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Maison BeaulieuMAISON BEAULIEUAB ÉDITIONS · KOCHKUNST & HISTORISCHE ARCHIVE
Justiz & Skandale · Frankreich

Die Uhr des Hazois-Waldes

Boucq und Saint-Mihiel, 1828–1829. Étienne Psaume verschwindet auf dem Weg zur Weinlese; seine Leiche wird später im Hazois-Wald aufgefunden. Seine beiden Schwiegersöhne, Pierre-Charles Simon und Étienne-Adolphe Cabouat, bezichtigen einander wechselseitig der Tat und werden zum Tode verurteilt. Vor ihrer Hinrichtung widersprechen sie sich noch immer über die tödlichen Hiebe und widerrufen ihre Anschuldigungen gegen weitere Angehörige der Familie.

Der Pächter François Fert hatte sein Fuhrwerk aus einer tiefen Fahrrinne befreit und die Straße nach Commercy wieder aufgenommen. Er hatte Étienne Psaume noch vor sich an der Steigung von Boucq erblickt; eine halbe Stunde darauf, im dichten Nebel, war dieser seinen Blicken vollends entschwunden. Ein Greis, den Psaume auf dem Weg überholt hatte, berichtete, er habe kurz darauf Schreie vernommen, sodann eine Stimme, die um Gnade flehte, und eine andere, die erwiderte: „Keine Gnade!“ Als man Psaume fand, war seine Uhr verschwunden. Der Hang, der Nebel und das Halten des Fuhrwerks sollten schon bald Gegenstand von Aussagen werden, die sich unmöglich miteinander in Einklang bringen ließen.

Psaume war Advokat, Literat und Bibliograf, bekannt für seine Rechtschaffenheit und Gefälligkeit. Aus seiner ersten Ehe mit Jeanne Picquot stammten drei Töchter. Stéphanie-Cornélie, die Erstgeborene, vermählte sich mit Pierre-Charles Simon und verschied im Jahre 1824, drei zarte Kinder hinterlassend. Seine zweite Gemahlin, Jeanne Lemoussu, verließ das häusliche Dach und zog zu Jean-Claude Cabouat, dem Vater jenes Étienne-Adolphe Cabouat, der mit Psaumes Tochter Élisabeth-Stéphanie verheiratet war. So standen die beiden Schwiegersöhne inmitten einer heillos zerrütteten Familie.

Psaume mochte nicht glauben, dass der zwei Jahre nach dem Weggang Jeannes geborene Knabe sein leiblicher Sohn sei, und trachtete danach, ihn von der Erbfolge auszuschließen. Er gab seiner zweiten Ehefrau die Schuld an allem häuslichen Ungemach. Zu Beginn des Jahres 1828 verließ er Commercy in Richtung Nancy. In Boucq teilte er sich gemäß dem Letzten Willen seiner Tochter Stéphanie-Cornélie den Ertrag eines Weinberghauses mit Simon. Die Erbrechte und die Vormundschaft über die drei Enkelkinder hatten bereits mehrfach Prozesse zwischen den beiden Männern entfacht.

Die Weinlese des Jahres 1828 fachte die Händel aufs Neue an. Nach den von Champagnac überlieferten Worten schmähte Simon seinen Schwiegervater als Testamentsdieb und drohte, ihn unter die Erde zu bringen; Psaume wiederum hielt ihn für das Leiden und den Tod seiner Tochter verantwortlich. Auch Étienne-Adolphe Cabouat, der andere Schwiegersohn, lag mit ihm im Zwist. Dessen Gattin Élisabeth-Stéphanie hatte das eheliche Heim verlassen und war zu ihrem Vater zurückgekehrt. In einem Schreiben vom 23. September verwahrte sich Cabouat gegen Psaumes Äußerungen und setzte hinzu, er werde derlei nicht mehr lange dulden.

