Zu Dorchester traten am 17. März 1834 sechs Landarbeiter vor das Assisengericht. Die Anklage galt einem Eid, der, so die Behauptung der Krone, die Mitglieder einer Vereinigung zu unbedingter Verschwiegenheit und zum Gehorsam gegenüber ihren Vorstehern verpflichten sollte. Den Geschworenen oblag die Entscheidung, ob diese Verpflichtung unter den Anwendungsbereich eines Gesetzes gegen ungesetzliche Eide falle.
Die Chronik Camden Pelhams bezeichnet jene Männer als die »Labourers von Dorchester«. Das Museum der Märtyrer von Tolpuddle führt ihre Namen in den Schreibweisen Loveless, Standfield und Hammett; Pelham druckt Lovelace, Stanfield und Hammet. Sechs waren es an der Zahl: James und George Loveless, Thomas und John Standfield, James Hammett sowie James Brine. Sie waren einfache Landarbeiter aus einem Dorf in Dorset, zusammengeschlossen in einer Gesellschaft, welche den Lohn ihrer Hände Arbeit zu sichern und brotlose Gefährten zu unterstützen suchte. Gewerkschaften waren gesetzlich zulässig; der Prozess entzündete sich allein an der Eidesformel und dem Gesetz, das man gegen jene Bindung ins Feld führte.
Die Szene, welche im Mittelpunkt des Verfahrens stand, trug sich wenige Monate zuvor zu, im Dezember, im Hause Thomas Standfields zu Tolpuddle. Beitretende wurden in eine Kammer geführt. Legg und andere hatten mit verbundenen Augen zu harren, während ihnen auf den Knien Schriften vorgelesen wurden. Nahm man ihnen die Binde ab, erblickten sie die Gestalt eines Gerippes mit den Worten: »Remember your end« — »Gedenke deines Endes«. Das Protokoll vermerkt, die Teilnehmer hätten geschworen, die Regeln zu befolgen und die Geheimnisse der Gesellschaft nicht preiszugeben. James Loveless trug dabei ein Gewand, das einem Chorhemd glich.
Ein Eintrittsgeld von einem Schilling und ein wöchentlicher Beitrag von einem Penny sollten die Kasse speisen. Die in der Verhandlung vorgelegten Statuten gaben der Vereinigung ihren Namen: die Friendly Society of Agricultural Labourers; sie bestimmten Vorsteher und Sitzungstage und ordneten die Erhebung der Gelder. Die Artikel zwanzig und einundzwanzig sahen ein geschlossenes Handeln vor, sollte ein Brotherr den Lohn kürzen oder ein Mitglied um seines Wirkens willen entlassen: Alsdann durften die Arbeiter das Werk gemeinsam niederlegen, und die Kasse half ihnen, die Wiedereinstellung abzuwarten. Aus diesen Bestimmungen folgerte die Anklage die Gesetzwidrigkeit der Gesellschaft; der förmliche Schuldvorwurf blieb indes die Abnahme des Eides.
Der Kronanwalt Gambier erläuterte den Wortlaut des Gesetzes. Er stützte sich auf eine Akte aus dem Jahre 1797 wider Eide und Verpflichtungen, welche Männer an eine für ungesetzlich erachtete Körperschaft binden sollten. Seiner Ansicht nach unterfiel jedes eidgleiche Gelöbnis dem Gesetze, ganz gleich, mit welchem Zeremoniell es vollzogen worden sei. Ihm oblag der Nachweis, dass der Zusammenschluss unstatthaft war, dass seine Mitglieder zur Verschwiegenheit und zum Gehorsam gegenüber Vorstehern schwuren, die keine gesetzliche Befugnis besaßen. Er unterbreitete den Geschworenen die Frage, ob die Statuten, verknüpft mit dem Gelübde des Schweigens und des Gehorsams, die Gesellschaft dem Gesetz von 1797 unterwerfen.
Die Präambel jener Akte galt aufrührerischen Zusammenrottungen; Gambier jedoch behauptete, ihre Bestimmungen erstreckten sich gleichermaßen auf Gesellschaften, die zu anderen ungesetzlichen Zwecken gebildet worden seien. Er berief sich auf eine frühere Gerichtsentscheidung, um diese Auslegung zu stützen. So hing der Ausgang des Prozesses an jener Tragweite, welche Geschworene und Richter einem Text aus dem Jahre 1797 beimessen würden.
