Zu Castlebar wurde George Robert Fitzgerald am Freitag, dem 9. Juni 1786, bereits um halb neun Uhr morgens in den Verhandlungssaal geführt. Schon diese ungewöhnliche Stunde kündete von der Tragweite des Verfahrens: Es galt nicht einer isolierten Tat, sondern dem Tode von Patrick Randal M’Donnell am Ende einer langen Kette von Feindseligkeiten, einer umstrittenen Festnahme und eines angeblichen Befreiungsversuches. Im April hatte Fitzgerald auf nicht schuldig plädiert. Nun lehnte er fünfzehn Geschworene ab; der Kronanwalt seinerseits wies jene zurück, die mit dem Getöteten verwandt sein sollten. In dieser förmlichen Strenge hebt Borrow ein seltenes Bemühen um Unparteilichkeit hervor. Sodann setzt die Chronik mit der Stimme Gallaghers ein – Zeuge, Überlebender und ein Mann, der wohl weiß, dass er über Dinge befragt werden wird, die er mit eigenen Augen nicht sah.
M’Donnell und Fitzgerald waren Nachbarn in der Grafschaft Mayo. Gallagher berichtet, Streitigkeiten seien an der Tagesordnung gewesen. Etwa anderthalb Jahre zuvor hatte ein aus einem Fenster von Fitzgeralds Anwesen abgefeuerter Schuss M’Donnell am Bein verwundet. Ein Mann war deswegen angeklagt, später jedoch freigesprochen worden; Gallagher meint, Fitzgerald habe seinen Groll fortan auf M’Donnell, Charles Hipson und ihn selbst ausgedehnt, weil sie bei der Suche nach dem Schützen behilflich gewesen waren. Dies ist Gallaghers eidliche Deutung, kein eigenständiges Urteil des Chronisten. Dem Drama des 20. Februar verleiht sie freilich jene Vorgeschichte, die der Anklage unverzichtbar schien.
An jenem Morgen baten M’Donnell und Hipson Gallagher, sie nach Chancery Hall, dem Landsitz des Ersteren, zu begleiten. M’Donnell, so hieß es, ertrug die Nachbarschaft Fitzgeralds nicht länger und hatte Quartier in Castlebar bezogen. Dennoch ritten sie zum Gut, um dem Gesinde Anweisungen zu erteilen. Fitzgerald erfuhr von ihrer Anwesenheit und entsandte einen bewaffneten Trupp mit einem Haftbefehl, der laut Gallagher wegen eines vermeintlichen Übergriffs erwirkt worden war. Die Rechtmäßigkeit dieses Dokuments war höchst zweifelhaft: Der Zeuge schildert, es sei heimlich von einem Friedensrichter ausgestellt worden, der bald darauf sein Amt verlor. Die Festgenommenen machten geltend, das vorgebliche Vergehen sei bürgschaftsfähig, und verlangten, einem Magistrat vorgeführt zu werden. Dies wurde ihnen verwehrt.
Als die drei Männer ihre Verfolger bemerkten, suchten sie in einem Gehöft an der Straße Zuflucht. Gallagher überredete M’Donnell, sich unter Malzschütten zu verbergen. Fitzgeralds Leute rückten an, gaben etliche Schüsse auf das Gebäude ab und drangen ein. Sie durchsuchten Haus und Schuppen, zogen M’Donnell hervor und führten ihn fort. Alle drei Gefangenen wurden gefesselt nach Rockfield, dem Anwesen Fitzgeralds, geschafft. Nach Gallaghers Worten durfte M’Donnell wegen seines verletzten Beines zu Pferde bleiben, während Hipson und er aneinandergebunden wurden. Man bedeutete ihnen, für eine richterliche Vorführung sei es zur Nachtzeit zu spät. Unter Bewachung und schimpflicher Behandlung verbrachten sie die Nacht im Hause. Von einer gesetzmäßigen Vollstreckung eines Haftbefehls konnte schon hier keine Rede mehr sein.
