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Justiz & Skandale · Schottland

Der Schuss und der Eid

In Glasgow wird ein Baumwollspinner hinterrücks erschossen, nachdem er während eines Ausstands die Arbeit wieder aufgenommen hatte. Die Zeugenaussagen über einen Geheimbund, beschlagnahmte Kassenbücher und ein angefochtenes Alibi führen zu einem aufsehenerregenden Prozess. Vor den Geschworenen finden Einschüchterung, verjährte Gewaltakte und Mord jedoch keine einheitliche Sühne: Der Schuldspruch lautet auf Verschwörung, die Angeklagten werden zur Deportation verurteilt – während der Mord an Smith juristisch ungesühnt bleibt.

Am Samstag, dem 22. Juli 1837, befand sich John Smith mit seiner Ehefrau auf dem Heimweg vom Markt, als ihn in einer dunklen Gasse Glasgows ein Schuss zu Boden streckte. Zwei Kugeln trafen ihn in den Rücken. Drei Tage rang er mit dem Tode; im Angesicht des Endes hinterließ er einen Verdacht, den zu jener Stunde niemand erhärten konnte: Er glaubte, ältere Gesinnungsgenossen hätten seinen Tod beschlossen, weil er in der Spinnerei von Houldsworth wieder an die Spindel getreten war, obschon die Belegschaft die Arbeit niedergelegt hatte, um höhere Löhne zu erstreiten. Diese letzte Vermutung eröffnete eine Kriminaluntersuchung; einen Täter benannte sie noch nicht.

Seit Wochen hielt ein erbitterter Ausstand die Stadt in Atem, der Meister, Spinner und jene Lohnarbeiter entzweite, die sich um eines geringeren Entgelts willen verdingten. In seiner Schilderung entwirft der Neue Pitaval das düstere Bild einer geheimen Assoziation, spricht von finsteren Eiden, Drohbriefen und tätlichen Angriffen auf jene, die den Streik brachen. Der Chronist bedient sich einer scharfen, anklagenden Diktion und verwebt die Vorfälle mit einer jahrzehntealten Vorgeschichte des Aufruhrs. Es gilt daher, die tatsächlichen Zeugenaussagen vor den Schranken des Gerichts sorgsam von den moralisierenden Betrachtungen des Berichterstatters zu trennen.

Die Verhöre brachten eine Reihe früherer Gewalttaten ans Licht: Schüsse auf Arbeitswillige, Schwefelsäure, die man einem jungen Spinner namens Cairnie ins Gesicht geschleudert hatte, Brandstiftungen in den Werkhallen und das gewaltsame Ende der Witwe M’Pherson, die bei einem Überfall den Tod fand, welcher – so hieß es – ihrer in der Fabrik tätigen Tochter gegolten habe. Der Zeuge James Murdock schilderte überdies den Anschlag auf McQuarrie, der am helllichten Tage durch eine Kugel verwundet worden war. Diese Episoden zeichneten das Bild eines allgegenwärtigen Schreckensregimes; gleichwohl besaß jede Tat ihre eigenen Urheber, Umstände und Beweise. Ihre bloße Aufzählung vermochte den Mord an Smith den Angeklagten des Jahres 1838 noch keineswegs zur Last zu legen.

Nach Smiths Verscheiden setzten die Spinnereibesitzer eine Belohnung von fünfhundert Pfund Sterling für sachdienliche Hinweise aus; die Krone fügte weitere hundert hinzu. Doch das Gold brach das Schweigen zunächst nicht. Die Furcht vor Racheakten lastete schwer auf der Arbeiterschaft, und die Witwe des Ermordeten vermochte die Gestalten, die sie in der Finsternis wahrgenommen hatte, nicht zu beschreiben. Sie erinnerte sich lediglich an den heimtückischen Schuss von hinten, den Sturz ihres Gatten und die späte Hilfe herbeieilender Passanten. Auf dem Sterbebett hatte Smith geklagt, man habe ihn weder verwarnt noch angehört, ehe ein geheimes Urteil über ihn ergangen sei; drei Tage vor dem Attentat habe ihm ein Unbekannter zugeflüstert, er möchte für keinen Preis in seiner Haut stecken.

Schließlich griff der Sheriff der Grafschaft Lanark, Archibald Alison, mit Entschlossenheit ein. In der Nacht des 29. Juli begab er sich, begleitet von Captain Miller und zwei Dutzend Bewaffneten, zu dem geheimen Versammlungsort des Assoziationskomitees. Dort traf er auf die Wortführer der Bewegung und ließ fünfzehn Männer festsetzen. Die in den Räumlichkeiten beschlagnahmten Papiere und Geschäftsbücher sollten für das Verfahren von ebenso entscheidender Bedeutung sein wie die Worte der Zeugen. Der Ausstand brach zusammen; binnen weniger Tage kehrte die Belegschaft an die Maschinen zurück. Doch der gewaltsame Tod Smiths war damit keineswegs aufgeklärt: Die Verhaftungen leiteten lediglich eine Generaluntersuchung gegen eine Organisation und die ihr zugeschriebenen Taten ein.

