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Justiz & Skandale · Russland

Die zwei Streiche des 25. Mai

Im St. Petersburg des Jahres 1879 steht Karl von Landsberg wegen des Todes des Staatsrats Wlassow und dessen Wirtschafterin Alexandra Semenidowa vor Gericht. Eine Schuld von fünftausend Rubeln, verschwundene Wertpapiere, eine Handverletzung und bei seiner Familie aufgefundene Dokumente führen zu seiner Verurteilung zu fünfzehn Jahren Zwangsarbeit.

In der Wohnung des Rats Wlassow waren die Betten unberührt geblieben. Die Kerzen indessen waren bis zur Hälfte herabgebrannt. Auf dem Abreißkalender stand noch immer der 25. Mai verzeichnet; die jüngste Nummer der Zeitung Nowoje Wremja trug dasselbe Datum. Als man die beiden Leichname auffand, wurden diese alltäglichen Gegenstände zu den ersten Zeiteisen einer Untersuchung, die weder über Zeugen der Tat noch über Einbruchsspuren an den Türen verfügte.

Der betagte Beamte lebte gemeinsam mit seiner Wirtschafterin Alexandra Semenidowa. Die Nachbarn sahen ihn selten Gäste empfangen. Aus seinen Schubfächern waren die Wertpapiere verschwunden; die Schlösser wiesen keinerlei Gewaltspuren auf. Man musste folglich nach jemandem forschen, der mit dem Hause, seinen Gewohnheiten und dem Vertrauen des Hausherrn wohlvertraut war. Unter den Besuchern des Rats befand sich Karl Christoforowitsch von Landsberg, ein junger Gardeoffizier, dem eine Gunst zuteilgeworden war, aus der er weit mehr als bloße Vertrautheit geschöpft hatte.

Der Gerichtsbericht verlegt die Begebenheit nach St. Petersburg im Jahre 1879. Er berichtet, Wlassow und seine Wirtschafterin seien am 25. Mai getötet und erst Tage darauf aufgefunden worden. Das Datum des Tages wurde anhand des Kalenders, des Journals und der letzten Lebenszeichen des Rats ermittelt; es stützt sich auf keinen Augenzeugen, der die Hiebe gesehen hätte. Die Ärzte, die Nachbarn und die Gegenstände im Gemach mussten dieses Schweigen gemeinsam erhellen.

Landsberg zählte fünfundzwanzig Jahre und gehörte dem Garde-Sapeurbataillon an. Im Dienst galt er seinen Vorgesetzten als zuverlässig und pflichtgetreu; General Kaufmann äußerte sich wohlwollend über seine Führung. Das Garnisonsleben freilich kostete viel, wollte man seinen Stand gebührend wahren. Der junge Mann hatte sich verschuldet, über seinen Sold gelebt und von einer vorteilhaften Heirat geträumt. Eine erhoffte Verbindung war indessen gescheitert. Diese Misshelligkeiten genügen nicht, um einen Mord zu erklären; sie verdeutlichen lediglich die drückende Verlegenheit, in der sich der Offizier am Verfallstag seiner Verbindlichkeit wiederfinden musste.

Einige Monate zuvor hatte der Rat ihm fünftausend Rubel zinslos geliehen. Die Rückzahlung sollte am 25. Mai erfolgen – einem Termin, den Landsberg selbst bestimmt hatte. Wlassow verwahrte den Schuldschein und sonstige Wertpapiere in seiner Wohnung. Der Gläubiger schien keineswegs ein Widersacher gewesen zu sein: Er hatte dem jungen Offizier beigestanden und ihm Wohlwollen bewiesen. Die Frage lautete mithin nicht allein, wer die Wohnung betreten konnte; es galt zu begreifen, weshalb ein Mann, dem man mit solcher Milde begegnet war, das Verbrechen einem Gesuch um Stundung vorgezogen haben sollte.

