Der Anklageschrift zufolge trug ein Wechsel über zwanzigtausend Francs auf der Rückseite den Indossamentsvermerk eines gewissen Fourcade. Dieser hatte das Papier jedoch weder ausgestellt noch indossiert. Erst der Wechselprotest belehrte ihn darüber, dass die Frist abgelaufen war; der Augenschein des Papiers zeigte ihm, dass sein Name gefälscht worden war. Er wandte sich zunächst an Richard, einen der Indossanten, und darauf an Desroches, als dessen bloßer Strohmann Richard gegolten haben soll. Fourcades Strafanzeige sollte die drei Männer binnen kurzem vor das Schwurgericht des Departements Seine führen.
Die Verhandlung begann am 22. Juni 1874. Napoléon-Alcibiade-Sophie Richard, ein Geschäftsmakler, nahm auf der Anklagebank Platz neben Constantin-Michel-Eugène Rigaud, dem Kassierer von Desroches, und Paul-André Desroches, einem Ingenieur und Eisenbahnunternehmer. Die Gerichtszeitung vermerkte, dass der Prozess sich ausschließlich um Fälschungen von kaufmännischen Handelspapieren drehe. Desroches, der sich im Konkurs befand, hatte sich gesondert vor dem Zuchtpolizeigericht wegen einfacher Bankrottreife zu verantworten; die Ausgabe vom 24. Juni berichtigte eine zuvor irrtümlich gemeldete Anklage wegen betrügerischen Bankrotts.
Die Anklageurkunde ließ die Untersuchung bis in den vorangegangenen Herbst zurückreichen. Demnach hatte Fourcade, nachdem ihm der Protest über den Wechsel von zwanzigtausend Francs zugestellt worden war, seine gefälschte Unterschrift erkannt. Weitere Effekten im von der Anklage geschätzten Gesamtwert von zweihundertdreißigtausend Francs trugen ebenfalls seinen Namen. Die drei Verdächtigen wurden verhaftet. Doch die Rollen und Verantwortlichkeiten, weit davon entfernt, deckungsgleich zu sein, wurden bereits in den Verhören heftig bestritten: Richard gestand ein, die Wechsel fabriziert zu haben, behauptete aber, Rigaud und Desroches hätten ihn dazu verleitet. Diese wiederum beteuerten, von der kriminellen Herkunft der Wertpapiere nichts gewusst zu haben.
Der Bericht über die Verhandlungen unterschied drei Serien. Bei der ersten handelte es sich um Wechsel, die auf erdichtete Namen ausgestellt und anschließend über Indossamente bis hin zu Fourcade und Richard weitergegeben worden waren. Der Anklage zufolge wurden neunundzwanzigtausend Francs diskontiert; Richard übergab Desroches und Rigaud davon jedoch nur fünfzehntausend und behielt vierzehntausend für sich. Der Sachverständige hingegen sprach von dreizehntausend Francs, die an Rigaud ausgezahlt worden seien, und vierzehntausend, die Desroches noch zugestanden hätten: Die beiden Zahlenwerke der Zeitung stimmen nicht überein und erlauben keine exakte Rekonstruktion der tatsächlichen Geldströme. Um den Betrag zu verbürgen, den er nach eigenen Angaben einbehielt, zeichnete Richard weitere Wechsel und händigte sie den beiden aus, ohne dass diese in Umlauf gebracht wurden. Diese Schuld, so führte die Anklage weiter aus, lieferte ihn fortan der Willkür seiner beiden Komplizen aus.
Die zweite Serie umfasste vier Tratten und vier Wechsel im Gesamtwert von achtzigtausend Francs. Fiktive Namen traten als Aussteller oder Begünstigte auf; Fourcade erschien unter den Indossanten, und die Papiere passierten Richard, ehe sie von Desroches oder Rigaud begeben wurden. Dem Sitzungsbericht zufolge waren diese Werte bei Fälligkeit von den beiden Männern eingelöst worden und fanden sich später in den Geschäftsakten von Desroches wieder, der sie offenbar als Kassenbelege aufbewahrt hatte.
Die dritte Serie, die das Blatt auf einhundertzweiunddreißigtausendundfünfundachtzig Francs bezifferte, war unbezahlt geblieben. Auch diese Effekten trugen erfundene Namen und die Unterschrift Fourcades. Ein Sonderfall verkomplizierte das Bild jedoch: Drei Wechsel über je zehntausend Francs waren von Desparjols gezeichnet worden, einem Unternehmer und Freund von Desroches, der seinen Namen gefälligkeitshalber hergeliehen haben soll. Die Anklage hob diese Papiere von den übrigen ab, da sie ihrer Ansicht nach lediglich zwei gefälschte Unterschriften aufwiesen. Sie stellte die einzelnen Serien als Stufen einer Praxis dar, die sich mit dem Herannahen der Fälligkeitstermine immer weiter ausgeweitet hatte.