Die Verhandlung vor dem High Court of Justiciary begann im Januar des darauffolgenden Jahres und beanspruchte acht Tage. Die Anklageschrift vereinte Vorwürfe der Verschwörung zwecks gewaltsamer Lohnfestsetzung, Anschläge auf Personen und Eigentum sowie die Verstrickung in frühere Gewaltexzesse. Der Fall Smith wog am schwersten: William M’Lean wurde als gedungener Schütze bezeichnet, die Anführer der Vereinigung als dessen Anstifter. Das Gericht sah sich zudem veranlasst, heikle verfahrensrechtliche Fragen des schottischen Rechts zu prüfen – darunter die Zulässigkeit eines beim Schatzmeister Hackett aufgefundenen Schriftstücks sowie die Verwertbarkeit von Zeugenaussagen vom Hörensagen.

Eine Schlüsselrolle kam dem Zeugen James Moat zu. Er hatte der Vereinigung nahezu zwanzig Jahre lang angehört und beteuerte, während des Streiks sei ein geheimes Komitee ins Leben gerufen worden. Den Delegierten zufolge seien Zwangsmaßnahmen gegen Streikbrecher beschlossen worden; er wies einzelnen Angeklagten leitende Funktionen zu und beschrieb spezielle Zertifikate, welche die Assoziation ihren Mitgliedern ausstellte. Ein unter den Papieren sichergestelltes Schreiben, unterzeichnet mit „William Mean“, empfahl den Inhaber dem Wohlwollen auswärtiger Arbeiter. Moat bezeichnete diesen Freibrief als ungewöhnlich und legte dar, dass die Führung solche Papiere auszugeben pflegte, wenn es galt, einen Gesinnungsgenossen eilig der Stadt zu entziehen.

Der zweite Hauptzeuge der Anklage, Murdock, berichtete von den Schreckenseiden, die Neulingen abverlangt worden seien. Er erinnerte sich an Beschwörungsformeln wie „Aschdod“ und „Harmagedon“, an eine unter den Arm geklemmte Bibel und die feierliche Verpflichtung, sich den Beschlüssen der Mehrheit bedingungslos zu unterwerfen. Diese Riten seien stets von Drohungen gegen die sogenannten „Nobs“ begleitet gewesen – jene verhassten Tagelöhner, die sich mit gedrückten Löhnen abfanden. Murdocks Aussage stützte den Verdacht einer straffen Zwangsgewalt; an den Tatort des Mordes vermochte er M’Lean indes nicht zu binden.

Die Vorstandsmitglieder der Assoziation traten Moats Darstellung mit Entschiedenheit entgegen und leugneten das Bestehen eines kriminellen Geheimrats. Sie erklärten die Kassenbestände zu Unterstützungsfonds für brotlos gewordene Familien und schilderten das Streikpostenwesen als friedliches Bemühen, die Kollegen vom Sinn des Ausstands zu überzeugen. Mehrere Entlastungszeugen versicherten, sie hätten weder von Blutseiden noch von Anschlägen je gehört. Ihre Glaubwürdigkeit geriet jedoch ins Wanken, als ein nachträglich für M’Lean aufgesetztes Alibi-Zertifikat zur Sprache kam: Die Unterzeichner verwickelten sich in Widersprüche über die Uhrzeiten; einer von ihnen räumte ein, seine Unterschrift geleistet zu haben, als M’Lean bereits im Kerker saß – obgleich das Papier ein Datum vor der Verhaftung trug.

Durch die Aussage eines gewissen Robert Christie verdichtete sich das Misstrauen. Er sagte aus, M’Lean habe ihm gegenüber von einer Waffe gesprochen und die Absicht geäußert, den Werkmeister Arthur zu töten; überdies habe er ihm kurz vor Smiths Tod ein Paar schwarze Handschuhe geliehen. Nach der Tat sei M’Lean in seiner Schankwirtschaft erschienen und habe verfängliche Äußerungen fallen gelassen. Gleichwohl hatte Christie lange gezögert, ehe er sich der Obrigkeit offenbarte. Er war selbst festgenommen worden, hatte Glasgow verlassen und berief sich nun darauf, er habe gleichermaßen den Bruch seines Eides wie die Rache der Genossen gefürchtet. Die Verteidigung nutzte dieses Zaudern, wies auf das finanzielle Interesse an der königlichen Prämie hin und rügte Widersprüche in der Chronologie der öffentlichen Aufrufe.

Die Anklagebehörde hielt dem entgegen, das Schopfgeld sei kein heimlicher Lohn für einen Meineidigen, sondern ein gesetzliches Mittel zur Auffindung der Wahrheit. Die Richter gestatteten den Geschworenen, Christies Aussage zu würdigen, überließen ihnen jedoch das Urteil über dessen Wahrhaftigkeit. Ein Schiffsagent bestätigte, M’Lean habe sich noch vor Smiths Tod um eine Überfahrt nach Newport bemüht. Weitere Indizien traten hinzu: verdächtige Unterredungen in einer Schenke, der Kauf von Blei durch Männer aus dem Spinnermilieu und M’Leans Flucht nach den Verhaftungen der Ausschussmitglieder. Doch kein menschliches Auge hatte gesehen, wer die tödlichen Schüsse auf Smith tatsächlich abgefeuert hatte.

