Der Graf von Horn trat in die Amtsstube des Kommissars, um Klage darüber zu führen, dass man ihm nach dem Leben getrachtet habe. Er kam geradewegs aus einer Schankwirtschaft, in der soeben ein Mann tatsächlich von mehreren Dolchstößen getroffen worden war. Zwischen diese beiden Tatsachen hoffte er seinen hohen Stand, sein vornehmes Auftreten und ein paar rasche Worte zu schieben, um sogleich festzulegen, wer hier das Opfer und wer der Mörder gewesen sei. Der Kommissar empfing ihn mit jener Ehrerbietung, die seinem Rang gebührte. Doch dann trafen andere Leute ein, die das Geschehen aus weit größerer Nähe verfolgt hatten und keinerlei Anlass sahen, eine solche Nachsicht zu teilen.
Der Bericht des Advokaten Edmond Barbier überliefert diesen sonderbaren Versuch, eine schiere Flucht in eine gerichtliche Anzeige zu verkehren. Horn war durch das Fenster des Zimmers entkommen; das Geschrei aus der Wirtschaft und die Häscher, die ihm auf den Fersen waren, drangen dicht hinter ihm in die Amtsstube des Magistrats ein. Sein Stand hatte ihm die Tür geöffnet. Doch vermochte er nicht zu verhindern, dass sie sich hinter dem Grafen schloss, der nunmehr ein Gefangener war.
Ein Vermögen in der Brieftasche
Paris lebte damals im rasenden Rhythmus der Papierwerte, die rund um die Rue Quincampoix den Besitzer wechselten. Wechsel, Scheine und Wertpapiere erlaubten es mit einem Male, beträchtliche Reichtümer in einer einfachen Brieftasche mit sich zu führen. Das Verhältnis zwischen Gewicht und Wert hatte sich für die Händler auf wundersame Weise vereinfacht; doch ebenso hatte es sich für jene vereinfacht, die ihnen die Beute abjagen wollten. Niemand brauchte mehr schwere Truhen fortzuschaffen: Ein einzelner Mann trug nun die Versuchung wie auch den Raub am eigenen Leibe.
Antoine-Joseph von Horn entstammte einem niederländischen Hause, dessen Verzweigungen bis an die regierenden Fürstengeschlechter heranreichten. Sein Bruder zahlte ihm eine ansehnliche Apanage. Barbier berichtet von seinen Spielverlusten und verortet ihn im Hôtel de Flandres in der Rue Dauphine – in jenem Paris, wo das Geld schnell genug zu kreisen schien, um jede Unbesonnenheit wettzumachen. Doch ein Verlust bleibt ein Verlust, selbst in einer Stadt, die von morgens bis abends von neu errungenen Vermögen schwärmt.
Zwei Kumpane begleiteten ihn bei diesem verbrecherischen Unternehmen. Der eine, der je nach Bericht de Mille oder de Milly hieß, sollte gemeinsam mit ihm gefasst werden; dem anderen gelang die sofortige Flucht vor dem Zugriff. Die alte Chronik weist ihnen die Rolle übler Einflüsterer zu. Diese bequeme Rollenverteilung, nach der der wohlgeborene Jüngling erst durch niedere Gesellschaft auf die schiefe Bahn geraten sei, nimmt jedoch nichts von dem hinweg, was sie alsdann über seinen eigenen tätigen Anteil berichtet. Der Graf sollte keineswegs an der Schwelle des Zimmers stehen bleiben.
Die drei Männer sprachen einen Makler an, der Wertpapiere für mehrere Kunden verwahrte. Man könne doch gemeinsam ein gutes Geschäft abschließen; man müsse nur den Tumult der Straße verlassen, um sich ins Benehmen zu setzen. Die Wirtschaft bot ein Zimmer und den gewöhnlichen Anschein einer geschäftlichen Unterredung. Man verlangte von dem Makler keineswegs, sich in eine finstere Spelunke zu wagen: Man schlug ihm lediglich vor, abseits des Lärms zu verhandeln.