Am 20. Oktober nahm Psaumes Weinlese ihren Anfang. Er stieg bei Charles-Joseph Merdier ab, dem Gastwirt und Tabakverkäufer des Dorfes. Eine Woche später, am Montag, dem 27. Oktober, erschien Fert gegen sechs Uhr morgens, um ihn abzuholen. Der Pächter sollte zwei Fässer und Psaumes Koffer fortschaffen. Die Magd hieß ihn schon vorzufahren, da Psaume noch nicht aufgestanden sei, und versprach, ihn sogleich zu wecken. Psaume eilte sich, ihm nachzukommen, doch Merdier drängte ihn, zuvor eine Tasse Kaffee zu trinken: Wenn er den Fußsteig über die Anhöhe nehme, hole er den Wagen, der der Heerstraße folge, mühelos ein.

Gegen halb sieben verließ Psaume die Schenke. Er trug eine Uhr bei sich, wie Merdier und dessen Magd bemerkten. Er schlug die Abkürzung über die Anhöhe ein, während Fert sein Fuhrwerk über die breite Straße lenkte. Am halben Hange blieb ein Rad in einer tiefen Furche stecken. Fert sah sich gezwungen, Vorübergehende um Beistand anzugehen. Zu diesem Zeitpunkt befand sich Psaume noch etwa hundertfünfzehn Meter vor ihm. Als das Fuhrwerk etwa eine halbe Stunde später wieder flott war, erblickte der Bauer ihn nicht mehr.

Ein Weib gewahrte im Nebel eine Gestalt, die sie für Psaume hielt, sah darauf den Fuhrmann die Höhe gewinnen und weiterziehen; sie vernahm den Schlag der siebenten Stunde. Ein Greis sagte aus, Psaume habe ihn überholt, worauf er ihn im Hazois-Wald aus den Augen verloren habe. Er versicherte, Schreie gehört zu haben, dann eine Stimme, die um Gnade bat, und eine zweite, die versetzte: „Keine Gnade!“ Auf allen vieren kroch er durch das Dickicht bis zu einem Graben, ehe er, von Todesfurcht gepackt, den Rückweg nach Boucq antrat.

Gegen zehn Uhr bemerkte eine andere Person Blut auf dem Waldweg des Hazois, hielt es jedoch zunächst für den Schweiß eines Hasen. Fert setzte seine Fahrt fort und erkundigte sich allerorten nach Psaume, ohne befriedigende Auskunft zu erhalten. Gegen elf Uhr langte er in Commercy an, allein mit seinen Fässern und dem Koffer. Das Verschwinden weckte alsbald Argwohn gegen die beiden Schwiegersöhne, wiewohl die ersten Nachforschungen in der Umgebung fruchtlos blieben.

Am 15. November stieß eine Suchmannschaft im Gehölz auf die Leiche, eine halbe Wegstunde von Merdiers Gasthof und siebzehn Meter abseits des Pfades. Psaume lag rücklings hinter Hecken. Mantel und Weste waren unter seinen Leib geschoben, die Hosen bis zu den Knien hinaufgestreift und mit Kot bedeckt; nur ein einziger Schuh saß noch an seinem Fuße. Die Uhr war verschwunden, doch seine Taschen bargen noch Münzgeld, Augengläser, eine Börse, ein Buch, Schlüssel sowie einen Brief seiner Tochter Ranxin. Der andere Schuh, Hut, Spazierstock und Regenschirm lagen unweit der Leiche.

Am 23. November entdeckten Delacroix und Louis Thomas einen zweiten Knüppel aus Hainbuchenholz, unter Laub verborgen, an dessen Ende noch Haare hafteten. Ein erster Prügel war bereits beschlagnahmt worden. Simon betrieb einen Holzschlag im Hazois; der Chronik zufolge war dies damals der einzige Ort ringsum, an dem man Meilerholz zurichtete.

Die Wundärzte untersuchten den Leichnam am 15. und 16. November dreimal. Das Haupt wies zahlreiche Verletzungen auf; geronnenes Blut verklebte das Haar um die Ohren. Nachdem der gewaltsame Tod unzweifelhaft feststand, richteten sich die Untersuchungen auf die Familienstreitigkeiten und die Schritte von Simon und Cabouat.

