Man hatte den Bäcker vor die Behörden geführt; Schutz fand er dort nicht. Es wurden Zeugenaussagen zu seinen Gunsten aufgenommen, Vorsichtsmaßregeln ergriffen, man sprach davon, ihn nach Recht und Gesetz abzuurteilen. Dann durchbrach die Menge die Wache und riss ihn mit sich. So starb Denis François am 21. Oktober 1789 in Paris – zwischen der Verheißung einer geordneten Justiz und der Unfähigkeit, ihr Geltung zu verschaffen.
Das Brot hatte das Drama vorbereitet, noch ehe ihm ein Name gegeben war. Die Mängel der Lebensmittelversorgung machten jedes Warten verdächtig, jeden Vorrat bedrohlich. In einer Stadt, in der man fürchten musste, des Notwendigsten beraubt zu sein, war die Tür einer Bäckerei nicht bloß der Eingang zu einem Gewerbe: Sie trennte jene, die nach Nahrung verlangten, von jenem, den man für den Herrn über die Zuteilung hielt. Die Stadtverwaltung ließ die Läden bewachen. Diese Präsenz zeugte von der Gefahr; sie bannte sie nicht.
François betrieb sein Handwerk im Viertel Notre-Dame. Am Morgen des 21. Oktober bezichtigte ihn eine Frau, Brot zu verbergen. Andere fielen ein. Man stieß auf einen Vorrat, den die Berichte über den Vorfall als für die Nationalversammlung bestimmt bezeichnen. Was Anlass zu einer behördlichen Prüfung hätte sein können, geriet in den Augen der Ankläger zum unumstößlichen Beweis. Es gab also Brot: Warum mussten jene, die danach schrien, warten? Die materielle Frage wandelte sich in den Vorwurf des Verrats.
Hier gilt es, den Schritt zu mäßigen, den die Angreifer beschleunigten. Ein Vorrat begründete noch kein unrechtmäßiges Horten; eine Anschuldigung war kein Urteilsspruch. Die Vertreter der Kommune bekräftigten in dem noch am selben Tag an die Nationalversammlung gerichteten Bericht die Unschuld des Bäckers und verwiesen auf die günstigen Zeugnisse von Bürgern des Distrikts. Dieses offizielle Zeugnis enthüllt uns nicht jede Einzelheit des anfänglichen Streits. Es belegt zumindest, dass die Obrigkeit einen Menschen nicht leichthin preisgegeben hatte, nachdem seine Schuld festgestellt worden wäre.
Gegen halb neun Uhr brachte man ihn zum Hôtel de Ville. Männer und Frauen folgten ihm, und auf der Place de Grève schwoll die Menge an. Die Ratsherren versuchten, den Auflauf zu besänftigen. Nach dem Bericht, den Edmond Seligman heranzieht, gaben sie bekannt, François werde ins Châtelet überführt. Die geregelte Justiz sollte sich des Beschuldigten wieder bemächtigen. Doch für einen Teil jener, die ihn bereits des Verbrechens überführt sahen, drohte die Verlegung den Mann jener Strafe zu entziehen, die sie forderten.
Man brachte den Gedanken vor, Richter aus den Reihen der Versammelten zu bestimmen. Dieser Vorschlag behielt für einen Augenblick den Schein eines Gerichtsverfahrens bei – als vermöchte es die bloße Benennung einiger Schaulustiger, die Untersuchung und die Bürgschaften des Rechts zu ersetzen, deren Abwarten man verweigerte. Selbst für diese Farce fehlte die Zeit. François wurde seinen Beschützern entrissen, an einer Laterne aufgehängt und sein Leichnam danach weiteren Misshandlungen ausgesetzt. Der Mord war dem Urteil zuvorgekommen, dessen Stelle er einzunehmen beanspruchte.
Seine Ehefrau war schwanger. Die zeitgenössischen Berichte schildern ihr Entsetzen; zeitgenössische Kupferstiche zeigten später ihren Schmerz und die Unterstützung, die man ihr gewährte. Die Nachbarn mochten zu ihren Verrichtungen zurückkehren und die Ratsherren zu ihren Beratungen; sie kehrte in ein Haus zurück, dessen Schwelle der Hausherr nicht mehr überschreiten sollte. Das Kind, das sie erwartete, würde nach einem Auflauf von wenigen Stunden zur Welt kommen, dessen Folgen für die Mutter kein Ende mehr nahmen.
Die Abgesandten der Kommune traten vor die Nationalversammlung. Sie verkündeten den Tod des Bäckers, ihre eigene ohnmächtige Mühe und eine unmittelbare Gefahr: Zwei weitere im Châtelet festgesetzte Bäcker liefen Gefahr, so hieß es, verschleppt und gehängt zu werden. Der Mord erschien mithin nicht als ein abgeschlossenes Ereignis. Er barg die Möglichkeit der Wiederholung in sich. Die Volksvertreter verlangten zugleich Mittel zur Sicherung der Versorgung und ein Gesetz gegen jene Zusammenrottungen, derer sie nicht mehr Herr wurden.