Am folgenden Morgen wartete draußen ein bewaffnetes Geleit. Gallagher will gehört haben, wie Fitzgerald einem gewissen Andrew Craig befahl, die Gefangenen scharf zu bewachen und bei jedem Befreiungsversuch niederzuschießen. Kaum hatte sich der Zug einige hundert Schritt entfernt, rief Craig: „Zu Hilfe! Ein Überfall!“ Aus dem Hinterhalt fiel ein Schuss, der einen Wachmann tötete und mehrere verletzte. Sofort begann ein allgemeines Feuern. M’Donnell traf eine Kugel am Arm; Hipson und Gallagher brachen verwundet zusammen. M’Donnells Pferd trug den Halbtoten noch ein Stück weiter, bis ein an einem Hohlweg postierter Mann es aufhielt. Craig trat hinzu und schoss M’Donnell in den Rumpf. Gallagher fügt an, man habe dem Sterbenden womöglich mit Kolbenhieben das Lebenslicht ausgeblasen. Dieselben Männer schossen daraufhin Hipson nieder. Gallagher, der sich ins Farnkraut geschleppt hatte, entging dem Tode nur, weil jemand rief, der Befehl gelte nicht ihm. Man schaffte ihn nach Rockfield zurück, wo Freunde ihn schließlich befreiten.
Gallagher behauptet an keiner Stelle, Fitzgerald schießen gesehen zu haben. Auf direkte Befragung räumte er ein, weder gesehen zu haben, dass der Angeklagte auf M’Donnell feuerte, noch dass er Hand an ihn legte. Er hatte ihn lediglich beim Aufbruch des Geleits in Rockfield erblickt, eine Donnerbüchse unter dem Arm, und gehört, wie er Craig die Weisung erteilte. Diese Unterscheidung ist von größter Tragweite: Der Anklage oblag es nicht bloß nachzuweisen, dass Fitzgerald dem Morden beiwohnte; sie musste seinen Anteil an jenem Entschluss dartun, der die Bluttat erst herbeigeführt hatte.
Craig, ein früherer Dienstmann Fitzgeralds, lieferte das Kernstück der Beweisführung. Am 20. Februar, so sagte er aus, habe Fitzgerald ihm befohlen, die drei Männer auf Grund des Haftbefehls festzusetzen und nach Rockfield zu bringen. Tags darauf hätten Fitzgerald, Timothy Brecknock, John Fulton und er selbst einen zweiten Plan verabredet: Eine fingierte Befreiung sollte den Vorwand liefern, M’Donnell zu beseitigen. Craig hatte das Signal zu geben, woraufhin Männer aus dem Hinterhalt feuern sollten. Ein Schütze war eigens angewiesen, auf Fitzgeralds eigene Leute zu zielen, um den Vorfall vor Uneingeweihten glaubhaft erscheinen zu lassen. An den Wegen standen Posten, um ein Entkommen M’Donnells zu vereiteln. Craig gestand ein, auf diesen geschossen zu haben, als das Pferd durchging. Er bekräftigte unter Eid, das angebliche Scharmützel sei von Grund auf inszeniert gewesen, einzig um den Mord zu decken.
Diese Aussage wog schwer, stammte jedoch von einem Kronzeugen, der sich selbst schwerster Verbrechen zieh. Das Gericht stand vor der heiklen Aufgabe, diesen Umstand abzuwägen. Craig gestand seine eigene Schuld ein und brandmarkte Fitzgerald als den eigentlichen Anstifter. Das Kreuzverhör nötigte ihn zu präzisieren, wer von den Begleitern in das Komplott eingeweiht war und wer sich bloß für die Eskorte gewöhnlicher Gefangener hielt. Der überlebende Gallagher bestätigte den gehörten Befehl, vermochte jedoch zum tödlichen Schuss nichts zu bekunden. Etliche Details griffen ineinander, andere ruhten ganz auf der Glaubwürdigkeit von Komplizen, die ein offenkundiges Interesse daran hatten, die Hierarchie der Verschwörung in einem bestimmten Lichte darzustellen. Aus dieser Ungewissheit bezog der Gerichtssaal seine Spannung: Reichte ein vor dem Abmarsch vernommener Befehl hin, um einen Mann des Mordes zu überführen, der die Waffe unstreitig nicht selbst abgefeuert hatte?