Die Verteidiger bestritten, dass eine strafbare Handlung erwiesen sei. Der Richter rief die Maßstäbe ins Gedächtnis, die das Verdikt leiten sollten: Die Geschworenen hätten zu befinden, ob die Verpflichtung Legg tatsächlich geboten habe, die Geheimnisse der Gesellschaft zu wahren. Die genaue Formel des Eides wiege weniger schwer als die Bindung, die er schuf. Es ging darum, ob sich die Teilnehmer einer Gewissenspflicht unterworfen oder lediglich den geschriebenen Regeln der Gruppe gefolgt waren. Loveless’ Gewand und das Bildnis des Skeletts kamen zur Sprache: Der Richter fragte, ob diese Zeichen dazu gedient hätten, der Feier größere Feierlichkeit zu verleihen und die Schwörenden einzuschüchtern. Er verlas die Satzung der Vereinigung und die Namen jener, die in die Kasse gezahlt hatten, und überließ den Geschworenen den Schluss.
Nach kaum fünfminütiger Beratung erklärten die Geschworenen die sechs Männer für schuldig. Das Urteil lautete auf sieben Jahre Verbannung nach Übersee. Das Museum von Tolpuddle erinnert daran, dass Gewerkschaften damals rechtmäßig waren; hier jedoch gründete der Schuldspruch auf dem Eide, den die Anklage als unstatthaft verfocht, in einem Verfahren, worin die Regeln gegenseitigen Beistands zur Last gelegt wurden. Für die Arbeiter und ihre Angehörigen bedeutete die Strafe die Verbannung aus Dorset und den Verlust ihres täglichen Brotes.
Die Verurteilten wurden nach Australien transportiert. Mit ihrer Entfernung war die Sache freilich nicht beigelegt. Den Befürwortern der Gewerkschaften galt die Maßregel als hart und durch nichts zu rechtfertigen; Proteste ergingen an die Regierung, im Parlament wie im Lande. Die Krone weigerte sich zunächst, die Strafe zu mildern, gewährte schließlich jedoch jedem von ihnen eine vollständige Begnadigung. Das Museum von Tolpuddle verzeichnet im März 1834 die Gründung eines Londoner Begnadigungskomitees, im Folgemonat eine Kundgebung in London und 1835 eine Bittschrift mit 800.000 Unterschriften. Die Verbannung wuchs sich weit über das Dorf hinaus zu einer öffentlichen Angelegenheit aus.
Das Museum datiert die volle und freie Begnadigung auf den 14. März 1836. Die Ehefrauen, des Ernährers beraubt, hatten zuvor um Unterstützung der Pfarre nachgesucht. Nach Angaben des Museums standen sie dabei denselben Honoratioren und Richtern gegenüber, die an der Festnahme mitgewirkt hatten. Man hielt ihnen die Beiträge ihrer Männer vor: Da jene für die Gesellschaft hatten zahlen können, vermöchten die Familien wohl ohne Armenpflege auszukommen. Ein Hilfsfonds brachte schließlich jeder von ihnen zwei Pfund und drei Schillinge ein. Die Männer kehrten nicht gemeinsam zurück: George Loveless traf am 13. Juni 1837 ein; vier seiner Gefährten gingen am 17. März 1838 in Plymouth an Land. James Hammett kehrte erst im August 1839 heim; der feierliche Empfang zu seinen Ehren fand am 22. September statt. Der Gnadenakt bedeutete somit keine unverzügliche Rückkehr, und die Wege der sechs trennten sich für lange Jahre.
Die Chronik schließt mit dem Misslingen eines feierlichen Einzugs in London, den Pelham als vergeblichen Versuch darstellt, das Mitleid der Menge zu wecken. Jenseits dieses Urteils des Chronisten hatte der Prozess ein Zeremoniell, die Statuten eines Vereins und einen Eid unter einer einzigen Anklage vereint. Sechs Arbeiter wurden verurteilt; der kollektiven Begnadigung nach zwei Jahren folgten getrennte Heimwege. Eine Kasse, dazu bestimmt, dass Arbeiter im Lohnkampf nicht allein dastünden, hatte dazu beigetragen, sie vor den Schranken des Gerichts aneinanderzuketten — und die Strafe zerstreute sie über die Meere.
