„Ich bleibe dabei, dass ich Herrn Magen die 1.000 Francs und die 6.500 Francs übergeben habe.“ Loiseau beteuert dies vor den Geschworenen. Der Offizier erwidert, man verleumde ihn. Zwischen den beiden Männern lässt der Gerichtshof eine bei Loiseau beschlagnahmte Notiz herumreichen: Dieser behauptet, darauf zunächst den vollen Namen Magens niedergeschrieben, ihn sodann jedoch ausradiert zu haben, sodass lediglich eine Initiale stehen blieb. Der Präsident bemerkt, die Spur der Rasur sei deutlich sichtbar. Doch vermögen Buchstabe, Summen und das gegensätzliche Wort zweier Angeklagter in diesem Augenblick den Rechtsstreit noch nicht zu entscheiden.
Am 3. Juli 1874 eröffnet das Schwurgericht der Seine den Prozess gegen das Handelshaus Cahen-Lyon wegen Bestechung öffentlicher Funktionäre. Das Blatt vermerkt, dieses neue Verfahren gehe aus einer früheren Affäre um Betrügereien bei Militärlieferungen hervor. Cahen-Lyon selbst, von der Zuchtpolizeikammer zu fünf Jahren verurteilt, entzog sich dem Zugriff der Justiz und wird in Abwesenheit gerichtet. Zweiundzwanzig weitere Angeklagte nehmen im Saale Platz. Die Gazette teilt sie in zwei Gruppen: die Angestellten des Hauses, beschuldigt der Bestechung, und die mit dem Zeugwesen betrauten Offiziere, angeklagt der Annahme jener Zuwendungen.
Die Anklage stützt sich auf Geschäftsbeziehungen, die vorgeblich dem Wohle der Armee dienen sollten. Die Firma unterhielt zwei Niederlassungen: ein Bureau in Paris für das Kleinzeug und ein Atelier zu Montplaisir bei Lyon für Uniformstücke und das Grobzeug. Lambert leitete das Pariser Büro; Bazoin hatte dem Lyoner Hause vorgestanden, ehe ihn Loiseau 1870 ablöste. Matifas und Lagut reisten als Handlungsgehilfen umher. In diesem Gefüge passierten die Verträge jene Offiziere, welche die Lieferungen zu prüfen oder bei deren Abnahme mitzuwirken hatten.
Gleich zu Beginn der Verhandlungen weichen die Aussagen voneinander ab. Bazoin bestreitet die ihm bezüglich Magens und Pépins zur Last gelegten Zahlungen, wenngleich er einräumt, dass Letzterem eine Uniform überlassen worden sei. Loiseau dagegen behauptet, den Offizieren mehrfach Gelder zugesteckt zu haben, und will Magen allein über 7.000 Francs übergeben haben. Dieser leugnet entschieden. Matifas und Lagut räumen kleinere Zuwendungen ein, stellen sie jedoch als gebräuchliche Skonti dar, frei von jeder Absicht, die Beschlüsse der Kommissionen zu beeinflussen. Die Offiziere ihrerseits bestreiten, derlei Gratifikationen empfangen zu haben.
Der Buchhalter Mathieu liefert eine allgemeinere Rechtfertigung dieses Brauchs. Er erklärt, stets von solchen Zuwendungen gewusst zu haben, die dazu dienten, Unkosten oder Verluste der Rechnungsführer auszugleichen, und bezeichnet sie als Diskonts. Der Präsident hält ihm vor, selbst angeklagt, jedoch infolge von Verjährung außer Verfolgung gesetzt worden zu sein. Darauf verliest er einen Brief Mathieus an Cahen-Lyon, worin der Buchhalter an die Verpflichtung seines Adressaten erinnert, ihm täglich zwanzig Francs zu zwei Francs fünfzig Prozent auf die Wäsche- und Schuhlieferungen zu zahlen – ungerechnet der Zuwendungen an die „C… und M…“. Mathieu gibt zu, den Brief verfasst zu haben. Auf die Frage des Präsidenten, ob diese Initialen die Kapitäne und Majore bezeichneten, entgegnet der Zeuge, er könne dies nach acht Jahren nicht mehr mit Gewissheit sagen. Er beharrt darauf, die Zahlungen für rechtmäßig gehalten zu haben. Als ihm der Präsident die entrüsteten Abweisungen mancher Offiziere entgegenhält, erwidert Mathieu, er sei zuweilen auf rohe Gemüter gestoßen. Der Präsident bemerkt trocken, dass eben jene Männer es gewesen seien, die ihn vor die Tür gewiesen hätten.
