Am Abend des 29. Juni 1840 durchstreiften der Förster Scheinert und sein Gehilfe den Schmiedeberger Gemeindewald, als ein Verwesungsgeruch ihre Aufmerksamkeit erregte und sie, kaum sechs Schritte abseits des Pfades, zu einer Schonung junger Kiefern führte. In einer Bodensenke lag ein Leichnam, nur notdürftig mit Erdreich und Sand bedeckt. Ein schwarzer Hund mit braunen Läufen schien die Erde aufgescharrt zu haben, ehe er beim Herannahen der Männer die Flucht ergriff. Die ersten Schritte der Untersuchung waren jene, die jeder Fund eines Namenlosen gebot: die Obrigkeit herbeizurufen, den Toten freizulegen, die Wunden aufzunehmen und jedes gefundene Beistück sorgfältig zu verzeichnen.
Die Wundärzte stellten eine Zertrümmerung des Schädels sowie einen tiefen Schnitt an der Vorderseite des Halses fest. Jede dieser Verletzungen für sich genommen war nach ihrem Gutachten tödlich gewesen. Der Körper war in eine Decke aus grünem Leinen gehüllt, die von einem ledernen Riemen zusammengehalten wurde; er trug noch seine Kleidung, und neben der Grube lagen verschiedene Gegenstände verstreut. Die Züge des Gesichts ließen eine Wiedererkennung nicht mehr zu. Das Gesamtbild der Spuren wies auf eine Truppe umherziehender Schausteller hin, die wenige Tage zuvor in der Gegend geweilt hatte. Der Tote, so schloss man bald, war mit diesen Leuten gereist, ehe man ihn im Gehölz verscharrt hatte.
Die erste Person, die diesen Anhaltspunkten eine greifbare Gestalt zu geben vermochte, war Marie Magdalene Heinrich. Mehrere Monate später in Frankfurt festgenommen, gab sie zu Protokoll, sie sei mit dem Zug des Christian Brand, dessen Ehefrau und deren Kindern gezogen. Sie nannte Joseph, den von Brand auferzogenen Sohn, die beiden Töchter Karoline und Therese sowie Rudolf Wuchinger, einen Reisegefährten. Ihrer Aussage nach war Christian in der Nacht vom 18. auf den 19. Juni verschwunden. Am folgenden Tage habe Joseph behauptet, die Gebrüder Richter hätten Christian erschlagen; einer von ihnen führe den Beinamen Graf. Man habe daraufhin den Karren in den Schmiedeberger Forst gelenkt, wo die Grube ausgehoben worden sei.
Heinrich beschränkte sich nicht auf vage Andeutungen. Sie führte die Gerichtsbeamten auf den Pfad, den sie mit dem Tross genommen hatte, und wies ihnen die genaue Stelle. Hervortretende Wurzeln, so erinnerte sie sich, hätten sich damals im Rad des Wagens verfangen, als man den Toten aufgeladen habe. Diese Einzelheit stimmte vollkommen mit der Beschaffenheit des Geländes und dem Bericht über den Transport überein. Der Karren, die Decken, das Gewand und die bei der Leiche aufgefundenen Gegenstände lieferten weitere Übereinstimmungen. Die Witwe Brand erkannte mehrere Stücke als Eigentum ihres Mannes wieder. Auch der Hund wurde von Personen, die das Tier gekannt hatten, zweifelsfrei identifiziert.
Der gerichtliche Bericht trug diese Umstände zusammen, um die Feststellung zu stützen, dass es sich bei dem Toten tatsächlich um Christian Brand handele. Er räumte ein, dass die Fäulnis eine unmittelbare Rekognoszierung durch den Sohn vereitle. Vielmehr stützte man sich auf ein Zusammentreffen von Wahrscheinlichkeiten: der von der Heinrich bezeichnete Ort, die persönlichen Effekten, die Signalementsbeschreibung des Vermissten, eine alte Narbe an der Hand und der vom Wundarzt geschätzte Todeszeitpunkt deckten sich mit dem Verschwinden Christians. Die Identitätsfeststellung ruhte mithin nicht auf dem Augenschein des Antlitzes; der Gerichtsbericht gründete sich auf das schlüssige Zusammenpassen von Gegenständen, Örtlichkeit, Personenbeschreibung und einzelnen körperlichen Merkmalen.
