Am Morgen des 15. November 1871 fand ein Barbier aus Landouzy die Tür der Herberge Les Quatre-Vents verschlossen vor. Er klopfte mehrmals. Als Auguste Demeiller schließlich öffnete, war er gerade dabei, sich zu waschen; er war über und über mit Blut bedeckt und außerstande zu erklären, was geschehen war. Seine Ehefrau lag tot in der gemeinsamen Kammer. Er selbst, schwer am Kopf verletzt, sollte den Überfall nur um acht Tage überleben. Der gesuchte Reisende wurde in der Anklageschrift zunächst als unbekannter Durchreisender beschrieben. Später berichtete der Gendarmeriebrigadier Soyeux, Auguste Demeiller habe ihm anvertraut, diesen Mann bereits ein Jahr zuvor in der Herberge beherbergt zu haben; ein sicherer Name ergab sich aus diesem Hinweis freilich noch immer nicht, und die Nachforschungen sollten mehrere Monate in Anspruch nehmen.
Die Eheleute Demeiller führten ihre Schenke an der Straße von Vervins nach Brunehamel. Die gerichtliche Untersuchung rekonstruierte einen Überfall in der Nacht vom 14. auf den 15. November. Die Frau wurde mit zertrümmertem Schädel aufgefunden; ihr Gatte wies sieben Wunden am Kopf auf. Noch des Sprechens fähig, berichtete er, ein Reisender habe mit ihnen zu Abend gegessen und sich gegen elf Uhr zur Ruhe gebettet. Beim Erwachen fand sich Demeiller in seinem eigenen Blut liegend vor, das Geld war verschwunden und der Fremde entflohen. Der erste Zeuge vermochte weder einen verlässlichen Namen noch eine Erklärung für die Tat beizubringen.
Die Gendarmerie stellte im Haus ein blutbeflecktes Beil, Spuren an den Vorhängen, Teller und die Reste einer Mahlzeit fest. Das später aufgenommene Zeugnis des Kindes Marie Rousselle schrieb den tödlichen Schlag hingegen Ferrari zu und nannte eine andere Waffe: einen Fäustel. Dieser Widerspruch zwischen kindlicher Bekundung und den materiellen Befunden ist festzuhalten; das Protokoll führt beides an, enthält jedoch kein Sachverständigengutachten, das diese Diskrepanz aufzulösen vermöchte. Das Kind gab an, die Szene von einem Fenster aus beobachtet zu haben, wobei seine Mutter ihm geholfen habe, auf Steinen emporzusteigen, die sie am Straßenrand aufgelesen hatten.
Die Spur blieb lange Zeit unsicher. Im Februar 1872, als die Rousselle-Kinder in Vervins wegen einer Schmuggelangelegenheit in Haft saßen, sprach Marie gegenüber Desson, einem Fuhrmann, der sie transportierte, von dem Verbrechen. Sie bezichtigte Ferrari und erklärte, sie und ihre Mutter hätten hinter dem Hause Schmiere gestanden. Andere Personen vernahmen alsdann ähnliche Schilderungen, zuweilen mit Abweichungen im Detail: wer zugeschlagen, wer draußen gewartet und wer das Geld an sich genommen habe. Im Mai führte der Untersuchungsrichter das Kind zur Herberge. Sie erkannte den Ort wieder und gab eine umständliche Beschreibung dessen, was sie gesehen zu haben behauptete.
Die Anklage legte Ferrari die Schläge gegen die Wirtsleute zur Last, wies Pierrot genannt Lecoq eine Rolle beim Fortschaffen der Körper zu und beschuldigte die Frau Rousselle der Wache sowie der Beteiligung am Diebstahl nach dem Überfall. Sie behauptete, Marlois, genannt der Drainagearbeiter, habe die Nacht unter dem Schein eines Reisenden in der Herberge verbracht und den Komplizen den Einlass erleichtert. Der Anteil Valpoëls, genannt der Floh, stützte sich auf die Aussagen Maries und ihre Identifizierung. All diese Rollen waren Hypothesen der Anklagebehörde; der Prozess sollte erst noch erweisen, was die Geschworenen davon als erwiesen ansehen würden.