Richard leugnete seine eigene Handschrift keineswegs. Zu seinem Maklerbüro und seinen Geschäftsbeziehungen zu Desroches befragt, erklärte er, er habe anfangs reine Gefälligkeitswechsel erhalten und erst später auf Drängen seiner Partner gefälschte Tratten angefertigt. Er beteuerte, an die Eisenbahnkonzessionen und die Unternehmungen geglaubt zu haben, von denen Rigaud ihm vorschwärmte. Desroches, so versicherte er, habe auf großem Fuße gelebt; Rigaud habe ihm versprochen, das Geld werde am Fälligkeitstag bereitstehen. Richard behauptete, den wiederholten Bitten Rigauds nachgegeben zu haben, ehe er gänzlich in das Räderwerk geriet, das er selbst in Gang gesetzt hatte.
Der Gerichtspräsident hielt ihm vor, dass er als vormaliger Schreiber bei einem Anwalt und einem Gerichtsvollzieher die Tragweite seiner Handlungen unmöglich verkannt haben könne. Richard erwiderte, er habe mit fingierten Tratten begonnen in der Hoffnung, Desroches werde für die Begleichung sorgen. Er räumte ein, dass sämtliche gefälschten Effekten von seiner Hand stammten, abgesehen von nachträglichen Abänderungen durch seine Mitangeklagten. Er bestand jedoch darauf, lediglich die erste Serie selbst begeben zu haben; um die übrigen habe sich nach seiner Darstellung Rigaud gekümmert. So barg dasselbe Geständnis zugleich eine Anklage: Richard bekannte sich zur Fälschung, bestritt jedoch die Rolle, die seine Mitangeklagten ihm zuschrieben.
Rigaud protestierte dagegen. Er gab zwar zu, die Papiere verwendet zu haben, beteuerte jedoch, er habe sie für bloße Gefälligkeitswechsel gehalten, die bei Fälligkeit eingelöst werden sollten. Er bestritt, dass seine Korrespondenz ein Mitwissen um die Fälschungen beweise. Der Vorsitzende hielt ihm Briefe vor, in denen Rigaud von zu übergebenden Werten, zu beschaffenden Geldern und Provisionen sprach; zudem verwies er darauf, dass Rigaud in einem der Schreiben davor warnte, bestimmte Papiere einem Bankier vorzulegen. Rigaud entgegnete, er habe Richard niemals aufgefordert, falsche Wechsel auszustellen, und der veränderte Tonfall seiner Briefe erkläre sich schlicht aus der alltäglichen Vertraulichkeit ihres Verkehrs.
Die Verhöre führten das Gericht sodann auf die Lage von Desroches zurück. Dieser schilderte seine Bautätigkeit in Russland, seine Eisenbahngesellschaften und die Konzessionen, die er erlangt zu haben behauptete. Er räumte ein, dass seine Finanzen beengt gewesen seien, behauptete jedoch, er habe noch über Kreditlinien und bedeutende geschäftliche Aussichten verfügt. Die Anklage hielt ihm Passiva von viereinhalb Millionen Francs entgegen, denen nach Schätzung des Konkursverwalters Aktiva von höchstens zwei Millionen gegenüberstanden. Desroches erwiderte, diese Schätzung übergehe die erworbenen Konzessionen und die schwebenden Geschäfte.
Der Konkursverwalter Barboux und der Sachverständige Flory legten ihrerseits eine abweichende Bilanz vor: drei Millionen dreihunderttausend Francs Schulden bei Aktiva von nur sechshunderttausend. Sie schilderten eine lückenhafte Buchführung, übermäßige Ausgaben und einen massiven Rückgriff auf Gefälligkeitswechsel. Flory datierte den Beginn des Umlaufs der gefälschten Papiere auf Ende 1872; Richard habe Blankoakzepte mit fingierten oder nachgeahmten Unterschriften ausgefüllt. Nach seinem Gutachten konnte Rigaud die Fälschungen, die er empfing und weitergab, unmöglich übersehen haben, während Fourcades Unterschrift bei Desroches sofortigen Verdacht hätte wecken müssen, da dieser den Fabrikanten bereits zuvor vergeblich um ein Darlehen ersucht hatte. Diese Schlussfolgerungen wurden von den Angeklagten heftig bekämpft, die jedes Wissen um den Betrug in Abrede stellten.
