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Justiz & Skandale · Frankreich

Eine Stunde zu leben

In Berkem lockt André Carvin der Ältere Dr. Benoit unter dem Vorwand eines Krankenbesuchs in einen Hinterhalt und richtet einen Revolver auf ihn, dessen Schuss sich nicht löst. Die Gazette des Tribunaux führt den Anschlag auf eine frühere Zeugenaussage bezüglich eines Attests für Carvins Sohn zurück und berichtet, dass Carvin Vater zu fünf Jahren Zuchthaus verurteilt wird.

„Sie haben nur noch eine Stunde zu leben.“ Im Weiler Berkem richtet André Carvin der Ältere einen geladenen Revolver auf die Oberlippe von Dr. Benoit und betätigt, jene Worte sprechend, den Abzug – so schildert es die Anklageschrift, wie sie von der Gazette des Tribunaux wiedergegeben wird. Doch der Schuss bricht nicht: Der Ladestock war in einer der Trommelkammern stecken geblieben. Der Arzt packt den Lauf und drückt ihn zur Seite; ein Handgemenge entbrennt. Um zu verstehen, wie Benoit an diesen Ort geraten war, greift die Chronik auf eine Zeugenaussage zurück, die am Morgen des 18. Februar 1885 ihren Anfang nahm.

Als Kassenarzt der Unterstützungsgesellschaft auf Gegenseitigkeit von La Madeleine-lez-Lille untersucht Dr. Benoit Bittsteller, die um Aufnahme nachsuchen, und bescheinigt deren Gesundheitszustand; Unheilbare sind von der Unterstützung ausgeschlossen. Als Benoit am 18. Februar 1885 vor dem Friedensrichter des Kantons Lille-Zentrum als Zeuge vernommen wird, erklärt er, Carvins Sohn leide seit langem an einer unheilbaren Krankheit und habe das von ihm vorgelegte Attest mit der Unterschrift „Dr. Benoit“ nur durch eine Täuschung erlangen können. André Carvin der Ältere wohnt dieser Verhandlung bei.

Bei der Schwurgerichtsverhandlung am 1. Juni zählt der Angeklagte vierundsechzig Jahre: Gebürtig aus Tournai (Belgien), ist er als Strumpfwirker tätig und im Weiler Berkem in La Madeleine ansässig. Dies sind die Personalien, die der Gerichtsbericht an den Beginn des Prozesses stellt, ehe er die Vorgänge jenes Februartages nachzeichnet.

Die Anklageerhebung bestimmt jene Aussage vor dem Friedensrichter zum Ursprung des im Juni verhandelten Attentats. Beim Verlassen des Saales soll Carvin einen tiefen Groll gegen den Arzt gefasst und beschlossen haben, sich zu rächen. In Begleitung mehrerer Kameraden kehrt er nach La Madeleine zurück. Die Chronik betont das Schweigen während des Weges und wendet sich dann dem weiteren Verlauf des Tages zu: Diesen habe Carvin damit zugebracht, von Schenke zu Schenke zu ziehen, Erkundigungen einzuholen und offen seine Absicht zu bekunden, Benoit zu töten.

Gegen fünf Uhr nachmittags kommt das Gespräch in der Schenke Priem erneut auf die Angelegenheit der Unterstützungskasse. Carvin, den der Bericht als durch Alkohol leicht erregt beschreibt, ruft aus, der Doktor habe keine zwei Tage mehr zu leben, weil er den Ausschluss seines Sohnes herbeigeführt habe. „Ich werde es nach meiner Art regeln. Er muss daran glauben.“ Während er spricht, zieht er ein Schlagholz aus der Tasche seines Paletots. Die Drohung erschöpft sich somit nicht in einer erst nachträglich kolportierten Redensart: In der vor den Assisen vorgetragenen Version ist die Waffe in ebenjenem Augenblick physisch gegenwärtig und für alle Augen sichtbar.

Vier Stunden später, gegen neun Uhr abends, hält sich Carvin in der Schankwirtschaft Duthoit auf. Er verlangt von der Wirtin, ihm Namen von Patienten Dr. Benoits aus der näheren Umgebung zu nennen. Sie nennt Marie Martin; Carvin lässt diesen Namen auf einen Zettel notieren. Gegen Viertel vor elf Uhr bittet er die Wirtin, ihm die Zeilen nochmals vorzulesen, und fügt hinzu: „Die Justiz ist nicht gerecht. Ich werde mir selbst Recht verschaffen.“ Die Wirtin entzieht ihm das Papier, zerreißt es und ermahnt ihn, zu Bett zu gehen. Diese Geste vernichtet zwar den Zettel, vermag jedoch die Kette der Ereignisse nicht aufzuhalten, die die Anklage mit diesem Abend verknüpft.

