Im Jahre 1413, zu Beginn der Herrschaft Heinrichs V., geriet John Oldcastle, Lord Cobham, in den Widerstreit zweier Loyalitäten, welche die Mächtigen jener Epoche für unvereinbar hielten. Er war Ritter, von adeligem Geblüt und stand in der Gunst des Königs; zugleich jedoch galt er als Beschützer der Lollarden – jener Wanderprediger und Gläubigen, die von der Amtskirche als Ketzer verfemt wurden. In der Schilderung George Borrows nimmt das Drama seinen Anfang mit einer Versammlung von Geistlichen, die Thomas Arundel, der Erzbischof von Canterbury, nach London einberufen hatte. Die Anklage erschöpfte sich keineswegs in theologischen Spitzfindigkeiten: Oldcastle sollte Predigern in mehreren Diözesen Zuflucht gewährt und sie ungeachtet aller kirchlichen Verfügungen mit Waffengewalt abgeschirmt haben. Der geistliche Disput erwuchs somit unverzüglich zu einem Angriff auf die öffentliche Ordnung.
Die Vorwürfe betrafen das hochheilige Messopfer, das Bußsakrament, Wallfahrten, den Bilderdienst sowie die Autorität der kirchlichen Hierarchie. Einige Prälaten drängten darauf, ohne Zögern zuzugreifen und Oldcastle auf der Stelle als Ketzer den Prozess zu machen. Andere hielten es für ein bedenkliches Wagnis, unvermittelt gegen einen Mann von so hohem Adel und königlichem Wohlwollen vorzugehen. Sie zogen es vor, die Angelegenheit vor den Monarchen selbst zu bringen. Für Heinrich schuf dieser Schritt eine missliche Lage: Er musste den einstigen Waffenbruder schonen, ohne den Bischöfen in den Rücken zu fallen, und den Frieden im Reiche sichern, ohne aus einer Glaubensfrage eine offene Fehde am Hofe entstehen zu lassen.
Heinrich ließ Cobham vorladen und redete ihm zu, sich der Kirche zu unterwerfen. Schenkt man Borrow Glauben, so gewährte der König ihm Bedenkzeit und gab zu verstehen, er wolle ihn lieber zur Einheit der Gläubigen zurückführen, als ihn der unerbittlichen Strenge der Geistlichkeit auszuliefern. Dieser fürstliche Rat war Huld und letzte Brücke zur Verständigung zugleich. Oldcastle wies ihn zurück. Unbeirrt verteidigte er seine Gesinnung und beharrte darauf, dass er allein Gott Rechenschaft schulde und nicht Richtern, deren Vollmacht über sein Gewissen er schlechterdings bestritt. Von diesem Augenblicke an bot ihm die Nähe zur Krone keinen Schutz mehr; sie ließ seinen Ungehorsam nur umso greller hervortreten.
Auf Schloss Leeds, dem Wohnsitz Cobhams, scheiterte bereits der erste Bote, der die Vorladung zustellen sollte, an der Schwelle: Mit welchem Recht wage er es, ohne Erlaubnis das Gemach eines Edelmanns zu betreten? Unverrichteter Dinge zog er mit seinem Schriftstück ab. Arundel wechselte daraufhin das Werkzeug. John Buller, ein Türsteher der königlichen Privatgemächer, sprach im Namen des Herrschers vor und fand Einlass. Der Chronik nach versicherte er Cobham, Heinrich selbst verlange, dass er sich der Vorladung füge. Doch Cobham verweigerte sich aufs Neue; er hegte den Verdacht, die Priesterschaft missbrauche den Namen des Königs, um ihn vor ihre Schranken zu zitieren.
Der Erzbischof sah daraufhin von vertraulichen Sendboten ab. Nunmehr sollte der Ladungsbefehl für jedermann unübersehbar sein: Die Schreiben wurden an der großen Pforte der Kathedrale von Rochester angeschlagen. Freunde Cobhams rissen sie herunter. Sie wurden erneuert – und verschwanden abermals. Noch ehe das Verhör über die Glaubenslehren überhaupt begonnen hatte, prallte das Verfahren bereits gegen verschlossene Tore und zerrissene Mandate. Jener Mann, den die Bischöfe vernehmen wollten, verfügte noch über Getreue, die deren Häscher abwiesen, und über Helfershelfer, die ihre Befehle zunichtemachten. Dennoch sollte er schließlich ergriffen und vor das geistliche Tribunal geschleppt werden. Dort stand es ihm nicht mehr frei, sich der Richter durch die Abweisung eines Boten zu entledigen.
