Am Morgen des 25. August 1870 erschien ein Gärtner beim Polizeikommissar, um anzuzeigen, dass sein Dienstherr, der Petersburger Kaufmann Nikolai Ssolodownikow, in der Nacht verstorben sei. Der Greis hatte zurückgezogen auf einem Landsitz nahe der Forstakademie gelebt. Als man das Inventar aufnahm, fand man achtundzwanzig Rubel in Silber, drei Wechsel sowie Schuldscheine vor: etwas mehr als siebzigtausend Rubel, doch kaum bare Mittel, über die sogleich verfügt werden konnte. Nun hatte Ssolodownikow jedoch von seinem Bruder ein Vermögen geerbt, das auf mehrere Millionen geschätzt worden war. Wo war der Rest geblieben?
Der erste Name, der den Ermittlern in den Sinn kam, war jener Jakob Suslenikows, eines einstigen Dieners, der zum Verwalter aufgestiegen war. Er hatte die Nacht im Hause verbracht. Der Kammerdiener Kolossow berichtete, er habe gegen sechs Uhr das Gemach betreten und den Herrn tot aufgefunden. Unverzüglich habe er Suslenikow benachrichtigt, der im oberen Stockwerk schlief. Dieser habe sich eilig angekleidet und das Sterbezimmer betreten. Vom Vorzimmer aus sah Kolossow, wie er die Schubladen einer Kommode öffnete, ein Buch hervorzog, es unter seinen Mantel schob und sich entfernte. Bald kehrte Suslenikow zurück, nahm eine hölzerne Kassette an sich, prüfte die darin verwahrten Papiere, steckte die Schlüssel des Geldschranks, eine Schatulle mit Kleingeld und eine goldene Tabatiere ein. Daraufhin gebot er dem Gesinde, mit niemandem über den Todesfall zu sprechen und keineswegs die Polizei zu verständigen.
Der Verwalter begab sich in die Stadt. Erst gegen ein Uhr kehrte er in Begleitung des Bankiers Ljubawin zurück. Doktor Hesse, seit sechs Jahren Ssolodownikows Hausarzt, gab zu Protokoll, er habe erst um halb zehn Uhr durch Suslenikow von dem Todesfall erfahren, ganz so, als habe dieser die Nachricht erst in der Stadt vernommen. Als Hesse auf dem Landsitz eintraf, begegnete ihm der Verwalter, der einen Gegenstand unter seinem Mantel verbarg. Der Widerspruch zwischen diesen Schilderungen rückte die ersten Stunden der Nachforschungen in den Mittelpunkt des Prozesses: Wer hatte Alarm geschlagen, wer hatte die Papiere berührt, und aus welchem Grunde war das Ableben geheim gehalten worden?
Suslenikow erwiderte, der Verblichene habe ihn mit der Beilegung eines alten Streits betraut. Er habe zehntausend Rubel erhalten, um die Rücknahme einer Klage zu erwirken, die von der Köchin eingereicht worden war. Diese Klage war in Wahrheit vom Friedensrichter abgewiesen worden, da sich keine Beweise dafür fanden; gefordert worden waren hundert Rubel Schadenersatz. Hesse erinnerte sich daran, dass Ssolodownikow seinen Verwalter einst einen Dieb gescholten und gedroht hatte, er werde ihn so arm davonjagen, wie er gekommen sei. Diese Worte bildeten zwar keinen Beweis für einen Diebstahl, doch trübten sie das Bild eines vertrauensvollen und großmütigen Einvernehmens, das Suslenikow zu zeichnen suchte.
Die Haussuchung brachte greifbarere Beweise zutage. Bei Suslenikow fanden die Untersuchungsbeamten nach dem Tode seines Herrn ausgestellte Effekten im Werte von vierzigtausend Rubeln, Abrechnungen über fünfunddreißigtausend Rubel, veräußerte Wertpapiere im Betrage von siebentausend Rubeln sowie neunhundertfünfzig Rubel in bar. Diese Schriftstücke zeugten von bedeutenden Transaktionen, die allesamt einer Erklärung bedurften. Suslenikow gab an, er habe im Dezember und Januar einen auf eintausendsechshundert Rubel geschätzten Ring sowie Diamanten für zweitausenddreihundert Rubel und fünfzig Kopeken verkauft oder eingetauscht. Zeugen erkannten den Ring als Eigentum des Verstorbenen wieder. Ein Juwelier sagte aus, Suslenikow habe ihm ein St.-Nikolaus-Bildnis im Wert von zwölftausend Rubeln überbracht, aus dem er mehr als vierhundert Brillanten herausgebrochen und durch unechte Steine ersetzt habe.
Hinsichtlich der Herkunft der Steine wandelte sich Suslenikows Darstellung. Zunächst behauptete er, der Herr habe ihm den Ring anvertraut. Später gab er an, er habe ihn dem Bediensteten Kolossow für fünfzig Rubel abgekauft und anschließend weiterveräußert. Bezüglich der Brillanten verwies er anfangs auf den Kapellmeister Ljadow, sodann auf eine Weisung Ssolodownikows und schließlich auf den Erben Wassili, der ihn geheißen habe, die Edelsteine auszutauschen, um das Heiligenbild einem Kloster zu stiften. Den Erlös habe er für den Unterhalt der Anwesen verwendet. Der Juwelier Lindholm bestätigte die vorgenommene Veränderung an der Ikone; eine Rechnungslegung über den Verkauf wurde indes nicht vorgelegt.