Die Verteidigung M’Leans verwahrte sich dagegen, zurückliegende Gewaltexzesse ohne Weiteres als Beweis gegen ihren Mandanten gelten zu lassen. Sein Anwalt mahnte, der friedliche Zusammenschluss zur Wahrung wirtschaftlicher Interessen sei ein gesetzliches Recht, das die Geschworenen streng von tätlichen Übergriffen und Mord scheiden müssten. Er zerpflückte Christies Glaubwürdigkeit und rügte den gänzlichen Mangel an Direktbeweisen. Die Verteidiger der Mitangeklagten machten geltend, das Ministerium habe Jahre zurückliegende Ausschreitungen willkürlich mit den Vorfällen des Sommers 1837 verquickt, ohne nachzuweisen, dass jeder Einzelne der Angeklagten die schwersten Verbrechen befohlen oder gebilligt habe.

Der vorsitzende Richter fasste die Anklagepunkte mit richterlicher Schärfe zusammen. Nach seiner Auffassung trug das Beweismaterial den Vorwurf einer Verschwörung niederen Grades, gerichtet auf die Einschüchterung der Fabrikherren und der arbeitswilligen Gesellen. Ein allgemeines Mord- und Brandkomplott sei damit indes nicht mit gleicher Sicherheit erwiesen. Was M’Lean betreffe, so wögen Christies Bekundungen – schenke man ihnen Glauben – zwar schwer, doch gebühre der Zweifel den Geschworenen. Die Jury habe über wohlunterschiedene Einzeltatsachen zu befinden und nicht über eine pauschale Kollektivschuld.

Nach fünfstündiger Beratung verkündeten die Geschworenen ihr Mehrheitsurteil. Sie erkannten die Anklagepunkte 1, 2, 3 und 10 für schuldig; die übrigen Artikel wiesen sie ab. Da das Verhandlungsprotokoll die vollständige Zählung der Anklageschrift nicht überliefert, verbietet sich eine zweifelsfreie Zuweisung der Ziffern an bestimmte Taten. Das Gericht erkannte gegen die Hauptangeklagten auf sieben Jahre überseeische Verbannung. Die zeitgenössischen Berichte erwähnen erbitterte Debatten über das Strafmaß und spätere Gnadengesuche; ein förmlicher Schuldspruch wegen Mordes an John Smith findet sich in den Akten nicht. Die Verurteilung stützte sich allein auf jene Tatbestände, die das Geschworenengericht mit Stimmenmehrheit als erwiesen ansah.

Der Ausgang des Prozesses gab mithin keine schlichte Antwort auf die Bluttat in den Straßen Glasgows. Er ahndete ein System von Nötigung und Zwang, während die schwerste aller Anschuldigungen ungesühnt im Dunkeln blieb. Der Bericht des Neuen Pitaval feiert die Wiederherstellung der bürgerlichen Ordnung und die heilsame Wirkung des Urteils; zugleich fällt er ein vernichtendes moralisches Verdikt über die Assoziation. Dem heutigen Leser obliegt es, den Gang der Beweisaufnahme und die Rechtsgründe zu würdigen, ohne die voreingenommene Stimme des Chronisten mit dem formalen Richterspruch zu verwechseln.

In den Gassen Glasgows war Smith gefallen, ohne dass die Witwe den Schützen zu bezeichnen vermochte. Im Gerichtssaal traten Eide, beschlagnahmte Register und zweifelhafte Alibis an die Stelle jenes stummen Tatorts. Doch der Richterspruch vermochte nicht jeden Verdacht in eine bewiesene Tatsache zu verwandeln. Die geschichtliche Bedeutung des Verfahrens liegt gerade in dieser Differenzierung: Der Tatbestand der Verschwörung galt als erwiesen, die Mordklage hielt der richterlichen Prüfung nicht stand. Das Verbrechen, das den Stein ins Rollen gebracht hatte, blieb ein dunkles Rätsel, das schwerer wog als das Urteil selbst.

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Das entsprechende Kapitel im Neuen Pitaval schildert den Prozess vom Januar 1838, verzichtet jedoch auf den vollständigen Abdruck der Anklageakte und der systematischen Zählung der Artikel. Das Verdikt erkannte mit Stimmenmehrheit auf die Punkte 1, 2, 3 und 10; die übrigen wurden verworfen. Der Text erlaubt keine weitergehende Auslegung dieser Nummern über die richterliche Zusammenfassung hinaus und belegt ausdrücklich kein Mordurteil gegen die Verurteilten. Der Chronist vertritt eine dezidiert arbeitgeberfreundliche Haltung; seine gesellschaftspolitischen Urteile sind von den amtlichen Aussagen zu trennen.

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