Im Dezember 1801 wurde Louisa Calderon auf Trinidad vor den Gouverneur Thomas Picton geführt, nachdem man den Diebstahl von Silberdollars bei einem Mann untersucht hatte, in dessen Haushalt sie lebte. Der mit dem Verhör betraute Magistrat besaß nach den Worten des Londoner Anklägers nicht die Befugnis, ein Geständnis zu erzwingen. So wandte er sich an den Gouverneur. Der Befehl, den die Anklage Picton zuschrieb, umfasste einen einzigen handschriftlichen Satz: Man solle Louisa Calderon der Folter unterwerfen.
Der Prozess fand Jahre später in London statt und galt ebenso sehr dem geschundenen Körper eines Kindes wie den Rechtsnormen einer Insel, die erst vor kurzem unter britische Oberhoheit gefallen war. Trinidad hatte sich 1797 den Truppen des Sir Ralph Abercromby ergeben müssen. Der Ankläger Garrow erinnerte daran, dass der General den Fortbestand der örtlichen Gesetze bis zu einem förmlichen Beschluss der Krone garantiert hatte. Zählte die Folter noch zu diesem überkommenen Recht, so behauptete die Verteidigung, habe der Gouverneur glauben dürfen, in Erfüllung seiner Pflicht zu handeln. War dem nicht so, trug der Befehl den Charakter eines Verbrechens.
Garrow zeichnete Louisa als Kind. Ihr genaues Alter blieb in den Quellen umstritten. Der Staatsanwalt beschrieb sie als Hausgenossin des Pedro Ruiz; sie sei der Mittäterschaft bezichtigt worden, nachdem Carlos Gonzalez, angeblich ein Vertrauter des Ruiz, eine erhebliche Summe Dollars entwendet habe. Das Mädchen leugnete jede Beteiligung. Da der Magistrat mit seiner Amtsgewalt nicht weiterdrang, ersuchte er Picton um Weisung. Daraufhin brachte Garrow jenen Befehl vor, den er als Eigenhändigkeit des Gouverneurs ausgab, und führte aus, dass man mit der Vollstreckung nicht gezögert habe.
Man drohte Louisa mit der Marter, sollte sie kein Geständnis ablegen, und warnte sie vor dem Verlust ihrer Glieder oder gar des Lebens. Sie verharrte beim Leugnen. Um ihren Schrecken zu mehren, brachte man, so die Anklage, zwei oder drei schwarze Frauen in das Gefängnis, denen wegen Hexerei ebenfalls die Folter drohte. Die Qual, welcher man Louisa aussetzte, nannten etliche Zeugen das »Pfählen« (»picketing«); Garrow freilich verwarf diesen Begriff: Es habe sich keineswegs um die militärische Disziplinarstrafe des Pfahlstehens gehandelt, sondern um eine vom Gouverneur befohlene Tortur. Der Bericht beschreibt das Mädchen, wie es an einem Handgelenk aufgehängt war, einen Fuß auf eine hölzerne Spitze gestützt, während die andere Hand und der andere Fuß zusammengebunden waren. Am folgenden Tage wiederholte man die Tortur mit vertauschten Füßen.
Im Zeugenstand bestätigte Louisa, nach dem Diebstahl mit ihrer Mutter eingekerkert und vor Picton geführt worden zu sein. Sie bezeugte die Drohung des Gouverneurs, sie den Händen des Henkers zu überantworten, falls sie nicht offenbare, wer das Geld entwendet habe. Anschließend habe man sie in jene Kammer geschafft, in der das Werkzeug bereitet stand. Sie schilderte, wie ihr linkes Handgelenk an ein Seil über einer Umlenkrolle gebunden war, ihre rechte Hand auf den Rücken gefesselt und ihr linker Fuß auf die Holzspitze gesetzt wurde. Dem Gericht lag auch eine Zeichnung dieses Schrecknisses vor. Bei ihrem Anblick erbebte Louisa; der Richter weigerte sich zunächst, das Blatt den Geschworenen zu zeigen, gab aber nach, als die Verteidigung der Vorlage zustimmte.
Sie sagte aus, beim ersten Mal eine Dreiviertelstunde auf der Spitze ausgeharrt zu haben, am folgenden Tage zweiundzwanzig Minuten. Jedes Mal sei sie ohnmächtig geworden, ehe man sie herabließ. Danach schmiedete man sie an Eisen, sogenannte »grillos«, die in der Wand verankert waren; acht Monate, so gab sie an, habe sie darin zubringen müssen. Handgelenke und Knöchel seien angeschwollen; an ihren Gelenken, so beteuerte sie, seien die Male der Fesseln bis heute sichtbar. Ihr Zeugnis beschränkte sich nicht auf die beiden Folterungen: Sie nannte die anwesenden Personen, darunter den Schließer, den Magistrat, dessen Schreiber, einen Alguazil und den Scharfrichter.
Rafael Shando, ein Alguazil auf Trinidad, bestätigte wesentliche Züge dieser Chronologie. Am 22. Dezember 1801 aus dem Landesinneren zurückgekehrt, habe er Louisa gesehen, kurz nachdem sie vom Foltergerüst herabgelassen worden war; man reichte ihr damals ein Glas Wasser. Der Magistrat habe ihn angewiesen, Carlos herbeizuschaffen, damit Louisa ihre Aussagen in dessen Gegenwart wiederhole. Da dieses Zusammentreffen ergebnislos blieb, wurde sie erneut in Eisen gelegt. Shando bekräftigte ferner, dass sie am 23. Dezember zwischen elf und zwölf Uhr abermals zweiundzwanzig Minuten lang gefoltert worden sei. Zweimal fing er die Besinnungslose auf.
