Am 1. September 1670 wird die Anklageschrift gegen William Penn und William Mead verlesen. Sie wirft ihnen vor, sich am 14. August gemeinsam mit dreihundert weiteren Personen in der Gracechurch Street versammelt, den öffentlichen Frieden gebrochen und – im Falle Penns – mit Unterstützung Meads gepredigt zu haben. Beide bekennen sich nicht schuldig. Die Verhandlung wird unterbrochen; erst am 3. September treten sie wieder vor die Schranken des Gerichts.
Beim Eintritt hat man ihnen den Hut abgenommen. Das Gericht ordnet an, man möge ihn ihnen wieder aufsetzen, und so bleiben sie bedeckt. Der Recorder fragt sie sogleich, ob sie wüssten, dass sie sich vor dem königlichen Gerichtshof befänden, und warum sie nicht den gebotenen Respekt bezeugten. Penn erwidert, er erkenne ein Gericht wohl an, glaube aber nicht, dass das Abnehmen des Hutes ein notwendiges Zeichen der Ehrerbietung sei. Die Richter verurteilen jeden von ihnen zu vierzig Mark wegen Missachtung des Gerichts. Penn erinnert sogleich daran, dass sie barhäuptig eingetreten seien und das Gericht selbst befohlen habe, ihnen die Hüte wieder aufzusetzen. Der Prozess hebt mithin mit einer Geldstrafe für ein Verhalten an, das erst durch die Anordnung des Gerichtshofes sichtbar geworden war.
Der erste Zeuge ist Leutnant James Cook. Er gibt an, entsandt worden zu sein, um eine Versammlung in der Gracechurch Street aufzulösen. Er habe Penn dort sprechen sehen, seine Worte jedoch nicht verstehen können, da die Menge ihn am Näherkommen gehindert habe. Cook schätzt, dass es drei- oder vierhundert Menschen gewesen sein mochten. Er fügt hinzu, Mead habe ihn gebeten, Penn ausreden zu lassen, und versprochen, ihn anschließend zu ihm zu führen.
Der Constable Richard Read schildert einen stürmischeren Vorgang. Am 14. August habe er eine große Menschenmenge vorgefunden und Penn predigen hören, ohne dessen Worte genau zu verstehen. Er habe mit seinen Leuten versucht, ihn von seinem Platz herabzuholen; die Umstehenden hätten nach ihnen getreten. Read schätzt die Menge auf vier- bis fünfhundert Köpfe. Er habe gesehen, wie Mead mit Leutnant Cook sprach, wisse jedoch nicht, was sie beredet hätten.
Der letzte Zeuge wird in Borrows Text nicht namentlich genannt. Er sah eine große Menschenmenge und glaubt, dass Penn zu ihr sprach, hat ihn aber nicht gehört. Mead will er nicht gesehen haben. Das Gericht fragt Mead direkt, ob er anwesend gewesen sei. Mead beruft sich auf den Rechtsgrundsatz, dass niemand gehalten sei, sich selbst zu belasten, und wirft dem Richter vor, ihm eine Falle stellen zu wollen. Penn erwidert, sie hielten es für ihre Pflicht, sich zur Anbetung Gottes zu versammeln. Das Gericht entgegnet, er werde nicht wegen seines Gottesdienstes belangt, sondern weil er das Gesetz übertreten habe.
Penn beteuert, kein Gesetz verletzt zu haben, und verlangt zu wissen, auf welches sich die Anklageschrift stütze. Der Recorder erwidert: auf das Common Law. Penn fragt, wo dieses Gesetz niedergelegt sei, und bemerkt, wenn es gemeines Recht sei, dürfe es nicht schwerfallen, es vorzulegen. Der Recorder entgegnet, ob man etwa alle Präzedenzfälle durchgehen müsse, um seine Neugierde zu befriedigen. Der Lord Mayor präzisiert, der Begriff unterscheide das Common Law vom Gesetzesrecht, und Versammlungen ohne obrigkeitliche Erlaubnis gälten als ungesetzlich, weil sie den öffentlichen Frieden gefährdeten. Penn erwidert, seine Freiheit stehe, „nach dem Leben“, auf dem Spiel, und hält daran fest, dass nicht allein seine Schuld, sondern auch die Rechtmäßigkeit der Anklage zur Verhandlung stehe. Der Recorder wirft ein, er könne ihn bis zum nächsten Tage Fragen stellen lassen, ohne dass er klüger werde. Penn antwortet, dies hänge ganz von den Antworten ab; er wolle das Gericht nicht kränken, mache den Richtern jedoch zum Vorwurf, sich zu weigern, das angeführte Gesetz darzulegen. Der Lord Mayor ordnet an, ihn in das „bail-dock“ abzuführen. Penn protestiert erneut und legt den Geschworenen ans Herz, die alten Gesetze über Freiheit und Eigentum zu wahren. Daraufhin wird er in den Verschlag gebracht, in dem die Angeklagten verwahrt werden.