Am 22. März 1720 führte ihn diese Verlockung in die unmittelbare Nachbarschaft der Rue Quincampoix, in die Sackgasse Impasse de Venise. Barbier verortet das Gemach im zweiten Stock. Das Opfer bot genug, um das Begehren seiner Verhandlungspartner zu wecken; saß der Mann erst einmal am Tisch, fehlten ihm die Blicke und das geschäftige Treiben der Passanten als Schutz. Die Tür, welche die Geschäftspartner von der Außenwelt abschnitt, trennte fortan einen Einzelnen von jedweder Hilfe.
Horn wickelte ihm, so die Darstellung Barbiers, eine Serviette um das Haupt, während auf ihn eingestochen wurde. Die Chronik spricht von zehn Dolchstößen; es bedarf keiner genauen Wundschau, um die Absicht zu ermessen. Es ging darum, den Mann so lange zum Schweigen zu bringen, bis man sich seiner Papiere bemächtigt hatte. Doch der Mann schrie. In einem Hause, in dem reger Verkehr herrschte, zerriss dieser Aufschrei die Heimlichkeit, nach der die drei Männer getrachtet hatten.
Zwei der Komplizen gelangten zur Tür hinaus, während Horn den Sprung durch das Fenster wagte. Das vorspringende Balkenwerk der Nachbarhäuser erlaubte es ihm, laut Barbier, hinabzuklettern, ohne sich zu Tode zu stürzen. Seine Freiheit währte indes nicht lange. Bei dem Kommissar Regnard in der Rue Saint-Martin versuchte er noch, das Gewicht seiner eigenen Schilderung geltend zu machen; doch Leute, die aus dem Wirtshaus herbeigeeilt waren, wiesen ihn als jenen Mann aus, den man festzunehmen habe. Der Kommissar änderte augenblicklich sein Verhalten ihm gegenüber. Die Klage des Edelmanns vermochte ihn nicht mehr vor der Bezichtigung der Zeugen zu schützen.
Jene, die Aufschub erflehten
Die Verhaftung Horns und diejenige de Millys trugen die Angelegenheit weit über die Schankstube hinaus. Die Familie setzte sich in Bewegung. Verwandte, hochgestellte Persönlichkeiten, Namen, die stets Gehör fanden, sprachen beim Regenten und dessen Mutter vor. Sie brachten weder die verschwundene Brieftasche bei noch eine andere Erklärung für die gellenden Schreie; sie brachten einzig das Gewicht der Bande ins Spiel, die ein fürstliches Haus mit zahllosen anderen verknüpften.
Diesen Bestrebungen trat John Law entgegen, der für eine ganz andere Art von Kredit focht. Der Mord erschütterte das Vertrauen der Händler ins Mark. Wenn ein Makler in ein Zimmer gelockt, ermordet und ausgeraubt werden konnte von einem Manne, den seine Geburt der Strafe entzöge, so reichten selbst die verheißungsvollsten Staatspapiere nicht mehr hin, um die Anleger zu beruhigen. Law verlangte ein Exempel. Das Verbrechen hatte einen unerbittlichen Zusammenprall zwischen der Ehre eines Hochadelsgeschlechts und der Sicherheit eines Finanzsystems heraufbeschworen.
Der Prozess wurde in aller Eile geführt; eben diese Schnelligkeit wurde zum Gegenstand des Streits. Da das Osterfest nahte, hätte ein Aufschub von wenigen Tagen den Weg für neue fürstliche Fürsprachen geebnet. Man stritt über die Zuständigkeit der Richter. Barbier, der die prozessualen Kniffe genauestens beobachtete, vermerkt, dass ein Advokat beantragte, den Rechtsstreit vor den Großen Rat (Grand Conseil) zu bringen. Der formelle Fristenlauf bot der Verwandtschaft eine Zuflucht, welche die greifbaren Tatsachen des Verbrechens ihr gänzlich versagten.
