Am 2. Januar 1822 entdecken eine Wäscherin und ihr Sohn auf dem Dachboden eines Augsburger Hauses menschliche Überreste. Seit neun Monaten ist Maria Anna Holzmann verschwunden, und ihre beiden Aftermieter versichern, sie sei an jenem Morgen ohne Vorwarnung davongegangen. Die Identität der Verunglückten wird anhand ihrer Kleidung sowie einer Eigentümlichkeit ihres Fußes festgestellt. Als der Wundarzt die Gebeine untersucht, gleitet aus einer Beuge des Arms ein Messingring hervor. Dieses scheinbar unbedeutende Geschmeide verknüpft die Bluttat mit George Rauschmaier, einem der Mietleute, und verwandelt ein spurloses Verschwinden in eine Morduntersuchung.
Die fünfundfünfzigjährige Holzmann fristete ihr Dasein mit häuslichen Gelegenheitsarbeiten und bewohnte eine Kammer beim Schuhmachermeister Sticht. Einen Teil ihrer Bleibe überließ sie Rauschmaier und Joseph Steiner zur Aftermiete. Am Karfreitag des Jahres 1821 verschwand sie. Wenige Tage darauf zogen die beiden Männer aus dem Haus aus, ohne dem Hausherrn ihr Fernbleiben anzuzeigen. Später gaben sie vor, die Holzmann habe das Haus am frühen Morgen verlassen, ihre Schlüssel zurückgelassen und sei nimmer wiedergekehrt.
Sticht wandte sich erst am 17. Mai an die Polizeibehörde. Als er sich mit dem Richter und den Anverwandten der Holzmann zur Inventur ihrer Hinterlassenschaft einfand, trat zutage, dass Kleider und Wertsachen entwendet worden waren. Ein noch üblerer Umstand betraf die Räume, welche die beiden Männer bewohnt hatten: Ein durchdringender Geruch lagerte darin, den die Anwesenden zunächst dem unsauberen Zustand der Behausung zuschrieben. Die Nachforschungen der Polizei blieben fruchtlos. Der Bruder der Verschollenen argwöhnte, sie habe sich vielleicht aus Gram über den Verlust verliehenen Geldes davongemacht.
Bei seiner eidlichen Vernehmung am 25. Juni gab Rauschmaier zu Protokoll, die Holzmann habe das Haus gegen acht Uhr in Begleitung eines anderen Weibsbildes verlassen. Wohin sie sich gewandt, wisse er nicht. Mangels neuer Anhaltspunkte wurden die Akten geschlossen. Den Richtern lagen ein Verschwinden, fehlende Fahrnis und die Schilderung eines Hausgenossen vor, jedoch weder ein Leichnam noch ein Zeuge für den Aufbruch.
Am folgenden 2. Januar zeigte eine Wäscherin namens Therese Beltler bei der Polizei an, sie habe mit ihrem Sohne unter Gerümpel auf dem Speicher Menschenknochen aufgefunden. Die Gerichts-Commission begab sich augenblicklich an Ort und Stelle. Weitere Leichenteile wurden nahe dem Kamin, in Rauschmaiers früherem Zimmer sowie eingehüllt in blutbefleckte, als Eigentum der Holzmann erkannte Kleider geborgen. Ein Teil fehlte noch. Ein Fabrikinspektor entsann sich, am vorherigen Pfingstfest einen Totenschädel in einem Kanal bemerkt und wieder ins Wasser gestoßen zu haben. Seine Beschreibung – von geringer Größe, mit nur wenigen Zähnen – stimmte mit dem Gesuchten überein, doch stand der Schädel für einen Augenschein nicht mehr zur Verfügung.
Die aufgefundenen Gebeine wurden beschaut und mit den Angaben der Angehörigen der Holzmann verglichen: Sie war von kleiner Statur, ihr rechter Fuß war dicker als der linke, und sie hatte vor Jahren eine Zehe eingebüßt. Ihr Bruder erkannte die Vermisste zweifelsfrei. Der Wundarzt stellte fest, dass die Gelenke mit Bedacht voneinander getrennt worden waren. Als er einen Arm näher prüfte, entglitt der Ellenbogenbeuge ein Messingring. Dieser Fund ließ vermuten, das Stück sei beim Verstecken der Leichenteile verloren worden.
