Bei der zeremoniellen Handwaschung des Königs soll Kardinal Wolsey seine Hände in dasselbe Becken getaucht haben, das Edward Stafford, Herzog von Buckingham, hielt. Wie George Borrow berichtet, ließ der Herzog daraufhin das Wasser auf die Schuhe des Kardinals fließen, worauf dieser schwor, er werde sich auf die Schöße seines Wamses setzen; am folgenden Tag erschien Buckingham ohne diese Schöße bei Hofe. Die dieser Chronik entstammende Anekdote leitet eine Rivalität ein, in der sich höfische Demütigung und politische Anklage schließlich unheilvoll verbinden sollten. Bereits der Vater des Herzogs hatte sein Leben bei dem Versuch verloren, Richard III. zu entthronen, um Heinrich Tudor auf den Thron zu heben. Edward erbte einen erlauchten Rang und ein beträchtliches Vermögen, ohne dass ihn diese Verbindungen vor der königlichen Ungnade hätten bewahren können.
Im Jahre 1520 wurden die vornehmsten Adligen entboten, um Heinrich VIII. zu seinem geplanten Treffen mit Franz I. zu begleiten. Borrow berichtet, Buckingham habe die maßlosen Ausgaben getadelt und Wolsey dafür verantwortlich gemacht. Der Herzog zog sich daraufhin auf seine Güter in Kent zurück; dort veranlassten ihn Klagen wegen Erpressung gegen seinen Rentmeister Charles Knyvet, diesen aus seinen Diensten zu entlassen. Borrow stellt diese Entlassung als einen weiteren Ausgangspunkt für Staffords Ruin dar. Als Knyvet in den Dienst des Kardinals trat, wurden seine Aussagen zu einer der treibenden Kräfte der Anklage.
Die Anklageschrift legte dem Herzog Worte zur Last, die er zu Thornbury gegenüber Ralph, Graf von Westmorland, geäußert haben soll: Sollte der König sterben, so habe Buckingham erklärt, sei er der nächste rechtmäßige Erbe des Blutes. Die Anklagebehörde verknüpfte diese Bemerkung mit den Befragungen von Hopkins und deutete sie als unzweifelhaftes Zeichen von Ehrgeiz. Aus den Akten geht nicht hervor, in welchem Tone dieser Satz fiel, noch ob er tatsächlich so gesprochen wurde, wie die Zeugen es zu Protokoll gaben.
Die Anschuldigungen reichten damals neun Jahre vor den Prozess zurück. Der Herzog hatte seinen Kaplan John de la Court beauftragt, Nicholas Hopkins, einen Kartäusermönch aus Henton, zu befragen. Laut der von Borrow überlieferten Anklageschrift begab sich de la Court am 24. April 1512 in die Priorei, um zu erfahren, was der Mönch voraussehe; Hopkins habe geantwortet, der Herzog werde »alles erlangen«, und ihm geraten, sich die Zuneigung des Volkes zu sichern. Die Klageschrift legte dem Mönch in der Folge noch schwerwiegendere Worte bei, darunter die Ankündigung, Buckingham werde König werden. Es wurde behauptet, ein zweiter Brief sei im Juli abgesandt worden und im folgenden Frühjahr sei der Herzog selbst nach Henton gereist, wo er Hopkins in der Beichte gesprochen habe. Detailliert wurde auch die fürstliche Gönnerschaft aufgeführt: ein jährliches Einkommen für den Wein der Mönche, ein Geldversprechen für eine Wasserleitung sowie dem Mönch direkt überreichte Summen. In der Anklageschrift wurden diese Gaben als Mittel dargestellt, um sich Beistand zu erkaufen oder den Aufstieg des Herzogs vorzubereiten; diese Verknüpfung der Absichten blieb jedoch eine bloße Behauptung.