Die Versammlung antwortete noch am selben Tag mit einem Kriegsrechtsgesetz. Es übertrug den städtischen Beamten die Vollmacht und unter den vorgesehenen Umständen die Pflicht, das Militär herbeizurufen. Eine rote Fahne am Rathaus und in den Gassen sollte diesen Beschluss künden. Den Versammelten war es gestattet, Abgeordnete zu entsenden, um ihre Klagen vorzubringen; danach hatten sie auseinanderzugehen. Warnrufe mussten dem Waffengebrauch vorangehen, sofern der Auflauf beharrte.
So erwuchs aus dem Tod von François eine Rechtsordnung, deren Wirkungen weit über seine Backstube hinausreichten. Die Behörden wollten verhindern, dass sich eine Menge abermals eines Angeklagten bemächtigte; zu diesem Zweck schufen sie sich ein Werkzeug, das geeignet war, auch solche Ansammlungen zu treffen, die keinerlei Gewalttat begangen hatten. Die Frage der Rechtsgarantien wechselte die Seite, ohne gelöst zu werden. Nach einem Mann, der im Namen eines augenblicklichen Volkswillens getötet worden war, erhielt nun die Staatsgewalt das Mittel an die Hand, jene zu zerstreuen, die sich auf ebendiesen Willen beriefen.
Während die Deputierten Gesetze schmiedeten, erfolgten Verhaftungen. François Blin, ein Getreidesackträger am Kornhafen, wurde als Urheber der Hängung belangt. Michel Adrien, ein Tagelöhner, wurde festgenommen, weil er Zettel verteilt hatte, die zum Aufruhr anstacheln sollten. Ihre Fälle werden oft in einer einzigen Formel zusammengefasst: die Mörder des Bäckers. Gleichwohl gilt es, die zur Last gelegten Taten zu scheiden. Die hier herangezogenen Urkunden bringen Blin mit dem gewaltsamen Tod des François in Verbindung; Adrien bezeichnen sie als einen Mann, der angeklagt war, die Unruhe geschürt zu haben.
Beide wurden verurteilt und bereits am folgenden Tage gehängt. Diese Eile sollte der Vergeltung jene Entschiedenheit verleihen, die dem Schutz des Bäckers gefehlt hatte. Doch diese zeitliche Nähe hinterlässt ein Unbehagen, das die wiederhergestellte Ordnung nicht zu tilgen vermag. Am 21. vermochte man den Mann nicht am Leben zu halten, dem man ein ordentliches Gericht versprochen hatte. Am 22. verfügte die Justiz über die Mittel, zwei Männer, die im Aufruhr des Vortags ergriffen worden waren, auf das Schafott zu führen.
Die Nachwirkungen erschöpften sich nicht im Strafrecht. Die Witwe erhielt Zuwendungen, und ein Kupferstich überlieferte das Andenken an ihre Vorstellung vor König und Königin im November jenes Jahres. Das Mitleid wandelte sich zur Zeremonie, sodann zum Bildwerk. Es rückte das Opfer einer Entfesselung ins Licht, von der sich die Gewalten reinzuwaschen suchten. Nichts berechtigt dazu, diese Hilfen als bloße Komödie abzutun; nichts zwingt jedoch dazu, den öffentlichen Nutzen zu übersehen, den man aus einem wirklichen Leiden ziehen konnte.
Am Ende dieser Kette von Ereignissen bleibt das Brot. Es war das Brot, das man am Morgen verlangt hatte; seine Anwesenheit war als Geständnis gedeutet worden; seine Knappheit hatte der Furcht ihre Sprache geliehen. Der Mord hatte niemanden gesättigt. Die folgenden Hinrichtungen hatten die Mehlkammern nicht gefüllt. Zwischen Hunger, Argwohn und der Aufrechterhaltung der Ordnung zeigt der Fall François, wie rasch ein Menschenleben von Fragen ergriffen werden kann, die es übersteigen – um alsdann beinahe hinter den Antworten zu verschwinden, die man darauf erteilt.
Denis François war erschlagen worden; François Blin bezahlte die ihm zur Last gelegte Beteiligung an der Lynchjustiz mit dem Leben; Michel Adrien starb, weil er zum Morde aufgereizt hatte. Binnen zweier Tage hatte der Richtplatz drei Männer unter drei verschiedenen Anschuldigungen vorüberziehen sehen. Die Schnelligkeit der Schuldsprüche bot der Obrigkeit eine sofortige Antwort. Den Familien hinterließ sie dreifache Trauer, deren Dauer kein Erlass zu mindern vermochte.