Die Identität des »Flohs« hatte das Verfahren bereits zuvor verwirrt. Die Anklagekammer hatte Jules Dubois, genannt der Floh, geboren in Aubenton, vor die Assisen verwiesen, da sie ihn mit dem Mann verwechselt hatte, auf den die Aussagen abzielten. Kurz vor dem Prozess wurde Dubois festgenommen. Die ersten Überprüfungen ergaben, dass es sich keineswegs um jenen Mann handelte, der mit der Frau Rousselle zusammengelebt und an dem Verbrechen teilgenommen hatte. Durch Beschluss des Gerichtshofes von Amiens wurde er vorläufig auf freien Fuß gesetzt; da die Anklagekammer ihre Verweisung jedoch nicht mehr abändern konnte, erschien er gleichwohl vor den Assisen, wo die Geschworenen über sein Schicksal zu befinden hatten.
Die Frau Rousselle gab daraufhin an, der Spitzname bezeichne in Wahrheit Jules Valpoël. Marie wurde mit diesem konfrontiert und erkannte ihn wieder. Sie hatte zudem einen kleinen rötlichen Hund erwähnt, der den Mann begleitet habe, den sie den Floh nannte; Valpoël besaß seit mehreren Jahren einen Hund von dieser Farbe, und das Kind erkannte das Tier während der Untersuchung wieder. Diese Übereinstimmung wurde von der Anklage als Indiz der Identität vorgebracht, nicht als isolierter Beweis für die Tatbeteiligung. Valpoël hielt dem ein Alibi entgegen: Er behauptete, in Fourmies bei seiner Geliebten und deren Schwester geweilt zu haben, die an den Pocken daniedergelegen hätten. Die Zeugen datierten deren Erkrankung jedoch auf den Dezember und nicht auf die Mordnacht im November.
Die Verhandlung wurde am 13. Mai vor dem Schwurgericht des Departements Aisne unter dem Vorsitz von Gerichtsrat Breuil eröffnet. Sechs Angeklagte wurden aufgerufen: Ferrari, Pierrot genannt Lecoq, Marlois genannt der Drainagearbeiter, Valpoël genannt der Floh, Adolphine Rousselle und Jules Dubois. Der Sitzungsbericht erwähnt den Lageplan des Tatorts, der den Geschworenen vorgelegt wurde. Lecoq leugnete zunächst, in der Herberge gewesen zu sein, den Leichnam bewegt oder an der Beuteteilung mitgewirkt zu haben. Sodann verlas der Präsident ein früheres Verhör, worin jener eine Beteiligung eingeräumt, jedoch vorgegeben hatte, die Frau Demeiller schützen zu wollen. In der Sitzung widerrief Lecoq und beteuerte, sein Geständnis habe nicht der Wahrheit entsprochen.
Ferrari sprach von einem Komplott der Frau Rousselle, die sich an ihm rächen wolle. Er räumte ein, sie gekannt und ein Kind mit ihr gezeugt zu haben, bestritt jedoch, jemals in Landouzy gewesen zu sein. Er gab zu, die Kinder geschlagen zu haben; gleichwohl beharrte er darauf, Marie lüge oder sei von ihrer Mutter sowie ihrem Vater beeinflusst worden. Die Frau Rousselle leugnete ihre Anwesenheit am Tatort, gestand jedoch ein, am 15. November Ferraris Wäsche gewaschen zu haben. Sie sagte aus, sie habe ihn blutüberströmt eintreffen sehen, und berichtete, er habe behauptet, sich an einem Ast verletzt zu haben. Diese Aussage stammte, wie manch anderes Detail der Verhandlung, aus ihrer eigenen Vernehmung; sie bildete kein gerichtliches Geständnis Ferraris.
Marie, laut Sitzungsbericht im Alter von sieben Jahren, wurde vom Präsidenten mit gebotener Zurückhaltung vernommen, der sie ermahnte, die Wahrheit zu sagen. Sie wiederholte, sie sei mit ihrer Mutter und Ferrari nach Landouzy gegangen, sei draußen geblieben und habe den Vorgang durch ein Fenster beobachtet. Die Anklageschrift hatte ihre Erzählung, ihre wechselnden Standorte und die Art und Weise, wie sie Einsicht genommen haben wollte, bereits verzeichnet. Ihre Schwester Louise, neunundeinhalb Jahre alt, bestätigte lediglich einzelne Punkte: Ihre Mutter sei mit Marie und Ferrari fortgegangen; sie selbst, mit den jüngeren Kindern zu Hause geblieben, habe erst durch ihre Schwester von der Tat erfahren. Sie antwortete zumeist einsilbig. Diese Worte von Kindern wogen schwer in einem Kapitalprozess, doch ihr Beweiswert musste im Lichte der übrigen Zeugenaussagen und des Leugnens der Angeklagten gewürdigt werden.