Das Verhör gerät zum Bericht eines handfesten Streits. Mathieu schildert, ein Hauptmann habe ihn hinausgeworfen; er selbst habe verlangt, zur Wache geführt zu werden, und sich geweigert, diese zu verlassen, ehe ihm Genugtuung widerfahren sei. Die Szene endete nach seinen Worten damit, dass man die Tür offen stehen ließ und ihn so zum Abzug nötigte. Der Generalanwalt erinnert daran, dass Mathieu unter der Kommune vierundfünfzig Tage in Mazas in Einzelhaft gesessen habe. Der Sitzungsbericht macht aus dieser Episode keinen Beweis für Korruption: Er zeigt vor allem einen angefochtenen Zeugen, dessen Erklärungen über die Schmiergelder an seinen eigenen Schriftstücken scheitern.
Pépin räumt ein, ein Kleidungsstück des Hauses erhalten zu haben. Was die 500 Francs betrifft, welche die Anklage mit seiner Wohnung verknüpft, so erklärt er, seine Unterkunft habe abseits der Werkstätten gelegen, weshalb das Unternehmen fünf Quartale einer auf 400 Francs jährlich festgesetzten Miete beglichen habe. Er behauptet, sein Vorgesetzter habe ihm diese Lösung gewissermaßen gestattet. Die Intendanten Lefrançois und Testa werden vernommen, ehe der Präsident sich dem Dossier Magens zuwendet.
Der Fall Magens erscheint dem Vorsitzenden als der schwerwiegendste. Er ruft in Erinnerung, dass die bei Loiseau gefundene Notiz ihn mit 1.000 Francs und einem weiteren Betrag verbindet, der in der Anklagefrage mit 6.500 Francs beziffert wird. Magen erwidert, Loiseau habe ihn während der Untersuchung und vor Gericht schändlich verleumdet. Er gibt eine Summe von 85 Francs für Stiefel zu, wozu der Präsident jedoch bemerkt, Magen habe diesen Punkt befriedigend aufgeklärt. Im Übrigen vermutet Magen, Loiseau habe das Geld selbst eingesteckt und in seinen Büchern verbucht, als sei es ihm ausgezahlt worden. Er verfüge über 12.000 Francs Einkünfte, führe ein bescheidenes Leben und habe stets seine Offiziersehre gewahrt.
Loiseau beharrt auf seiner Anschuldigung. Er erläutert, er habe anfangs den vollen Namen Magens auf der Notiz vermerkt, ihn dann aber aus Skrupel und um einen alten Freund nicht zu verraten, wieder ausradiert. Er räumt ein, bei früheren Befragungen Ausflüchte gesucht zu haben, ehe er schließlich alles gestanden habe. Auf dem Zettel stehen, wie er vor Gericht vorliest, „1.000 Francs“ und „6.500“ für Instandsetzungen. Magen protestiert; Loiseau versichert, bei der Wahrheit zu bleiben. Fünf weitere Zeugen treten auf, ehe die Verhandlung unterbrochen wird.
