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Justiz & Skandale · Irland

Die Tür von Rathmines

Als Augustine Byrne in einem verschlossenen Zimmer in Rathmines tot aufgefunden wird, gerät seine Ehefrau Ellen unter Mordverdacht. Zeugen berichten von tagelangen Trunkenheitsexzessen, angelehnten Türen und undeutlichen Lauten; die Gerichtsärzte können sich nicht auf eine gewaltsame oder natürliche Todesursache einigen. Die Geschworenen sprechen sie im August 1842 frei.

Am 9. Juli 1842 rief Ellen Byrne in Rathmines ihren Sohn Luke in jenes verschlossene Gemach, in dem ihr Gatte seit mehreren Tagen gelebt hatte. Augustine Byrne lag mit dem Gesicht nach unten auf dem Bett. Luke holte seinen Bruder Joseph herbei; dieser drehte den Leichnam um. Die Ohren des Mannes waren schwarz angelaufen. Luke berichtete, Ellen habe aufgeschrien: »Oh nein, nein!« Joseph erinnerte sich, sie habe ihn geheißen, sogleich nach einem Arzt zu senden. Der zuerst herbeigerufene Praktiker, Arthur Harvey, fand den Körper aufgedunsen, das Antlitz geschwärzt, die Zunge aus dem Munde hervortretend und blutige Flüssigkeit an Lippen und Nasenflügeln vor. Als Apotheker schätzte er, dass Augustine seit vier oder fünf Tagen tot sein müsse, räumte jedoch zugleich ein, dass seine flüchtige Untersuchung keinen sicheren Schluss auf die Todesursache erlaube.

Diese Ungewissheit sollte das gesamte Verfahren beherrschen. Die Zimmertür hatte die Eheleute Byrne vom Rest des Hauses abgeschirmt, doch sie hatte ihrer Geschichte kein Ende gesetzt. Während jener Woche, in der die Familie noch wähnte, das Paar habe sich gemeinsam zurückgezogen, klopften die Knaben an die Pforte, trug das Gesinde Flaschen oder eine Speise hinauf, und die Nachbarn vernahmen zuweilen Stimmen. Niemand außer Ellen vermochte mit Bestimmtheit zu sagen, was sich im Inneren zugetragen hatte. Nicht einmal sie selbst vermochte eine lückenlose oder beständige Chronologie vorzulegen.

Augustine hatte Ellen Wall im Jahre 1833 geehelicht. Sie war Witwe gewesen und brachte vier Kinder aus erster Ehe mit; drei ihrer Söhne lebten im gemeinsamen Haushalt. Zeugen bekundeten, die Eheleute hätten sich außerhalb ihrer Trunkenheitsperioden im Allgemeinen wohl vertragen. Doch jene Anwandlungen verwandelten das Haus von Grund auf. Wiederholt hatten sich Augustine und Ellen tagelang gemeinsam eingeschlossen, bald in der Kammer im Obergeschoss, bald in Augustines eigenem Zimmer. Mahlzeiten wurden kaum noch gereicht; die Getränke hingegen gelangten durch die angelehnte Tür ins Innere. Die Hausgenossen hatten gelernt, darüber nicht alsbald in Unruhe zu verfallen.

Am 30. Juni kehrte Augustine spät am Abend von den Pferderennen in Bellewstown heim. Sein Stiefsohn Joseph traf ihn beim Verzehr einer Ente an und hielt ihn für berauscht. Über seinen genauen Zustand und den Verlauf der folgenden Tage wichen die Berichte voneinander ab. Luke, sein jüngerer Stiefsohn, sah ihn am Sonntag, dem 3. Juli, im Bette liegen, scheinbar schlafend. Er verweilte kaum eine Minute. Am Abend vernahm er ein einzelnes Grollen, das er als die Stimme seines Stiefvaters erkannte, danach nichts mehr. Joseph, der von der Schwelle aus hineinblickte, sah ihn auf dem Rücken liegen. Er glaubte Augustine am Leben, prüfte jedoch dessen Atem nicht.

An ebendiesem Sonntag suchten die Knaben die Schlüssel zur Vorratskammer zu erlangen. Ellen öffnete die Tür, beteuerte, sie nicht zu haben, und wehrte sich, als sie Anstalten machten, das Zimmer zu betreten. Sie war derart trunken, dass sie zu Boden stürzte. Der Jüngste, Valentine, holte die Schlüssel schließlich vom Kaminsims. Joseph hörte alsdann die Stimmen seiner Mutter und Augustines: Sie schien mit ihm zu schelten, er erwiderte mit einem ungehaltenen Brummen. Auch ihr Nachbar Paul Barry vernahm Worte, die in dem Raume gewechselt wurden. Er unterschied die Laute nicht und hörte keine Schläge. Wortwechsel, so bezeugte er, seien an der Tagesordnung gewesen.

