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Justiz & Skandale · England

Das Gewand im Brunnen

Am Morgen des 22. Juni 1817 wird Ann White in Newchurch tot in einer Brunnenfassung aufgefunden. Schwanger und in der Hoffnung, ihren Geliebten John Nuttall bald zu heiraten, wies ihr Leichnam Spuren auf, die der Wundarzt eher einer Strangulation als dem Ertrinken zuschrieb. Eine überlieferte Drohung und das Zeugnis eines Mitgefangenen führten zum Schuldspruch; der Richter selbst betonte, dass die Überführung des Täters gänzlich auf diesem letzten Bericht beruhte.

Um drei Uhr morgens bemerkte Alice White, dass das Bett ihrer Schwester leer war. Sie stieg hinab, suchte das Haus ab und rief schließlich ihre Mutter. Draußen, am Rande der Brunnenfassung, sahen sie ein Hauskleid und den Saum eines blauen Unterrocks aus dem Wasser ragen. Sogleich erkannten sie die Gewänder Anns. Ihr Leichnam wurde erst um sieben Uhr morgens ins Haus getragen. Sie war tot.

Alice war zwischen neun und zehn Uhr zu Bett gegangen; Martha und eine weitere Schwester waren noch auf den Beinen gewesen. Ann hatte sich ankleidet, um ihren Geliebten zu empfangen. Die Nacht verstrich, ohne dass Alice gewahr wurde, ob Nuttall tatsächlich gekommen war oder was sich draußen zugetragen hatte. Der Bericht schweigt darüber, wann genau der Körper geborgen wurde und wer ihn herauftrug; er vermerkt lediglich, dass die Tote gegen sieben Uhr im Hause eintraf.

Ann White war über dreiundzwanzig Jahre alt und guter Hoffnung. Seit etwa sechs Monaten verkehrte der zwanzigjährige John Nuttall bei der Familie in Sunnyfield. Er wohnte in Harvesthills, nur fünf Gehminuten entfernt, bei seinem Vater und seinen Brüdern. Alice sah ihn regelmäßig zu ihrer Schwester kommen, für gewöhnlich an Samstagen zwischen elf Uhr nachts und Mitternacht, zuweilen später. Ann verlangte danach, seine Ehefrau zu werden; Alice berichtete, sie sei stets von Schwermut befallen worden, wenn die Eheschließung erneut aufgeschoben schien. Borrows Chronik datiert ihren Tod auf den 22. Juni 1817, ohne den Wochentag in den Zeugenberichten näher zu bestimmen.

Der Brunnen war von so geringer Tiefe, dass ein Teil der Kleidung sichtbar an der Oberfläche blieb. John Hayworth beschrieb ein Becken von etwa vier Fuß Länge, das durch einen aufrecht stehenden Stein geteilt war. Das Wasser stand an einer Seite kaum sechs und einen viertel Zoll hoch und maß nahe Anns Kopf anderthalb Fuß. Sie lag auf dem Bauch. Ihre Gewänder waren ordentlich und keineswegs zerwühlt; nirgends zeigte sich Blut. Um sie herum deuteten die Spuren ihrer Holzschuhe nach Hayworths Urteil darauf hin, dass sie gekämpft hatte. An ihrer Kehle bemerkte er vorn die Abdrücke eines Daumens und eines Fingers, hinten die Spur einer ganzen Hand. Er hielt es für ausgeschlossen, dass ein erwachsener Mensch in einem solchen Schöpfbecken zufällig ertrunken sein könnte.

Der Wundarzt Joseph Lees verzeichnete weitere Verletzungen: Quetschungen an Stirn, Nase, Kinn, Knien und Ellenbogen; dunkle Striemen oberhalb der Ellenbogen, als seien die Arme mit einer Schnur oder einem weichen Band zusammengepresst worden; Fingerabdrücke unterhalb der Ellenbogen sowie eine Verwundung zwischen den Schulterblättern. Am Hals waren die Abdrücke von Fingernägeln tief ins Fleisch gedrungen. Bei der Obduktion fand er Blut um das Gehirn, jedoch keinerlei Flüssigkeit in Lunge oder Magen. Er führte den Tod auf die Abschnürung der Luftröhre und der Halsgefäße zurück, nicht auf Ertrinken. Nach seiner Erfahrung befragt, räumte er ein, erst seit fünf Jahren eine eigene Praxis zu führen. Er stellte die Zeichen der Erstickung und Strangulation nebeneinander, unterschied sie jedoch scharf vom Tod durch Ertrinken: Er beteuerte, noch nie einen solchen Fall ohne Wasser in den Lungen gesehen zu haben, und verwies gar auf ein Unglück in einem vier Zoll tiefen Bächlein, wo sich solches gezeigt habe. Sein medizinisches Gutachten nannte keinen Täter, entkräftete jedoch die Annahme eines bloßen Sturzes.