Fitzgeralds Verteidiger bohrte nach, ob sein Mandant am Tatort gesehen worden sei. Gallagher bekräftigte, ihn nach der Festnahme nur in Rockfield erblickt zu haben. Auf die Tötung selbst angesprochen, fragte der Anwalt, ob Fitzgerald auf die Opfer geschossen habe. Craig verneinte dies: Es sei zuvor abgemacht worden, dass er selbst M’Donnell töten oder dafür Sorge tragen sollte, dass ein anderer es tue. Diese Entlastung vom Schuss befreite Fitzgerald freilich nicht vom Vorwurf der Ränke; sie schied lediglich die physische Ausführung von der geistigen Urheberschaft. Genau auf diese Trennung stützte sich die Krone: Der Rädelsführer trage die Schuld, auch ohne den Abzug berührt zu haben.
Nachdem die Zeugen der Krone vernommen waren, forderte man Fitzgerald auf, seine Verteidigung vorzutragen. Er überließ das Wort seinen Rechtsbeiständen. Diese riefen mehrere Zeugen auf, um zu beweisen, dass er zur Stunde der Morde fernab des Geschehens geweilt hatte. Die Verteidigung baute mithin auf ein Alibi; die Anklage hielt dem die Befehle entgegen, die diesem Alibi vorausgegangen sein sollten. Die Entlastungszeugen mochten Fitzgeralds Aufenthaltsort belegen – den von Craig geschilderten Mordplan vermochten sie nach Ansicht des Gerichts nicht zu erschüttern.
In seiner Belehrung der Geschworenen versicherte der Richter, ihr Urteil keineswegs beeinflussen zu wollen. Gleichwohl hatte er soeben bemerkt, ein Fall von derart verwerflicher Schuld sei ihm in seiner gesamten Laufbahn noch nicht untergekommen. Er lobte ihren Diensteifer, mahnte sie, Gerüchte und Zeitungsblätter hintanzusetzen, und warnte eindringlich davor, dass übertriebene Milde das Recht verletze. Solche Mahnungen ließen den Geschworenen kaum freien Raum; sie gaben unmissverständlich zu erkennen, wie die Richterbank die Sache beurteilte. Nach sechzehnstündiger Sitzung zog sich die Jury zurück. Vierzehn Minuten später verkündete sie ihr Schuldig. Sechzehn Stunden der Verhandlung – vierzehn Minuten für das Urteil.
In diesem Rechtsfall gerieten Begriffe wie „Festnahme“, „Eskorte“ und „Befreiung“ zu Werkzeugen einer tödlichen Falle. Der Haftbefehl diente als Deckmantel für das Ergreifen der Widersacher; die Bewachung erlaubte es, sie von jedem Beistand abzuschneiden; der Schrei nach Rettung war das verabredete Signal zum Feuer. Kein Zeugnis belegt, dass Fitzgerald eigenhändig tötete. Sie zeichnen vielmehr das Bild einer Macht, die sich im Verborgenen vollzog: das Ziel zu bestimmen, die Rollen zu verteilen und einer Hinrichtung den Anschein eines unglücklichen Gefechts zu geben. M’Donnells gewaltsames Ende bleibt der Kern des Falles, doch die verhandelte Rechtsfrage reicht tiefer: Welcher Schuld verfällt ein Herr, wenn Untergebene jene Bluttat vollstrecken, die er ihnen, ihren Worten nach, befohlen hat?
