Edward Seymour, Herzog von Somerset und Lordprotektor während der Minderjährigkeit Eduards VI., hatte das Reich mit einer Machtvollkommenheit regiert, die einen beträchtlichen Teil des Kronrats mit Argwohn erfüllte. Zudem hatte er eingewilligt, dass sein eigener Bruder Thomas, der Lordadmiral, durch eine Bill of Attainder zum Tode verurteilt wurde. Nach George Borrows Bericht bezeichnete dieser Entschluss den Beginn seines eigenen Untergangs: Das Ende des Admirals machte den Protektor beim Volke verhasst und lieferte seinen Widersachern eine willkommene Waffe wider ihn. Nachdem das geschwisterliche Band zerrissen war, wogte das Ringen um die Vormundschaft über den jungen Monarchen fort – doch nunmehr ohne eine seiner machtvollsten Stützen.
Die Widersacher Somersets, geschart um den Grafen von Warwick, ergriffen die Gunst der Stunde, um seine Regierungsführung anzufechten. Der Herzog hatte eine Kirche sowie zwei bischöfliche Palais niederreißen lassen, um seine eigene Residenz, Somerset House, zu errichten. Dieser Frevel rief, so Borrow, tiefe Entrüstung hervor, und Gerüchte über weitere geplante Zerstörungen machten alsbald die Runde. Seine Gegner warfen ihm überdies vor, die gesamte Staatsgewalt an sich gerissen, die Räte eingeschüchtert und die althergebrachten Regeln des Gemeinwesens gebeugt zu haben. So nährte sich der politische Zwist gleichermaßen aus amtlichen Verfügungen, eigennützigen Bestrebungen und den wider ihn gestreuten Schmähungen.
Die Krise brach offen aus, als Warwick mehrere Mitglieder des Kronrats auf seine Seite zog und Somerset sich vom Hofe zurückzog. Der Protektor scharte Bewaffnete um sich und besetzte die Tore mit Wachen. Er verbrachte den jungen König von Hampton Court nach Windsor – unter einem Geleit, das Borrow als förmliches kleines Heer beschreibt. Die in London versammelten Lords erwiderten diesen Schritt, indem sie sich der Gewalt über den Tower versicherten und einen Aufruf an die Untertanen erließen: Sie klagten Somerset der Misswirtschaft an und entbanden das Volk vom Gehorsam ihm gegenüber. Der minderjährige Herrscher befand sich mithin im Schnittpunkt zweier Faktionen, von denen jede vorgab, einzig für sein Wohl zu handeln.
Schreiben ergingen nach Windsor. Vor den Augen des Königs bezichtigten die Räte Somerset des Unvermögens zur Regentschaft. Der junge Eduard ließ sich umstimmen. Der Herzog wurde festgesetzt, nach London überstellt und im Tower festgesetzt. Dieser Auftritt besiegelte das Ende seiner ersten Regierungsspanne. Man hielt ihm Klageartikel vor, die ihm zur Last legten, die Vollmachten seines Protektorats überschritten, die Räte beiseitegeschoben, den Gang der Justiz behindert, den Münzwert geschmälert, Unruhen um die Einhegungen geschürt und seine Parteigänger mit königlichen Rüstungen ausgestattet zu haben. Die Anschuldigungen betrafen gleichermaßen Missgriffe der Amtsführung wie den unrechtmäßigen Gebrauch von Waffengewalt.
Somerset fiel nicht sogleich dem Henker anheim. Man entzog ihm das Protektorat, das Amt des Schatzmeisters sowie das Marschallamt, mitsamt einem beträchtlichen Teil seiner Güter. In einem Schreiben an den Kronrat bekannte er seine Verfehlungen und beteuerte, sie seien einem Mangel an Urteilskraft, keineswegs aber böser Absicht entsprungen. Er warf sich der königlichen Gnade zu Füßen. Wenig später empfing Eduard ihn und berief ihn erneut in das Geheime Konzil. Eine eheliche Verbindung zwischen der Tochter des Herzogs und dem Sohne Warwicks sollte die Aussöhnung bekräftigen. Doch die neue Verwandtschaft vermochte Warwick keineswegs zu entwaffnen.