Eine Woche darauf weichen die Erörterungen den Plädoyers. Am 10. Juli lässt der Generalanwalt die Anklage gegen Major Vidal und Hauptmann Burger fallen. Die übrigen Verteidiger fechten sowohl den Sachverhalt als auch dessen rechtliche Würdigung an. Für Lambert führt Maître Carraby aus, die behaupteten Zuwendungen hätten, selbst wenn sie erwiesen wären, keine Diensthandlungen vergolten; er schildert seinen Klienten als einen Werkmeister ohne Einfluss auf die Offiziere und verweist auf dessen Verdienste im Kriege. Der Anwalt Bazoins macht geltend, die Anklage allein sei Warnung genug gewesen, und beteuert den guten Glauben seines Mandanten.
Maître Ferré verteidigt Loiseau mit dem Hinweis, dieser habe lediglich den Befehlen seines Prinzipals gehorcht; zudem seien die Zahlungen erst sechs, acht oder zwölf Monate nach Abnahme der Lieferungen erfolgt, womit sie dem eigentlichen Vertragsabschluss fernstünden. Der Verteidiger betont ferner, Loiseau sei wider Willen dazu gebracht worden, seine Mitangeklagten zu belasten, obschon er sie zunächst habe schonen wollen. Für Matifas hält Maître Landier der Betrugsanschuldigung eine kaufmännische Deutung des Briefwechsels entgegen: Die anfangs angebotenen Waren seien von höherer Güte als das Muster gewesen, während die übrigen stets dem vorschriftsmäßigen Modell entsprochen hätten. Er stellt die Zuwendungen als Höflichkeiten dar, die einem alten Herkommen entsprächen.
Am folgenden Tage ergreift Maître Oscar de Vallée das Wort für Magen. Die Verhandlung verweilt zunächst lange bei der Frage, ob die Angeklagten das Recht besäßen, ihre Orden zu tragen. Die Staatsanwaltschaft hatte behauptet, der Anklagezustand hebe dieses Recht auf; der Verteidiger beruft sich auf ein Gutachten aus dem Jahre 1826 und betont, Magen habe sein Abzeichen nach dem Hinweis des Präsidenten schließlich abgelegt. Sodann wendet er sich der Sache selbst zu: Seines Erachtens seien die Notiz und Loiseaus Aussage die einzigen Belastungsmomente gegen seinen Mandanten. Andere Advokaten verteidigen Pépin und Maniel, indem sie die Beweise anzweifeln oder Befugnisse ihrer Vorgesetzten geltend machen. Am 11. Juli wird die Sitzung vertagt, um die Plädoyers zum Abschluss zu bringen.
Am 13. Juli sprechen die letzten Verteidiger für Monbey, Doublet, Lourcines, Parnajon, Thomas und Manceaux. Der Gerichtshof hört die Zusammenfassung des Präsidenten, woraufhin sich die Geschworenen zurückziehen. Um halb acht Uhr abends kehren sie mit einer Verneinung sämtlicher Fragen zurück. Der Präsident verkündet den Freispruch der Angeklagten und ordnet ihre Freilassung an. Die Gazette beschreibt Offiziere, die den Geschworenen danken, Händedrücke und Familien, die sie umarmen. Die ausradierte Notiz behielt ihre Narbe. Der Bericht überliefert nicht die individuellen Beweggründe der Geschworenen; er verzeichnet lediglich ihre verneinenden Antworten und den darauf folgenden Freispruch.
Dokumentarische Notiz: Ausgewählte Gerichtsberichte der Gazette des Tribunaux, Sitzungen vom 3., 10., 11. und 13. Juli 1874, erschienen vom 4. bis 14. Juli. Die Darstellung stützt sich auf ausdrücklich begrenzte Auszüge der Nummern vom 4., 5., 11., 12. und 13.–14. Juli; die übrigen Ausgaben verbleiben im Archiv und werden nicht als vollständig ausgewertet beansprucht. Die Gazette fasst Anklage und Plädoyers zusammen, ohne die individuellen Urteilsgründe der Geschworenen wiederzugeben. Die im Gerichtssaal genannten Summen werden den jeweiligen Sprechern zugeschrieben; die von Loiseau verlesene Notiz und die Frage des Präsidenten erwähnen beide 6.500 Francs für Magen.