Die Nachforschungen griffen weiter aus, während die Namen zwischen Poststationen, Wirtshäusern und Amtsstuben zirkulierten. Im März 1841 wurde im Großherzogtum Baden ein Mann unter dem Namen Johann Blum verhaftet, in dem man Joseph Brand erkannte. Seine beiden kleinen Schwestern reisten an seiner Seite. Gefälschte Papiere und eigenmächtige Passänderungen hatten ihre Identität verschleiert, doch die Häscher identifizierten alsbald die gesuchten Kinder. Die Behörden veranlassten die Auslieferung Josephs, seiner Schwestern, des Fuhrwerks und der beschlagnahmten Habe nach Preußen. Die Fährte der Gebrüder Richter, die Joseph zunächst als die Mörder hingestellt hatte, verlor nunmehr jeden Halt; sie hatte sich von Anbeginn nur auf seine eigenen Behauptungen gestützt.
Joseph leugnete anfangs jede Schuld. Drei Wochen lang behauptete er in den Verhören beharrlich, die Gebrüder Richter hätten seinen Vater niedergeschlagen und er selbst habe lediglich bei der Beerdigung geholfen. Die Inquirenten hielten ihm die aus der Grube geborgenen Gegenstände vor und stellten seine wechselnden Angaben den belegten Reisestationen der Truppe gegenüber. Am 29. Mai, nach einer Gegenüberstellung mit zwei Tagelöhnern, die beim Fortschaffen der in Decken gehüllten Leiche geholfen hatten, verlangte er den Untersuchungsrichter zu sprechen. Er gestand nun ein, Christian getötet zu haben, schilderte die Tat jedoch als Folge eines Streits: Der Vater habe ihn geschlagen, woraufhin er im Affekt nach einem Knüppel gegriffen und einen einzigen Schlag geführt habe; der tödliche Ausgang, so beteuerte er, sei unbeabsichtigt gewesen. Anschließend habe er dem Liegenden die Kehle durchschnitten und den Leichnam beseitigt.
Dieses erste Geständnis gab der Rechtssache eine neue Richtung, schloss sie jedoch keineswegs ab. Im Mai 1842 verurteilte das Naumburger Gericht Joseph wegen Totschlags ohne Vorbedacht zu lebenslanger Zuchthausstrafe. Marie Heinrich wurde von der Anklage der Hehlerei und Begünstigung freigesprochen. Die beiden Schwestern, die noch im Kindesalter standen, blieben straffrei; Wuchinger wurde als unbeteiligt an der Tat erachtet. Joseph nahm das Urteil, das ihn vor dem Schafott bewahrte, zunächst mit Erleichterung auf. Anfang Juli wurde er in das Zuchthaus zu Halle überstellt.
Etwa zehn Wochen nach seinem Eintreffen widerrief er einen wesentlichen Teil seiner bisherigen Aussagen. Er behauptete nunmehr, Christian Brand sei sein leiblicher Vater gewesen, heiße in Wahrheit Dilany und der Mord sei von langer Hand geplant gewesen. Die neue Darstellung verlegte die Tat aus dem Handgemenge in den Schlaf: Joseph habe gewartet, bis die übrigen Mitglieder der Truppe eingeschlafen seien, habe dem Vater mit einem Holz mehrere Schläge auf den Kopf versetzt und ihm hernach mit einem Säbel den Hals durchtrennt. Er gab an, den Entschluss zur Tötung bereits seit mehreren Tagen gehegt zu haben. Diesen Vorsatz führte er auf die Härte des Vaters und dessen Widerstand gegen eine Verbindung mit der Heinrich zurück.
