Die Börse enthielt nur noch neunzehn Stücke, als der Reisende sie in der Tasche John Jennings’ wiederfand. Zwanzig hatte er auf seinem Weg nach Hull bei sich geführt, und in jede einzelne war ein besonderes Zeichen geritzt worden. Eben dieses Zeichen, das den Räuber überführen sollte, gereichte zunächst einem Knecht zum Verderben; den wahren Täter sollte es erst enthüllen, als der Unschuldige längst am Galgen gestorben war.
Im Jahre 1762 ritt der Reisende durch die Landschaft Yorkshires. Die Dämmerung überraschte ihn, noch ehe er Hull erreichen konnte. Auf der einsamen Landstraße tauchte ein zweiter Reiter mit verhülltem Gesicht auf. Er hielt eine Pistole vor und forderte die Börse. Der Überfall war rasch vorüber; der Wegelagerer nahm die zwanzig Guineen an sich und sprengte auf einem Seitenpfade davon.
Der Reisende war nur noch wenige Meilen von der Stadt entfernt. Die Nacht brach herein, und der Schrecken raubte ihm den Mut, den Weg fortzusetzen. Er kehrte im Bell Inn ein, einer Schenke unter der Führung des Meisters James Brunel. In der Wirtsstube erzählte er, während man sein Nachtmahl rüstete, was ihm soeben widerfahren war. Er fügte hinzu, er pflege jedes Goldstück, das er mit sich führe, zu zeichnen; mithin trügen die zwanzig geraubten Guineen allesamt dasselbe Merkzeichen.
Dieser Umstand vermochte noch niemanden zu belasten. Er verwandelte lediglich eine Summe Geldes in eine Reihe unterscheidbarer Stücke. Der Reisende begab sich auf seine Kammer. Brunel, der beim Bericht über den Überfall nicht zugegen gewesen war, suchte ihn bald darauf auf und erkundigte sich nach der Stunde, zu welcher der Reiter ihn angehalten habe. Auf die Antwort hin gab der Wirt einem Verdacht Ausdruck, den er längst gegen seinen Bedienten Jennings hege.
Seit einiger Zeit, so erklärte er, verfüge der Bursche über Geld unklarer Herkunft. Sein Wandel schiene ihm liederlich; man habe gezankt, und der Dienst stehe kurz vor dem Ende. Früher am Tage habe Brunel ihn fortgeschickt, um eine Guinee wechseln zu lassen. Jennings sei erst zurückgekehrt, nachdem der Reisende bereits im Haus abgestiegen war – trunken, wie sein Herr behauptete –, und habe eine Münze herausgegeben, die nicht jene zu sein schien, die er empfangen hatte. Brunel habe dem zunächst keine Beachtung geschenkt. Er beteuerte, diese Umstände erst mit dem in der Wirtsstube vernommenen Bericht in Zusammenhang gebracht zu haben, als er entdeckte, dass jenes zurückgegebene Stück die vom Gast beschriebene Marke trug.
Brunel hatte ebenjene Guinee jedoch bereits einem Mann ausgehändigt, der gekommen war, um eine Schuld einzutreiben. Der Mann war von dannen gezogen. Der Wirt konnte die Münze nicht zurückfordern, ohne schwereren Verdacht auf sich zu lenken; so zog er es vor, dem Reisenden sein Wissen zu eröffnen. Er stellte diese Eröffnung als die Pflicht eines redlichen Bürgers und seinen Argwohn als schlichte Warnung dar. Der Reisende willigte ein, die vorgerückte Nachtstunde abzuwarten, um die Kammer des Knechts zu durchsuchen.
Jennings schlief fest. Man durchstöberte seine Kleider und zog daraus einen Beutel mit neunzehn Guineen hervor. Der Reisende erkannte sie: Sie trugen, so sagte er, das von ihm eigenhändig angebrachte Zeichen. Man rüttelte den jungen Mann wach, zerrte ihn aus den Kissen und stellte ihn zur Rede. Zunächst noch von Schlaftrunkenheit verwirrt, dann vollends erwacht, beteuerte er, von nichts zu wissen. Die Anwesenden schenkten seinen Beteuerungen keinen Glauben. Das Fehlen der zwanzigsten Münze schien durch jene Guinee hinlänglich erklärt, die Brunel an seinen Gläubiger weitergegeben haben wollte.
Am Morgen wurde Jennings dem Friedensrichter vorgeführt. Der Reisende und Brunel sagten unter Eid aus. Der Gefangene vermochte weder Zeugen noch ein Alibi beizubringen; er beschränkte sich darauf, seine Unschuld zu beteuern. Die Indizien schienen sich lückenlos aneinanderzureihen: die neunzehn Stücke in seiner Tasche, die zwanzigste, vom Dienstherrn an den Gläubiger gereicht, die Rückgabe einer vertauschten Münze und die Ausgaben, von denen Brunel Zeugnis ablegte.
Seine Freunde rieten ihm, sich schuldig zu bekennen und die Gnade des Gerichts anzurufen. Sie hielten die Beweise für so erdrückend, dass ein Leugnen seine Lage nur verschlimmern könne. Jennings schlug diesen Rat aus. Er plädierte auf nicht schuldig und wurde vor die Assisen verwiesen.
