Die Kutsche, die Anne Bracegirdle entführen sollte, fährt ohne sie davon. In Drury Lane stellt sich Page den Angreifern entgegen; Hauptmann Richard Hill zieht die Klinge, während Lord Mohun unerschütterlich an seiner Seite verharrt. Nur wenige Stunden später wird der Schauspieler William Mountfort, den Hill für seinen Rivalen um die Gunst der gefeierten Darstellerin hält, tödlich verwundet im Staube liegen. Mountfort ist mit einer anderen Frau verheiratet.
Es ist der 9. Dezember 1692. Hill wirft Mountfort vor, seinen Annäherungsversuchen an Bracegirdle im Wege zu stehen. Seit Tagen stößt er offene Drohungen aus. Ein Zeuge, George Powell, will gehört haben, wie Hill nach Mountforts Blute verlangte; John Hudson berichtet von ähnlichen Schmähungen. Elizabeth Sandys schildert ein Gastmahl, bei dem Hill drohte, den Mimen zu erdolchen, sollte dieser seinen Absichten entgegentreten. Ihren Worten nach versprach Mohun in jenem Augenblick, „seinem Freunde beizustehen“. Solche Bekundungen beweisen für sich genommen noch kein vorsätzliches Mordkomplott, doch verliehen sie den Ereignissen des Abends eine unheilvolle Wendung.
Das Geschehen nahm seinen Anfang nahe Lord Craven’s House, als Bracegirdle in Begleitung ihrer Mutter und Pages nach Hause zurückkehrte. Zwei Soldaten rissen die junge Frau jäh von Pages Seite; weitere Bewaffnete stürzten sich auf die Gruppe. Die Mutter klammerte sich verzweifelt an den Hals ihrer Tochter und versperrte den Weg zum Schlag der Kutsche. Page eilte davon, um Beistand herbeizurufen. Hill zog den Degen, traktierte Page sowie die Mutter mit Hieben und geleitete Bracegirdle schließlich zu deren Logis – eine Hand auf sie gelegt, die andere fest um die Waffe geschlossen. Vor der Schwelle stieß er abermals Drohungen gegen Page aus. Die junge Schauspielerin war dem Zugriff der Kutsche zwar entronnen, nicht aber der Willkür jener Männer, die sich anmaßten, über ihren Aufenthalt und ihr Schicksal zu gebieten.
Nach dem Scheitern des Überfalls harren Hill und Mohun vor Bracegirdles Unterkunft in der Howard Street aus. Die herbeigerufenen Söldner sind entlassen, doch die beiden Edelleute weichen nicht von der Stelle. Im Hause herrscht fieberhafte Unruhe. Mary Page eilt über die Gasse, um Mrs. Mountfort zu warnen: Es sei geboten, nach ihrem Gatten zu senden oder ihm Geleitschutz entgegenzuschicken. Man weiß im Hause Bracegirdles wohl, dass Hill bewaffnet ist; ungewiss bleibt, ob die Warnung den Schauspieler rechtzeitig erreicht.
Mountfort biegt ahnungslos in die Straße ein. Schon über das erste Zusammentreffen gehen die Berichte der Zeugen auseinander. Mrs. Brown berichtet, Mohun habe Mountfort umarmt, ihm versichert, wie hoch er ihn schätze, und beteuert, jeden Streit vermeiden zu wollen; es gehe lediglich um einen Zwist zwischen Hill und Bracegirdle. Mountfort habe erwidert, von der Sache nichts zu wissen, und Mohun bitter vorgehalten, einem Manne wie Hill Beistand zu leisten. Mrs. Brewer hingegen vernimmt, wie Hill den Mimen auffordert, blankzuziehen; Mountfort gehorcht. Sie vermag nicht zu sagen, ob der tödliche Stoß vor oder nach dieser Bewegung fiel. Mrs. Page, die herbeigeeilt war, um die Familie zu warnen, hört gellende Mordschreie. Mountfort schleppt sich, schwer auf sie gestützt, in sein Haus, haucht, Hill habe ihn durchbohrt, und bricht zusammen.
Andere Beobachter schildern ein kurzes, schattenhaftes Handgemenge mitten auf der dämmrigen Straße. Mary Page beteuert, Hill allein habe die blanke Klinge geführt, als die Männer vor dem Haus auf und ab schritten. Später jedoch will sie auch Mohun bewaffnet gesehen haben. Bracegirdles Magd, Elizabeth Walker, will beobachtet haben, wie Hill und Mountfort zwei oder drei Schläge wechselten; daraufhin habe Mountfort aufgeschrien, er sei verwundet, und seinen Degen zu Boden geschleudert, dessen Spitze gebrochen war. Hill ergreift die Flucht. Mohun bleibt am Ort des Geschehens und ergibt sich dem herbeigeeilten Constable. Ein Nachbar, Edward Warrington, sah die Kontrahenten fechten, doch die umstehenden Frauen verdeckten ihm den Beginn des Waffengangs.
Mountfort erliegt seinen Verletzungen. Die Gerichtsakten vermerken, dass der Stahl nahe der rechten Brust tief in den Leib drang; am folgenden Tage haucht der Schauspieler sein Leben aus. Die Anklage beharrt darauf, dass Mohun Hill in vorgefasster, unheilvoller Absicht begleitet und ihm den Weg zum Opfer geebnet habe. Hätten beide den Überfall im Einvernehmen vorbereitet, so wiege Mohuns bloße Gegenwart wie eine tätige Teilnahme, selbst ohne dass er eigenhändig zugestoßen habe. Das Verfahren dreht sich daher keineswegs nur um die Frage, wer die Waffe führte. Es gilt zu entscheiden, ob Mohun als mitschuldiger Helfershelfer dastand oder ob er unversehens in einen Ehrenhändel hineingezogen wurde, dem Hill eine tödliche Wendung gab.
