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Justiz & Skandale · Frankreich

Der Schrei im Stall

In Melun wird der junge Jules Hilt nach einem Vormittag des Schweigens und ungewisser Stunden erhängt in einem Stall aufgefunden. Die Gazette berichtet über die Anklage gegen seine Dienstherren, Vincent-François Cropage und dessen Ehefrau Prudence-Alexandrine Boutet, die Verhandlung vor den Assisen und das Urteil: Beide werden des vorsätzlichen Mordes mit Milderungsgründen schuldig gesprochen, während die Cropage zur Last gelegten Diebstähle abgewiesen werden.

Um zehn Uhr morgens kehrte die Witwe Aubois von ihrer Milchaustragung zurück und rief nach Jules Hilt. Die Eheleute Cropage, die in der Scheune Getreide droschen, erwiderten, sie hätten ihn nicht gesehen. Einen Augenblick später betrat Vincent Cropage den Stall. Seine Frau lief zur Bäuerin: „Er sagt, das Kind hat sich erhängt!“ Doch der Strick wurde von Cropage nicht durchtrennt. Frau Aubois reichte ihm ein Messer und eilte dann aufs Feld, um ihren Sohn zu holen; ein Lehrer aus Melun, den der Lärm herbeigelockt hatte, musste den Stall betreten und den Knoten eigenhändig lösen. Der Körper war noch warm, doch Jules war tot.

Der Bericht der Gazette des Tribunaux hebt mit dieser Szene an, für deren verhängnisvollen Vollzug es keine Zeugen gab. Er gibt die Anklageschrift wieder, die den Assisen von Seine-et-Marne vorlag, deren Sitzung vom 1. August 1874 über einen Todesfall verhandelte, der sich am vorangegangenen 28. Januar ereignet hatte. Das Blatt nennt die Angeklagten mit den Namen Vincent-François Cropage und Prudence-Alexandrine Boutet, dessen Ehefrau, beide als Drescher auf dem Hof der Witwe Aubois in Melun beschäftigt. Jules Hilt, vierzehn Jahre alt, stand seit mehr als zwei Jahren auf demselben Gehöft in Dienst.

Das Kind, so schreibt die Gazette in ihrer Zusammenfassung der Anklage, sei von Natur aus gutmütig und heiter gewesen. Er war seiner Dienstherrin zugetan und schien glücklich über das Wohlwollen und die Fürsorge, die sie ihm entgegenbrachte. Bei einem Besuch bei seinem Vater am Neujahrstag hatte er noch seine Zufriedenheit darüber ausgedrückt, bei Frau Aubois zu sein. Das Blatt vermerkt, der 28. Januar sei „einige Tage später“ gefolgt; seine beiden Daten lassen indessen siebenundzwanzig Tage zwischen dem Besuch und der Auffindung verstreichen. Der Bericht bewahrt somit einen Widerspruch zwischen seiner Wendung und seiner Chronologie. Diese Eintracht erstreckte sich nicht auf alle Verhältnisse des Hofes. Die Eheleute Cropage waren dem jungen Dienstboten der wiedergegebenen Schrift zufolge nicht wohlgesinnt und hatten mehrfach den Wunsch geäußert, er möge das Haus verlassen. Sie schlugen vor, die Witwe Aubois solle ihn entlassen und ihnen seine Arbeit überlassen: Der Mann wolle auf dem Feld arbeiten, seine Frau im Haus.

Hilt hatte Kenntnis von diesem Vorhaben. Er sprach mit seiner Herrin darüber, die ihm versprach, ihn zu behalten, sofern er sich weiterhin wohlverhalte. Der Bericht erwähnt zudem einen unmittelbareren Anlass zur Verstimmung. Eines Tages sah das Kind Cropage Wein stehlen und setzte Frau Aubois davon in Kenntnis. Ein andermal riet er ihr, den Hühnerstall mit einem Vorhängeschloss zu sichern. Die Bäuerin verstand, wie sie sagte, dass diese Vorsichtsmaßnahme wegen der Drescher geboten sein mochte. Diese Begebenheiten werden in der Zusammenfassung der Anklage als Rahmenhandlung des Prozesses angeführt.

Der Morgen des 28. Januar bot der Untersuchung eine Abfolge von Stunden, von denen keine für sich genommen erwies, wer Jules getötet hatte. Die Witwe Aubois verließ ihr Haus gegen sieben Uhr, um ihren Kundinnen Milch zu bringen. Die Angeklagten droschen Weizen in der Scheune; das Kind putzte Rüben im Keller. Um halb neun hörte Louis Nassoy, ein Knabe auf dem Weg zur Schule, ihn weder singen noch arbeiten. Er ging über den Hof und stellte fest, dass die Drescher nicht in der Scheune waren. Zudem bemerkte er, dass eine gewöhnlich offene Stalltür verschlossen war.

Um halb zehn hörte Frau Nassoy weder Jules im Keller noch die Drescher in der Scheune. Um drei Viertel auf zehn beteuerte sie erneut, jene hätten nicht gedroschen. Als Frau Aubois um zehn Uhr zurückkehrte, rief sie nach Jules und fragte die Eheleute Cropage, ob sie ihn gesehen hätten. Beide verneinten. Die Anklage verknüpfte diese Zeiten, Orte und Antworten; keiner dieser Zeugen wird so dargestellt, als habe er die tödliche Tat mit eigenen Augen gesehen.

