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Justiz & Skandale · Preußen

Zwei Männer unter dem Moos

Am 13. Juli 1825 werden in der Britzer Haide bei Berlin zwei wandernde Handwerksgesellen ermordet aufgefunden. Die Spuren weisen auf Gustav Heinrich Julius Markmann, einen jungen Musiker des Garderegiments, der die Getöteten wiedererkennt und schließlich gesteht, sie erschlagen und beraubt zu haben. Wegen Raubmordes zum Tode verurteilt, schreibt er im Gefängnis einen Brief, worin er die Taten nicht dem Gelde, sondern einem unbezähmbaren Blutdurst zuschreibt. Der Pitaval überliefert diesen Widerspruch, ohne dass eine unabhängige Quelle das wahre Motiv zu klären vermöchte.

Am 13. Juli 1825 entdeckte man unter dem frisch aufgerissenen Moos der Britzer Haide zunächst zwei blutbefleckte Felleisen, sodann die Leichname zweier junger Wandersleute. Nur wenige Schritte entfernt kündeten Spuren im Sande von einem Kampf, gaben jedoch keinen Namen preis. Am folgenden Tage führte man auf dem Hofe einer Berliner Kaserne einen Musiker vor die Toten. Er erkannte seine Gefährten. Die Tat erkannte er noch nicht an.

Die Britzer Haide, ein Kiefernforst südlich von Berlin, war kein dichter Urwald: Vom Wege aus ließen sich die Bewegungen zwischen den Bäumen gewahren. Im Juli 1825 wurde dieser Durchgangsort zum Schauplatz eines Doppelmordes, dessen Beweggründe für immer umstritten bleiben sollten.

Ein Förster durchstreifte den Wald, als ihm auffiel, dass das Moos vor Kurzem aufgeworfen worden war. In einer Vertiefung fand er zwei große schwarze Ledertaschen und ein Paar Stiefel. Der Inhalt bestätigte seinen Argwohn: Sie gehörten wandernden Gesellen. Ein Wanderbuch trug den Namen Burchard, Bäckergeselle. Dann bemerkte man das Blut an Taschen und Stiefeln. Der Gutsbrenner kehrte mit dem Förster und einigen Tagelöhnern zurück. Nur wenige Schritte vom ersten Versteck entfernt, unter einer weiteren Moosschicht, lagen zwei Männer.

Ihre Schädel waren zerschmettert; Gesichter, Hälse und Brüste wiesen klaffende Hiebe und Messerstiche auf. Einer der Leichname war verkehrt bekleidet, das Rückenteil des Rocks über die Brust geschlagen, die Arme in die falschen Ärmel gezwängt. Zwei Stöcke lagen auf ihnen: ein starker, eisenbeschlagener Wanderstab, blutbefleckt und mit blonden Haaren verklebt, sowie ein Rohrstock. Nach den ersten Ermittlungen lag das Versteck der Leichen etwa zehn Schritte von jenem Ort entfernt, an dem der Überfall verübt worden war. Im Sande erblickten die Untersuchungsbeamten Spuren des Ringens und Schleifens, tiefe Stiefelabdrücke und Blut, das an das Gestrüpp gespritzt war.

Die Leichenschau, wie sie der Pitaval zusammenfasst, ergab, dass die Opfer an schweren Kopfverletzungen gestorben waren, beigebracht durch ein hartes, stumpfes Werkzeug. Die Messerstiche rührten vermutlich noch aus den letzten Zügen ihres Lebens her. Der Bericht löste die Frage nicht, die die Akten fortan beherrschen sollte: War das Geld der Zweck der Morde gewesen? In einer Tasche fand sich ein Klappmesser; einige Münzen waren in der Grube zurückgeblieben. Ein rotes Beutelchen, das man später entdeckte, enthielt Schriften auf den Namen Wilhelm Lange und ein kleines, schartiges Beil, das gleichfalls von Blut gezeichnet war.

Die Polizei rekonstruierte bald einen Teil der letzten Wegstrecke. Am Morgen des 13. Juli waren zwei Gesellen in Begleitung eines Musikers des zweiten Garderegiments nahe dem Cottbuser Tor gesehen worden. Alle drei hatten die Straße nach Britz eingeschlagen. Am Nachmittag kehrte ein Militärmusiker allein zurück, erschöpft oder von der Sommerhitze bezwungen, mit einem Bündel unter dem Arm. Ein Unteroffizier erfuhr, dass der Janitschar Gustav Heinrich Julius Markmann tags zuvor zwei Landsleute begleitet hatte. Die Zeugen wiesen auf denselben Mann.