Die ersten Spuren wies das Blut. Fährten führten von jenem Raum, in dem Wlassow überfallen worden war, zur Schlafkammer und in die Küche; die Ermittler gelangten zu der Ansicht, sie könnten nicht allein von den Opfern herrühren. Landsberg trug eine Wunde an der Hand. Er verließ St. Petersburg am 26. Mai, nachdem er Urlaub erwirkt hatte, und kaufte in einer Apotheke eine blutstillende Arznei. Am Abend des 25. Mai, bei heftigem Regen, war ein Gardeoffizier beobachtet worden, der durch das Hoftor eintrat. Jede dieser Tatsachen für sich genommen mochte eine harmlose Erklärung finden; zusammengefügt zeichneten sie eine unheilvolle Bahn.

Untersuchungsrichter Holzinger folgte dieser Spur. Landsberg wurde in Haft genommen. Er gestand nicht sogleich. Der Chronist erklärt dieses Schweigen mit der Furcht vor dem Kriegsgericht und der Todesstrafe; diese Auslegung gehört freilich der nachträglichen Schilderung an. Die Indizien mehrten sich indessen, und nachdem er am 7. Juni aus der Armee verabschiedet worden war, räumte der Offizier seine Beteiligung an beiden Tötungen ein.

In seinem Geständnis berichtete Landsberg von der Verabredung zur Schuldentilgung. Er gab zu, mit einem Hirschfänger und einem geladenen Revolver erschienen zu sein; er habe geschwankt, ob er seinen Gläubiger töten oder sich selbst das Leben nehmen solle, bis er schließlich die Fassung verloren habe. Wie die Wirtschafterin den Tod fand, vermochte er nicht genau darzulegen. Der Staatsanwalt stellte die nachfolgenden Handlungen im Plädoyer anders dar als eine panische Flucht: Landsberg habe die Leichen verdeckt, Möbel und Brieftasche durchsucht, den Schuldschein nebst den Wertpapieren an sich gebracht, sich gewaschen, die Hand verbunden, eine blutstillende Arznei besorgt und die Wohnung abgeschlossen, ehe er davoneilte. Diese Rekonstruktion entsprang der Anklageschrift, gestützt auf Spuren und Geständnis, und bildete keine vom Angeklagten ausdrücklich vorgetragene Schilderung.

Die Wirtschafterin war auf sein Ersuchen hin fortgegangen, unter dem Vorwand, Limonade zu holen. Sie kehrte zurück, während Landsberg noch am Tatort verweilte. In seinem Geständnis gelang es dem Offizier nicht, den zweiten Tod mit derselben Bestimmtheit zu schildern wie den ersten. Diese Leerstelle lastete schwer auf seinen Aussagen: Er bekannte zwar die wesentlichen Taten, doch seine Erzählung zerstreute keineswegs alle Zweifel über deren Hergang und seine Absicht gegenüber Alexandra.

Die entwendeten Papiere wurden identifiziert. Man fand Hirschfänger und Revolver in einem Kanal des Taurischen Gartens; die Kleidung und die Wertpapiere kamen im Hause der Familie Landsberg zum Vorschein. Die Wundärzte untersuchten die Verletzungen Wlassows und urteilten, der alte Mann habe noch aufrecht gestanden, als ihn der Stich in die Kehle traf, und versucht, sich mit der Hand zu schützen. Vor einer Waffe, die dem Tatwerkzeug glich, zeigte der Angeklagte heftigen Abscheu und weigerte sich, sie anzurühren. Diese Beobachtungen ergänzten die Spuren, ohne das Geständnis in einen vollends lückenlosen Bericht zu verwandeln.