Borrow stellt dem die Darstellung gegenüber, die Buckingham selbst nach seiner Inhaftierung im Tower in einer schriftlichen Erklärung niederlegte. Darin räumte er ein, Hopkins zur Beichte aufgesucht zu haben, gab jedoch an, von ihm vernommen zu haben, König Heinrich werde in Frankreich zu großen Ehren gelangen und der König von Schottland werde, sollte er in England einfallen, dieses Land nicht wieder verlassen. Hopkins habe zudem dafür gebetet, dass Heinrichs Geschlecht fortbestehe, und um die Rückgabe von Gütern ersucht, die gemäß dem Testament Heinrichs VII. geschuldet waren. Buckingham erklärte weiter, er habe diese Worte seinem Kanzler mitgeteilt und sei nach dem Feldzug in Frankreich zu dem Mönch zurückgekehrt, um ihm zu sagen, dass er recht behalten habe. Die Erklärung schloss mit einem Besuch ab, den er gemeinsam mit seinem Sohn Stafford und dem Grafen von Westmorland unternommen hatte. Hopkins, der den Knaben nicht kannte, habe gefragt, wer er sei, ehe er hinzufügte, dass gewisse Sprosse aus dem Geblüt oder dem Namen Buckingham einstmals große Herren werden würden. Diese Darstellung hob die Anklage zwar nicht auf, verschob jedoch ihren Sinngehalt: Statt einer Prophezeiung, die den Tod des Königs und die Thronbesteigung Buckinghams ankündigte, beschrieb der Herzog einen Mönch, der Heinrich wohlgesinnt und um Wiedergutmachung besorgt war.
Weitere Artikel verliehen dieser Erzählung einen materiellen Hintergrund. Der Kanzler Robert Gilbert habe für den Herzog Gold-, Silber- und Samtstoffe im geschätzten Werte von dreihundert Pfund erworben; der Text besagte, Buckingham habe diese an Ritter, Edelleute des königlichen Hofes und Yeomen der Garde verteilt, um deren Gunst zu gewinnen. Ihm wurde ferner vorgehalten, um das Recht zur Aushebung von Mannschaften in Herefordshire, Gloucestershire und Somerset ersucht zu haben, um daraufhin Waffen nach Wales transportieren zu lassen. Die Einkäufe, die Gesuche um Erlaubnis und die Gaben wurden von der Anklage somit unter dem Vorwurf zusammengefasst, Truppen gegen den König gerüstet zu haben.
Die Anklage stützte sich zudem auf die Berichte von Dienstleuten und Vertrauten. Charles Knyvet, einst Angehöriger des herzoglichen Hauses, unterstellte ihm Drohungen gegen den König und dessen Räte nach einem Tadel bezüglich seiner eigenen Gefolgsleute. In East Greenwich habe er gesagt, falls man ihn in den Tower werfe, würden die Haupturheber seiner Verhaftung nicht lange frohlocken; bei einer anderen Gelegenheit habe er die Hand an seinen Dolch gelegt, als er von Heinrichs Gebaren sprach. Einige Monate später, im Gasthof »The Rose«, schrieb Knyvet ihm ein erneutes Gespräch über die Worte von Hopkins und den möglichen Tod des Königs zu. Es handelte sich um Aussagen, die in einer Anklageschrift verzeichnet waren, nicht um Worte, die Borrow selbst unabhängig vernommen hätte.
In Westminster Hall führte der Herzog von Norfolk als Lord High Steward den Vorsitz. Buckingham plädierte auf nicht schuldig; als die Anklage verlesen wurde, bezeichnete er sie als falsch und ersonnen, um ihm das Leben zu nehmen. Er begehrte, auf die Beschuldigungen zu erwidern, und forderte, dass Knevet, Gilbert, de la Court und Hopkins vor Gericht gestellt würden. Borrow berichtet, alle vier hätten ihre Aussagen aufrechterhalten und seien daraufhin den Offizieren des Towers übergeben worden. Aufgefordert, seiner Verteidigung noch etwas hinzuzufügen, schwieg der Herzog; die Peers zogen sich zur Beratung zurück. Sie erklärten ihn einmütig für schuldig. Norfolk verkündete, Borrow zufolge mit Tränen in den Augen, das Todesurteil.
Auf der Barke, die ihn zum Tower zurückbrachte, war die Schneide der Axt nunmehr ihm zugewandt, wie Borrow berichtet. Sir Thomas Lovel bot ihm das Kissen und den Teppich an, die für seinen Sitz bereitet waren; der Herzog lehnte ab und erwiderte, er sei als Herzog von Buckingham nach Westminster gereist, nun aber sei er nichts weiter als Edward Bohun. Am Temple an Land gegangen, schritt er durch die Stadt, begleitet von Mitleidsbekundungen der Menge, aber auch von den Vorwürfen jener, die ihn für allzu hochmütig hielten.
Im Tower überbrachte ihm eine königliche Botschaft die Nachricht, dass die für Verrat vorgesehene Hinrichtungsart durch Enthauptung ersetzt werde. Am 17. Mai 1521 wurde er nach Tower Hill geführt. Borrow legt ihm einen letzten Treuebeweis gegenüber Heinrich VIII. in den Mund. Danach wurden Haupt und Rumpf den Augustiner-Chorherren zur Bestattung übergeben.