Von diesem Augenblick an drängten sich zwei Fragen auf. Die erste betraf den Wahrheitsgehalt des Geständnisses. Die Verteidigung machte geltend, die Zuchthausstrafe sei dem Verurteilten unerträglich geworden, und er habe den wohlüberlegten Mord nur erdacht, um ein rasches Ende auf dem Schafott zu finden. Das Erkenntnis begegnete diesem Einwand, indem es den Zeitpunkt des Geständnisses, die Haftbedingungen, den empfangenen Religionsunterricht und die Eröffnungen gegenüber dem Halleschen Gefängnispfarrer eingehend würdigte. Der Herausgeber des Pitaval schließt sich dieser Würdigung weitgehend an; freilich vermengt seine Darstellung die aktenmäßigen Feststellungen mit einer moralisierenden Deutung von Josephs Bekehrung und Reue. Solche Urteile dürfen nicht mit einem unmittelbaren Zeugnis über sein seelisches Innere verwechselt werden.
Die zweite Frage galt dem Abstammungsverhältnis. Joseph behauptete nun, Christian sei sein leiblicher Vater Wenzel Dilany gewesen und der Name Brand sei nur beigelegt worden. Die Witwe Brand hatte anfangs beschworen, Joseph sei ihr Sohn; später widerrief sie diesen Eid und erklärte, er sei als fremdes Kind angenommen worden, geboren von einer anderen Frau. Die Familienpapiere waren unauffindbar. Nachforschungen in den Kirchenbüchern von Nancy bestätigten ein früheres, von Joseph angegebenes Geburtsdatum nicht; ein böhmischer Taufschein wies zwar Ähnlichkeiten mit seiner Geschichte auf, erlaubte jedoch keine sichere Feststellung seiner Identität. Das Gericht beließ die leibliche Herkunft im Ungewissen und hielt sich an das Verhältnis der Pflegevaterschaft – jenes Band, unter dem Christian den Knaben erzogen und vor den Behörden ausgewiesen hatte.
Die Ärzte wurden erneut vernommen, um die erste Darstellung am Befund des Leichnams zu prüfen. Die Zertrümmerung des Schädels und die Wunden im Gesicht ließen sich nach ihrem neuerlichen Gutachten unmöglich durch einen einzelnen Schlag erklären. Es bedurfte mehrerer Hiebe; der Säbelhieb gegen die Kehle war durchaus vereinbar mit der Haltung eines Mannes, der bereits betäubt zusammengesunken war. Auch die Menge des vergossenen Blutes deutete auf die mutmaßliche Reihenfolge der Wunden hin. Dieses Gutachten stützte das schwerere Geständnis, ohne freilich die Frage des Vorsatzes für sich allein zu entscheiden. Das Tribunal stützte sich ferner auf Josephs wechselnde Reden, das Bereitlegen eines Knüppels nahe seiner Schlafstätte und die planmäßigen Handlungen zur Beseitigung der Spuren.
Das Naumburger Gericht fällte sein zweites Urteil am 10. April 1844. Es erkannte Joseph Brand-Dilany des vorsätzlichen, überlegten Mordes an seinem Pflegevater für schuldig und sprach, den Formen des Rechts folgend, die Todesstrafe aus. Das Erkenntnis, das ihm im Mai eröffnet wurde, konnte indessen nicht vollstreckt werden. Joseph litt seit langem an einem Lungenleiden; er verschied am 11. August 1844 im Gefängnis zu Eilenburg. Die gedruckten Akten berichten mithin nicht von einer Hinrichtung, sondern von einem Todesurteil, dessen Vollstreckung die Natur zuvorkam.
Am Rande des Waldweges hatte das, was zunächst nur ein namloser Toter schien, Gegenstände, Erinnerungen und unvereinbare Bekenntnisse wachgerufen. Ein wiedererkannter Karren, eine Wurzel, die sich im Rade fängt, aus der Erde gehobene Gewänder: Die Kriminaljustiz verstand es, die stummen Zeugen zum Sprechen zu bringen. Und doch vermochte sie nicht jeden Zweifel zu zerstreuen. Der Verscharrte wurde Christian Brand durch ein Geflecht von Indizien zugeordnet; Joseph verfiel zunächst der Strafe des Totschlags im Streit, dann der des Mordes, nachdem er sein Geständnis umgestoßen hatte. Zwischen diesen beiden Urteilssprüchen bleiben jene Fragen offen, die kein Aktenband endgültig zu schlichten vermag: was der Sohn um seine Herkunft wusste, was in jener Nacht wirklich in ihm vorging, und wie viel an seinem letzten Bekenntnis lautere Wahrheit oder richterliche Auslegung war.