Anne Bracegirdle schildert den Überfall vor den Schranken des Gerichts: die wartende Kutsche, den Zugriff der Bewaffneten, und wie Hill sie und ihre Mutter mit gezogenem Degen bedrängte. Sie bezeugt, dass er offen nach Rache an Mountfort dürstete. Mehrere Zeugen bestätigen das anschließende Verharren der beiden Männer vor ihrem Hause. Für die Anklage bilden Hills Drohungen und die vereitelte Entführung ein klares Motiv für den Mord an Mountfort, bestärkt durch Mohuns Zusage, dem Gefährten beizustehen. Doch wer den tödlichen Stoß tatsächlich versetzte, vermochte auch Bracegirdle nicht mit eigenen Augen zu sehen.
Mohuns Verteidigung bietet ihrerseits Entlastungszeugen auf. Diese berichten, der Lord habe noch Tage zuvor voller Wohlwollen von Mountfort gesprochen, dessen Bühnenkunst gepriesen und den Wunsch geäußert, mit ihm zu zechen. Elizabeth Walker bestätigt zwar Hills gezogene Waffe und den Zweikampf, doch über Mohuns Haltung während des Stoßes bleiben die Aussagen widersprüchlich. Nach der ersten Vernehmung vor den örtlichen Richtern verließ die Magd den Dienst bei Bracegirdle. Man habe ihr Furcht vor Misshandlung und Kerkerhaft eingeflößt, sollte sie aussagen. Ihr zeitweiliges Verschwinden nährt den Verdacht der Rechtsbeugung, doch vor den Peers legt sie dar, sie habe sich aus nackter Furcht verborgen, nicht weil man sie bestochen oder bedroht habe.
Während der Sitzungen unterbrechen die Peers wiederholt die Zeugenverhöre, um die beigezogenen Richter nach den Grundsätzen der Mittäterschaft zu befragen: Macht sich ein Mann des Mordes schuldig, wenn er um die Morddrohungen weiß und den Angreifer begleitet, ohne selbst die Hand zu erheben? Die Richter bejahen dies für den Fall eines gemeinsamen Planes; die bloße, zufällige Anwesenheit hingegen genüge nicht, sofern kein tatkräftiger Beistand nachgewiesen werden könne. Das Gericht unterscheidet mithin scharf zwischen dem bloßen Verweilen an der Seite eines Freundes und dem vorsätzlichen Geleit zur Verübung einer Bluttat. Diese Rechtsauslegung beantwortet jedoch nicht die entscheidende Tatfrage: War Mohun zugegen, um Hill gegen Mountfort beizustehen, oder folgte er ihm lediglich in den Wirren, die der missglückten Entführung nachfolgten?
Am 31. Januar wird Lord Mohun aus dem Tower nach Westminster Hall überführt, feierlich vorangetragen das Richtbeil. Vor dem Hohen Hause der Lords hat er sich als Peer des Reiches zu verantworten, angeklagt, Hill Beistand, Vorschub und Geleit geleistet zu haben. Die Anklageschrift beschreibt die tiefe Wunde an der rechten Seite und nennt Hill als den Mörder. Das feierliche Zeremoniell vermag das Dunkel der Zeugenaussagen nicht zu lichten; es verlagert den Zweifel vielmehr auf die Rechtsfrage, welche die Peers zu entscheiden haben. Nicht bloß Mohuns Gegenwart steht zur Beurteilung, sondern die innere Gesinnung, die sich in diesem Verharren offenbarte.
Das Verfahren zieht sich über mehrere Tage hin. Die Zeugen verorten die Männer in der Gasse, wiederholen Hills Schmähungen und beschreiben die Wunde; kein Zeugnis fügt sich lückenlos an das andere. Mohun räumt ein, an Hills Seite geblieben zu sein, leugnet jedoch jede Beteiligung an der Gewalttat. Eine deutliche Mehrheit der Lords schließt sich dieser Auffassung an: Am 4. Februar sprechen neunundsechzig Peers ihn frei; vierzehn stimmen für schuldig. Der Lord wird auf freien Fuß gesetzt. Richard Hill bleibt in den Augen vieler Zeugen der wahre Urheber des tödlichen Stoßes, doch über seine Schuld wird in diesem Verfahren nicht geurteilt.
Der Urteilsspruch lässt eine ebenso schmale wie folgenschwere Frage im Herzen des Falles zurück: Bedeutet die bloße Anwesenheit – nach dem Versprechen, einem Gefährten beizustehen –, dass man an dessen Taten bereits Mitschuld trägt? Nach dem Ermessen des Oberhauses reichten die Beweise nicht hin, um Mohun eine vorsätzliche Beihilfe zum Morde nachzuweisen. Bracegirdle entkam dem Zugriff der Entführer; Mountfort verblutete auf der Schwelle seines Hauses. Dazwischen stehen dunkle Drohungen, ein zerbrochener Degen, Zeugen, deren Blicke im Schatten der Nacht gehindert wurden, und ein freigesprochener Peer von England. Die Akten schließen an diesem Punkte, ohne über das spätere Schicksal des geflohenen Hauptmanns Hill weiteren Aufschluss zu geben.
