Um sechs Uhr morgens stand das Haus der Eheleute Baillet bereits in so hellen Flammen, dass eine Nachbarin, als sie nach der Türklinke der Küche griff, die sengende Hitze bis in die Handflächen spürte. Wenige Augenblicke zuvor hatte sie noch nichts bemerkt. Als die Helfer eintrafen, lag Joseph Baillet inmitten der Glut, seine Frau auf dem Bett, während die gehörlose Nichte des Paares dem Flammenmeer knapp entkommen war. Um zu ergründen, welches Verhängnis sich in diesem Haus in Pibrac vollzogen hatte, bedarf es des Rückblicks auf eine noch genauere Minute: jenen Moment, da ein Erdarbeiter kehrtmachte und zu der Schwelle zurückkehrte, die er soeben erst verlassen hatte.
Die Verhandlungen fanden am 13. und 16. Mai 1874 vor dem Schwurgericht des Departements Haute-Garonne statt. Wie die Gazette des Tribunaux berichtet, führten die Eheleute Baillet, spanische Untertanen, seit mehreren Jahren eine kleine Spezerei- und Kurzwarenhandlung im Hauptort Pibrac. Sie hatten einige Parzellen Land erworben und sich ein Wohnhaus errichtet; das Blatt schildert sie als wohlhabend und allseits geschätzt. Unweit der Großbaustelle der Eisenbahnlinie von Toulouse nach Auch hatten vier Arbeiter bei ihnen Kost und Logis genommen: Césériat, genannt „der Lyonnais“, Durrieu, Corts Campi sowie Piqué y Potello.
Das Erdgeschoss verlieh der Chronik ihre entscheidende Topographie. Die Haupttür öffnete sich direkt zur Küche, in welcher das Bett der Eheleute stand. Zur Linken befand sich der Laden, dahinter die Kammer der fünfzehnjährigen, gehörlosen Nichte. Zur Rechten diente ein Stall den Arbeitern als Nachtlager; daran schloss sich ein Schuppen an, der als Kelterraum und Weinkeller genutzt wurde. Wer mit dem Hause vertraut war, vermochte von einem Raum in den nächsten zu gelangen, ohne das Erdgeschoss zu verlassen. Doch reicht diese räumliche Anordnung, wie sie das Gerichtsprotokoll festhielt, keineswegs aus, um zweifelsfrei zu erhellen, was jeder Einzelne in jener Frühe wahrnahm.
Am Montag, dem 8. Dezember 1873, gegen drei Viertel auf sechs Uhr morgens, ging eine Nachbarin, Frau Pannebœuf, auf ihrem Weg ins Dorf am Haus der Baillets vorüber. Sie bemerkte nichts Auffälliges. Eine Viertelstunde später, auf dem Rückweg, ließ sie ein beißender Gestank brennenden Petroleums die Schritte beschleunigen. Dichter Qualm quoll bereits aus dem Dachstuhl. Sie berührte die Küchenklinke, spürte die Glut und vermochte die Tür nur einen Spaltbreit aufzustoßen, ehe ihr die Flammen den Zutritt verwehrten.
Die ersten herbeigeeilten Nachbarn erblickten einen Mann, der rücklings am Boden lag, das Gesicht der Tür zugewandt. Um seinen Leib und nahe dem Bette loderte das Feuer am heftigsten. Ein Nachbar, Herr Couture, erkannte Joseph Baillet. Dieser war vollständig bekleidet, trug an einem Fuß einen Halbschuh, am anderen eine Holzpantine; sein Kopf war von Blut überströmt. Von Qualm und Petroleumdämpfen fast erstickt, wich Couture zurück. Mittels eines Bootshakens zog man den Leichnam ins Freie, woraufhin der Bürgermeister ihn im Schuppen aufbahren ließ. Das Dach stürzte trotz aller Löschversuche ein. Bei den Aufräumarbeiten bargen die Retter schließlich die Überreste von Frau Baillet aus dem Bett, an mehreren Stellen bis zur Unkenntlichkeit verbrannt. Der Nichte war es gelungen, sich aus dem Rauch zu retten.
