Der Hund hielt im Schilf an, noch ehe die Männer herankamen. Ein Hausierer und die ihn begleitenden Fährleute sahen, wie er den Einstieg in die Barke verweigerte, stets an dasselbe Ufer zurückwich und zur Fährstelle von Hoogvliet hinüberbellte. Als sie herantraten, fanden sie einen nackten, bereits erstarrten Leichnam vor, der Spuren schwerer Gewalt trug. Man musste ihn ins Gemeindehaus schaffen und Wiederbelebungsversuche anstellen, ehe die Untersuchung überhaupt ihren Anfang nehmen konnte. Der Neue Pitaval vermerkt, dass er hier auf einen 1830 zu Groningen unter dem Titel „Nemesis“ erschienenen Bericht zurückgreift. Dessen Herausgeber warnen ausdrücklich, dass die Geschichte zu den apokryphen Erzählungen zählen könne, wenngleich sie ihr einen möglicherweise authentischen Kern zubilligen. Diese bearbeitete Quelle verlegt den Fund, den sie im letzten Drittel des 18. Jahrhunderts ansiedelt, auf die holländische Insel Putten; sie verbindet zwei Mordtaten, die fast neun Jahre trennen, durch die Worte eines Mannes im Angesichte des Todes.
Der Wirt zu Spykenis erkannte in dem Toten den jüngeren zweier Reisender wieder, die er wenige Tage zuvor übergesetzt hatte. Der ältere Reisegefährte kehrte bald darauf in die Gegend zurück; er beteuerte, das Opfer erst bei der Begegnung auf der Landstraße kennengelernt zu haben, und vermochte nicht zu sagen, wohin es sich nach ihrer Trennung gewandt habe. Eine weitere Einzelheit trat aus den Zeugenaussagen hervor: Der junge Mann hatte erneut nach der Überfahrt nach Spykenis verlangt, in der Absicht, noch vor Einbruch der Nacht Geervliet zu erreichen. Er gelangte nicht dorthin. Vorübergehende beschrieben einen Wanderer, dessen Kleidung mit jener Munters übereinstimmte, doch blieben die Identifizierung wie auch der genaue Weg lückenhaft.
Der Weg führte nahe an eine wenig besuchte Fährstelle, die von der Pächterin einer Schenke verpachtet worden war. Da das Gesinde auf den Feldern beschäftigt war, erboten sich zwei Schiffer, den Reisenden in ihrem eigenen Kahn überzusetzen. Sie sagten aus, ihn am jenseitigen Ufer abgesetzt zu haben. Zeugen meinten daraufhin, denselben Mann auf dem Deich erblickt zu haben; niemand vermochte mit Gewissheit zu schildern, was sich dort zugetragen hatte. Der Leichnam wies einen tödlichen Kopfhieb auf, der mit einem stumpfen Werkzeug geführt worden war. Nach dem im Buche wiedergegebenen ärztlichen Gutachten waren zwischen dem Tode und der Auffindung etwa vierundzwanzig Stunden verstrichen. Das Unwetter, der anbrechende Abend und die Flut erklärten nach Ansicht des Kompilators, wie der Körper ins Schilf getrieben worden war.
Die Untersuchungsbeamten befragten Reisende, Fährleute und Gastwirte. Der ältere Mann, der Munter verlassen hatte, wurde ins Verhör genommen; die Schiffer bestätigten die Überfahrt. Nichts gestattete zu jener Zeit, auf die Täter zu schließen. Verdächtige wurden festgenommen, mangels Beweisen oder nach entlastenden Erklärungen jedoch wieder auf freien Fuß gesetzt. Das Gericht zu Putten vermochte nicht festzustellen, wer den Mann erschlagen hatte. In der Fassung des Pitaval schließt sich die Akte über einer Landstraße ohne entscheidenden Zeugen und bleibt hernach lange Zeit ohne Fortgang.
Die Erzählung setzt wieder in Leerdam ein, wo sich Christoph Bleeker als Händler niederließ. Die Einwohner gaben ihm den Beinamen „der grimmige Stoffe“. Der Kompilator schildert ihn als einsilbig und streng, nach außen hin gottesfürchtig, bemerkt jedoch, dass er den Pferdehändler Roelf Zeegers bei sich empfing. Dieser verbrachte lange Stunden im Wirtshaus und kehrte bisweilen trunken heim. Beide Männer verband nach den im Kapitel mitgeteilten Beobachtungen eine Freundschaft, die ihre Umwelt schwer begreifen konnte. Bleeker hüllte seine Vergangenheit in Schweigen; die Mutmaßungen über seinen Marinedienst und seine Niederlassung unter dem Schutze des Prinzen von Oranien verbleiben in der Erzählung im Bereich der Vermutung.
Als sich die Zwistigkeiten zwischen den Parteigängern des Prinzen und den Patrioten verschärften, soll Bleeker vernehmbarer an den politischen Gesprächen teilgenommen haben. Zeegers hingegen kümmerte sich minder um diesen Hader, obgleich er den Schankstuben, in denen er ausgetragen wurde, keineswegs fernblieb. An einem Kirmesabend kam es vor den übrigen Gästen zu einem heftigen Wortwechsel zwischen beiden. Die anwesenden Zecher griffen vermittelnd ein, und die Männer versöhnten sich zum Schein. Ihren späteren Aussagen zufolge nahm Zeegers danach ein heiteres Geplauder wieder auf, während Bleeker schwieg und ihn finster anblickte. Dieses Bild entstammt dem rückschauenden Bericht; es gestattet keinen Einblick in die wahren Absichten des einen oder des anderen.