Hiernach verschwammen die Tage in der Erinnerung. Die Familie speiste unten zu Mittag; bisweilen klopfte man an die Kammer, zuweilen trat jemand für einen flüchtigen Augenblick ein. An einem Tage nahm Valentine eine schmutzige Tasse und einen Bierkrug durch die angelehnte Tür in Empfang; das Innere vermochte er nicht einzusehen. Seine Mutter hieß ihn, frisches Bier herbeizuschaffen. Welcher Tag dies gewesen war und ob er den gefüllten Krug alsbald hinaufgebracht hatte, wusste er nicht mehr zu sagen. Seine Aussage blieb, da er erst zehn Jahre zählte, von kindlicher Unsicherheit geprägt.

Der Dienstbote Christopher Talt lieferte den ausführlichsten Bericht, doch auch er verstrickte sich hinsichtlich der Daten und Lieferungen in Widersprüche. Am Dienstag glaubte er Augustine zu vernehmen, der eine Pinte Whisky verlangte. Eine bis zum Ellbogen nackte Männerhand schob sich mit Geldstücken durch den Türspalt; als Talt zurückkehrte, tadelte ihn die Stimme ob seines Zauderns. Das Gesicht erblickte er nicht, und später räumte er ein, der Klang der Stimme habe sich von dem gewohnten unterschieden. In den darauffolgenden Tagen nahm Ellen Rum, ein gesottenes Huhn, Erdbeeren und andere Speisen entgegen. Talt vermochte weiterhin nicht in das Zimmer zu blicken: Sie öffnete stets nur so weit, dass das Tablett hindurchpasste, und stellte sich selbst vor den Spalt.

Nach jenem Dienstag vernahm Talt Augustines Stimme nicht mehr. Am Freitag begutachtete Ellen Fische, die eine Hökerin feilbot; am folgenden Morgen verlangte sie nach zwei Tassen Tee, zwei Scheiben Butterbrot und einer Flasche Porter. Später sah Talt sie wieder zur Kammer hinaufsteigen und die Tür hinter sich zuziehen. Da erst schlug ihm ein Geruch entgegen, den er zuvor nicht bemerkt hatte. Barry, der Nachbar, hatte bereits am Vortag in seinem eigenen Zimmer hinter der Brandmauer einen üblen Geruch wahrgenommen und ein verendetes Tier vermutet. Ob es sich um denselben Gestank gehandelt habe, vermochte er nicht mit Gewissheit zu sagen.

Auch über die letzten Stunden widersprachen sich die Schilderungen. Luke erinnerte sich, Ellen habe ihn herbeigerufen, um Augustine aufzurichten, der vornüber auf dem Bett gelegen habe; Joseph hingegen erklärte, er habe ihn auf der Seite liegend vorgefunden. Beide entsannen sich seiner dunklen Ohren und dass ihre Mutter dessen Tod zunächst in Abrede gestellt habe. Joseph schrieb ihr überdies das Verlangen nach einem Arzte zu. Alsdann soll Ellen dem Nachbarn Barry bedeutet haben, ihr Gatte sei am vorangegangenen Samstag verschieden, woraufhin sie dem Untersuchungsbeamten erklärte, sie habe ein Röcheln gehört und daraufhin ihre Söhne gerufen. Dem Coroner gegenüber verlegte sie den Tod auf Freitag, den 8. Juli. Doch der Bericht des Coroners hielt gleichfalls fest, sie habe am Donnerstag und Freitag noch im Bette ihres Gatten geschlafen. Ob ein verhörtes Datum, eine Gedächtnistäuschung oder eine Lüge vorlag – die Aussagen erlaubten keine Entscheidung.

Auch die Mediziner vermochten den Schleier nicht zu lüften. Harvey schätzte das Alter der Leiche auf vier oder fünf Tage, hatte jedoch keine Obduktion vorgenommen. Der Wundarzt James Fox beschrieb eine weit fortgeschrittene Fäulnis und weigerte sich, den Todeszeitpunkt mit Sicherheit festzulegen. Das Hervortreten eines Auges und der Zunge mochte auf eine Erdrosselung hindeuten; Fox hielt es indessen für denkbar, dass Verwesungsgase das Auge hervorgetrieben hatten, und erachtete die Zunge, die eher schlaff als geschwollen war, nicht für ein zwingendes Anzeichen. Der Wundarzt Andrew Ellis neigte der Annahme zu, der Tod sei nach einem krampfhaften Ringen eingetreten, und hielt Gewalteinwirkung für wahrscheinlich. Er räumte jedoch ein, dass ein epileptischer Anfall ein ganz ähnliches Erscheinungsbild hervorrufen könne und dass er nicht feststellen könne, was diesen Kampf entfesselt habe.