Der Erzbischof forderte ihn auf, seine Thesen zu widerrufen und mit der Mutter Kirche Frieden zu schließen. Oldcastle wich nicht um Haaresbreite. Er erklärte, eher sterben zu wollen, als gegen sein Gewissen zu lügen. Angesichts seiner Unbeugsamkeit verkündete Arundel das Endurteil: Er sprach die Verdammnis über ihn als Ketzer aus und überstellte ihn der weltlichen Gewalt, „damit sie ihn zu Tode bringe“, wie es in Borrows Wiedergabe heißt. Zuvor hatte der König ihm noch eine Frist zur Besinnung eingeräumt und Cobham im Tower festsetzen lassen; der Bericht vermerkt, dass er dort auch nach dem Richtspruch noch geraume Zeit verharrte, ehe ihm die Flucht glückte.
Rund vier Jahre verbrachte er, folgt man Borrow, in den Schlupfwinkeln von Wales. Aus London erreichte ihn keine Vorladung mehr. Doch an seinen Namen heftete sich alsbald ein neuer, noch schwererer Verdacht, der ihm den Weg zur Begnadigung ebenso unwiderruflich versperren sollte wie das Verdammungsurteil der Kirche.
Die Krone brachte Cobham nunmehr mit einem geplanten Aufruhr in Verbindung. Borrow berichtet von finsteren Zusammenrottungen bei Saint Giles in the Fields vor den Toren Londons, die als offene Rebellion gegen den König gedeutet wurden. Das Geschichtswerk liefert freilich keinen unumstößlichen Beweis dafür, was tatsächlich Cobhams Absicht war und was die Obrigkeit ihm lediglich zur Last legte. Jedenfalls erscheint dieser Aufstand als der Wendepunkt, an dem der Vorwurf des Hochverrats den der Häresie verdrängte. Der Flüchtling, der das geistliche Gericht verhöhnt und den Kerkern getrotzt hatte, galt dem Staate fortan als gemeingefährlicher Rebell.
Der Zugriff erfolgte erst geraume Zeit später im walisischen Powysland. Sir John Grey, der die Herrschaft Powys durch Heirat an sich gebracht hatte, bot seine Lehnsleute auf, als er erfuhr, dass Cobham auf seinen Ländereien umherstreife. Borrow berichtet, dieser habe sich mit äußerster Erbitterung zur Wehr gesetzt und sei verwundet worden, ehe man ihn überwältigen konnte. Auf diese Einzelheit kommt es an: Jener Mann, den der Hof anfangs noch durch gütiges Zureden zur Raison hatte bringen wollen, wurde nun nach blutigem Handgemenge gefesselt in einer Sänfte unter schwerer Bewachung nach London geschafft. Er kehrte nicht als Edelmann zurück, der über Glaubensfragen Auskunft geben sollte, sondern als Staatsgefangener, dessen Flucht und bewaffneter Widerstand der politischen Anklage als erdrückende Beweise dienten.
Zu jener Zeit tagte das Parlament in London, und die Regenten beschlossen, die Versammlung nicht eher aufzulösen, als bis Cobham gerichtet sei. Vor den Herzog von Bedford geführt, der in Abwesenheit des Königs als Reichsverweser waltete, vernahm er die Anklageschrift, die ihn des Aufruhrs und anderer Verbrechen gegen die Krone zieh. Statt sich im Sinne des Gerichtshofs zu verteidigen, verlor er sich in Reden über Gottes Barmherzigkeit und beteuerte, die Rache stehe allein dem Herrn zu. Der Richter unterbrach ihn herrisch und forderte eine bündige Antwort. Daraufhin erklärte Cobham unumwunden, dass er die anwesenden Richter nicht anerkenne – denn Richard II., sein rechtmäßiger Souverän, sei noch am Leben und weile in Schottland.
Dieses Wort besiegelte sein Los: Bedford und die Pairs erblickten darin die offenkundige Aufkündigung des Lehnseids gegenüber Heinrich V. Borrow berichtet, Cobham sei verurteilt worden, zur Richtstätte geschleift, gehängt und schließlich verbrannt zu werden; die Exekution vollzog sich am 14. Dezember 1417 bei Saint Giles. Der Chronist stützt sich auf Thomas Walsingham, wenn er die letzten Worte an Sir Thomas Erpingham überliefert: Sollte er, Cobham, am dritten Tage von den Toten auferstehen, so möge Erpingham erwirken, dass seinen Jüngern ungestört ihr Glaube belassen werde. Dies sind Worte aus der Feder eines Chronisten, kein unmittelbarer Blick in das Herz des Verurteilten. Eine Eisenkette wurde ihm um die Lenden gelegt; der Galgen verbrannte mit ihm zu Asche. Jenen, die einst die Vorladungen an der Kirche zu Rochester abrissen, war es wohl gelungen, das Papier zu vernichten. Den Mann vor dem Richtschwert zu bewahren, vermochten sie nicht.