In den Verhandlungen des Dezembers 1871 stritten Anklage und Verteidigung nicht allein um Geschmeide. Sie zeichneten unter demselben Namen das Bild zweier grundverschiedener Männer. Für den Staatsanwalt hatte Ssolodownikow nach dem Antritt einer Erbschaft von mehreren Millionen über seine Verhältnisse gelebt und sich hernach zurückgezogen, wobei er so sparsam geworden sei, dass er jede Ausgabe peinlich verbuchte. Seine Tagebücher veranschaulichten den Wandel dieses Mannes vom Mäzen und Kunstfreund zum misstrauischen Sonderling. Die Anklagebehörde stützte sich hierauf, um darzulegen, dass er seinem Verwalter niemals fünfzehntausend Rubel ohne Quittung überlassen und gewiss keinen Vorschuss von zehntausend Rubeln – einer beträchtlichen Summe – vergessen hätte.
Ssolodownikows Lebensweg wies überdies tiefe Wunden auf. Den Zeugenaussagen und den Darlegungen des Staatsanwalts zufolge hatte sein Bruder ihn als Jüngling mit Gewalt in die Sekte der Skopzen gezwungen. Nach dem Tode dieses Bruders zu Reichtum gelangt, hatte er sich von der Gemeinschaft losgesagt, die Theater besucht und Künstler unterstützt, ehe er sich in das Kloster Walaam zurückzog. Das Ansinnen des Vorstehers Damaskin, eine Spende von einer Million Rubel zu leisten, weckte jedoch sein Misstrauen: Er glaubte zu erkennen, dass die Mönche an seinem Glauben und seiner Person lediglich um seines Geldes willen Anteil nahmen. Er kehrte nach Sankt Petersburg zurück, brach mit dem Kloster und beschloss sein Leben in beinahe völliger Einsamkeit. Die Prozessakten machen diese Abgeschiedenheit zur Kulisse des Geschehens, ohne aus der Isolation einen Beweis gegen irgendeine Partei abzuleiten.
Suslenikow hingegen berief sich auf eine langjährige, vertraute Beziehung. Er behauptete, seinen Herrn seit 1845 zu kennen, nach sechzehn Jahren der Trennung wieder an seine Seite gerufen und sein einziger Vertrauter geworden zu sein. Nach seiner Darstellung habe Ssolodownikow ihm zehntausend Rubel zur Beilegung des Streits mit der Köchin übergeben und am Vorabend seines Todes weitere fünfzehntausend Rubel als Belohnung für seine treuen Dienste eingehändigt. Er beteuerte ferner, der Herr selbst habe verlangt, die echten Brillanten aus der Ikone zu entfernen. Dieser Version hielt die Anklage die Aussagen von Hesse, Kolossow und dem Bankier Ljubawin sowie die offenkundigen Widersprüche des Angeklagten entgegen.
Ljubawin, der sich am Todestage auf dem Gutshof eingefunden hatte, antwortete auf mehrere Fragen ausweichend. Er behauptete, Ssolodownikow sei nach geschäftlichen Einbußen und Schenkungen nicht mehr wohlhabend gewesen. Hesse trat einem Detail seiner Schilderung entgegen: Ljubawin gab vor, ins obere Stockwerk gegangen zu sein, um eine Zigarette zu rauchen, da es ihm unschicklich schien, dies im Angesicht des Leichnams zu tun; doch hatte er sehr wohl im Sterbezimmer geraucht. Kolossow beharrte darauf, dass der Verwalter ihm untersagt hatte, die Polizei zu rufen. Diese Konfrontationen klärten das Schicksal eines jeden einzelnen Rubels zwar nicht lückenlos auf, doch erschütterten sie die Behauptung eines friedlichen, rechtmäßigen Übergangs des Vermögens empfindlich.
Der Staatsanwalt trennte den Vorwurf indessen sorgsam vom Mordverdacht. Die öffentliche Meinung hatte Suslenikow beschuldigt, den Tod seines Dienstherrn herbeigeführt zu haben, doch hält die Chronik fest, dass keinerlei sichere Anhaltspunkte diese Anschuldigung stützten. Gegenstand der Verhandlung blieb die Unterschlagung von Nachlasswerten. Die Geschworenen sprachen Suslenikow schuldig; der Gerichtshof erkannte auf den Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte und die Verbannung in das Gouvernement Tomsk im westlichen Sibirien. Das verschwundene Vermögen konnte nicht Rubel für Rubel beigebracht werden. Was in den Akten zurückblieb, waren die wiedererkannten Kostbarkeiten, die unerklärten Summen, die unvereinbaren Zeugnisse und der Befehl zum Stillschweigen, ehe die Obrigkeit den Schauplatz betrat.