Gegen ein Uhr nachts verließen die Gäste die Schenke. Bleeker und Zeegers verweilten noch einige Minuten. In einem anderen Wirtshaus, gerade gegenüber von Bleekers Haus, vernahmen Zeugen noch Geräusche, obschon die Gasse bereits menschenleer schien. Plötzlich trieb sie ein Schrei und das dumpfe Geräusch eines Sturzes ins Freie. Sie fanden Zeegers auf dem Pflaster liegend, das Antlitz blutüberströmt. Die Kopfwunden waren schwer. Als er wieder zu sich kam, nannte er Bleeker als denjenigen, der ihn geschlagen habe, und beteuerte, keinerlei Anlass zu dem Angriff gegeben zu haben. Der Wundarzt erklärte die Verletzungen für tödlich.
Der Schankwirt eilte über die Straße, um das Gericht zu benachrichtigen. In diesem Augenblick trat ein Mann aus Bleekers Haus und entfernte sich raschen Schrittes. Die Gäste holten ihn am Ende der Gasse ein: Bleeker trug Wanderkleider und ein kleines Bündel bei sich. Der Bericht vermerkt, dass er beim Anblick des verwundeten Zeegers einräumte, ihn geschlagen zu haben. Er wurde festgenommen. Am folgenden Tage vermochte Zeegers noch vor Gericht auszusagen. Er gab zu Protokoll, sein Gefährte habe mit ihm vor neun Jahren den Mord an einem Reisenden und den Raub von dessen Habe begangen. Kurz darauf verschied er. Seine Erklärung bot der Justiz eine Spur, die kein anderer Zeuge zu bestätigen schien.
Bleeker räumte ein, den Streich geführt zu haben, der Zeegers tötete, bestritt jedoch die Absicht zu morden. Er schrieb die Tat der Trunkenheit zu, einer Beleidigung und einem Streit, der vor seiner Haustür entbrannt sei. Die Zeugen aus dem Wirtshaus wussten von dem Zwist auf der Straße, den er anführte, nichts zu berichten. Sie erinnerten sich vielmehr an die scheinbare Aussöhnung in der Schenke und an Bleekers Schweigen auf dem Heimweg. Anwohner berichteten ferner von Zeegers’ Äußerungen, der bisweilen gesagt hatte, sein Freund könne seinen Geheimnissen nicht entrinnen. Bleeker leugnete jede Beteiligung an der Ermordung Munters und stellte Zeegers’ Aussage als Racheakt dar.
Dem Gericht zu Putten stand hinsichtlich des vormaligen Mordes lediglich das Wort eines Sterbenden zu Gebote, der sich überdies selbst der geschilderten Missetat bezichtigte. Das Kapitel berichtet von keinem gesondert begründeten Urteilsspruch über Bleekers Schuld an Munters Tod vor dessen endgültigem Geständnis. Was den Tod von Zeegers betraf, wiesen die Richter die Verteidigung auf ein im Rausch begangenes Versehen zurück. Sie stützten sich auf die Umstände des Abends, die Aussagen der Zechgenossen, die bezeugten Drohungen und Bleekers Flucht. Das Gericht befand ihn des vorsätzlichen Mordes für schuldig und verurteilte ihn zum Tode.
Als die Hinrichtung näher rückte, bat Bleeker um ein neuerliches Verhör. Darin bekannte er seine Mittäterschaft an der Ermordung Friedrich Christian Munters. Nach dem Bericht über dieses Geständnis stammten er und Zeegers aus demselben Dorf bei Herzogenbusch und hatten als Matrosen gedient. Sie hätten Munter in einer Herberge angetroffen, eingewilligt, ihn über die Maas zu setzen, und beschlossen, ihn auszurauben, nachdem sie seinen Beutel erblickt hatten. Dem wiedergegebenen Bekenntnis zufolge holten sie ihn auf dem Deich ein, schlugen ihn auf den Kopf, töteten ihn am Flussufer, warfen den Leichnam ins Wasser und versenkten Kleider samt Reisetasche, mit Steinen beschwert. Sie teilten das Geld und zogen weiter.
Bleeker erklärte ihre langjährige Verbindung später mit der Furcht, Zeegers könne die Untat verraten. Das späte Bekenntnis schrieb auch die finstere Wesensart, unter der Bleeker in Leerdam gelebt haben soll, Schuld und Angst zu. Diese Beweggründe legt ihm der Kompilator bei der Wiedergabe des Geständnisses in den Mund; durch andere Zeugen sind sie nicht erhärtet. Nach dem Morde an Zeegers wurde Bleeker hingerichtet. Das Kapitel schließt mit der Feststellung, sein letztes Bekenntnis habe das Verschwinden Munters aufgehellt, belegt jedoch keine vollständige Neuaufnahme der Indizien oder ein gesondertes Urteil in jener ersten Sache.
Die Kirmes von Leerdam gibt einer Geschichte ihren Namen, die an einer Fährstelle mit der Auffindung eines Namenlosen beginnt. Zwei Todesfälle, die die Untersuchung fast neun Jahre lang getrennt gehalten hatte, fügen sich schließlich in den Worten des sterbenden Zeegers und in dem Geständnis zusammen, welches der Bericht Bleeker beilegt. Das Gericht verhängt für die Tötung von Zeegers die Todesstrafe; das späte Bekenntnis wirft Licht auf den Fall Munter, ohne dass das Kapitel darüber einen eigenen Urteilsspruch überliefert.