Nunmehr lag dringender Verdacht wider Rauschmaier und Steiner vor. Die sterblichen Überreste waren in ihrer ehemaligen Stube und auf dem Dachboden des Hauses verborgen worden; die Effekten der Holzmann waren kurz nach ihrem Verschwinden veräußert oder ins Pfandhaus getragen worden. Überdies hatte Rauschmaier seine frühere Aussage beschworen, die nun durch den Augenschein Lügen gestraft wurde. Am 2. Januar festgenommen, wahrte er zunächst eine gelassene Haltung. Als man ihm auf dem Gottesacker die Gebeine vorwies, gab er vor, die Tote nicht zu erkennen, und beharrte darauf, sie sei verreist.
Am 23. Januar, nachdem er den Diebstahl eingestanden hatte, legten ihm die Inquirenten Stücke aus dem Besitz der Holzmann vor, die er als gestohlen anerkannte. Sodann breitete man Ohrringe, goldene Ringe und den besagten Messingring vor ihm aus. Letzteren bezeichnete er unverzüglich als sein Eigentum; er habe ihn einst am linken kleinen Finger getragen, ehe er ihn gegen Goldringe vertauscht habe. Der Ring passte mühelos an seinen Finger. Damit hatte er ebenjenes Stück als das seine anerkannt, welches man bei der Obduktion des Leichnams gefunden hatte. Dem Richter lag nun ein von Rauschmaier selbst zugestandenes Beweisstück vor, geborgen aus den Resten der Ermordeten in seiner früheren Kammer.
In den ersten Verhören gestand Rauschmaier lediglich den Diebstahl ein. Als jedoch im März die Spezialverhöre anhoben, brach er bei seinem dritten Erscheinen in Tränen aus, bat um Gnade und bekannte, die Holzmann am Karfreitagmorgen erschlagen zu haben, als beide allein im Hause waren. Er habe sich ihrer Kleider und der Ersparnisse bemächtigen wollen, die er bei ihr vermutete. Er erbeutete indessen bloß acht Kreuzer. Hernach schilderte er genau, wie er die Überreste verbarg und das Haupt in den Fluss warf; dieser Schädel blieb unauffindbar.
Rauschmaier gab an, er habe in steter Geldnot geschwebt und neue Kleidung beschaffen wollen, ohne bei Speis und Trank kürzertreten zu müssen. Er kannte den Inhalt ihrer Truhen und wusste, dass man sie für wohlhabend hielt. Mehrere Tage habe er den Mordplan erwogen, gezögert und schließlich zugegriffen, als die übrigen Hausbewohner zur Kirche gegangen waren. Nach der Tat begab er sich in die Moritzkirche, vermochte jedoch, wie er beteuerte, nicht zu beten. Feuerbachs Bericht vermerkt, dass er später tiefe Reue bezeugte und bei seinen Vernehmungen häufig weinte.
Steiner hingegen verstrickte sich in ein Geflecht widersprüchlicher Angaben. Die Richter hatten bald bemerkt, dass er die Tragweite der Fragen und das Wesen eines Eides kaum zu fassen vermochte. Seine wechselnden Behauptungen – er habe Getöse vernommen, Blut gesehen und Drohungen empfangen – wurden daher anhand der Daten und Umstände peinlich genau nachgeprüft. Zunächst bestritt er jegliches Wissen. Dann behauptete er, er habe Lärm gehört, Blutspuren bemerkt und sei von Rauschmaier bedroht worden. Als der Richter ihm die Widersprüche vorhielt, räumte er ein, diese Szenen frei erfunden zu haben. Er habe seinen Gesellen für schuldig gehalten und den Verdacht von seiner eigenen Person abwenden wollen, wiewohl er an der Tat unschuldig sei. Rauschmaier bestritt, jemals mit Steiner über den Mord gesprochen zu haben, und entlastete ihn vollkommen. Das Gericht sprach den Aftermieter schließlich frei.
Elisabeth Ditscher, die Geliebte Rauschmaiers, hatte etliche Habseligkeiten der Holzmann empfangen und verkauft. Wegen Hehlerei wurde sie zu einer achttägigen Gefängnisstrafe verurteilt.
Am 9. Mai 1822 sprach das Gericht George Rauschmaier schuldig und verurteilte ihn zum Tode durch das Schwert. Das Urteil wurde am 18. Juni bestätigt. Durch königliches Reskript vom 28. Juni wurde die dem Richtplatz vorangehende Ausstellung am Pranger erlassen.