Die Ärzte Noguès und Fontagnères obduzierten die Toten. Am Schädel Josephs zählten sie vier Wunden, von denen drei die Knochen zersplittert hatten; der vierte Hieb hatte die Basis des Hinterhauptbeins zertrümmert. Ihrem Gutachten zufolge war jede dieser Verletzungen für sich genommen tödlich. Die Richtung der Hiebe ließ vermuten, dass Baillet hinterrücks niedergestreckt worden war, während er sich – womöglich um das Schuhwerk anzulegen – vornüberbeugte, und dann vornüber zu Boden stürzte. Ein schweres, langes Eisengerät mit Holzstiel, von der Art einer Hacke, erschien den Medizinern als Tatwerkzeug am wahrscheinlichsten.
Auch die Obduktion von Frau Baillet brachte schwere Trümmerbrüche im Gesicht und am Schädel ans Licht. Die Ärzte kamen zu dem Schluss, dass die Hiebe ihr zu Lebzeiten beigebracht worden waren und ihren Tod verursacht hatten. Der Leichnam Josephs war mit Petroleum übergossen worden; auf den Körpern wie an den Kleidern fand man zudem Spuren von Schmierseife. Für die Sachverständigen stand fest, dass Mord und Brandstiftung mit vollem Vorsatz begangen worden waren. Das im Hause vermutete Geld der Eheleute war spurlos verschwunden, doch fand sich weder in den Kleidern noch in den geretteten Möbeln oder im Brandschutt eine einzige Münze oder Note. Schon in der Anklageschrift firmierte der Raub als Hauptmotiv; dieser blieb indessen eine Hypothese der Staatsanwaltschaft, kein greifbarer Beweis für die Täterschaft.
Vier Arbeiter waren zunächst zur Gendarmerie gebracht worden. Piqué y Potello war bereits am Vortag nach Toulouse abgereist und befand sich zur Tatzeit nachweislich dort; die Ermittlungen gegen ihn wurden umgehend eingestellt. Corts Campi hatte Pibrac vor fünf Uhr in Richtung Baustelle verlassen, und die Nachforschungen verorteten ihn zur fraglichen Zeit weitab vom Dorf. Durrieu brach kurz nach ihm auf. Césériat war der Letzte, der das Anwesen verließ, gegen halb sechs Uhr morgens.
Anfangs verwickelte sich der Mann in Widersprüche. Durrieu gab zu Protokoll, er habe Césériat im Laden noch mit Baillet sprechen sehen; wenig später seien sie auf der Straße zusammengetroffen. Nahe dem Rathaus habe Césériat behauptet, er habe seine Schaufel vergessen und müsse nochmals umkehren. Er übergab seinem Kameraden seinen Quersack, zeigte flüchtig eine Geldbörse vor und lief zurück. Diese kleine Börse weckte die Aufmerksamkeit der Justiz: Den Arbeitern war nicht verborgen geblieben, dass die Eheleute über Ersparnisse verfügten, und Frau Baillet hatte erst am Vorabend in ihrer aller Gegenwart eine Geldsumme in Empfang genommen.
Zwei Zeugnisse verliehen diesem verhängnisvollen Umweg eine feste Zeit und Richtung. Frau Rivière, deren Gehöft fast an das der Baillets grenzte, hatte Joseph gegen fünf Uhr vor seinem Schuppen erblickt. Wenige Minuten später, als sie hinter dem Küchenabzug hantierte, vernahm sie zwei Laute, die sie für klagendes Gähnen oder schwere Seufzer hielt. Es mochte etwa halb sechs Uhr gewesen sein. Die Landwirte Montés, Vater und Sohn, luden nahe der Kirche Holz auf ihren Wagen. Sie sahen Césériat und Durrieu des Weges ziehen; daraufhin kehrte Césériat um, vorgeblich um sein Werkzeug zu holen. Eine Viertelstunde später sah der Sohn ihn abermals vorübergehen, diesmal eilig in Richtung der Bahntrasse. Nach ihrer Schätzung war es damals etwa fünf Uhr fünfundvierzig.
Diese Zeitangaben beruhten freilich nicht sämtlich auf präzisen Uhrwerken. Das Blatt hält fest, dass Baillet um fünf Uhr noch lebend gesehen worden war, dass die Arbeiter zwischen fünf und halb sechs aufbrachen und das Haus um sechs Uhr in voller Ausdehnung brannte. Die Rekonstruktion datiert das Verbrechen somit auf etwa halb sechs Uhr oder wenige Minuten danach. Sie verknüpft diese Spanne mit den von Frau Rivière gehörten Seufzern und Césériats Umkehr; doch verbürgte keine dieser Aussagen den Augenzeugenschein der tödlichen Streiche selbst.