Die Krone antwortete, indem sie den Räten des Châtelet die Sondervollmacht erteilte, in letzter Instanz zu richten. Das verfahrensrechtliche Hindernis wurde somit durch einen Machtspruch von oben beseitigt. Horn und de Milly wurden dazu verurteilt, auf der Place de Grève lebendig gerädert zu werden. Zwischen dem Spruch und seiner Vollstreckung blieb kaum noch Zeit; folglich wandelte sich der Gegenstand der fürbittenden Gesuche.
Nunmehr forderte man, der Graf möge enthauptet werden. Dieser Wechsel der Bittschrift legt die gesellschaftliche Ordnung mit einer Deutlichkeit bloß, die hinter den Formeln der Standesehre sonst verborgen bleibt. Der Adel stritt nun nicht mehr darum, einen der Seinen dem Tode zu entreißen; man trachtete danach, den Vorzug einer standesgemäßen Hinrichtung zu wahren. Das Rad galt als schimpflich und entehrend. Barbier berichtet, man habe gar die Folgen ins Feld geführt, welche diese Schande für die weiblichen Mitglieder des Hauses und deren Aufnahme in adelige Damenstifte nach sich ziehen würde.
Der Leib des Verurteilten war somit zu jenem Ort geworden, an dem ein letztes Privileg gerettet werden sollte. Es genügte nicht zu sterben: Man musste noch standesgemäß sterben. Die höfischen Berichte weichen darin voneinander ab, wie sehr der Regent wankte und welche Fürsprachen ihm beinahe ein Einlenken abgerungen hätten. Das Ergebnis indes bleibt unumstößlich: Die erbetene Strafumwandlung wurde verwehrt.
Dasselbe Schafott
Am 26. März wurden Horn und de Milly auf der Place de Grève hingerichtet. Die fürstliche Geburt verschaffte dem Grafen nicht die gesonderte Strafe, die man für ihn erstritten hatte. Der Mann, der noch vor wenigen Tagen versucht hatte, in der Gestalt des beleidigten Edelmanns die Amtsstube eines Kommissars zu betreten, starb nun öffentlich an der Seite seines Kumpanen – gerichtet für einen Raubmord um schnöden Gewinns willen.
Es griffe zu kurz, in diesem einzigen Tage bereits den Anbruch einer ausnahmslos gleichen Gerechtigkeit für jedermann zu sehen. Das Verfahren war von Einflüssen durchsetzt gewesen, von einem Sondererlass über die richterliche Zuständigkeit und von dem eisernen Willen, das Vertrauen in die Finanzgeschäfte zu erzwingen. Was diesen Vorgang so erhellend macht, ist gerade das gleichzeitige Walten all dieser Mächte: Sie alle waren am Werk, und doch vermochte keine einzige am Ende das Schicksal des Grafen von Horn abzuwenden.
Nach dem Bluttat wurden die Menschenansammlungen in der Rue Quincampoix untersagt. Barbier schildert die Wachen, welche die beiden Enden der Straße besetzt hielten, und die Befehle, die gegen herrenloses Gesindel ergingen. Die Obrigkeit antwortete auf ein blutiges Zimmer mit einer Razzia im öffentlichen Raum. Die Höflinge kehrten in ihre Stadtpalais zurück; die Makler suchten andere Orte für ihre Spekulationen. Der Makler selbst aber konnte nirgendwo mehr von vorne beginnen.
Vom Mörder bewahrte das Gedächtnis der Nachwelt vor allem einen Titel und ein grausames Schafott. Doch am Ursprung dieses Sturzes steht eine viel engere, unerbittliche Szene: ein Kommissar, der einem Kläger Gehör schenkt, bis jene eintreten, die den Kläger selbst des Mordes zeihen. Für einige Augenblicke standen zwei unvereinbare Wahrheiten im selben Amtszimmer gegeneinander. Der Graf hatte darauf gewettet, dass sein Name ihm Glauben verschaffen würde. Doch dieses Mal fanden die Männer Gehör, die ihm auf dem Fuße gefolgt waren.