Der Holzhauer Rémy Bresseaux sagte aus, die Cabouats hätten ihm zweihundert Franken geboten, um Psaume zu beseitigen. Étienne-Adolphe habe ihm den Weg bezeichnet, den sein Schwiegervater nähme, und der alte Cabouat habe bemerkt, der Alte sehe schlecht; Madame Cabouat habe ihnen daraufhin ins Wort gefallen. Bresseaux behauptete, bereits vor dem Mord von diesem Antrag gesprochen zu haben. Champagnac bemerkt freilich, dass dieser von Mund zu Mund getragene Bericht mannigfache Entstellungen erfahren haben konnte.

Die beiden Schwiegersöhne wurden festgesetzt: Simon am 15. November zu Sorcy, Cabouat tags darauf zu Pierrefitte. Zunächst behauptete Simon, man habe Psaume lediglich eine Tracht Prügel verabreichen wollen. Er selbst sei fünfundzwanzig Schritte entfernt im Dickicht geblieben und zieh Cabouat, das Werk vollbracht zu haben. Cabouat leugnete, je in Boucq gewesen zu sein, und pochte auf ein Alibi. Vor den Schranken des Gerichts sollte alsdann jeder dem anderen einen anderen Standort im Holze, einen anderen Augenblick des Angriffs und ein anderes Maß an Schuld am Hinscheiden Psaumes beimessen.

Die Verhandlungen vor dem Schwurgericht des Départements Meuse zu Saint-Mihiel wurden am 8. Juli 1829 eröffnet. Einhundertachtzig Zeugen waren geladen, davon sechzig für die Verteidigung. Während der Verlesung der Anklageschrift erhob sich Simon, um zu enthüllen, Cabouat habe ihn einst unter dem Namen Marchal aufgesucht und ihm vorgeschlagen, dem Schwiegervater „das Fell zu gerben“. Er, Simon, habe dies von sich gewiesen. Am Morgen des 27. Oktober, so führte er weiter aus, sei Cabouat zu Merdier gegangen, um nachzusehen, ob Psaume aufgebrochen sei; daraufhin hätten beide getrennte Wege genommen. Simon sei der Heerstraße gefolgt; als er wieder auf Cabouat gestoßen sei, habe dieser ihm eröffnet, Psaume sei tot.

Simon gestand ein, Cabouat dabei geholfen zu haben, den Leichnam hinter eine Hecke zu schleifen, und räumte ein, die Uhr ins Wasser geworfen zu haben. Er gab an, Cabouat habe ihm gedroht, ihn anzuzeigen, sollte er plaudern. Cabouat bestritt abermals, in Boucq gewesen zu sein, und schalt Simon einen Lügner. Nach dieser Darstellung hatte Simon zwar bei der Verbergung des Verbrechens Hand angelegt, die tödlichen Streiche jedoch stammten von Cabouat.

Die Zeugenaussagen erhärteten mancherlei bereits bekannte Umstände. Bresseaux wiederholte seine Beschuldigung; Cabouat beharrte auf seinem Alibi. Die Familie Tabutiaux rückte von ihren früheren Widerrufen ab und stützte die Enthüllungen Simons. Diese Wendungen verwirrten die Frage nach den Schlägen und der Beihilfe nach der Tat zusehends. Die Staatsanwaltschaft hob hervor, Simon habe planvolle Vorsicht walten lassen, um den Frevel zu verbergen, und deutete auf Mitschuldige hin, die noch auf freiem Fuße weilten.