Nun wendet sich Mead an die Geschworenen. Er bezeichnet die Anklageschrift als ein Gewebe aus Lügen und beruft sich auf Cokes Definition des Aufruhrs: Drei Personen, die sich zusammenfänden, um jemanden zu schlagen, gewaltsam auf dessen Land einzudringen oder eine andere ungesetzliche Tat zu begehen. Der Recorder vollendet diese Definition mit jenen letzten Worten und dankt Mead mit beißendem Hohn dafür, dass er ihn das Recht lehre. Mead erwidert, er brauche ihn nicht mehr zu fürchten. Zu Beginn seiner Verteidigung hatte er dargelegt, dass er einst eine Waffe getragen habe, seine Gottesfurcht ihm nunmehr jedoch verbiete, irgendjemandem ein Leid anzutun. Der Lord Mayor droht ihm, ihm wegen Missachtung des Gerichts die Zunge herausschneiden zu lassen. Mead entgegnet, man habe ihm ein faires Gehör zugesagt, und er fordere die Rechte eines Engländers.
Mead wird daraufhin ebenfalls in den Verschlag geführt. Beide Angeklagten verbleiben dort, während der Recorder den Geschworenen seine Belehrung erteilt. Sie protestieren lautstark dagegen, dass die Geschworenen in ihrer Abwesenheit instruiert würden, und klagen, man habe ihnen verwehrt, ihre Verteidigung vollständig vorzutragen. Der Richter fragt sie, ob sie denn nicht zugegen seien und mithörten. Erneut verlangen sie das Wort; schließlich weist das Gericht die Geschworenen an, sich zur Beratung zurückzuziehen.
Nach einer halben Stunde kehren acht Geschworene zurück; das Gericht lässt die vier übrigen holen. Ihr erster Spruch lautet, Penn sei schuldig, in der Gracechurch Street gesprochen zu haben. Der Recorder weist sie zurück, um weiter zu beraten. Als sie erneut eintreten, übergibt der Obmann ein von allen unterzeichnetes Schriftstück: Penn habe zu einer auf der Straße versammelten Menge gesprochen oder gepredigt, Mead hingegen sei der Anklage nicht schuldig. Das Gericht weist das Dokument ab. Der Lord Mayor hält ihnen entgegen, die Zeugenaussagen hätten überdies eine aufrührerische Zusammenkunft belegt und Mead habe Penn Beistand geleistet. Penn erwidert, nach seinem Dafürhalten hätten jene den Tumult verursacht, die sie unterbrochen hätten. Er stellt klar, dass Soldaten sie daran gehindert hätten, ihr Bethaus zu betreten, und sie sich so nah daran versammelt hätten, wie es ihnen gestattet gewesen sei. Dies ist die Erklärung, die er vor Gericht vorbringt; die Textstelle prüft sie nicht unabhängig nach.
Am 3. September werden die Geschworenen bis zur nächsten Sitzung ohne Nahrung, Trank, Feuer und Licht eingesperrt. Als der Morgen graut, wiederholt der Obmann abermals, Penn sei lediglich schuldig, auf der Straße gesprochen zu haben. Der Lord Mayor bohrt nach: geschah dies vor einer ungesetzlichen Versammlung? Der Geschworene Bushel erwidert, sie fällten keinen anderen Spruch als den bereits vorgelegten. Der Lord Mayor beschimpft ihn als Aufrührer. Der Recorder droht den Geschworenen unverhohlen, sie verhungern zu lassen, sollten sie nicht die von ihm geforderte „positive“ Antwort geben. Penn erinnert daran, dass die Geschworenen Mead bereits freigesprochen hätten, und betont, er könne sich nicht mit sich allein verschworen haben. Das Gericht vertagt die Sache abermals und belässt die Geschworenen unter denselben Härten in Haft.
In der Verhandlung vom 5. September sprechen sie Penn und Mead schließlich gänzlich frei. Das Gericht verhängt gegen jeden der Geschworenen eine Geldstrafe von vierzig Mark, weil sie nach Auffassung der Richter der klaren Beweislage zuwidergehandelt hätten; sie bleiben bis zur Zahlung in Haft. Penn fordert seine Freilassung, da er soeben freigesprochen worden sei. Der Lord Mayor entgegnet ihm, er bleibe wegen der verhängten Geldstrafen und der Missachtung des Gerichts in Gewahrsam. Die Geschworenen und die beiden Angeklagten werden nach Newgate abgeführt.
Die Zeugen hatten Penn inmitten einer Menschenmenge verortet, doch vermochte keiner von ihnen seine Predigt wiederzugeben. Read beschrieb die Schläge, welche die Wachen empfingen; der namenlose Zeuge hatte Mead nicht erblickt; Cook und Read nannten zwei voneinander abweichende Schätzungen der Teilnehmerzahl. Die Geschworenen weigerten sich, daraus die in der Anklageschrift behauptete Schuld herzuleiten. Ihre Entscheidung schloss das Verfahren ab, brachte jedoch jenen, die sie fällten, keineswegs die augenblickliche Freiheit. In Borrows Bericht vollzieht sich der dramatische Schlusspunkt folglich nicht während der Predigt, sondern nach dem Freispruch: Das Gericht führt Geschworene und Angeklagte in denselben Kerker ab.
