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Maison BeaulieuMAISON BEAULIEUAB ÉDITIONS · KOCHKUNST & HISTORISCHE ARCHIVE
Justiz & Skandale · England

Das verweigerte Geständnis

Nach einer durchzechten Nacht von Matrosen zum Dienst auf See verleitet, verbringt John Hamp beinahe fünf Jahre auf den Weltmeeren. Nach seiner Rückkehr nach England wird er gemeinsam mit James Bird verhaftet und beschuldigt, nahe Rag Fair eine Frau überfallen zu haben. Bis zu ihrer Hinrichtung im Jahre 1725 beteuern beide Männer beharrlich ihre Unschuld.

Eines Abends tranken in einer Schenke nahe dem Iron Gate vier junge Männer mit Matrosen eines Kriegsschiffes. Ein Geschwader rüstete sich zur Fahrt in die Ostsee, und es mangelte an willigen Händen. Durch den Branntwein ermutigt, priesen die Seeleute die Reise nach Norden; John Hamp und zwei seiner Gefährten willigten alsbald ein, ehe sich auch der vierte nach einer weiteren Runde Punsch erweichte. Ein Leutnant, dem dieses Werbegeschäft gemeldet worden war, versprach die Zeche zu begleichen und jedem eine Guinee handfest zu übergeben. Die Männer waren jedoch zu berauscht, um auf eigenen Beinen zu stehen; Matrosen trugen sie zur Schaluppe hinab, betteten sie auf die Dielen und warfen Mäntel über sie. Am folgenden Morgen erwachte Hamp an Bord. Er staunte nicht wenig über seine Lage, erhob jedoch keinen Einspruch und trat die Reise, wie die Chronik vermerkt, bei guter Laune an.

Hamp war im Kirchspiel St. Giles-without-Cripplegate als Kind von Eltern geboren worden, die der Bericht als ehrbar und rechtschaffen rühmt. Sie hatten auf seine Erziehung geachtet, und der aufgeweckte Knabe verdingte sich als Lehrling bei einem Lattenleger. Er hielt jedoch nicht bis zum Ablauf seiner Dienstzeit aus. Jene Begebenheit in der Schenke am Fuße des Towers riss ihn somit von seinem Handwerk fort, ehe er es über längere Zeit hinweg hätte ausüben können. Der Bericht geleitet ihn daraufhin aufs Meer, gänzlich ohne vorgefassten Lebensplan: Aus einer ausufernden Trunkenheit erwuchs die Überfahrt nach Kopenhagen und in die nördlichen Breiten.

Die Seefahrt erwies sich als rau. Auf der Ostsee-Expedition kam es, so beteuert der Chronist, zu keinen Kampfhandlungen; die Drangsale bestanden allein in der Unbarmherzigkeit der See und der eisigen Kälte, die den an das englische Klima gewöhnten Männern schwer zusetzte. Die Flotte ging vor Kopenhagen vor Anker. Zu Hamps engeren Bekannten zählte Scrimgeour, ein heiterer Matrose, der sich bei Mannschaft und Offizieren gleichermaßen beliebt machte und seine Barschaft gerne teilte. Als dieser eines Tages frische Viktualien einkaufte, um seine Gefährten zu bewirten, fiel einem Mann der Taler auf, den er in Händen hielt. Da Scrimgeour an Kleingeld mangelte, ließ er sich darauf ein, das Stück wechseln zu lassen. Er übergab die Münze und schickte sich an, an Bord zurückzukehren, als ein dänischer Offizier samt Soldaten herannahte, um ihn wegen Falschmünzerei festzusetzen.

Unter ihnen befand sich jener Mann, der die Münze gewechselt hatte. Scrimgeour erkannte die Gefahr und floh zum Boot, das ihn auf sein Schiff zurückbrachte. Schon wähnte er sich in Sicherheit, doch bereits am nächsten Morgen traten drei dänische Kommissare vor den Admiral. Sie erklärten, ein Matrose der Flotte habe gefälschte Münzen in Umlauf gebracht und sei dem Zugriff des Wachhabenden entronnen. Der Admiral weigerte sich, den Mann an die Dänen auszuliefern, versprach jedoch eine unerbittliche Bestrafung, sollten die Beweise die Anklage stützen. Er entsandte einen Leutnant und zwanzig Soldaten an Bord von Scrimgeours Schiff, begleitet von jenem Dänen, der den Wechselvorgang bezeugt hatte. Scrimgeour wurde sogleich arretiert; in seiner Kiste fand man beinahe hundert gefälschte Taler, derart meisterhaft geprägt, dass kein Seemann sie von echten Münzen hätte unterscheiden können.