Die Verhandlung erschöpfte sich nicht in den Zahlen des Verwalters. Der Vorsitzende befragte Desroches zu auf Kredit gekauften Lokomotiven und Schienen, zu hochverzinslichen Anleihen sowie zu Unternehmungen, in die er beträchtliche Summen gesteckt hatte. Desroches entgegnete, er habe sich nicht mit finanziellen Details befasst und stets auf seinen guten Namen hin Kredite aufgenommen. Zu einem von Belleville anvertrauten Rententitel, den Rigaud hatte begeben lassen, erklärte er, er habe an ein einfaches Darlehen geglaubt und von den anschließenden Börsenoperationen nichts gewusst. Der Präsident hielt ihm vor, dass das Wertpapier auf Termin zurückgekauft und letztlich von seinem Eigentümer eingebüßt worden sei; Desroches blieb dabei, die Tragweite des Vorgangs nicht erfasst zu haben.
Fourcade wurde als Zeuge vernommen. Der Vorsitzende befragte ihn über seine früheren Geschäftsbeziehungen zu Desroches und über das Angebot einer Eisenbahnkonzession, das er weitergeleitet hatte. Fourcade räumte ein, in diesem Umgang zu leichtfertig gehandelt zu haben, wies jedoch den Verdacht, er habe von den gefälschten Wechseln gewusst, mit Entrüstung von sich. Er legte dar, dass er Desroches vertraut und die heikle Lage erst im Nachhinein durchschaut habe. Als Richard ihn bezichtigte, er selbst habe zur Verwendung seiner Unterschrift geraten, protestierte Fourcade energisch; aus dem Sitzungsbericht geht nicht hervor, wie die Geschworenen diesen Wortwechsel aufnahmen.
Hierauf sagte Tenré aus, Bankier und Gläubiger von Desroches. Er war an gewissen Transaktionen beteiligt gewesen und bestätigte, dass für eine Eisenbahnkonzession sechshunderttausend Francs geboten worden seien; Desroches habe sich jedoch geweigert, ihm Verhandlungsvollmacht zu erteilen. Tenré räumte ein, in seinen finanziellen Beziehungen zu ihm unvorsichtig gewesen zu sein, leugnete aber, von den gefälschten Wechseln gewusst zu haben. Auf die Frage von Richards Verteidiger, ob er von der Unechtheit der Papiere Kenntnis gehabt habe, entgegnete Tenré, diese Nachricht habe ihn seinerzeit wie ein Schlag getroffen. Galetti, Neffe und Angestellter von Desroches, erklärte, er habe einige Wechsel per Prokura unterzeichnet, sei aber den eigentlichen Finanzoperationen fremd geblieben.
In der Sitzung vom 23. Juni sagten die von der Verteidigung geladenen Entlastungszeugen über die Rechtschaffenheit und die geschäftliche Verlässlichkeit von Desroches aus. General Tamisier berichtete, man habe einen geschäftlichen Streitfall in drei Zusammenkünften beigelegt, und er behalte eine vorteilhafte Meinung von ihm. Nach fünf Uhr abends war die Zeugenliste erschöpft. Die Staatsanwaltschaft beantragte die Vertagung, damit die Plädoyers nicht unterbrochen werden müssten; der Gerichtshof unterbrach die Sitzung und setzte die Verhandlung am folgenden Tag fort.
Am 24. Juni vertrat Generaladvokat Hémar die Anklage. Thomas plädierte für Richard, Arago für Desroches und Martin für Rigaud. Nach den Schlussausführungen des Vorsitzenden berieten die Geschworenen bis fünfundzwanzig Minuten nach Mitternacht. Ihr Wahrspruch lautete auf Nichtschuldig für Desroches und Rigaud, auf Schuldig für Richard, dem jedoch Milderungsgründe zugebilligt wurden. Die beiden Erstgenannten wurden freigesprochen. Richard wurde zu sieben Jahren Zuchthaus und einer Geldstrafe von einhundert Francs verurteilt.
Der Gerichtsbericht hinterließ somit zwei einander ausschließende Darstellungen über denselben Umlauf von Wechselpapieren. Richard hatte das Fabrizieren der Effekten eingestanden, doch er brandmarkte Rigaud und Desroches als die eigentlichen Drahtzieher seines Tuns; diese wiederum bestritten beharrlich jede Kenntnis der Fälschungen. Der Freispruch von Desroches und Rigaud entschied die juristische Frage, wie sie in den Spalten der Gerichtszeitung überliefert ist, während Richards Strafe das Maß der Schuld markiert, das die Geschworenen ihm allein anlasteten. Die Wechsel hatten nicht bloß falsche Unterschriften getragen: Sie hatten drei Männer vor Gericht gebracht, von denen jeder die entscheidende Mitwisserschaft dem anderen zuschob.
