Die ersten Beweise gegen James Sherwood betrafen weder eine gefüllte Börse noch ein entwendetes Ross, sondern zwölf Laibe Gloucester-Käse, die zur Nachtzeit aus einem Hause fortgeschafft worden waren. Doch diese unscheinbare Beute eröffnete eine langwierige Kette von Anklagen, in deren Verlauf drei gemeinsam verfolgte junge Männer keineswegs wegen derselben Taten überführt wurden.
James Sherwood, der älteste von ihnen, war auch unter dem Namen Hobbs bekannt. Seine Eltern, von bescheidener Herkunft, hatten sich nach Kräften um eine ordentliche Erziehung bemüht; herangewachsen, trat er bei einem Bootsmann in die Lehre, diente seine Zeit ab und fuhr hernach auf einem Kriegsschiff zur See. Der Chronik zufolge geriet er daraufhin unter müßiggängerisches Gesindel und verfiel Frauen, deren Lebenswandel der Verfasser nach den strengen Sitten jener Tage rügt. Bald darauf ward er mit seinen ersten Kumpanen festgenommen. Indem er als Kronzeuge gegen sie aussagte, rettete er sein Leben und wurde daraufhin des Landes verwiesen. Wohin diese Deportation ihn führte, verschweigt der Bericht. Es heißt lediglich, es sei ihm schwergefallen, in der Fremde ohne ehrliche Arbeit sein Auskommen zu finden – einer Mühsal, der er gänzlich abgeneigt gewesen sei –, weshalb er die erstbeste Gelegenheit ergriffen habe, um heimlich nach England zurückzukehren.
Zurück in der Heimat, verfiel Sherwood abermals seinen alten Gewohnheiten. Er nahm Quartier bei einer gewissen Sarah Payne, welche die Chronik als ein Weib schildert, das junge Burschen erst zum Verbrechen verführe, um sie alsdann den Gerichten auszuliefern. Ein solches Porträt entspringt freilich dem moralisierenden Urteil des damaligen Berichterstatters; die überlieferten Akten belegen zwar die Rollen der Zeugen und Angeklagten, beweisen jedoch keineswegs, dass Payne allein die Zügel ihres Tuns in Händen hielt. Durch sie – und der Chronik nach auch durch Sherwood – stieß George Weedon zu der Bande.
Weedon entstammte einer Familie, die die Quelle als ehrbar beschreibt. Seine Mutter hatte ihn mit Sorgfalt und Zärtlichkeit erzogen; erst wenige Tage vor seiner Verhaftung verließ er das mütterliche Dach, um bei jener Payne Unterkunft zu nehmen. Der Bericht schreibt diesen Wandel dem Einfluss einer Frau zu, der er verfallen gewesen sei, sowie der Notwendigkeit, Geld für seinen Aufwand zu beschaffen. Diese Beweggründe überliefert uns indessen der Chronist und nicht etwa ein schriftlich festgehaltenes Geständnis Weedons. Man darf die erbauliche Ausdeutung der Ursachen daher nicht mit den vor Gericht vorgebrachten Beweisen verwechseln, wo die Anklagepunkte peinlich genau nach Häusern und Opfern getrennt wurden. Was sich anhand der Gerichtsakten mit Bestimmtheit fassen lässt, sind die Orte und die den Angeklagten zur Last gelegten Gegenstände.
John Hughs, zuweilen auch Hews genannt, gesellte sich schließlich zu den beiden Männern. Sein Vater hatte ihn das Schuhmacherhandwerk gelehrt. Der Bericht wirft ihm vor, sich bereits seit mehreren Jahren als Beutelschneider und Taschendieb verdingt zu haben, schreibt ihm jedoch vor der Verbindung mit Sherwood und Weedon keinen größeren Einbruchdiebstahl zu. Der Anklage zufolge suchte die Bande die Moorfields und andere Bezirke am Rande der Stadt auf, um Passanten aufzulauern; bot sich dazu keine Gelegenheit, brachen sie in Häuser ein. Die Beute, so die Überlieferung, sei zu gleichen Teilen geteilt und in Paynes Behausung verprasst worden. Der Verfasser behauptet, ihre Umtriebe hätten in kurzer Frist zahllose Raubzüge nach sich gezogen, nennt unter den detaillierten Anklagen jedoch nur wenige Beispiele. Weder ein genauer Weg noch alltägliche Einzelheiten dieser nächtlichen Züge sind in der Chronik erhalten geblieben.
Die Kunde drang schließlich zu den Behörden; die drei Männer wurden festgenommen und in Newgate eingekerkert. Bei den darauffolgenden Gerichtssitzungen wurden mehrere Anklageakte gegen sie verlesen. Der erste betraf den nächtlichen Einbruch in das Haus von William Meak und den Diebstahl von zwölf Laiben Gloucester-Käse. Die Anklageschrift nannte alle drei Spießgesellen, doch die Beweise wurden nur gegen Sherwood, alias Hobbs, als unzweifelhaft erachtet. Er allein wurde in diesem Punkte verurteilt; die beiden anderen sprach das Gericht frei. Diese Unterscheidung verdient Beachtung: Der Umstand, gemeinsam vor die Schranken des Gerichts gefordert zu werden, genügte der Justiz nicht, um jedem Einzelnen die Mittäterschaft an jenem Diebstahl nachzuweisen.