Das Kriegsgericht verurteilte ihn zum Auspeitschen durch die Flotte, von Schiff zu Schiff. Das Urteil wurde vor den Augen der dänischen Gesandten mit solcher Schärfe vollstreckt, dass diese, weit davon entfernt, den Engländern eine Nachsicht gegenüber ihrem Landsmann zu unterstellen, den Admiral anflehten, die letzten drei Schiffe zu verschonen. Ihr Gesuch stieß auf taube Ohren. Hamp gehörte zu jenen Ruderern, die Scrimgeour von Schiff zu Schiff führen mussten. Die Chronik berichtet, der Anblick des Gepeinigten nach den letzten Hieben habe ihn mit Entsetzen erfüllt, wie er jeden erschütterte, der Zeuge der Exekution war. Der Verfasser setzt hinzu, dass ungeachtet des Verdachts, weitere Schiffsleute könnten eingeweiht gewesen sein, künftig keine falschen Münzen mehr auftauchten. Scrimgeours Schicksal blieb für Hamp eine furchtbare Mahnung an die Unerbittlichkeit weltlicher Strafen – zu einer Stunde, da er sich selbst noch keineswegs dem Galgen nahe glaubte.

Nahezu fünf Jahre vergingen, ehe Hamp daran dachte, heimzukehren und sein Handwerk wieder aufzunehmen. Sein Schiff wurde zurückbeordert und abgemustert. Ihm verblieb kaum ein Schilling: Seine Wirtshauslust hatte den Sold noch vor der Heimkehr beinahe gänzlich verschlungen. Der Chronist mutmaßt, er hätte sein Auskommen durch stete Arbeit und den Verzicht auf Zügellosigkeit sichern können. Hamp selbst soll am Vorabend seines Todes das bittere Ende allein seinem Hange zum Trunke zugeschrieben haben, ohne ein sonstiges Verbrechen zu bekennen. Dieses Urteil verdanken wir den Worten des Verurteilten sowie dem Chronisten, welcher die Aussagen an der Schwelle des Todes für glaubwürdig erachtete.

Zurück in London verfiel Hamp dem Branntwein noch hemmungsloser als auf See. Eines Nachts torkelte er trunken durch die Gassen, als ihn eine Frau am Ärmel fasste und einlud, im Hause ihrer Mutter einen Krug zu leeren. Er willigte ein. Es dauerte nicht lange, da schlief er in der Stube ein – in Gegenwart von James Bird, der später mit ihm gehängt werden sollte, der Frau, die ihn hereingeführt hatte, und einer alten Matrone, die als deren Mutter ausgegeben wurde. Wachleute drangen bald darauf ein und nahmen Hamp und Bird wegen des Aufenthalts in einem verrufenen, unordentlichen Hause fest. Auf der Wache angekommen, wurden beide Männer bezichtigt, unweit von Rag Fair eine Greisin beraubt und grausam geschlagen zu haben.

Bei den folgenden Assisen am Old Bailey lautete die Zeugenaussage der Frau unmissverständlich gegen sie, und die Geschworenen sprachen beide schuldig. Hamp jedoch bewahrte bei der Urteilsverkündung seine Fassung. Er beharrte darauf, Bird vor dem Abend ihrer Festnahme niemals begegnet zu sein und zeit seines Lebens nicht einen halben Penny auf unredliche Weise erlangt zu haben; stets habe er durch eigene Hände Arbeit für seine Zeche aufgekommen. Von dem Überfall wisse er so wenig wie ein ungeborenes Kind. Er glaube zwar, so fügte er an, dass die Zeugin hinsichtlich der Tat selbst die Wahrheit sage, nicht jedoch bei der Erkennung der Täter; über Bird wage er kein Urteil zu fällen. Der Bericht nennt weder den Namen der Zeugin noch Einzelheiten über das Raubgut oder die Art der beigebrachten Wunden.