Am 14. Juli wurde das gesamte Regiment auf dem Schlosshof aufgestellt. Der Oberstleutnant ließ Markmann vortreten. Am Gefäß seines Säbels und an seinem Koppel gewahrte man Blutspuren. Der Tambour meldete, jener sei am Vorabend betrunken heimgekehrt und habe mehrere Gegenstände weggeworfen, die ihm nicht gehörten: einen Tabaksbeutel mit den Initialen W. L., einen silbernen Pfeifenbeschlag, ein schwarzes Halstuch. Man sprach auch davon, er habe eine Börse mit fünf Thalern besessen. Mit seinen achtzehn Jahren galt er bis dahin als pünktlicher, wohlgesitteter Soldat. Kein früherer Makel lastete auf ihm.

Vor die Leichen geführt, schwankte Markmann zunächst. Nachdem man die Gesichter gesäubert hatte, bezeichnete er den einen als Wilhelm Lange, einen Hutmachergesellen, den er von Kindheit an kannte, den andern als Burchard, einen Bäckergesellen, zu dem Lange auf der Wanderschaft gestoßen war. Er räumte ein, ihnen beim Verlassen Berlins das Geleit gegeben zu haben. Die Blutflecken an seinem Zeug vermochte er nicht zu erklären. Die Sachbeweise, die Zeugen und die in der Haide gefundenen Sachen sprachen schwer gegen ihn; gleichwohl legte er im ersten Verhör noch kein vollständiges Geständnis ab.

Das Kapitel schildert sodann, wie sich Markmanns Angaben nach und nach verdichteten. Er berichtete von dem Spaziergang nach Britz, der Hitze, der Mattigkeit der Wanderer und von dem Vorschlag eines Fechtspiels, das er als Scheinduell darstellte. Die Stöcke traten an die Stelle der Klingen: Erst ward Lange getroffen, dann Burchard. Markmann gestand die Schläge mit dem schweren eisenbeschlagenen Stock und die Messerwunden ein. Er erklärte, die Leichen unter Moos verborgen und die Habe der Toten fortgeschafft zu haben. In seinen ersten Aussagen verknüpfte er den Mord mit dem Raub. Das Geld habe ihm gedient, dringende Schulden abzutragen; der Rest sei rasch durchgebracht worden.

Doch diese Erklärung genügte dem Chronisten nicht. Markmann wurde keineswegs als verstockter Bösewicht geschildert. Seine Meister, Nächsten und Vorgesetzten nannten ihn fleißig und von eher sanftem Gemüt. Er hegte die Hoffnung, in der Militärmusik aufzusteigen. Wenige Wochen vor den Morden bat er in Briefen um Versöhnung mit seinem Vater und spornte seine jüngeren Brüder an, die Tonkunst zu erlernen. Er erwähnte wohl Schulden, doch sein Bruder hielt sie für erträglich und erklärte sich bereit zu helfen. Dieser Zwiespalt zwischen seinem gewöhnlichen Wandel und der Gräueltat beweist freilich für sich allein noch kein anderes Motiv.

Das Kriegsgericht trat am 7. November 1825 vor einem Kollegium aus Soldaten und Offizieren verschiedener Ränge unter dem Vorsitz eines Majors zusammen. Markmann erschien ohne Fesseln; belehrt über das Recht, seine Richter abzulehnen, machte er davon keinen Gebrauch. Nach fünf Sitzungen, in denen die Akten und die Verteidigungsschrift verlesen wurden, bekräftigte er seine Aussagen und fügte nichts hinzu.

Der Auditeur beantragte die Ausstoßung aus dem Heere und die Strafe des Rades von unten auf, die schwerste Todesstrafe, die dem Raubmord vorbehalten war. Nahezu alle Richterbanken folgten diesem Antrag. Einige Leutnants sprachen sich für das Rädern von oben herab aus oder dafür, den Verurteilten wegen seiner Jugend der königlichen Gnade zu empfehlen. Das Urteil erging nach der Mehrheit und ward vom Könige bestätigt. In der Erzählung dreht sich der Streit um das Strafmaß um eine engere Frage als jene nach dem Seelenleben: Hatte Markmann getötet, um sich das Gut seiner Kameraden anzueignen?

In der Festungshaft bat er nicht um Gnade. Am 18. Februar 1826 schrieb er an den Festungsprediger zu Küstrin. Dieser Brief, dem Chronisten nur in Abschrift bekannt, veränderte die Art und Weise, wie Markmann die Tat deutete, von Grund auf. Er beteuerte darin, der Geldmangel sei nicht die Hauptursache gewesen. Er habe seit Jahren einen Blutdurst verspürt, genährt, wie er meinte, durch die Jagdlust, und beschrieb einen gewaltsamen Drang, den er nicht zu bemeistern vermocht habe. Er berichtete auch, er habe einst zu Putbus einen Musiker anstiften wollen, einen Kameraden zu erschlagen, woran ihn erst herannahende Reisende gehindert hätten.