Die Leichenschau verlieh dem Verfahren einen verlässlicheren Stützpunkt. Der Befund des Arztes, der die Obduktion vorgenommen hatte, wurde Doktor Tardieu vorgelegt, welcher dessen Schlussfolgerungen bestätigte. Der Gazette zufolge hegte Tardieu keinen Zweifel daran, dass Jules bereits tot war, als sein Körper aufgehängt wurde, dass er erstickt war und sein Tod weder einem Unfall noch einer willentlichen Tat seinerseits zugeschrieben werden konnte: Er erkannte auf ein Verbrechen.

Das Verhalten Cropages nach dem Auffinden des Leichnams zog ebenfalls die Aufmerksamkeit der Zeugen auf sich. Während Frau Aubois auf die Felder rannte, blieb er mit den Händen in den Taschen auf der zur Straße gelegenen Türschwelle stehen. Denen, die ihn fragten, ob er den Körper herabgeschnitten habe, entgegnete er: „Nein, das geht mich nichts an: Das ist nicht meine Sache.“ Es war Herr Destouches, Professor am Kollegium von Melun, der den Strick löste. Daraufhin wachten die Angeklagten die ganze Nacht hindurch bei der Leiche. Cropage soll es untersagt haben, dass jemand das Kind anrühre, und bettete es gemeinsam mit einem Nachbarn selbst zur letzten Ruhe. Nach der Rückkehr vom Begräbnis weinte er laut Frau Aubois und sprach: „Dieses arme Kind, ich werde immer an ihn denken.“ Sie wunderte sich über den großen Kummer, den er zur Schau trug.

Drei Tage nach dem Tod teilte die Witwe Denis den Eheleuten mit, es sei eine Exhumierung angeordnet worden. Beide wirkten bestürzt. Frau Cropage erwiderte, man könne den Leichnam ruhig ausgraben, sie seien ja nicht schuldig; ihr Gatte lenkte das Gespräch ab. Am selben Abend las eine Nachbarin bei der Lichtstube die Erzählung von einer Ausgrabung vor, die eine seit mehreren Jahren verstorbene Frau betraf. Frau Cropage zuckte zusammen; ihr Mann erbleichte. Diese Fügung nährte die von der Zeitung vermeldeten Verdachtsmomente, ohne für sich allein zu beweisen, was ihnen bekannt war.

Später, als Gerichtsbeamte auf dem Gehöft erschienen, soll Cropage zu zwei Zeugen bemerkt haben: „Sie können mich nicht verurteilen, denn sie haben keine Beweise“, und nach deren Fortgang: „Wieder ein Angriff überstanden!“ Seine Frau gab vor dem Untersuchungsrichter an, sie habe nicht gesehen, wie ihr Mann das Kind getötet habe, und könne nicht bekunden, was sie nicht gesehen habe. Gegenüber einer Mitgefangenen im Gefängnis soll sie indessen geäußert haben: „Selbst wenn mein Mann schuldig ist, besteht kein Grund, mich festzuhalten.“

Der Zeitungsartikel verflicht den Fall Hilt mit einer älteren Begebenheit, die es vom Prozess von 1874 wohl zu unterscheiden gilt. Im Jahr 1859 war Frau Cropage in Chailly-en-Bière noch mit einem gewissen Hochard verheiratet, dessen Fuhrknecht Cropage gewesen sein soll, ehe er wegen seines Verhältnisses zu ihr entlassen wurde. Hochard wurde auf dem Grund eines Brunnens mit einer Kopfverletzung aufgefunden; er verschied drei Tage später, ohne das Wort wiedererlangt zu haben. Eine Platte der Brunnenbrüstung fand sich im Schacht, und ein Zeuge hegte Verdacht gegen das Paar. Die Gazette hält fest, dass diese Vorkommnisse mittlerweile der Verjährung anheimgefallen waren. Sie berichtet über den Vorwurf der öffentlichen Meinung, nicht über eine Verurteilung der Cropages wegen Hochards Tod.

Nach der Verhaftung Cropages fand die Polizei unter seinem Bett ein Paar Schuhe und einen Hammer, die der Witwe Aubois entwendet worden waren; an den Hammer war ein neuer Stiel angepasst worden. Beide Eheleute wurden angeklagt, Jules Hilt vorsätzlich und mit Vorbedacht getötet zu haben. Cropage allein hatte sich wegen des Diebstahls zu verantworten. Fünfundzwanzig Zeugen wurden vernommen. Der Staatsanwalt forderte die Verurteilung beider Angeklagter und drang darauf, hinsichtlich des Mannes unerbittlich zu verfahren. Rechtsanwalt Albert Joly führte ihre Verteidigung.

Die Geschworenen bejahten die Fragen nach vorsätzlicher Tötung und Vorbedacht. Sie verneinten die allein gegen Cropage erhobenen Vorwürfe des Diebstahls. Beiden Angeklagten billigten sie Milderungsgründe zu. Der Gerichtshof verurteilte sie zu lebenslanger Zwangsarbeit. Der Bericht bricht mit diesem Strafausspruch ab, ohne Rechtsmittel oder spätere Wendungen zu erwähnen. Hinsichtlich des Todes von Hochard vermerkt er lediglich ein örtliches Gerücht, kein Urteil.

Dokumentarische Notiz: Sitzungsbericht der Assisen von Seine-et-Marne, Gazette des Tribunaux, 3.–4. August 1874, Druckseiten 740–741. Die Motive, Äußerungen und früheren Verdächtigungen bleiben der Anklage und den Zeugen zugeschrieben, wie sie von der Gazette wiedergegeben werden.

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