Nach seinen Worten ließ der Magistrat dem Henker Essig bringen, um Louisa damit zu laben. Niemand war bestellt, die Interessen des Mädchens zu wahren; kein Wundarzt war zugegen, um ihr beizustehen. Shando bekundete, vor Pictons Ankunft auf der Insel nie von einer Anwendung der Folter gehört zu haben. Er erinnerte sich lediglich daran, wie jenes Instrument zunächst in den Kasernen, dann im Gefängnis auftauchte. Überdies habe er gesehen, wie der Gouverneur dem Schließer befahl, einen Schwarzen in die Wachstube zu bringen und der Folter zu unterwerfen. Die Anklage stellte das Verfahren gegen Louisa mithin nicht als isolierten Vorfall dar, sondern als Einführung einer bis dahin fremden Praxis.
Um den Standpunkt der Verteidigung ins rechte Licht zu rücken, erinnerte Garrow daran, dass die Tortur im englischen Recht keinen Raum habe. Nach der Ermordung des Herzogs von Buckingham durch John Felton hatte der Kronrat erwogen, den Täter auf der Folter nach etwaigen Komplizen zu befragen; die konsultierten Richter hatten einmütig erklärt, dass eine solche Maßnahme nach den Gesetzen des Reiches unzulässig sei. Diese alte Schranke hielt Garrow jenem Befehl entgegen, den er nun einem britischen Statthalter auf Trinidad zur Last legte.
Die Verteidigung bestritt nicht, dass die Folter angeordnet worden war; sie focht die Rechtsfrage an. Der Advokat Dallas machte geltend, das spanische Recht, welches nach der Eroberung auf Trinidad fortgalt, habe diese Maßnahme gestattet. Picton habe mithin lediglich jenes Gesetz angewandt, das er zu vollstrecken verpflichtet gewesen sei. Zudem habe der Gouverneur frei von böser Absicht gehandelt: Selbst wenn seine Auslegung des Rechts fehlerhaft gewesen sein sollte, müsse ein ehrlicher Irrtum jeden strafrechtlichen Vorwurf entkräften. Garrow hielt dem entgegen, dass sich unter den Einwohnern kein Zeuge fand, der sich einer Folterpraxis vor Pictons Amtsantritt entsonnen hätte.
Im Laufe der Verhandlung wurden mehrere Werke des spanischen Kolonialrechts beigebracht und vom Generalstaatsanwalt von Trinidad begutachtet. Nach langwierigen Erörterungen trug Lord Ellenborough den Geschworenen auf, ihr Augenmerk auf eine einzige Frage zu richten: Gehörte die Tortur zum Gesetz von Trinidad, als sich die Insel den Briten ergab? Er mahnte an, dass der Fortbestand lokaler Gesetze nicht von selbst bedeute, dass jede Bestimmung Spaniens auch in dessen Kolonie galt. Gesetzbücher vermöchten das Recht zu erhellen; es obliege den Geschworenen zu entscheiden, ob sie den Nachweis erbrächten, dass die Folter auf der Insel tatsächlich rechtmäßig war.
Die Geschworenen erkannten, dass zum Zeitpunkt der Übergabe kein Foltergesetz auf Trinidad in Geltung stand. Daraufhin erklärte der Richter, Picton könne keinen Schutz aus einem vorgeblichen Gesetz herleiten, das nie Rechtskraft besessen habe, und verfügte einen Schuldspruch. Zu diesem Zeitpunkt hatte die Anklage die von ihr begehrte Entscheidung in der Rechtsfrage errungen; die Chronik bricht hier jedoch nicht ab.
Am 25. April beantragte Dallas eine Neuverhandlung. Er stützte sich auf vier Argumente: die von den Behörden der Insel gegen Louisa erhobene Anschuldigung, Pictons Überzeugung von der Rechtmäßigkeit der Tortur, das Fehlen jeder Bosheit und die Auslegung eines spanischen Rechtsbuches, das erst nach dem Prozess erworben worden war. Dieses Werk, so führte er aus, müsse ergänzend zu den Gesetzen Spaniens herangezogen werden, wo das Kolonialrecht bei Strafsachen schweige. Das Gericht erließ eine Anordnung, wonach die Anklage die Aufrechterhaltung des Urteils zu begründen hatte. Mit diesem Schritt endet das Kapitel bei Borrow; das Verfahren freilich lief weiter.
Im Jahre 1808 verschob sich der juristische Schauplatz im zweiten Prozess. Nach der Untersuchung des Historikers James Epstein fällten die Geschworenen ein Sonderurteil (»special verdict«): Sie erkannten die Existenz der Folter im Recht Trinidads zum Zeitpunkt der Abtretung an und sahen bei Picton keine Bosheit erwiesen, die über die bloße Unrechtmäßigkeit seiner Tat hinausginge. Die Rechtsfolgen dieses Urteils blieben strittig. Die Verhandlungen zogen sich bis 1810 hin; 1812 vertagte das Gericht die Erledigung von Pictons Kautionsverpflichtungen auf unbestimmte Zeit. Die Rechtssache blieb ohne rechtskräftiges Urteil, und es wurde keine Strafe gegen ihn verhängt.
In London hatte Louisa die Narben an ihren Gelenken gewiesen und die Eisen beschrieben, die sie acht Monate lang gefesselt hielten. Den Geschworenen oblag die Entscheidung, welche Gesetze mit den Statthaltern das Meer überquert hatten. Sie hingegen hatte vor ihren Augen bezeugen müssen, was jene vermeintlichen Gesetze an ihrem eigenen Leibe anzurichten vermocht hatten.