Dort wies die Beweisführung gleichwohl eine Schwäche auf, die der Ankläger nicht gänzlich verbergen konnte. Der Reisende war in der Dämmerung unter Vorhalt einer Waffe überfallen worden; der Räuber trug eine Maske. Er konnte nicht beschwören, dass Jennings der Mann war, der ihn ausgeraubt hatte. Er erklärte lediglich, Wuchs und Gestalt des Gefangenen könnten jenen des Reiters gleichen. Er erkannte seinen Beutel wieder und erklärte nach bestem Wissen und Gewissen, die beim Angeklagten gefundenen gezeichneten Münzen seien die seinen.
Brunel fügte das übrige Glied der Kette hinzu. Er habe Jennings ausgesandt, eine Guinee zu wechseln; der Diener habe ihm eine andere zurückgebracht. Diese habe er einem Gläubiger übergeben, der ihn aufgesucht habe, und eben diese Münze wurde im Gerichtssaal vorgelegt. Der Empfänger bestätigte, sie in jener Nacht erhalten zu haben. Der Reisende verglich sie mit den neunzehn übrigen und erklärte, sie gehöre nach seinem Urteil zur selben Reihe. Jeder Zeuge bestätigte ein Bruchteil; zusammengefügt schienen diese Bruchteile nur eine einzige Auslegung zuzulassen.
Der Richter fasste diese Aussagen vor Gericht zusammen. Die Börse war bei Jennings gefunden worden, die gezeichneten Münzen waren erkannt, und eine davon war durch Brunels Hände an den Gläubiger gelangt. Die Geschworenen bedurften keiner langen Beratung. Sie sprachen Jennings schuldig.
Der Knecht beteuerte seine Unschuld weiter im Kerker und bis an die Stufen des Schafotts zu Hull. Er rief aus, er sterbe unschuldig. Der rückschauende Bericht, der diesen Fall überliefert, nennt weder den Namen des Reisenden noch unabhängige Aktenstücke, die es heute erlaubten, die gesamte Untersuchung neu aufzurollen. Er bewahrt jedoch den einen Punkt, der den Irrtum greifbar macht: Der Mann, der das Bindeglied zwischen der Börse und Jennings bildete, war zugleich derjenige, der genau wusste, auf welchem Wege die gezeichnete Münze in sein Haus gelangt war.
Ein Jahr später wurde ein anderer Reisender im Gasthof Brunels selbst beraubt. Die Untersuchung ergab, dass der Wirt eigenhändig die Rolle des Räubers gespielt hatte. Zum Tode verurteilt, überkam ihn im Angesicht der Hinrichtung die Reue, und er legte ein Bekenntnis über eine Reihe von Straßenrauben ab. Er gestand, den Reisenden nahe Hull überfallen zu haben und sodann auf einem schnelleren Schleichweg als sein Opfer zum Bell Inn zurückgekehrt zu sein. Der Gläubiger wartete bereits auf sein Geld; Brunel nahm eine Guinee aus der geraubten Börse und gab sie ihm.
Als er nachträglich erfuhr, die Münzen seien gezeichnet und der Reisende habe den Überfall kundgetan, begriff Brunel die Gefahr. Er konnte die Guinee nicht zurückholen, ohne sich selbst zu belasten. Daher beschloss er – so das späte, vom Pitaval überlieferte Geständnis –, die Tat auf Jennings abzuwälzen. Der Bericht bestätigt nicht, dass Jennings tatsächlich jemals eine der geraubten Münzen gewechselt oder berührt hätte: Die einzige Guinee, deren Übergabe im späten Geständnis dargelegt wird, war von Brunel selbst aus der Börse entnommen und dem Gläubiger ausgehändigt worden. Die frühere Anschuldigung gegen den Knecht erweist sich mithin als das Werkzeug, mit dem Brunel den Verdacht von seiner Person abwandte.
Die Börse hatte vor Gericht gesprochen. Sie hatte bezeugt, dass die Stücke dem Reisenden gehörten und dass sie bei Jennings gefunden worden waren. Sie vermochte nicht zu sagen, wer sie auf der Straße an sich gerissen hatte, noch was der Knecht wusste. Als Brunel endlich die Wahrheit sprach, hatte die Justiz ihr Urteil längst vollstreckt. Die neunzehn Guineen hatten Jennings an den Galgen gebracht, nachdem Brunel ihn vorsätzlich als schuldig bezeichnet hatte. Brunel wurde etwa ein Jahr später nach einem weiteren, in seiner Schenke begangenen Raub überführt und zum Tode verurteilt. Das Kapitel verknüpft die dem Gläubiger gegebene Guinee nicht mit dieser zweiten Verhaftung; sie verleiht vielmehr dem späten Geständnis seinen erschütternden Sinn, ohne das ungeschehen zu machen, was im ersten Prozess besiegelt worden war.
Dokumentarische Anmerkung: Das im Jahre 1861 veröffentlichte Kapitel des Pitaval berichtet rückblickend über das Verfahren, die Hinrichtung des Jennings und das spätere Bekenntnis Brunels. Es gibt weder Gerichtsprotokolle noch zeitgenössische Archivakten wieder. Der Reisende wird nicht namentlich genannt, und der Text enthält kein genaues Datum für die beiden Hinrichtungen; Brunels Geständnis stützt sich folglich allein auf diesen Bericht.