Ein namhafter Geistlicher suchte Hamp auf und mahnte ihn vor Zeugen, seine Schuld einzugestehen. Er hielt ihm vor, dass die Geschworenen ihn einstimmig verurteilt hätten, das Gesetz seinen Tod unausweichlich fordere und jede Hoffnung auf Rettung verloren sei. Ein Beharren auf der Leugnung nütze ihm in dieser Welt nichts mehr und bürde seiner Seele vor Gott die Last einer Lüge auf. Hamp hörte aufmerksam zu und erwiderte, er sei für den Zuspruch dankbar; doch würde der fromme Mann ihn gewiss nicht zum Geständnis drängen, entspräche der Vorwurf nicht der Wahrheit. Er bekannte freimütig, ein zügelloses, dem Laster ergebenes Leben geführt zu haben, beharrte jedoch darauf, dass die gegen ihn erhobene Anklage vollkommen erlogen sei. Er wolle, so schloss er, seinen Sünden nicht auch noch das Falschzeugnis eines erpressten Bekenntnisses hinzufügen.

Der Geistliche von Newgate begab sich daraufhin in den Trakt der zum Tode Verurteilten, um Bird zu befragen. Dieser lag danieder, krank und in kläglichem Zustande. Er bestätigte nach Ausweis der Akten, Hamp vor jener Unglücksnacht nie gesehen zu haben. Bird klagte sich selbst an, ein großer Sünder und gewohnheitsmäßiger Dieb zu sein, der oft für andere Gaunereien hinter Gittern gesessen habe, verneinte jedoch jede Beteiligung an dem verhandelten Überfall. Die Übereinstimmung ihrer Aussagen vermochte das Urteil nicht umzustoßen. Ebenso wenig löste sie das Rätsel, wie zwei Männer, die man friedlich in einer Stube angetroffen hatte, allein aufgrund einer apodiktischen Zeugenaussage für eine Tat büßen mussten, die sich an einem ganz anderen Orte zugetragen hatte.

Auf dem Richtplatz zu Tyburn zeigte sich Hamp gelassen und von einer Heiterkeit, die der Chronist für einen Mann am Rande des Grabes als bemerkenswert empfand. Vor der versammelten Menge bekannte er seine Verfehlungen, insbesondere seine Schwäche für das Weibervolk und noch mehr für das Trinken. Er begreife wohl, dass die göttliche Vorsehung ihn wegen dieser Laster zu einem schimpflichen Tode führe. Doch bestritt er abermals jeglichen tätlichen Angriff auf die Frau bei Rag Fair und schwor, zeit seines Lebens nie einen Diebstahl begangen zu haben. Er bat das Volk um Fürbitte und versank kurz ins Gebet. Am Mittwoch, dem 22. Dezember 1725, starb er in seinem fünfundzwanzigsten Lebensjahre am Galgen, an Birds Seite. Letzterer, so bemerkt die Chronik, stützte Hamps Aussage, soweit sein verwirrter Geisteszustand dies noch zuließ. So schließt das Blatt mit zwei am selben Tage Hingerichteten, ohne dass die Chronik den Widerspruch zwischen ihrer Leugnung und jener Zeugenaussage aufzulösen vermag, die sie auf das Schafott brachte.

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Vollständige Durchsicht der englischen Originalnotiz. Die Einschiffung wird als trunkenheitshalber erschlichene Anwerbung dargestellt; die Männer wurden, da sie des Gehens unfähig waren, zur Schaluppe getragen; Hamp protestierte am Morgen nicht. Die Baltikum-Expedition blieb ohne Kampfhandlungen. Scrimgeours Falschmünzerprozess vor dem Kriegsgericht und die Bestrafung von Schiff zu Schiff wurden von Hamp miterlebt. Bezüglich des Falls Rag Fair vermerkt die Chronik ein bestimmtes Zeugnis gegen Hamp und Bird; beide stritten die Beteiligung ab. Namen der Zeugin, das genaue Opfer, Beute und Wunden werden nicht detailliert. Bird bestätigt, Hamp vor der Verhaftung nie gesehen zu haben, leugnet die Tat, räumt aber frühere Diebstähle ein. Der Autor hält Hamps Abschiedsworte für glaubwürdig, was juristisch keine Unschuld beweist. Hinrichtung beider Männer zu Tyburn am 22. Dezember 1725.

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