Gegen Mitternacht schellt Carvin an der Haustür des Arztes. Die Dienstmagd erwidert, ihr Herr sei abwesend; Carvin beharrt jedoch darauf, der Doktor müsse daheim sein. Kurz darauf kehrt Benoit in Begleitung der Herren Dumont und Bertin aus Berkem zurück. Carvin bittet ihn flehentlich, nochmals in den Weiler mitzukommen: Frau Priem sei soeben schwer erkrankt und bedürfe dringender Hilfe. Die Männer brechen auf. Dumont und Bertin gehen voraus, während Carvin an der Seite des Mediziners bleibt. Die Gazette schildert ihre Unterhaltung und legt Carvin Worte der Bewunderung für die Aufopferungsbereitschaft und Selbstlosigkeit des Arztes in den Mund. Jene während des nächtlichen Weges gewechselten Sätze, von der Anklage eigens festgehalten, offenbaren ihren Sinn erst im Lichte der nachfolgenden Tat.

In Berkem angekommen, begeben sich die beiden Begleiter in ihre Häuser. Benoit klopft mehrmals an die Tür der Schenke Priem. Im Fenster des ersten Stocks erscheint Frau Priem. Der Arzt nennt seinen Namen, seinen Stand sowie den Grund seines Erscheinens; die Wirtin erwidert, in ihrem Hause fehle es niemandem an Gesundheit. Im selben Augenblick, so hält es die Anklage fest, richtet Carvin den mit fünf Kugeln geladenen Revolver auf Benoit und drückt ab. Der Mechanismus versagt seinen Dienst. Mit der rechten Hand packt der Arzt den Lauf und lenkt die Mündung ab.

Ein Ringen entbrennt, während Carvin ihm die Aussagen des Morgens vorhält und beteuert, der Arzt werde „blutjung“ sterben. Zudem ruft er aus, Benoit werde es nicht gelingen, ihm die Waffe zu entreißen. Außerstande, wie die Chronik berichtet, den Griff des Widersachers zu lösen, zieht der Arzt ein Taschenmesser aus dem Beinkleid und versetzt der Hand seines Gegners ein oder zwei Stiche. Schließlich lässt Carvin die Waffe fallen. Benoit bemächtigt sich des Revolvers und eilt unverzüglich davon, um den Feldhüter zu alarmieren. Binnen weniger Augenblicke verkehren sich die Rollen: Der Mann, der unter dem Vorwand einer Konsultation herbeigeeilt war, ist entwaffnet, während der Arzt, der ihm bloß beistehen sollte, nun Herr der Waffe bleibt.

Gegen ein Uhr morgens wird Carvin in der Schenke Priem festgenommen, die er betreten hatte, um seine Wunde zu verbinden. Die Anklage legt ihm in der Folge mehrere übereinstimmende Aussagen zur Last: Vor den Eheleuten Priem, dem Feldhüter und dem Polizeikommissar habe er eingeräumt, bereits am Vormittag den Entschluss gefasst zu haben, Benoit zu töten, und sein Bedauern darüber geäußert, sein Ziel verfehlt zu haben. Vor dem Untersuchungsrichter widerruft er diese Einlassungen und behauptet, er habe dem Arzt lediglich einen Schrecken einjagen wollen. Der Bericht stellt somit zwei einander widerstreitende Fassungen in den Mittelpunkt des Verfahrens: das vor den ersten Zeugen abgelegte Geständnis und den späteren Widerruf vor dem Richter.

Eine knappe Zeile beschließt diese Darlegung: Seit Carvin in La Madeleine ansässig gewesen sei, habe er sich niemals den geringsten Tadel zugezogen. Der Artikel erwähnt weder, wer dieses Zeugnis ablegte, noch welche Umstände seines bisherigen Lebens darin zusammengefasst sind. Die Feststellung steht unvermittelt neben den Taten jener Nacht, ohne auszureichen, sie zu erhellen oder ihnen zu widersprechen. Der Bericht über das Verfahren, fünf Tage nach der Sitzung gedruckt, ist seinerseits äußerst gedrängt gehalten. Herr Blondel, Substitut des Generalprokurators, vertritt die Anklage; Maître d’Hooge führt die Verteidigung. Die Gazette erörtert weder die Plädoyers noch die Antworten der Geschworenen auf die einzelnen Schuldfragen.

Das Urteil füllt nur eine einzige Zeile: Carvin wird zu fünf Jahren Zuchthaus verurteilt. Zwischen der Zeugenaussage am Vormittag und dem Überfall nach Mitternacht vollzieht sich eine Kette von Ereignissen, in deren Verlauf derselbe Arzt zunächst als Zeuge auftritt, dann unter dem Vorwand eines Krankenbesuchs herbeigerufen wird und schließlich um sein Leben ringen muss, um einen Revolverlauf abzuwehren. Inmitten dieses Gefüges schenkt ein blockierter Mechanismus eine Spanne von Sekunden; Benoit nutzt sie, um Carvin zu entwaffnen und die Obrigkeit herbeizurufen.

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Die Erzählung stützt sich auf einen einzelnen Artikel der Gazette des Tribunaux vom 6. Juni 1885, S. 537–538. Die Vorgänge des Angriffs sind gemäß den Darlegungen der Anklageschrift wiedergegeben; das mündliche Geständnis und der spätere Widerruf werden quellengetreu unterschieden. Der Zeitungsbericht vermeldet eine Verurteilung zu fünf Jahren Zuchthaus, enthält jedoch weder die Fragen an die Geschworenen noch die Argumentation der Verteidigung im Detail. Gerichtsprotokolle oder sonstige unabhängige Quellen wurden nicht herangezogen.

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