In der Verhandlung bestätigten Zeugen und Sachverständige der Chronik zufolge die Hauptpunkte des Geständnisses. Der Staatsanwalt erinnerte an das Datum, die unberührten Betten, die herabgebrannten Kerzen und das Fehlen jeglicher Unordnung: Die Tat sei am Abend verübt worden, und der Raub stehe in untrennbarem Zusammenhang mit den Morden. Er zeichnete Landsberg als einen Mann, der seine Waffen bereitet und den Augenblick bedacht gewählt habe. Er verfocht die Ansicht, der Offizier habe nicht nur den Schuldschein zurückerlangen wollen, sondern Geld erstrebt, um den gewohnten Lebenswandel fortzuführen. Dies war die These der Anklagebehörde; die tatsächliche Tragweite jenes Vorhabens lässt sich von diesen Ausführungen nicht scheiden.

Die Verteidigung bestritt das Entsetzliche der Tat keineswegs. Sie bat die Geschworenen, den Menschen zu betrachten, den das militärische Milieu geformt habe: einen jungen Offizier, der in unerschwingliche Ausgaben hineingerissen und durch eine Schuld zur Verzweiflung getrieben worden sei. Sie verglich das Gebaren der Garde mit jenem Trupp von Schuldnern, die man in der Gesellschaft dennoch fortwährend empfange. Diese Verteidigungsrede trachtete danach, die Schuld zwischen dem Angeklagten und seiner Umwelt zu teilen; die Tode selbst und die Verantwortung Landsbergs tastete sie nicht an.

Der Offizier ergriff schließlich selbst das Wort. Er erklärte, sich nicht rechtfertigen zu wollen, und unterwarf sich im Voraus dem Urteil. Er sprach von den Qualen, die er seit dem 25. Mai ausgestanden habe. Die Geschworenen sprachen ihn beider Morde schuldig. Das Gericht erkannte ihm Stand, Orden und Ehrenzeichen ab und verurteilte ihn zu fünfzehn Jahren Zwangsarbeit in den Bergwerken Sibiriens. In den Urteilsgründen berücksichtigte die Kammer seine Jugend, sein Geständnis und seine Reue, um das Strafmaß nach den Milderungsgründen des Gesetzes herabzusetzen.

Der dem Urteil folgende Bericht wechselt den Ton. Sein Chronist empört sich über die Milde, schildert die Verhandlung als weltliches Schauspiel und spottet über die Zuhörer, die mit Operngläsern, Früchten und Konfekt herbeigeströmt waren. Er deutet den Mörder als einen Mann, der das Verbrechen gewählt habe, um den Schein des eleganten Kavaliers zu wahren. Diese moralische Schelte ist kein gerichtliches Dokument. Sie offenbart jedoch die Faszination und die Verachtung, die den Fall umgaben: Das Publikum beäugte einen Offizier von gutem Ton, während die Beweise ihn unwiderruflich an die Toten in jener Wohnung banden.

Landsberg wurde zur Verbüßung seiner Strafe nach Sibirien abgeführt. Im Gemach Wlassows indessen waren die beiden Betten unberührt geblieben und die Kerzen zur Hälfte verloschen. Kalender und Journal hatten der Täuschung besser widerstanden als die Rechtfertigungen des jungen Mannes: Sie hielten einen Tag fest, während der Prozess ermessen sollte, was ein wohlwollender Gläubiger, ein Schein über fünftausend Rubel und ein Leben über die eigenen Verhältnisse am Ende gekostet hatten.

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Das vollständige Kapitel aus dem Jahre 1884 berichtet über das Auffinden der beiden Leichen, die Untersuchung, das Geständnis, die Hauptverhandlung, das Urteil sowie die Strafe von fünfzehn Jahren Zwangsarbeit. Die Quelle datiert den Fall auf das Jahr 1879, obgleich eine Zeile des Berichts eine widersprüchliche Jahresangabe enthält; die vorliegende Darstellung vermeidet es, die Chronologie auf jene isolierte Nennung zu stützen. Die dem Angeklagten zugeschriebenen Beweggründe spiegeln die Thesen der Anklage und des Chronisten wider, keine gesicherten psychologischen Tatsachen. Der Fraktursatz wurde nicht systematisch mit dem Faksimile kollationiert.

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