Weitere Umstände verdichteten das Netz der Verdachtsgründe. Am Vorabend hatte Césériat die Schenken des Ortes durchstreift und reichlich getrunken; er zeigte sich unstet und irrte laut Bericht nach Mitternacht fast eine Stunde lang vor dem Anwesen der Baillets umher. Am Tatmorgen traf er mit beträchtlicher Verspätung am Bahndamm ein. Als die übrigen Rottenarbeiter die Rauchsäule bemerkten, ließen sie das Schanzzeug sinken; Césériat hingegen, so vermerkt die Gazette, verharrte stumm, über die Scholle gebeugt. Bei seiner Verhaftung fielen dem Bürgermeister die frisch gewaschenen Hände und die hochgekrempelten Hemdsärmel auf. Die Inaugenscheinnahme der Kleider brachte weiteres Belastungsmaterial: An den Röcken Durrieus und Corts Campis haftete weder Blut noch Petroleum; die Hose Césériats hingegen wies einen Blutfleck auf, und sein Wams roch nach demselben Öl wie die Tracht der Getöteten.
Nach langem Leugnen rang sich Césériat zu einem Teilgeständnis durch. Er gab an, der Entschluss sei ihm in einer schlaflosen Nacht gereift, nachdem er trunken heimgekehrt war. Er sei als Letzter aufgebrochen, habe die Schaufel absichtlich stehen lassen und sei unter diesem Vorwand zurückgekehrt. Seinem Geständnis nach schlug er Joseph mit einem eisenbeschlagenen Holzknüppel nieder, erstickte die Frau an der Wand und der Bettstatt und goss sodann Petroleum über die Körper. Den Raub des Geldes und das Legen des Feuers räumte er ein.
Die Gazette des Tribunaux hebt indes warnend hervor, dass dieses Geständnis nicht die volle Wahrheit enthielt und den Feststellungen der Ärzte schnurstracks zuwiderlief. Diese hatten unzweifelhaft dargelegt, dass Frau Baillet ihren Hiebwunden erlegen war und nicht dem Ersticken. Die Verwundungen Josephs waren weitaus zahlreicher und verheerender, als Césériat einzugestehen bereit war. Der Angeklagte behauptete ferner, Banknoten und Goldmünzen an sich gebracht, einen Teil davon jedoch in der Küche weggeworfen und den Rest im Dickicht verstreut zu haben. Alle Nachforschungen, selbst jene, die man in seinem Beisein anstellte, brachten weder Gold noch Papiergeld ans Licht. Das Bekenntnis klärte wohl seine Schritte auf; die verschollene Beute vermochte es nicht herbeizuschaffen.
Achtunddreißig Zeugen wurden aufgerufen. Generaladvokat Bellet vertrat das öffentliche Wohl; Advokat Favarel verteidigte den Angeschuldigten. Nach dem Resümee des Gerichtspräsidenten bejahten die Geschworenen die an sie gerichteten Fragen nach Raub, Brandstiftung und Meuchelmord uneingeschränkt. Der Gerichtshof erkannte auf die Todesstrafe. Die vorliegende Quelle berichtet weder über das Datum noch über den Vollzug einer späteren Hinrichtung: Sie schließt mit dem Spruch des Gerichts.
In Pibrac hatte das Feuer das Haus in Trümmer gelegt, nicht aber die verhängnisvollen Minuten ausgelöscht, die dem Brande vorausgingen. Der dem Gefährten anvertraute Quersack, die vergessene Schaufel, das Stöhnen hinter der Brandmauer und der verhängnisvolle Schritt zurück zur Küche bildeten für die Anklage eine Indizienkette, deren jedes Glied Césériat unweigerlich auf die Blutbühne zurückführte. Das Verdikt besiegelte seine Schuld an allen drei Verbrechen; doch vermochte es weder die dunklen Widersprüche seines Geständnisses aufzuhellen noch das geraubte Gold den Aschen zu entreißen.
Dokumentarische Notiz: Bericht, adaptiert nach den Verhandlungen in der Gazette des Tribunaux, welche die Anklageschrift, Zeugenaussagen, die gerichtsärztlichen Gutachten sowie das Urteil vom 16. Mai 1874 wiedergibt. Die Geständnisse Césériats werden ausdrücklich von den forensischen Befunden und den Deduktionen der Anklagebehörde unterschieden. Die Primärquelle schließt mit dem Ausspruch der Todesstrafe; ein Vollzug wird hier nicht behauptet. Texterfassung mittels OCR aus dem PDF der ENAP, kein buchstabengetreuer Bildabgleich.