Ein früher geäußertes Wort lieferte dem Gericht ein mögliches Motiv. Anfang April, als sie gemeinsam einen Graben aushoben, fragte der Nachbar James Ashbrook Nuttall, ob er zur Messe gehen werde. Nuttall entgegnete, er müsse sein Geld beisammenhalten. Ashbrook befragte ihn daraufhin über die jungen Frauen von Sunnyfield. Nuttall bat den Nachbarn sogleich um ein Darlehen. Dieser willigte ein, begehrte jedoch zu wissen, wozu die Summe dienen solle. Nuttall soll davon gesprochen haben, „ein Kind zur Welt bringen zu lassen“, schlug dann mit der Faust auf den Boden und erklärte in einer Regung von Zorn, er werde Ann töten. Dieser überlieferte Ausspruch bewies nicht, was sich am Brunnen tatsächlich ereignet hatte; der Anklage lieferte er gleichwohl eine frühe Drohung, ausgestoßen zu einer Zeit, als Ann bereits schwanger war.

Vor den Assisen von Lancaster brachte die Anklage am 4. September 1817 diese Drohung und die Befunde des Wundarztes vor. Der Richter trennte jedoch die Merkmale ausgeübter Gewalt streng von dem Beweis, der deren Urheber bezeichnen sollte. Letzteres stützte sich vornehmlich auf das Zeugnis von John Knowles, einem Mitgefangenen, der selbst noch wegen eines Verbrechens auf sein Urteil wartete. Knowles sagte aus, Nuttall habe ihm von einem Streit mit Ann auf dem Scheunenhof berichtet, nachdem er von einem Zechkumpan gekommen sei. Sie habe ihn gefragt, ob er sie ehelichen wolle; er habe erwidert, er habe bereits Geld gegeben, um das Aufgebot bestellen zu lassen. Es sei zum Wortwechsel gekommen, dann zu Schlägen, zur Erdrosselung und schließlich zum Tragen der Leiche an den Brunnen. Diese Worte seien im Kerker gewechselt worden: Knowles war zwei Tage nach Nuttall eingeliefert worden. Der Verhandlungsbericht gibt sie allein durch den Mund dieses Mitgefangenen wieder.

Knowles trug in Wahrheit zwei einander folgende Versionen vor. In der ersten bezichtigte Nuttall den Vater von Ann: Er behauptete, gesehen zu haben, wie jener seine Tochter unter dem Arm getragen und in den Brunnen geworfen habe. Er selbst sei daraufhin schlafen gegangen und habe erst am Folgetag von ihrem Tode erfahren. Am nächsten Morgen jedoch habe Nuttall Knowles auf den Hof gebeten und ihm seine Unruhe offenbart. Da erst, so der Mitgefangene, habe er von seinem nächtlichen Gang an ihr Fenster berichtet, vom Streit über die Vaterschaft und die Ehe und schließlich von der Gewalttat. Kein anderer Zeuge hatte dem Verbrechen beigewohnt. Der Richter wies die Geschworenen ausdrücklich darauf hin, dass die Überführung des Mörders gänzlich auf Knowles beruhe. Die anfängliche Beschuldigung gegen Anns Vater bildete keine eigenständige Spur, sondern stammte gleichfalls nur aus den Worten, die Knowles dem Angeklagten zuschrieb.

Die Geschworenen sprachen Nuttall schuldig. Die Chronik enthält keinen ausführlichen Bericht über das Urteil; sie vermerkt lediglich, dass er am Samstag nach seiner Verurteilung hingerichtet wurde und vor dem Galgen seine Schuld bekannte. Die Akten des Falles stellen somit zwei grundverschiedene Beweise nebeneinander: die Wundmale am Leichnam, die nach Lees einen gewaltsamen Tod belegen und ein versehentliches Ertrinken ausschließen, und den Bericht von Knowles, der jene Gewalt mit Nuttalls Person verknüpft. Es war dieses letztere Zeugnis über vertrauliche Bekenntnisse hinter Kerkermauern, das der Richter als den entscheidenden Nachweis für die Täterschaft hervorhob.

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Der historische Rahmen und unser erzählerischer Anteil

Vollständige Erfassung mittels KI-Agenten aus dem lokalen OCR-Auszug unter dem Titel „John Nuttall, for the murder of Ann White“ bis zum Schlussabsatz über die Hinrichtung und das Nuttall zugeschriebene Geständnis (Zeilen 13898–14031 einschließlich), unmittelbar vor der folgenden Überschrift „The Ashcrofts“. Borrow datiert den Todesfall auf den 22. Juni 1817 und die Assisen auf den 4. September 1817; eine unabhängige Prüfung dieser Datumsangaben fand nicht statt. Das Kapitel überliefert den Urteilsspruch, die Vollstreckung am darauffolgenden Samstag und ein Geständnis vor dem Galgen. Gesamtband, Faksimile und gerichtliche Originalakten wurden nicht eingesehen.

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