Dieses Gefängnisschreiben liefert keine ärztliche Diagnose. Es stempelt den Vorwurf des Raubes nicht zum Justizirrtum, und nichts in den Blättern des Pitaval erlaubt es, die Erinnerungen, die Markmann darin niederlegte, unabhängig nachzuprüfen. Gleichwohl offenbart der Brief einen handgreiflichen Widerspruch zwischen seinem ersten gerichtlichen Geständnis, worin der Raub mit den Morden einhergeht, und seiner späten Beichte, worin er die Tat einem Mordtrieb zuschreibt. Der Chronist verteidigt die Echtheit des Briefes und deutet ihn als endlich aufrichtiges Bekenntnis; er ergeht sich gar in Mutmaßungen über Kindheit, Familie und eine vermeintliche Veranlagung. Diese Vermutungen gehören ihm allein, nicht den Urkunden, die er mitteilt.

Der ältere Bruder, Johann Christian Friedrich, war 1822 wegen Morden hingerichtet worden, die er 1815 bei einem Raub und einer Brandstiftung zu Kühlenhagen verübt hatte. Der Pitaval stellt die beiden Fälle nebeneinander, räumt aber zugleich ein, man dürfe daraus keinen erblichen Hang zum Morde ableiten. Der Präzedenzfall wirft seinen Schatten auf die Akten, ohne darzutun, was in Gustavs Gemüt vorging.

Der Brief gelangte am Vorabend der Hinrichtung zu den Behörden. Der Prediger übermittelte ihn dem Auditeur, der hoffte, er könne einen Aufschub erwirken. Der Festungskommandant weigerte sich nach der Lektüre, die Vollstreckung auszusetzen: Markmann bekannte sich nach wie vor zu den Taten, derentwegen er verurteilt worden war, und der Wandel des Beweggrundes änderte in seinen Augen nichts an dem erwiesenen Verbrechen. Der Chronist erörtert diesen Beschluss und die Möglichkeit einer weiteren ärztlichen Untersuchung weitschweifig, doch handelt es sich hierbei um seine nachträgliche Betrachtung, nicht um ein neues richterliches Erkenntnis.

Am nächsten Morgen empfing Markmann die Geistlichen. Der Pitaval schildert ihn gefasst, von seiner Familie sprechend. Er soll noch fünf Verse eines Kirchenliedes abgeschrieben haben, ehe er zur Richtstätte geführt wurde. Sein letzter Wunsch, wie ihn der Chronist berichtet, ging dahin, die Scharfrichter möchten ihr Werk rasch und schonend verrichten. Er ward am 21. Februar 1826 zu Küstrin hingerichtet.

Zwei Leichen unter dem Moos, Blutspuren in einer Kaserne, ein Urteil, das den Raub als Triebfeder annimmt, und ein Brief, der ihm widerspricht: Dies sind die Stücke, die der Bericht von 1859 überliefert. Er gewährt keinen unmittelbaren Einblick in Markmanns Inneres, und seine Lehre von einem »Blutdurst« ist keine medizinische Erklärung. Er hinterlässt eine offene Frage: Wenn ein Verurteilter am Vorabend des Todes seinem Tun eine neue Deutung gibt, was vermag ein solches Wort zu beweisen – und was entzieht sich auf ewig dem menschlichen Richter?

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Der historische Rahmen und unser erzählerischer Anteil

Vollständiges Kapitel »Die beiden Markmann«, S. 199–267, entnommen aus: Der neue Pitaval, XIX. Theil, Neue Folge, Neunter Theil, zweite Auflage, Leipzig, Brockhaus, 1859. Die hiesige OCR-Transkription umfasst die Leitzeilen 9636–12775 einschließlich; das nachfolgende Kapitel »Der Dieb als Vatermörder« bleibt unberücksichtigt. Der gedruckte Kapiteltitel schwankt je nach Textstelle: Der OCR-Kopftitel nennt 1815–1825, das Inhaltsverzeichnis 1816–1825; der Haupttext datiert die Verbrechen des 1822 hingerichteten älteren Bruders auf November 1815, wogegen die Hauptverhandlung die Morde vom Juli 1825 betrifft. Das Militärgerichtsverfahren gegen Gustav Markmann begann am 7. November 1825; die Chronik berichtet über das Todesurteil und die Hinrichtung zu Küstrin am 21. Februar 1826. Sie stellt zunächst sein Geständnis dar, das Mord und Raub verknüpft, sodann den Festungsbrief vom 18. Februar 1826, worin Markmann einen Mordtrieb als Beweggrund vorschützt. Der Brief ist nur in Abschrift überliefert und wird vom Chronisten für echt gehalten; eine unabhängige Prüfung ist nicht möglich. Die psychologischen und erblichen Mutmaßungen des Verfassers sind keine medizinischen Befunde. Die Fraktur-OCR kann Lesefehler enthalten; die vorliegende Erzählung stützt sich auf die überlieferten Tatsachen, ohne den deutschen Originaltext wörtlich wiederzugeben.

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