Im darauffolgenden Jahre klagte Warwick, mittlerweile zum Herzog von Northumberland erhoben, Somerset an, ihm wie auch dem Marquis von Northampton und dem Grafen von Pembroke nach dem Leben getrachtet zu haben. Sir Thomas Palmer, ein Vertrauter Northumberlands, versicherte, ein Anschlag habe bei einem Gastmahl oder auf dem Ritte der Lords verübt werden sollen, fänden sich jene ohne hinreichende Bedeckung. Er sprach von Scharen, die bereitstünden, zu den Waffen zu greifen, sowie von vermeintlichen Helfern innerhalb des Towers. Der Bericht erwähnt den Staatssekretär William Cecil, welcher von einer Unterredung zeugte, worin Somerset ihm gegenüber Besorgnisse vor Nachstellungen geäußert habe. Da diese Zeugnisse sämtlich aus dem Lager Warwicks stammten, beanspruchen sie in der Chronik keinerlei Anschein unparteiischer Wahrhaftigkeit.
Der Herzog wurde abermals vor die Schranken seiner Standesgenossen zu Westminster geladen. Der Marquis von Winchester führte als Lord High Steward den Vorsitz über die siebenundzwanzig versammelten Peers. Somerset plädierte auf nicht schuldig und stellte sich dem Spruche seinesgleichen. Die Klage gliederte sich in fünf Hauptpunkte: das Ausheben von Bewaffneten im Norden; die Zusammenrottung zur Ermordung Northumberlands; der Widerstand gegen die Festnahme; die Tötung königlicher Kriegsknechte; sowie der Angriff auf die Lords und der Anschlag auf deren Leben. Das Tribunal hatte darüber zu befinden, ob diese Handlungen als Hochverrat oder als ein anderes Vergehen zu werten seien.
Der Verteidigung stand kein Rechtsbeistand zur Seite, obgleich die juristische Frage von beträchtlicher Verwickelung war. Die Juristen der Krone fochten dafür, dass die Truppenaushebung, der Wille zur Tötung von Räten sowie die Widersetzlichkeit gegen eine Verhaftung den Tatbestand des Hochverrats oder eines schweren Verbrechens erfüllten. Etliche Peers jedoch sträubten sich dagegen, jegliche Zwietracht unter Untertanen sogleich als Hochverrat zu ahnden. Northumberland selbst soll erklärt haben, er werde niemals darein willigen, einen Anschlag auf seine eigene Person als Hochverrat einzustufen. Die Ansichten spalteten sich und machten augenfällig, dass die Grenze zwischen Rebellion gegen die Krone und Parteigängertum keineswegs so eindeutig gezogen war, wie die Anklagebehörde vorgab.
Der Richterspruch sprach Somerset vom Vorwurf des Hochverrats frei, befand ihn jedoch der Felonie für schuldig. Die Menge brach zunächst in Jubel aus, verstummte jedoch jäh, als bekannt wurde, dass gleichwohl die Todesstrafe folgen sollte. Diese juristische Unterscheidung wog indessen schwer: Die Versammlung der Peers hatte die todeswürdige Anklage in ihrer schwersten Form nicht bestätigt. Borrow berichtet, viele hätten geglaubt, ein Urteil wegen Felonie ohne nachgewiesene Bluttat dürfe nicht zum Tode eines Mannes führen, der dem Monarchen so nahestand. Doch lag der politische Entscheid nach wie vor in den Händen derer, die den Zugang zum jungen König beherrschten.
Der Monarch wurde von Räten umstellt und von jeglichem Gnadengesuch für seinen Oheim abgeschirmt. Somersets Widersacher hielten dem König vor Augen, dieser habe bereits den Tod des eigenen Bruders verschuldet und sinne nunmehr auf die Beseitigung der ersten Edelleute des Reiches. Laut Borrow hielten Staatsgeschäfte und höfische Kurzweil den Knaben vom Schicksal des Herzogs fern. Vom Hochverrat freigesprochen, doch der Felonie überführt, ward Somerset zur Enthauptung verurteilt und am 22. Januar 1552 auf dem Tower Hill hingerichtet. Eine wehklagende Menge betrauerte sein Ende; manche tauchten Tücher in sein Blut, um das Andenken zu bewahren. Borrow flicht in diese Szene eine späte Vergeltung ein: Als Northumberland seinerseits als Gefangener durch London geführt wurde, trat eine Frau vor ihn hin und hielt ihm ein Tuch entgegen, das vom Blute Somersets gefärbt war, indem sie ihn des Todes des Herzogs zieh. Das am Fuße des Schafotts getränkte Linnen war zu einer stummen Anklage geworden, die der gestürzte Sieger nicht mehr zum Schweigen bringen konnte.