Am 11. Juli, nach dreitägiger Verhandlung, sprachen die Geschworenen Cabouat als Urheber des Meuchelmordes und Simon als Gehilfen schuldig. Bei der Verlesung des Spruchs erbleichte Cabouat und brach in Tränen aus. Simon, gefasster, rief aus: „Ich bin doch unschuldig!“ Cabouat erklärte zunächst, kein Rechtsmittel einlegen zu wollen. Bald jedoch besannen sich beide eines Besseren, begehrten Kassation und flehten um königliche Gnade, auf dass die Todesstrafe in lebenslange Zwangsarbeit umgewandelt werde.

Am 15. Juli ließen sie den Präsidenten der Assisen in den Kerker rufen und kündigten an, das Einvernehmen des alten Cabouat und der zweiten Gemahlin Psaumes offenlegen zu wollen. Simon bekannte sich nun schuldig, beteuerte jedoch, keinen Streich geführt zu haben: Er habe lediglich die Leiche fortschaffen helfen, nachdem Cabouat den Greis mit einem Feldstein niedergeschlagen habe. Er beschuldigte Psaumes Gattin, ihn seit fünf Jahren zu diesem Verbrechen angestiftet zu haben. Von einem epileptischen Krampfe geschüttelt, sank er vor den Knieen des Präsidenten nieder.

Nach einem schweren Nervenanfall räumte Cabouat seinerseits ein, die ersten Schläge geführt zu haben. Doch Simon, so beteuerte er, sei alsdann mit einem Prügel hinzugekommen und habe den noch atmenden Psaume vollends erschlagen. Auch er bezichtigte die Frau des Ermordeten, die Tat begünstigt zu haben. So wichen die Bekenntnisse der beiden Männer weder hinsichtlich der Rolle Simons beim Überfall noch bezüglich seines Tuns an der Leiche voneinander ab.

Am 13. September traf der Beschluss, welcher die Nichtigkeitsbeschwerde verwarf, in Saint-Mihiel ein. Vor dem Richtfest am folgenden Tage nahmen beide Männer ihre Anschuldigungen gegen den Vater Cabouat und Psaumes zweite Ehefrau zurück. Cabouat nannte nunmehr Simon den alleinigen Anstifter. Am 14. September 1829 wurden beide Männer in Saint-Mihiel enthauptet. Simon musste halbtot auf das Schafott getragen werden. Cabouat rief der Menge zu, die Jugend möge ihn beklagen und sich an ihm ein warnendes Beispiel nehmen; unter dem Fallbeil erstarb auf seinen Lippen der unvollendete Name seiner Mutter.

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Kapitel VIII35 vollständig eingesehen (4.003 Wörter nach der Leerzeichenzählung der Vorlage; SHA-256 konform). Champagnacs Bericht ergreift in einer verwickelten Familienfehde Partei und stützt sich auf Hörensagen, wandelbare Zeugnisse sowie auf jene Enthüllungen, die erst nach Verkündung des Urteilsspruches fielen. Die Quelle nennt die zweite Gemahlin zunächst Jeanne Lemoussu, führt sie jedoch an späterer Stelle als „Dame Élisa Psaume“ an, obschon Élisa zugleich der Taufname der Tochter Élisabeth-Stéphanie ist; dieser Widerspruch lässt sich aus den Akten nicht auflösen. Das Zeugnis Bresseaux’ über ein Blutgeld von zweihundert Franken wird als Gerücht überliefert, das von Mund zu Mund ging und mancherlei Entstellung ausgesetzt war. Die Beschuldigungen Simons und Cabouats gegen den Vater Cabouat und die zweite Gattin, erhoben nach der Verurteilung am 15. Juli, wurden vor der Hinrichtung am 14. September 1829 förmlich widerrufen; eine erwiesene Mittäterschaft lässt sich daraus nicht herleiten. Simon leugnete jegliche Schläge und wies die Tötung durch einen Steinwurf allein Cabouat zu; Cabouat wiederum beteuerte, Simon habe Psaume hernach mit einem Knüppel erschlagen. Reihenfolge und Tatwerkzeug weichen in beiden Geständnissen voneinander ab. Urteilsspruch und Vollstreckung der Todesstrafe sind durch Champagnac verbürgt.

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