Ein zweiter Anklagepunkt galt dem Hause des Daniel Elvingham, aus welchem nach einem nächtlichen Einbruch beträchtliche Mengen Branntwein und Tabak entwendet worden waren. Diesmal, so vermerkt der Bericht, lag die Beweislast lückenlos auf Sherwood und Weedon, die beide schuldig gesprochen wurden. Hughs wird in diesem Klagepunkt nicht als verurteilt aufgeführt. Die Quelle legt weder den Wortlaut der Zeugenaussagen noch die baulichen Umstände des Eindringens dar; sie gestattet es daher nicht, diese Lücken durch das Ausmalen erbrochener Türen, geheimer Wachen oder halsbrecherischer Fluchten zu füllen, von denen im Original kein Wort steht.
Das dritte Verfahren betraf das Anwesen der Elizabeth Cogdal. Dort waren acht Schüsseln und zwanzig Teller aus Zinn geraubt worden. Alle drei Angeklagten wurden dieses Einbruchs und Diebstahls für schuldig befunden. Die Abfolge der Prozesse zeichnete somit eine Topografie nächtlich entwendeter Haushaltsgüter: Käse bei Meak, Zechgut und Rauchwerk bei Elvingham, schließlich Zinngeschirr bei Cogdal. Diese Gegenstände wogen vor Gericht keineswegs gleich schwer: Die zwölf Käselaibe reichten hin, um Sherwood allein den Strick einzubringen, während die Beute aus Cogdals Haus die Verurteilung aller drei nach sich zog. Doch die individuelle Schuld wandelte sich von Klage zu Klage. Sherwood war in allen drei Fällen überführt; Weedon in den Sachen Elvingham und Cogdal; Hughs lediglich im Falle Cogdal, so die vom Chronisten aufgeführten Urteilssprüche.
Überdies wurden Sherwood und Weedon eines Straßenraubes schuldig befunden. Den Beweis hierfür, so betont der Bericht, lieferte Sarah Payne, ihre vormalige Quartierswirtin. Es ist weder überliefert, was geraubt wurde, noch an welchem Orte der Überfall geschah oder wie Payne dazu als Zeugin auftreten konnte. Gewiss ist lediglich, dass ihr Zeugnis den Ausschlag für den Schuldspruch in diesem Verfahren gab. Sie tritt mithin sowohl in der Vorgeschichte auf, welche die Kumpane zusammenführte, als auch in den Zeugenlisten, die ihnen das Grab schaufelten; diese beiden Rollen genügen jedoch nicht, um das pauschale Zerrbild zu beglaubigen, das der Chronist von ihr als ruchloser Verführerin und Anstifterin zeichnet.
Unter dem Todesurteil stehend, zeigten die drei Männer der Quelle zufolge tiefe Reue über ihren bisherigen Lebenswandel. Der Chronist vergleicht hierbei eingehend ihre Gemütsverfassungen – ein moralisches Urteil, dessen seelische Wahrheit sich heute nicht mehr überprüfen lässt. Weedon, so heißt es, habe sich ernster gezeigt als seine Gefährten und die religiösen Grundsätze seiner Jugendzeit tiefer bewahrt. Von Sherwood behauptet er, dieser habe beinahe achtzehn Jahre lang Diebstähle aller Art verübt, weshalb die lange Gewohnheit des Lasters seine Reue weniger sichtbar gemacht habe. Hughs wiederum soll erklärt haben, er habe schon etliche Jahre lang im Kleinen gestohlen, ehe er sich den beiden anderen anschloss, und diesen Bund eher seiner eigenen Neigung als dem Drängen seiner Gefährten zugeschrieben. Die Chronik gibt diese Bekenntnisse wieder, ohne ein gerichtliches Protokoll anzuführen, das ihren Wortlaut erhärten könnte.
Je näher der Tag ihrer Hinrichtung rückte, so fährt der Bericht fort, desto gebeugter erschienen die drei Verurteilten, und in dieser Verfassung verharrten sie bis zum bitteren Ende. Sherwood zählte sechsundzwanzig Jahre, Hughs dreiundzwanzig und Weedon zweiundzwanzig. Sie wurden am 12. Februar 1728 hingerichtet. Dieser Schlussakt beschließt die Akten der Chronik, die weder die näheren Umstände des Hängens noch das fernere Schicksal anderer in der Sache erwähnter Personen schildert.
Der erste Urteilsspruch hatte die Angeklagten in genau jenem Augenblicke getrennt, da der Bericht sie als verschworene Bande einführte: Meaks Käselaibe brachten allein Sherwood den Galgen. Die folgenden Entscheide fügten die Verantwortlichkeiten neu zusammen, bis hin zum gemeinsamen Gang zum Richtplatz. Dies ist alles, was die überlieferten Verhandlungsberichte mit Gewissheit bezeugen; das moralisierende Gemälde hingegen, in das sie gebettet sind, muss dem Urteil jenes Schreibers vorbehalten bleiben, der es einst zu Papier brachte.