Die Verteidigung ließ weitere Sachverständige hören. Doktor Kirby, der den Leichnam nicht selbst in Augenschein genommen hatte, vertrat die Auffassung, die Befunde könnten durchaus einem epileptischen Anfall entsprechen und die Verwesung habe Augen, Zunge und Blutbild verändert haben können. Er maße sich nicht an, einen natürlichen Tod zu beweisen. Richter Baron Pennefather fasste die Zwiespältigkeit zusammen, ohne den ärztlichen Gutachten das Recht einzuräumen, die Tatsachen zu verdrängen: Auch Sachverständige könnten irren; ihre Meinungen genügten für sich allein nicht. Den Geschworenen obliege es zu entscheiden, ob Augustine eines gewaltsamen Todes gestorben sei und ob Ellens Hand ihn herbeigeführt habe.

Die Anklagebehörde hatte zwölf denkbare Arten der Tötung ins Feld geführt: Erdrosselung mit bloßen Händen oder einem Tuche, Ersticken unter einem Leintuch, einem Kissen oder einer Decke, Misshandlungen oder ein Ersticken auf dem Bette. Diese Abwandlungen stellten keine zwölf Beweise dar; sie umschrieben lediglich die Formen, welche die Anklage annehmen konnte, obgleich am Leichnam keinerlei Spuren äußerer Gewalteinwirkung festgestellt worden waren. Die Krone pochte auf das Schweigen im Zimmer, die verschlossen gehaltene Tür, den spät bemerkten Gestank und Ellens wechselnde Angaben. Die Verteidigung hielt dem entgegen, die Gewohnheiten der Eheleute, die Trunkenheit und die Verwesung machten diese Indizien vieldeutig.

In seiner Schlussansprache stellte der Richter die Frage von neuem. Die Geschworenen dürften nicht auf eine bloße Wahrscheinlichkeit hin verurteilen. Es müsse zweifelsfrei feststehen, dass der Tod von Gewalt herrühre und dass Ellens Hand sie geübt habe. War ein Wortwechsel in tätliche Gewalt ausgeartet, gefolgt von dem Versuch der Verheimlichung? Oder waren die Eheleute in einem solchen Rausche eingeschlossen geblieben, dass Ellen gar nicht gewahr wurde, dass Augustine tot war? Der Richter legte diese Möglichkeiten dar, betonte jedoch wiederholt, dass er den Geschworenen den Urteilsspruch nicht abnehmen könne.

Sie zogen sich um drei Uhr fünfundvierzig zurück. Eine halbe Stunde später kehrten sie in den Saal zurück und sprachen Ellen Byrne nicht schuldig. Die Frage war nicht gewesen, ob das Zimmer sein Geheimnis über Tage hinweg bewahrt hatte: Die Zeugen stimmten hinsichtlich des Schweigens, des Gestanks und des spät entdeckten Leichnams überein. Es galt jedoch, diese Spuren mit einem gewaltsamen Tod und einer bestimmten Hand zu verknüpfen. Zu Dublin, im August 1842, befand das Geschworenengericht, dass die Anklage diese Kluft nicht zu überbrücken vermocht hatte.

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Vollständige Lektüre einer Auswahl von drei Abschnitten des OCR-Protokolls: Zeilen [190–1389] (Eröffnung und Zeugenaussagen von Luke, Joseph und Valentine Wall, Paul Barry, Christopher Talt und Catherine Finigan), [1397–1761] (Aussagen von Arthur Harvey, James Fox und Andrew Ellis) sowie [4081–4767] (Schlussansprache von Richter Baron Pennefather und Urteilsspruch), jeweils einschließlich der Grenzwerte. Die dazwischenliegenden Passagen mit weiteren Aussagen, Verhören und Plädoyers sind nicht Teil der Auswahl; die richterliche Zusammenfassung greift einzelne Elemente daraus auf, die im Text als solche gekennzeichnet sind. Das Titelblatt kündigt ein Verfahren für den 15. und 16. August 1842 an, der Zwischentitel des zweiten Verhandlungstages im OCR-Text lautet jedoch »Tuesday, 9th August«; diese Diskrepanz wird ohne konjekturale Korrektur wiedergegeben. Die Erzählung stützt sich auf die Aussagen der Familienmitglieder und Dienstboten, des Nachbarn Paul Barry, der ersten ärztlichen Zeugen sowie auf die richterliche Schlussansprache. Die übrigen Zeugnisse und Plädoyers sind nicht vollständig enthalten. Luke datiert eine Stimme auf den Sonntag; Talt will am Dienstag eine Stimme und einen Arm erkannt haben, die er Augustine zuschrieb, merkte jedoch an, die Stimme habe vom Gewohnten abgewichen. Die Ärzte waren uneins über die Aussagekraft der nach Eintritt der Verwesung festgestellten Befunde. Das Geschworenengericht sprach Ellen frei.

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