Die erwachsenen Zeugen brachten abweichende Beobachtungen vor. Brigadier Soyeux referierte die Worte Auguste Demeillers und schilderte den Fund des Beiles sowie der Reste des Mahls. Zwei Einwohner erkannten in Marlois den Fremden wieder, der am 14. November in der Herberge gesehen worden war. Die Lebensgefährtin von Marlois beschrieb ihn als gewalttätig und schilderte seine äußere Erscheinung; ein anderer Zeuge widersprach indessen ihren Zeitangaben hinsichtlich des Moments, da er sich den Bart geschoren habe. Die Verteidigung konnte sich auf solche Unstimmigkeiten stützen, während die Anklagebehörde die Anwesenheit des Fremden, die gefundene Baumwollmütze und die vor Gericht erfolgten Wiedererkennungen miteinander verknüpfte.
Der Prozess stand überdies vor dem Hintergrund des Schmugglerwesens und der Verflechtungen unter den Angeklagten. Mehrere von ihnen waren vorbestraft; die Frau Rousselle lebte mit einigen von ihnen zusammen, und ihre Kinder waren diesem Milieu ausgeliefert. Diese Umstände wurden in der Verhandlung erörtert, genügten jedoch nicht, um den Mord zu beweisen. Eine Verwechslung des Beinamens hätte beinahe dazu geführt, den falschen Mann zu verurteilen. Der Präsident musste die Geschworenen daher unablässig auf die jedem Einzelnen konkret zugeschriebenen Taten verweisen, während die Angeklagten die Geständnisse, die Gegenüberstellungen und die Glaubwürdigkeit der Belastungszeugen anfochten.
Am 16. Mai hielt der Staatsanwalt seine Anklagerede. Der Bericht gibt die Plädoyers nicht im Wortlaut wieder, nennt jedoch die Rechtsanwälte, welche die sechs Angeklagten vertraten. Am 17. Mai fasste der Präsident die langwierigen Verhandlungen zusammen. Nach etwa einstündiger Beratung bejahten die Geschworenen die Schuldfrage ohne mildernde Umstände für Ferrari; sie bejahten sie mit mildernden Umständen für Lecoq, Marlois und Valpoël; sie verneinten sie für die Frau Rousselle und Jules Dubois. Der Zweifel, der die Identifizierung von Dubois so bedenklich gemacht hatte, zeitigte mithin greifbare Folgen: Er wurde freigesprochen, ebenso die Frau Rousselle.
Der Gerichtshof verurteilte Ferrari zum Tode. Pierrot genannt Lecoq und Marlois genannt der Drainagearbeiter wurden zu lebenslanger Zwangsarbeit verurteilt; Valpoël erhielt fünfzehn Jahre Zwangsarbeit. Die Gazette meldete, die Hinrichtung Ferraris werde in Laon stattfinden, ohne dass der hier vorliegende Bericht ein Datum dafür lieferte. In dieser Sache mündeten die sechs Anklagen somit keineswegs in sechs Verurteilungen: Zwar hatten das Kind und die Zeugen mehrere Namen mit der Bluttat verknüpft, doch die Geschworenen sondierten die Verantwortlichkeiten, und das Gericht fällte abgestufte Strafen.
In der Herberge Les Quatre-Vents hatte der erste Überlebende den verschwundenen Reisenden nicht zu benennen vermocht. Monate später hatten Spitznamen, Wiedererkennungen und widerrufene Geständnisse die Akten gefüllt. Das Urteil verurteilte vier Männer und sprach zwei Angeklagte frei; es verwandelte nicht jede Schilderung in die gleiche Gewissheit. Die Verwechslung zwischen Dubois und Valpoël mahnt noch im Augenblick eines Todesurteils daran, wie sehr ein unrichtig zugeordneter Name den gesamten Lauf der Justiz zu verändern vermag.
Dokumentarische Anmerkung: Die Darstellung folgt dem gedruckten Sitzungsbericht der Verhandlungen vom Mai 1873 und trennt sorgfältig zwischen Anklageschrift, Aussagen im Ermittlungsverfahren, Zeugnissen, Plädoyers und Urteilsspruch. Das Alter der beiden Kinder variiert in den überlieferten Textpassagen; es wird daher nicht über den Rahmen ihrer gerichtlichen Vernehmung hinaus gedeutet. Die für Ferrari angekündigte Hinrichtung ist in den erhaltenen Seiten zeitlich nicht bestimmt.
