verbrecherischen Vorhabens und Paulines Beteiligung überein, ihre wechselnden Aussagen ließen jedoch im Dunkeln, auf welche Weise das Gift tatsächlich zubereitet und verabreicht worden war.

Der Plan war schrittweise gereift. Eduard wünschte Pauline zu ehelichen, doch vermochte kein Rechtsgelehrter einen Grund für die Scheidung ihrer Ehe zu finden. Nach den Vernehmungsprotokollen trug er ihr daraufhin an, Bernhard zu beseitigen. Pauline gab an, sich zunächst geweigert, dann geschwankt und schließlich eingewilligt zu haben. Eduard hatte ihr das im Hause seiner Eltern verwahrte Arsenik übergeben; sie sollte es dem Kaffee oder den Speisen beimengen. Ursprünglich hatte das Paar erwogen, Bernhard auf einer Reise umkommen zu lassen, damit sein Tod als natürliche Krankheit erscheine. Am 15. Mai schritten sie jedoch im eigenen Hause zur Tat, gerade als sich die Familien ausgesöhnt zu haben schienen. Auf diese Vorbereitungen stützte die Anklage den Vorwurf des Vorbedachts; die Verteidigung der Eltern bestritt hingegen deren Kenntnis von dem Plan.

Die Hauptverhandlung wurde am 14. und 15. September 1860 vor dem Schwurgericht zu Sondershausen eröffnet. Pauline und Eduard hielten ihre Geständnisse aufrecht. Gottfried und Christiane beharrten auf ihrem Leugnen. Die Geschworenen sprachen Pauline mit zehn gegen zwei Stimmen, Eduard einstimmig schuldig. Der Vater wurde wegen Nichtverhinderung des Verbrechens für schuldig befunden und zu fünf Monaten Gefängnis verurteilt. Seine Frau erhielt wegen Beihilfe fünfzehn Jahre Zuchthaus, ohne dass die Geschworenen ihr denselben Tatanteil wie ihrem Sohne zuerkannten.

Pauline und Eduard wurden zum Tode durch Enthauptung verurteilt. Nach der Urteilsverkündung reichten beide ein Gnadengesuch ein – jeweils unter der Bedingung, dass auch das Leben des anderen geschont werde. Pauline wollte Eduard nicht überleben; dieser stellte das gleiche Gesuch. Am 21. Oktober eröffnete ihnen das Gericht die landesherrliche Entschließung: Paulines Strafe wurde mit Rücksicht auf ihre Jugend und den beherrschenden Einfluss ihres Geliebten in lebenslängliche Zuchthausstrafe umgewandelt. Für Eduard blieb es bei der Todesstrafe.

Im Morgengrauen des 23. Oktober war das Gerichtsgebäude von Soldaten umstellt und die Richtstätte im Hofe errichtet. Der Bericht schildert, dass Eduard gefasst zum Schafott schritt, auf den Knien betete und sich wieder erhob. Das Fallbeil fiel, noch ehe eine Minute vergangen war. Pauline trat ihre Haft an, beladen mit einer Strafe, die sie ohne ihn zunächst nicht hatte annehmen wollen. Bernhards letzter Kaffee war fast unberührt vor ihm stehen geblieben; die Geständnisse hatten zwar das Gift erklärt, doch niemals mit einer Stimme den genauen Weg, den es in seine Tasse genommen hatte.

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Der historische Rahmen und unser erzählerischer Anteil

Der Titel und die Erwähnungen des Kapitels weisen in der Texterfassung Abweichungen hinsichtlich des Nachnamens von Eduard auf: Köhner im Titel, sodann Röhner, während Kolumnentitel auch Höhner oder Böhner bieten. Ohne Einsichtnahme in das Faksimile beschränkt sich die Schilderung auf den Vornamen Eduard und bezeichnet Gottfried und Christiane als dessen Eltern, ohne deren Familiennamen verbindlich festzulegen. Der Bericht trennt Zeugenaussagen und Geständnisse von den ärztlichen Befunden, Urteilssprüchen und Strafmaßen.

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